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Pigou-Steuer

8. Dezember 20181 Minute Lesezeit0 KommentareP

Bei der Pigou-Steuer handelt es sich um eine erhobene Umweltabgabe die pro Schadstoffeinheit erhoben wird und der Internationalisierung externer Effekte dient. Dabei liegt die Höhe dieser Steuer im Schnittpunkt von Grenznutzen und Grenzkosten der Schadstoffvermeidung.

So sollten nach Pigou (1920) die einzelwirtschaftlichen Kosten mit den volkswirtschaftlichen Kosten in Deckung gebracht werden in dem die Verursacher von negativen externen Effekten besteuert werden.

Der Steuersatz liegt bei dem pareto-optimalen Zustand von den veranschlagten marginalen externen Kosten und so genau im Schnittpunkt von Grenznutzen und Grenzkosten.

Jedoch ist aufgrund der bei der ökonomischen Bewertung von externen Effekten enstehenden Problemen der Informationen eine vollständige Umsetzung der Pigou-Steuer fast unmöglich. Man nutzt jedoch das Konzept der Pigou-Steuer zur Erstellung von Besteuerungsvarianten die praxisnäher sind. So beispielsweise bei der Emissionsteuer in Form des Preis-Standard-Ansatzes. Auch die Ökosteuer folgt den Grundideen dieser Steuer.

Diesen Artikel zitieren

„Pigou-Steuer“. Wirtschaftslexikon.de, 08.12.2018. https://wirtschaftslexikon.de/pigou-steuer/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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