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Grundbuch

6. März 20191 Minute Lesezeit0 KommentareG

Das Grundbuch ist ein geführtes Register bei den Amtsgerichten, dem Grundbuchamt in welchen die in dem Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundstücke aufgeführt werden nach Größe, Eigentümer, Parzellen und Belastungen.

Das Einsichtrecht besteht für jeden der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann wie Hypothekengläubiger etc.

Als Grundbuch wird auch das Bchführungsjournal bezeichnet. In der Buchführung spricht man auch vom Journal, Primanota oder Memorial und dokumentiert im Rahmen der Buchführung alle Geschäftsvorfälle in ihrer chronologischen Reihenfolge. Dabei erfolgt die Beschreibung der Vorgänge in einer kaufmännisch üblichen knappen Form und beschränkt sich auf die Informationen die für buchhalterische Zwecke notwendig sind.

Diesen Artikel zitieren

„Grundbuch“. Wirtschaftslexikon.de, 06.03.2019. https://wirtschaftslexikon.de/grundbuch/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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