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Gesellschaft

18. September 20181 Minute Lesezeit0 KommentareG

Der Begriff Gesellschaft beschreibt in der Soziologie eine Organisationsform die sich territorial abgrenzt und aus einer größeren Menschengruppe besteht die dem Zweck der Sicherstellung und Befriedigung von Lebensvollzügen dient.

Bei der Gesellschaft werden unter verschiedene Entwicklungsstufen unterschieden mit ihren zu Grunde liegenden Strukturen.

Die Gesellschaft wird durch Universalien gekennzeichnet wie gemeinsamen Normen, Sprache, Verwandschaftsverhältnisse, Sozialisation von folgenden Generationen. Aber auch Regelungen für ein abweichendes Verhalten wird durch sie bestimmt.

Im Laufe der Geschichte gab es so Stammes-Gesellschaften, Stände-Gesellschaften, bürgerliche Gesellschaften etc.

Durch eine soziale Differenzierung erfolgt weitestgehend auch  eine Differenzierung der Verhalten der Individuen.

Für heutige industrielle und bürokratisch geprägte Gesellschaften Europas und Nordamerikas gelten spezielle Merkmale der Struktur.

So kommt es zu einer verstärkten Verstädterung, Verwissenschaftlichung, Verrechtlichung, Bürokratisierung und Anonymisierung der Lebensbereiche der Gesellschaft.

Die Gesellschaft selbst besteht aus größtenteils autonomen Subystemen, welche sich nicht selbst reproduzieren (Autopoeisis)

Gegenüber der Umwelt ist die Gesellschaft ein abgegrenztes System nach der Systemtheorie von Luhmann.

 

Diesen Artikel zitieren

„Gesellschaft“. Wirtschaftslexikon.de, 18.09.2018. https://wirtschaftslexikon.de/gesellschaft/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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