Logistik-Dienstleister 

Logistik-Dienstleister Unter Logistik-Dienstleister versteht man diejenigen, die nach § 416 HGB die gewerbsmäßige (Ein-)Lagerung sowie Aufbewahrung von Gütern (Lagerhalter) übernehmen. So hat der Logistik-Dienstleister auch für die Erhaltung von Quantität und Qualität der Ware zu sorgen. 

Lagerhalter

Lagerhalter Mit Lagerhalter bezeichnet man Unternehmer die gewerbsmäßig Güter aufbewahren. Hierbei werden die Vorschriften nach §§ 467 – 475 h HGB beachtet. Man spricht auch vom Lagergeschäft, dass von Spediteuren, Kommsissionären, Frachtführern, sowie privaten Lagerhausgesellschaften betrieben wird. Durch das Handelsgesetzbuch weiterlesen…

Long Position

Long Position oder auch „long“ beschreibt den Status eines Käufers eines Finanzinstrumentes beim Börsenhandel, Terminkontrakten und Optionsgeschäften. Das Gegenteil zu Long Position ist die „Short Position“. Long Position wird im Zusammenhang mit dem Handel von Futures und Optionen verwendet.