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Auswahlverfahren

9. April 201909.04.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareA

In der Wirtschaftssoziologie versteht man unter einem Auswahlverfahren ein Stichprobenverfahren. So wird aus einer Grundeinheit eine Auswahl an Elementen vorgenommen.

Beispielsweise wählt man aus allen Einwohnern eines Landes, allen Mitarbeitern in einem Betrieb etc. eine Gruppe aus die Rückschlüsse auf die Grundeinheit ermöglichen soll in möglichst genauen Maß.

In der Marktforschung können durch Auswahlverfahren Aussagen über die Gesamtheit gemacht werden. Auswahlverfahren beschreiben auch praktische Verfahren mit denen man Elemente für eine Stichprobe bestimmt.

Dabei kann man Zufallsauswahlen treffen in reiner oder uneingeschränkter Form, oder auch mehrstufige Auswahlen, Klumpenstichproben oder geschichtete Auswahlen.

Es können Stichprobenfehler und die Auswahl berechnet werden und angegeben werden mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Stichprobenwert der Grundgesamtheit in welchem Rahmen entspricht, wählt man willkürlich oder bei Quoten-Stichproben ist dieses nicht möglich.

Die Aussagekraft genau je mehr Element der Grundheinheit betrachtet werden.

Man strebt daher eine Vollerhebung im Sinne der statistischen Ergebniskorrektheit an. In der Praxis wird jedoch auf Grund der Kosten und dem finanziellen Aufwand nur eine Teilerhebung vorgenommen.

Dazu muss man geeignete Stichproben finden. Für dern Auswahl man 2 Gruppen von geeigneten Verfahren betrachtet die bewusste Auswahl oder die Zufallsauswahl.

Diesen Artikel zitieren

„Auswahlverfahren“. Wirtschaftslexikon.de, 09.04.2019. https://wirtschaftslexikon.de/auswahlverfahren/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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