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Umsatzsteuer

2. Oktober 201902.10.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareU

Die Umsatzsteuer ist neben der Lohnsteuer die wichtigste Einnahmequelle der öffentlichen Hand. Man reicht diese Form der Steuer durch alle Stufen der Herstellung und belastet den Endverbraucher in Form einer Verbrauchsteuer wie der Mehrwertsteuer.

Typisch für die Umsatzsteuer ist das sie eine indirekte Steuer ist sowie eine Verkehrssteuer. Man spricht von einer indirekten Steuer da der Steuerschuldner und Steuerträger auseinander fallen. Der Unternehmer muss nämlich die eingenommene Steuer an die Finanzverwaltung abführen und der Verbraucher sie durch die Zahlung des Bruttopreises bezahlen. Sie ist eine Verkehrssteuer da sie an alle Vorgänge im wirtschaftlichen Verkehr geknüpft ist, nicht nur für körperliche Gegenstände, sondern auch für Dienstleistungen.

Die Umsatzsteuer knüpft an den Konsum im Sinne der volkswirtschaftlichen Einkommensverwendungsgleichung an nach Y = C + S, wobei Y die Ertragssteuern (Körperschafts-, Einkommens- und Gewerbesteuer) stehen und rechts der Konsum in Form von Verkehrssteuern (Umsatz- sowie Grunderwerbsteuer) und in Form von Verbrauchssteuern wie für Tabak, Brandwein, Mineralöl, Bier, Kaffee etc, nur das Sparen selbst (S) bleibt nach der Aussetzung der Vermögenserhebung ohne Steuerzugriff. Die Umsatzseuer ist in Deutschland eine Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Sie wird auf alle Phasen des volkswirtschaftlichen Produkionsprozesses erhoben. Sowohl in der Urproduktion, in klassischen Unternehmensformen und auch in den Handelsstufen wie Einzelhandel und Grosshandel.

Diesen Artikel zitieren

„Umsatzsteuer“. Wirtschaftslexikon.de, 02.10.2019. https://wirtschaftslexikon.de/umsatzsteuer/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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