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Verwaltungskosten

13. August 201813.08.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareV

Mit Verwaltungskosten werden Kosten beschrieben die für Verwaltungsleistungen anfallen.

Hierzu gehören verschiedene Posten wie die Kosten für Aufsichtsratsgehälter, Prüfungskosten, Kosten für Verwaltungspersonal, Büroeinrichtung, Bürobedarf, Postgebühren, Kosten die für die Verwaltungsgebäude anfallen wie Pacht, Heizung, Miete, Beleuchtung sowie Reisekosten wenn diese nicht zu den Vertriebskosten gehören.

Kostenrechnung

In der Kostenrechnung unterscheidet man allgemeine und besondere Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten, die Verwaltungsgemeinkosten, beziehen sich auf die Kostenstellen des Verwaltungsbereiches wie das Rechnungswesen oder die Unternehmensleitung. Man berücksichtigt sie in der Kalkulation durch einen besonderen Zuschlag auf die Herstellungskosten, durch die Zuschlagskalkulation.

Die besonderen Verwaltungskosten kommen zustande durch die Verwaltung von einzelnen Kostenbereichen wie beispielsweise der Verwaltung von Werkzeugen, Zwischenlagern, Fertigungsstellen (man kann diese in die Herstellungskosten einbeziehen) oder der Materialverwaltung und den Verwaltungskosten des Vertriebs.

Durch die Unterteilung können die als Bestandteil der Herstellungskosten aktivierungsfähigen Verwaltungskosten (wie die allgemeinen Verwaltungskosten und Verwaltungskosten der Herstellung nach § 255 HGB) von den nicht aktivierungsfähigen (den Verwaltungskosten des Vertriebs) getrennt werden.

Ohne eine solche Unterteilung ist sonst eine Aufteilung nach Verwaltungskosten des Vertriebs und Verwaltungskosten der Herstellung durch eine sorgfältige Schätzung nötig.

Gewinn- und Verlustrechnung

In der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Anwendung des Gesamtkostenverfahrens werden die Verwaltungskosten zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen hinzugerechnet, ausgenommen Personalaufwendungen und Abschreibungen des Verwaltungsbereiches.

Wird das Umsatzkostenverfahren angewendet werden umsatzbezogene Verwaltungskosten welche nicht als Herstellungskosten aktiviert werden ausgewiesen als Vertriebskosten oder Verwaltungskosten.

Diesen Artikel zitieren

„Verwaltungskosten“. Wirtschaftslexikon.de, 13.08.2018. https://wirtschaftslexikon.de/verwaltungskosten/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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