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Vermögen

26. Mai 20211 Minute Lesezeit0 KommentareV

Unter Vermögen versteht man den Gesamtbestand an wirtschaftlichen, in Geldeinheiten zu bewertenden Gütern, welches ein Wirtschaftssubjekt – Privatperson, Unternehmung, Bank, an einem definierten Stichtag wie beispielsweise am Jahresende, aufweist und die sich aus einer entsprechenden Bestandsaufnahme ergeben.

Das Vermögen setzt sich zusammen aus Real- oder Sachgütern, deren Eigentümer es ist, sowie aus Bestandteilen des Geldvermögens, vor allem Forderungen jeglicher Art und Geldbestände.

Man unterscheidet: Real- oder Sach- und Geldvermögen sowie Brutto- und Nettovermögen.

Bilanziell wird das Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz, als Aktivpositionen in stark gegliederter Form, ausgewiesen.

Ihm steht gegenüber auf der Passivseite das Kapital.

Diesen Artikel zitieren

„Vermögen“. Wirtschaftslexikon.de, 26.05.2021. https://wirtschaftslexikon.de/vermoegen/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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