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Selbstbeteiligung

6. Mai 201906.05.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareS

Man spricht von einer Selbstbeteiligung innerhalb der Versicherungswirtschaft, sobald sich der Versicherungsnehmer am Schaden beteiligt entsprechend den festgelegtem Regeln im Versicherungsvertrag.

Es werden hierbei verschiedene Formen bei der Realisierung unterschieden:

  1. Eine prozentualer Selbstbehalt, hier trägt der Versicherungsnehmer einen festen Prozentsatz am Schaden selbst, meist mit einer Obergrenze in der Praxis vereinbart.
  2. Die Abzugsfranchise sieht vor dass der Versicherungsnehmer einen festgelegten Betrag (Franchise) am Schaden selbst trägt und der Versicherer die übrige Summe die darüber liegt.
  3. Bei einer Integralfranchise zahlt der Versicherte alle Schäden bis zu einer vereinbarten Höhe selbst, übersteigt der Schaden den Betrag so muss der Versicherer die gesamte Summe übernehmen.
Diesen Artikel zitieren

„Selbstbeteiligung“. Wirtschaftslexikon.de, 06.05.2019. https://wirtschaftslexikon.de/selbstbeteiligung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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