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Devisen

25. Oktober 20191 Minute Lesezeit0 KommentareD

Devisen sind Guthaben sowie Forderungen in fremder Währung. Sie gehen auf ausländische Währungseinheiten und sind Gegenstand des Devisenhandels mit Fremdwährungsguthaben auf Bankkonten. Bei Bare ausländischen Zahlungsmitteln spricht man auch von Sorten.

Devisenforderungen sind Forderungen unterschiedlicher Art aus Kreditbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten in unterschiedlichen Volkswirtschaften. Als Devisen gelten auch ausländische Münzen und Banknoten in den Händen von Inländern (Sorten).

Es werden so auch Sichtguthaben der Inländer bei ausländischen Banken unabhängig von der Währung bezeichnet. Statistisch zählt man auch Sichteinlagen von Ausländern bei inländischen Banken als Devisenverbindlichkeiten und bei Bedarf in kurzer Zeit in Geld umwandelbare Forderungen wie Geldmarktpapiere, Wechsel, Terminguthaben und Kredite mit jährlicher Laufzeit dazu.

Diesen Artikel zitieren

„Devisen“. Wirtschaftslexikon.de, 25.10.2019. https://wirtschaftslexikon.de/devisen/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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