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Garantie

9. April 20183 Minuten Lesezeit0 KommentareG

Die Garantie beschreibt eine vom Verkäufer übernommene freiwillige Verpflichtung in der er innerhalb der Garantiefrist auftretenden Mängel teilweise oder ganz beseitigt.

Innerhalb des Rahmens der Garantie verpflichtet sich eine Partei/Garant einen entstandenen Schaden zu übernehmen bzw. für einen bestimmten Erfolg einzustehen die sich aus einer unternehmerischen Handlung ergibt. Die Garantieverpflichtung ist von einem zugrunde liegenden Schuldverhältnis losgelöst, anders als eine Bürgschaft.

Die Kulanz ist eine entgegenkommende, großzügige Abwicklung von Garantieleistungen. So können Garantieleistungen schnell abgewickelt werden und haben positive akquisitorische Effekte für das Unternehmen. Kommt es zu Problemen bei der Garantiezusage so kann diese negativ auf das Unternehmen wirken.

 

Beim Kauf von Waren verpflichtet sich der Verkäufer oder Hersteller im Rahmen einer Garantie für auftretende Mängel auf zu kommen.

Bei Auslandsgeschäften gibt es Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen des Bundes die über die Hermes-Kreditversicherungs-AG und die Deutsche Revisions- und Treuhand-AG abgewickelt werden.

Die Garantie ist nicht über das BGB geregelt, sondern ergibt sich durch Vereinbarungen innerhalb der Vertragsfreiheit.

Die Zusage einer Garantie bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit eines Produktes, vor allem bei hochwertigen und technisch komplizierten Gütern. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist kann ausgedehnt werden, da der Unternehmer die Frist und den Umgang mit der Garantie festlegen kann. Wird das Gut über den Handel abgesetzt so kann sowohl der Händler als auch der Hersteller für die Garantieleistung aufkommen.

Bankgarantien

Banken bieten Bankgarantien in Form von Leistungsgarantien, Lieferungsgarantien, Anzahlungsgarantien, Dokumentengarntie an.

Eine Anzahlungsgarantie bedeutet, dass die Bank dem Käufer die Rückerstattung seiner Anzahlung garantiert, wenn der Verkäufer die Leistung nicht erbringt. Eine Bietungsgarantie besagt, dass bei einer (öffentlichen) Ausschreibung die Bank garantiert, dass ihr Kunde die Bedingungen der Ausschreibung erfüllen kann und steht für Vertragsstrafen bei der Nichtannahme nach einem erteilten Zuschlag ein. Die Leistungsgarantie sagt, dass die Bank dem Käufer eine nach Menge, Qualität und Form vertragsmäßige Leistung oder Lieferung zusagt. Bei der Dokumentengarantie verpflichtet sich die Bank gegenüber der Reederei für Folgen einzustehen die aus der Übergabe von Waren durch den Importeur ohne die Vorlage von originalen Dokumenten entstehen.

 

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