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Macht der Banken

6. März 201906.03.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareM

Die Macht der Banken beschreibt die dominierende Stellung von großen Banken in der Wirtschaft und Gesellschaft. So können sie Entscheidungen beeinflussen vom Staat, Unternehmen, Kunden, gesellschaftlichen Gruppen oder Parteien.

Die Entscheidungen können so zum einen Vorteil beeinflusst werden bzw. gelenkt. Hierdurch kann ein Nachteil von Dritten erreicht werden.

Auch wird die Markgegenseite dadurch meist geschwächt. So gilt das Universalbankensystem als Inbegriff eines Kongolomerates an Bankenmacht.

Verschiedene Geschäftskombinationen fördern hier Interessenkonflikte. Wie unter anderem:

  • Einen hohen Beteilungsbesitz an Unternehmen in der Industrie und Handel.
  • Ein Depotstimmrecht welches oft gegen das Interesse der Kleinaktionäre geht, Banken bevollmächtigen sich und agieren zu Gunsten der eigenen HV.
  • Aufsichtsratmandate für Bankenvertreter in Unternehmen von anderen Branchen wie Industrie und Handel
  • Potentielle und unversalbanktypische Interessenkonflikte bei Emssions- und Kreditgeschäften.
  • Eine verstärkte Abhängigkeit von Einzelnen wie beim Kredit von Firmenkunden der Hausbank.
  • Eine Kummulation die universalbanktypisch ist und Einflussfaktoren bietet meist gegen schwächere Bankkunden auch in Bezug auf Allfinanz.
Diesen Artikel zitieren

„Macht der Banken“. Wirtschaftslexikon.de, 06.03.2019. https://wirtschaftslexikon.de/macht-der-banken/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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