Kennzeichnend für offene Immobilienfonds ist, dass der Kreis der Zertifikatsinhaber nicht begrenzt ist und die Anteilscheine zu jeder Zeit zu den in den Wirtschaftsteilen der Zeitungen angegebenen Rücknahmepreisen zurückgegeben werden können.
Anders als die geschlossenen Immobilienfonds unterliegen sie dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften, welches die Vorschriften der Anlagepolitik, die Überwachung und Prüfung von offenen Immobilienfonds regelt.
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