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Bilanzgewinn

19. Januar 201919.01.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareB

Der Bilanzgewinn, auf Englisch „retained earnings“ ergibt sich rechnerisch aus:  Jahresüberschuss + Gewinnvortrag + Entnahme aus den Rücklagen – Verlustvortrag – Einstellung in die Rücklagen = Bilanzgewinn.

Der Bilanzgewinn ergibt sich so aus dem Jahresüberschuß nach teilweiser Verwendungsentscheidung durch die Unternehmensleitung nicht aus dem erwirtschafteten Periodengewinn. So kann es zur Zuführung zur Gewinnrücklage durch den Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft entsprechend gesetzlicher Bedingungen nach AktG § 150 oder § 158 kommen.

Bei einer Aktiengesellschaft entscheidet die Hauptversammlung über die weitere Verwendung des ermittelten Bilanzgewinnes.

Man versteht unter dem Bilanzgewinn den in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen verteilungsfähigen Reingewinn eines Unternehmens, auf den beispielsweise Unternehmenseigner wie Aktionäre Anspruch haben.

Diesen Artikel zitieren

„Bilanzgewinn“. Wirtschaftslexikon.de, 19.01.2019. https://wirtschaftslexikon.de/bilanzgewinn/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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