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Arbeiter

10. September 201810.09.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Unter einem Arbeiter versteht man einen Arbeitnehmer bei dem nicht Merkmale des im im Begriff Angestellter definierten Merkmale erfüllt sind.

Im Ursprung wurde danach unterschieden, dass ein Arbeiter eine manuelle Tätigkeit verrichtet und ein Angestellter eine geistige.

Jedoch wird heute nicht mehr danach unterschieden, da auch eine Facharbeitertätigkeit hohe geistige Anforderungen verlangt.

Vielmehr geht man heute nach der Verkehrsanschauung. So gehören Büroarbeit, Verkaufstätigkeit im Warenhaus oder kaufmännische Tätigkeit (auch in einfacher Form) zu einem Angestelltenverhältnis. Während Kellner, Straßenarbeiter etc. als Arbeiter gewertet werden.

Handelt es sich um gemischte Tätigkeiten so entscheiden die welche prägend sind für die ausgeführten Tätigkeiten.

Gelernte, angelernte und ungelernte Arbeiter

Für die Auszubildenden unterscheidet man nach der jeweiligen Gruppierung des Ausbildungsberufes.

Vor allem die Tätigkeit ist maßgebend für die Einteilung.

Man unterscheidet beim Begriff Arbeiter in:

  • Gelernte Arbeiter
  • Angelernte Arbeiter
  • und ungelernte Arbeiter

hiernach richtet sich auch die Entlohnung.

Die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten verliert zunehmend an Bedeutung, auch in den Tarifverträgen und der Rentenversicherung.

Diesen Artikel zitieren

„Arbeiter“. Wirtschaftslexikon.de, 10.09.2018. https://wirtschaftslexikon.de/arbeiter/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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