Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Wandelanleihe

23. Februar 202023.02.20201 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareW

Die Wandelanleihe, auf Englisch „Convertible Bond“ besagt, dass neben den normalen Gläubigerrechten wie Zinszahlung und Rückzahlung dem Anleger ein weiteres Recht auf den Umtausch der Anleihe in Aktien gewährt wird.

Aufgrund dieses Umtauschrechts wird aus dem ursprünglichen Gläubigerverhältnis ein Beteiligungsverhältnis, weil das mit der Wandelanleihe aufgenommene Fremdkapital zu Eigenkaptial gewandelt wird.

Man benötigt für die Emission von Wandelanleihen die Zustimmung der Hauptversammlung, denn für die Wahrung des Umtauschrechtes ist eine bedingte Kapitalerhöhung nötig.

Aktiengesellschaften ist eine Fianzierung über Wandelanleihen vorbehalten. Auch steht bei der Emission von Wandelanleihen den Aktionären der kreditsuchenden Aktiengesellschaft ein Bezugsrecht zu. Dabei können die Aktionäre mit ihrem Bezugsrecht Wandelanleihen beziehen oder ihre Bezugsrechte verkaufen.

Werden Wandelanleihen ausgegeben so sind in den Anleihebedinungen weiterhin Wandlungsverhältnis, Wandlungsfrist und mögliche Zahlungen aufzunehmen.

Diesen Artikel zitieren

„Wandelanleihe“. Wirtschaftslexikon.de, 23.02.2020. https://wirtschaftslexikon.de/wandelanleihe/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Haustürgeschäft
Wertschöpfungskette Eine Wertschöpfungskette beschreibt die miteinander verbundenen Aktivitäten, durch die ein Produkt oder eine Dienstleistung entsteht und... Wettbewerb Der unlautere Wettbewerb spielt im deutschen Wirtschaftsrecht eine wichtige Rolle. Unternehmen dürfen grundsätzlich frei miteinander konkurrieren.... Wohlfahrtseinbuße – Definition und Bedeutung Eine Wohlfahrtseinbuße bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre einen Verlust an gesamtwirtschaftlicher Wohlfahrt. Sie entsteht, wenn vorhandene Ressourcen...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragChargenfertigung
Nächster Beitrag →Haustürgeschäft

Neueste Beiträge

  • Unternehmensgesellschaft
  • Allphasennettoumsatzsteuer
  • Homeschooling
  • Wertschöpfungskette
  • komparativer Kostenvorteil
  1. sirtir zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Hallo ElkeF, der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark der Staat in die Wirtschaft eingreift. Beim Merkantilismus (vor allem im…

  2. ElkeF zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Was ist der Unterschied von Merkantilismus und Freier Marktwirtschaft?

  3. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  4. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  5. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen