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Steuerüberwälzung

17. September 201917.09.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareS

Unter dem Begriff der Steuerüberwälzung versteht man den Versuch und der erreichte Vorgang des Steuerzahlers der Weitergabe von Steuerbelastungen über Preisänderungen für Güte oder Produktionsfaktoren an den Lieferanten (Vorwälzung). Man spricht auch von einer Weiterwälzung wenn die Steuerlast auf den Abnehmer weitergeben wird.

Man versteht darunter auch den Unterschied zwischen der wahrgenommenen und der vom Gesetzgeber beabsichtigten Verteilung der Steuerlast. Durch die vollständige Konkurrenz galt in der Finanzwissenschaft seit Beginn des 19. Jahrhundert die Annahme, dass die direkten Steuern in der Regel nicht und die indirekten Steuern sehr wohl überwälzbar sind.

Anhand der Körperschaftssteuer sieht man, dass die Überwälzbarkeit bei direkter Steuer sehr wohl gegeben ist. Auch mögliche Steuerwirkungen (Inzidenz) werden mit dem Begriff der Überwälzung beschrieben.

 

 

Diesen Artikel zitieren

„Steuerüberwälzung“. Wirtschaftslexikon.de, 17.09.2019. https://wirtschaftslexikon.de/steuerueberwaelzung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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