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Zession

19. Januar 201919.01.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareZ

Mit einer Zession beschreibt man die Abtretung einer Forderung.

Bei der Zession handelt es sich um ein abstraktes Verfügunggeschäft, seine Wirksamkeit ist unabhängig vom rechtlichen Schicksal des zugrunde liegenden Geschäftes.

Durch eine Vorausabtretung kann eine künftige und bedingte Forderung im Voraus abgetreten werden wie die Forderung aus dem Weiterverkauf von Waren.

Nach § 398 BGB kann eine Forderung von bisherigen Gläubiger dem Zedent durch einen Vertrag auf einen neuen Gläubiger den Zessionar übertragen werden.

Im Wirtschaftsleben hat die Zession eine große Bedeutung da man mit ihr beispielsweise Außenstände zur Kreditabsicherung nutzen kann.

Man unterscheidet verschiedene Formen der Zession:

  • Die Inkassozession bei der die Übertragung nur zum Zweck der Einziehung von Forderungen erfolgt.
  • Die Legalzession mit der Forderungsabtretung kraft des Gesetzes.
  • Die Globalzession mit der Abtretung aller bestehender und zukünftiger Forderungen wie beispielsweise an eine Bank für die Sicherung eines Darlehens.
  • Die Sicherungszession mit der Forderungsübertragung allein für Sicherungszwecke, auch fiduziarische Abtretung.
  • Die Blankozession bei der der Empfänger berechtigt ist durch die Ausfüllung von unvollständigen Abtretungsurkunden den Gläubiger zu bestimmen.
Diesen Artikel zitieren

„Zession“. Wirtschaftslexikon.de, 19.01.2019. https://wirtschaftslexikon.de/zession/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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