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Gratisaktie

22. Januar 202022.01.20201 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareG

Mit der Gratisaktie beschreibt man unzutreffend eine Berechtigungsaktie oder auch Zusatzaktie oder Aufstockungsaktie. Nach dem österreichischen Recht sind Gratisaktien die ohne zusätzliche Einlageverpflichtung an bestehende Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungen ausgegeben werden. Beispielsweise bei der Durchführung einer Kapitalberechtigung in Folge der Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital nach den Vorschriften des öKapBG oder zur Regulierung eines überhöhten Aktienkurses.

Die Berechtigungsaktie wird an Altaktionäre für eine Kaptialerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben. Durch ihre Emission kommt es zu einer Umfinanzierung bei der offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt werden. Das Motiv für die Ausgabe von Gratisaktien kann eine Herabsetzung des durchschnittlichen Kurses zur Erhöhung der Fungibilität der Aktie sein, eine Erhöhung des garantierten Haftungskapitals, die Durchführung einer stillen Dividendenerhöhung, eine Senkung optisch ungünstiger Dividendenumsätze welche sich auf das Grundkapital und nicht auf das Eigenkapital beziehen.

Diesen Artikel zitieren

„Gratisaktie“. Wirtschaftslexikon.de, 22.01.2020. https://wirtschaftslexikon.de/gratisaktie/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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