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Fremdkapital

21. Oktober 201821.10.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareF

Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten, Bankschulden werden zum Fremdkapital gezählt.

Der englische Begriff für Fremdkapital lautet „borrowed capital“ oder auch „dept“.

Unter dem Fremdkapital versteht man die Gesamtsumme der Geldmittel welche man über Fremdfinanzierung aufnimmt. Diese Geldmittel werden von Lieferanten, Dritten und Banken zur Verfügung gestellt.

Man unterscheidet zwischen kurz, mittel und langfristigem Fremdkapital, abhängig von der Fristigkeit des Fremdkapitals.

Das Grundkapital kann durch die Ausgabe neuer Aktien durch den Vorstand erhöht werden, in der Höhe des genehmigten Kapitals, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates.

Es handelt sich bei dem Grundkapital um Mittel welche nicht von dem Unternehmen, den Aktionären oder den Unternehmensinhabern aufgebracht werden, vielmehr werden sie von anderer Seite bereit gestellt wie beispielsweise durch Kredite, Anleihen oder Schuldscheindarlehen.

Der Gegensatz vom Fremdkapital wird durch das Eigenkapital gebildet.

Anders als beim Eigenkapital besteht beim Fremdkapital kein Haftungsverhältnis. Beim Fremdkapital besteht nur das Anrecht auf den Erhalt des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts für seine Überlassung/Zinsen und nominale Rückzahlung , daher spricht man auch vom Gläubigerkapital.

Das durch Schuldenaufnahme finanzierte Kapital eines Unternehmens wird auch als Gläubigerkapital bezeichnet.

Diesen Artikel zitieren

„Fremdkapital“. Wirtschaftslexikon.de, 21.10.2018. https://wirtschaftslexikon.de/fremdkapital/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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