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Bewertung

3. Oktober 20191 Minute Lesezeit0 KommentareB

Eine Bewertung, auf Englisch „valuation“ ordnet Geldwerte zu Vermögensgegenstädnen zu. So werden einzelne Posten des Vermögens und Kapitals in der Handelsbilanz in Geldwwerten ausgedrückt und bilanziert. Man nimmt Bewertungen auch in der Kostenrechnung Steuerbilanz vor. Abhängig von der Betrachtungsweise ergeben sich verschiedene Wertbegriffe. Man stellt nach den Bewertungsvorschriften des Handelsrechtes den Schutz von Gläubigern in den Vordergrund.

Man erlaubt keine willkürliche Unterbewertung von Vermögensgegenständen bzw. Überbewertungen von Schulden. In der Kostenrechnung, der Kalkulation, bei der Ermittlung des Gewinnes in der Handelsbilanz sowie der Bewertung von Vermögen und Schulden in der Steuerbilanz am Bilanzstichtag spielt die Bewertung eine große Rolle.

Ein Gut kann einen unterschiedlichen Wert haben, abhängig davon ob es in der Kostenrechnung, der Steuerbilanz, der Handelsbilanz oder der Liquidationsbilanz erscheint. So kann ein Gut nach dem Wert bei der Anschaffung als Anschaffungswert an einem Wert in der Vergangenheit orientiert sein oder nach der Abnutzung im zeitlichen Verlauf durch Abschreibungen. Das Anschaffungsprinzip geht nach dem Grundsatz der nominalen Geldkapitalerhaltung.

Diesen Artikel zitieren

„Bewertung“. Wirtschaftslexikon.de, 03.10.2019. https://wirtschaftslexikon.de/bewertung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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