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Wettbewerb

8. Oktober 201808.10.20181 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareW

Der Wettbewerb beschreibt eine allgemein geregelte Interaktion in der Wirtschaftssoziologie bei der die Teilnehmer ein Gut oder Ziel anstreben welches allen Beteiligten nicht zu gleichen Teilen zu geteilt werden kann, wie einer ausgeschriebenen Berufsposition oder einem sportlichen Wettkampf.

Im Englischen spricht man auch von „competition“. Der Wettbewerb beschreibt auf diese Art eine friedliche Form eines Kampfes.

Der Begriff „Wettbewerb“ wird in der Ökonomie auch synonym für Konkurrenz verwendet. In der Marktwirtschaft ist der Wettbewerb ein Ordnungsprinzip in Form eines Leistungswettbewerbs. Das Gesetzt sichert den Wettbewerb gegen Wettbewerbsbeschränkungen ab. So wird der unlautere Wettbewerb eingeschränkt.

Um dem herrschendem Wettbewerb gerecht zu werden wird die ökonomische Leistung stets verbessert.

Von einander unabhängige Wirtschaftssubjekte agieren untereinander auf einem für sie zugänglichen Markt nach verschiedenen Verhaltensweisen beim Konkurrenzkampf.

Diesen Artikel zitieren

„Wettbewerb“. Wirtschaftslexikon.de, 08.10.2018. https://wirtschaftslexikon.de/wettbewerb/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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