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Non-Governmental Organization (NGO)

12. Mai 201912.05.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareN

Im Allgemeinen versteht man unter Non-Governmental Organization (NGO) sogenannte  Nonprofit-Organisationen (NPO) in privater Trägerschaft.

So können diese zum Beispiel im Auftrag des Staates ihre Tätigkeiten aufnehmen wie Hilfswerke. Aber auch dominant eigenständig kann Öffentlichkeitsarbeit oder Lobbying betrieben werden in Form von beispielsweise Umweltverbänden.

So versteht man unter NGO Organisationen welche auf einer privaten Initiative gesellschaftliche, politische, soziale oder ökonomische Ziele vertreten dadurch, dass sie Funktionen innerhalb des politischen Willensbildungsprozesses übernehmen. Man spricht auch von einer Aggregation, Artikulation und Implementierung von Interessen.

Häufig nutzt man in der Wissenschaft den Begriff NPO, weil der Begriff NGO eher unscharf definiert ist.

Typisch für NGOs sind Aktivitäten im politischen Bereich von Menschenrechten, Entwicklungspolitik, Ökologie und humanitärer Hilfe.

Diesen Artikel zitieren

„Non-Governmental Organization (NGO)“. Wirtschaftslexikon.de, 12.05.2019. https://wirtschaftslexikon.de/non-governmental-organization-ngo/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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