Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Ratgeber

Wechsel

25. September 20184 Minuten Lesezeit0 KommentareW

Wechsel

Mit einem Wechsel bezeichnet man eine in gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsanweisung. Dabei werden 2 Arten des Wechsel unterschieden.

Die Tratte, als gezogener Wechsel und der Solawechsel als eigener Wechsel.

Bei der Tratte handelt es sich um eine Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen/Schuldner, den im Wechsel definierten Betrag an einem bestimmten Tag an den Begünstigten zu zahlen. Der Bezogene verpflichtet sich hierbei durch sein Akzept, die Unterschrift quer am Rande des Wechsel zur Zahlung.

Beim Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller den Wechselbetrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt dem Wechselnehmer, dem Inhaber des Wechsel, zu zahlen.  Dabei wird als Zahlstelle in der Regel die Bank angegeben bei welcher der Bezogene oder der Aussteller sein Konto führt.

Kommt es zur Nichteinhaltung des Zahlungsversprechens so kann innerhalb einiger Tage ein Zahlungsbefehl oder ein Urteil in einem Urkundenprozess (Urkunden und Parteivernehmung dienen hier als Beweismittel) erwirkt und unmittelbar vollstreckt werden.

Innerhalb von Kreditgeschäften kaufen Banken Wechsel an, als Diskontkredit.

Der Wechsel ist ein bezeichnetes Wertpapier, das die Anweisung enthält einen bestimmten Geldbetrag, die Wechselsumme zu zahlen. Es wird angegeben wer zahlen soll als Bezogener sowie Verfallzeit, Zahlungsort, Tag und Ort der Ausstellung sowie der Namen an den gezahlt wird, den Remittenten als auch die Unterschrift des Ausstellers. Dem Wechsel liegt hierbei meist das Rechtsgeschäft als Kauf oder Darlehen zugrunde. Der Zweck der Ausstellung unterscheidet Finanzwechsel (Beschaffung von Liquidität), Warenwechsel (Hilfsmittel im Zahlungsverkehr) oder Sicherungswechsel (Sicherung eines Kreditgeschäftes).

Die Merkmale eines Wechsels

Ein Wechsel weist bestimmte Merkmale auf. So muss der Wechsel die Bezeichnung „Wechsel,“ „Bill of Exchange“, „Lettre de Change“ oder ähnliche tragen.

Der Wechsel muss die unbedingte Zahlungsanweisung enthalten über einen bestimmten Betrag wie „Gegen diesen Wechsel zahle Sie…“, „Pay against this Bill of Exchange…“

Die Wechselurkunde muss rechtsgültig sein und den Namen des Bezogenen aufweisen. Bei einem Inlandswechsel wird meist auch das Akzept des Bezogenen eingeholt bevor man sie in den Verkehr bringt. Bei einem Auslandsgeschäft können auch Wechsel vor kommen ohne dass sie akzeptiert wurden als Tratten wie bei einem Dokumenteninkassi gegen Akzept.

Für die Verfallzeit eines Wechsel kann es einen bestimmten Tag, Tagwechsel, Zeitwechsel geben oder auch eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung des Wechsels als Datowechel, auf Sicht als Sichtwechsel oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht als Nachsichtwechsel.

Die Wechsel werden meist als zahlbar bei Banken gestellt, meist bei der Hausbank des Bezogenen. Man nennt diese Bank auch als Domizilstelle des Wechsels und der Ort der Niederlassung der Bank als Domizilstelle ist der Zahlungsort.

Dabei setzt sich der Aussteller des gezogenen Wechsel in aller Regeln selbst als Wechselnehmer, Wechselbegünstigter, Remittent ein mit einem Zusatz wie „an eigene Order“, „an uns“ etc.  Man gibt neben dem Ausstellungsort auch den Ausstellungstag an.

Das anzuwendende Landesrecht richtet sich nach dem Ausstellungsort des Wechsels, wenn die Wechselerklärungen in diesem Gebiet unterschrieben wurden nach Art. 93 Abs. 2 WechselG. Ausgenommen hiervon ist die Verpflichtserklärung des Akzeptanten für die der Zahlungsort des Wechsels als Grundlage für das anzuwendende Recht gilt. Bei Auslandswechseln kann es auch zu anderen Normen kommen.

Die Unterschrift des Ausstellers begründet die Haftung für die Annahme, also die Akzeptleistung des Bezogenen und die Zahlung des Wechsels. auch bei eigenen Wechsel, den Solawechsel, gelten diese Normen soweit sie übertragbar sind. Mittels Indossament und Übergabe des Wechsels erfolgt die Übertragung der Wechselrechte. Der Wechselprotest, der protestierte Wechsel bietet dem Inhaber die Möglichkeit den Wechselprozess bzw. innerhalb des Wechselmahnverfahrens gegen die anderen Wechselverpflichteten vorzugehen.

 

Community

0 Kommentare

Praxisbeispiele, Rückfragen und Ergänzungen können anderen Lesern helfen, Begriffe und Zusammenhänge schneller einzuordnen.

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Sachliche, hilfreiche und gut lesbare Kommentare verbessern die Einordnung und machen den Beitrag für andere nützlicher.

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Kostenträgerrechnung
Vollwartung Vollwartung – Definition, Leistungen, Vorteile und Unterschiede Was ist eine Vollwartung? Die Vollwartung ist ein umfassender... Wärmeinsel-Effekt Wärmeinsel-Effekt Der Wärmeinsel-Effekt (auch städtischer Wärmeinsel-Effekt, englisch: Urban Heat Island Effect) beschreibt das Phänomen, dass Städte... Wirtschaftlicher Effekt von Allergiemedikamenten Wirtschaftlicher Effekt von Allergiemedikamenten: Warum wirksame Behandlung mehr ist als nur Symptomkontrolle Allergien gehören zu den...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragKybernetik
Nächster Beitrag →Kostenträgerrechnung

Neueste Beiträge

  • KI-Slop
  • Unfertige und fertige Erzeugnisse in der Rechnungslegung
  • Durchsetzungskraft wird oft mit Dominanz verwechselt
  • Margins and the Economy
  • Marge
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen