Die Bezeichnung Versicherter bezieht sich auf eine Person deren Risiko durch einen Versicherungsvertrag beschrieben wird.
In Fällen in denen der Versicherte nicht mit dem Versicherungsnehmer übereinstimmt muss dieses im Versicherungsvertrag mit der Unterschrift von beiden festgehalten werden.
0 Kommentare
Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.