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Regelkreis

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Regelkreis

Der Regelkreis beschreibt in der Wirtschaftssoziologie ein geschlossenes System mit Rückkopplung welches aus Stellgröße, Regler, Steuer- bzw. Regelstrecke und Regelgröße besteht. Dabei ist die Regelstrecke der Teil des Systems, der in der Regelung so beeinflusst werden muss, dass die Regelgröße der Führungsgröße, dem vorgegebenen Sollwert entspricht.

Kommt es zu Abweichungen beim der Regelgröße vom Sollwert, wie durch störende Einflüsse auf der Regelstrecke, so führt der Regler durch Veränderungen der Stellgröße auf die Regelstrecke den angestrebten Sollwert wieder her.

Somit stellt der Regelkreis ein selbstregulierendes kybernetisches System dar.

Roll-over-Kredit

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Roll-over-Kredit

Der Roll-over-Kredit beschreibt einen längerfristigen Kredit, sein Zinssazt wird kurzfristig, häufig im 6-Monats-Rhythmus oder auch im 3 oder 12 Monats-Rhythmuis, an die Marktentwicklung angepasst. Die Kreditnehmer sind hier vor allem Staaten und Großunternehmer.

Für die periodische Zinsanpassung richtet man sich nach der London Interbank Offered Rate (Libor). Man beschreibt somit mit dem Roll-over-Kredit kurzfristige Kredite am Euromarkt.

Rückwärtsintegration

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Rückwärtsintegration

Die Rückwärtsintegration versteht die Übernahme von einer oder mehreren Fertigungstufen welche bisher von einen Zulieferer ausgeführt wurden.

Sie steht im Gegensatz zur Vorwärtsintegration.

Reaktanz

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Reaktanz

Bei der Personalauswahl und der Testanwendung beschreibt man mit der Reaktanz den (möglichen) Widerstand der Testperson gegenüber dem Verfahren. Eine Verweigerung der Kooperation kann die Ergebnisse verfälschen.

Innerhalb der Werbepsychologie ist die Reaktanz die Gegenreaktion des Umworbenen auf einer versuchte Beeinflussung. So lautet die Grundhypothese, dass eine Person die eine Einschränkung oder Bedrohung wahrnimmt in ihrer Verhaltensfreiheit dazu führt, dass sie sich der Einengung widersetzt und ihre Freiheit zurück erhalten möchte.

Der Kommunikationsempfänger muss dazu den Druck zur subjektiv wahrnehmen und die bedrohte Freiheit als persönlich wichtig erachten. Die Reaktanz führt dazu, dass der Empfänger der Kommunikation die Absichten des Kommunikators entgegenwirkt bzw. sich in seinem Verhalten versteift.

 

Risiko

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Risiko

Der Begriff Risiko beschreibt in der Wirtschaftssoziologie ein Wagnis bzw. eine Gefahr beim kaufmännischen Handeln. Im Alltag versteht man unter einem Risiko die Chance die man nutzt beim Eingehen eines Wagnisses als auch die Gefahr in welche man sich begibt. Technisch-politisch ist das Risiko das Produkt aus Schadenumfang mal Schadneswahrwscheinlichkeit, welche meist in Letalität gemessen wird bezogen auf eine Zeiteinheit.

In der Entscheidungstheorie beschreibt das Risiko die Verlusterwartung. Innerhalb der Ökonomie ist das Risiko die Abweichung von der realisierten zu den erwarteten Daten in Wirtschaftsplänen, sie ergeben sich aus der Ungewissheit über zukünftige Daten und sind Grundlage des Profites.

Das Risiko kann eine Verlustgefahr oder auch die Gewinnchance von wirtschaftlichem Handeln beschreiben.

Rückstellungen

Rückstellungen

Mit Rückstellungen, im Englischen „accruals“ oder „provisions“, man versteht hierunter Beträge die am Bilanzstichtag in ihrer Höhe und im Fälligkeitstermin noch nicht feststehen.

Bei echten Verbindlichkeiten (liabilities) aus Leistungen und Lieferungen sind deren Höhe und Zeitpunkt bei Fälligkeit bekannt sind. Bei Rückstellungen müssen diese Verbindlichkeiten geschätzt werden.

Somit unterscheiden sich Verbindlichkeiten aus Leistungen und Lieferungen von sonstigen Verbindlichkeiten bei der Rechnungsabgrenzung am Jahresende vor allem dadurch, dass ihre Höhe und Fälligkeit nicht genau bekannt sind.

Durch die Bildung von Rückstellungen kommt es zu einem Aufwand in dem jeweiligen Jahr die das passive Bestandskonto und das Aufwandskonto betreffen.

Generell gilt, dass man den Aufwand der Periode zurechnet in der sie entstand. So werden Rückstellungen für eine periodengerechte Erfolgsermittlung genutzt. § 253 Abs. 1 HGB sieht vor, dass die Höhe der Rückstellungen nach einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung erfolgen soll.

Durch Rückstellungen können Aufwendungen periodengerecht abgebildet werden.

Aus der betriebswirtschaftlichen Sicht ist es für die Bildung von Rückstellungen nicht erheblich das eine rechtliche Verpflichtung vorliegt, sondern das eine wahrscheinliche Auszahlung, Nutzenabfluss in einer späteren Periode erfolgt. Der Mittelabfluss kann in Forderungen begründet sein oder auch in negativen zukünftigen Erfolgsbeiträgen die sich erkennen lassen. Man muss Rückstellungen solange bilanzieren bis ein Nutzenabfluss droht.

In kleinen Unternehmen verwendet man ein allgemeines Rückstellungskonto, in großen Unternehmen werden Rückstellungen genauer bezeichnet wie:

Rückstellungen für:

  • unterlassene Reparaturen
  • Pensionsverpflichtungen
  • schwebende Prozesse
  • Garantieverpflichtungen
  • Steuernachzahlungen

Sind in einer laufenden Periode Aufwendungen bezüglich ihrer Höhe und ihres Termins der Fälligkeit ungewiss und werden erst in einer späteren Periode zu Auszahlungen oder Ausgaben so werden die späteren Auszahlungen als Rückstellung passiviert und die korrespondierenden Aufwendungen werden erfolgswirksam erfasst.

Das HGB sieht entsprechend dem Imparitätsprinzip die Pflicht vor den Ansatz der Rückstellung sobald man erwarten kann, dass die Aufwendungen in einer späteren Periode als die Verursachung abschließen.

So müssen bzw. dürfen Rückstellungen nach  HGB, IFRS, US-GAAP Gemäss § 249 HGB gebildet werden für:

  • Ungewisse Verbindlichkeiten
  • Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen,
  • Unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung als Rückstellungen für unterbliebene Aufwendungen
  • Gewährleistungen, welche ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden als Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung
  • Bestimmte Aufwendungen, welche dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzurech­nen sind als Rückstellungen für bestimmte Aufwendungen

Rabatt

Rabatt

Unter einem Rabatt versteht man den Preisnachlass auf Leistungen und Waren. Es werden so verschiedene Preise für das selbe Produkt verlangt jedoch abhängig von Abnehmern, Zeiten, Abnahmemengen etc.

Der Rabatt kann ein absoluter Betrag sein oder ein Prozentsatz vom Angebotspreis.

Rabatte sollen nicht ohne Grund geben werden, ein Grund kann eine hohe Einkaufsmenge sein oder die Übernahme der Lagerhaltungsfunktion etc.

Man unterscheidet unterschiedliche Rabatte abhängig vom Rabattgrund:

  • Barzahlungsrabatt als eine Vergütung für schnelle Zahlung, wie ein Skonto
  • Warenrabatt als Mengenrabatt (Konsumrabatt) mit einem Preisnachlass für die Abnahme von größeren Mengen oder auch für einen bestimmten Zeitraum wie Jahres- oder Monatsrabatt
  • Kundenrabatt an den Verbraucher als Barzahlungsrabatt, nach Wegfall des Rabattgesetzes 2001 maximal 3 %
  • Treuerabatt bei einer langen Geschäftsbeziehung zur Kundenbindung
  • Frühbezugsrabatt wenn man Saisonartikel vorzeitig bezieht
  • Funktionsrabatt wenn der Abnehmer Teile der Handelsfunktionen im Distributionssystem übernimmt
  • Sonderrabatte unterschiedlicher Formen wie Personalrabatte für Betriebsangehörige, Berufsgruppenrabatte etc.

Rabatte können auch nachträglich vergütet werden wie bei einem Umsatzbonus oder sofort als Sofortrabatt.

Von 25.11.1933 bis 2001 gab es das Rabattgesezt (RabattG), seit dem dar der Rabatt maximal 3 % betragen. Verboten ist die Werbung mit Rabatten die dem Kundenfang dienen, übertrieben hoch sind etc.

Für Sofortrabatte gilt dass diese nicht gebucht werden, hier kommen die Zahlungen nämlich vorab schon nicht in Frage, man bucht die Beträge netto.

Andernfalls werden Rabatte nachträglich gebucht, man saldiert die Erlösschmälerungen mit den Umsatzerlösen als Nettoumsatzerlöse zur Abschliessung der Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Rabatt führt beim Käufer zur Senkung des Einstandspreises der Waren. Bei den Anschaffungskosten sind sie darum saldiert.

Für die Umsatzsteuer gilt, dass Rabatte die Bemessungsgrundlage mindern, also das Entgelt. Wurde der Rabatt im Voraus vereinbart so muss er nach § 14 IV Nr. 7 UStG entsprechend auf der Rechnung vermerkt werden.

Rockefellerprinzip

Rockefellerprinzip

Unter dem Rockefellerprinzip versteht man eine Marktstrategie bezeichnet, bei welcher ein Produkt Folgekosten auslöst, durch die der Produktverkäufer den Hauptteil des Gewinns erzielt.

John D. Rockefeller wird nachgesagt, er habe die Öllampe kostenlos oder sehr günstig vermarktet, um über die unvermeidlichen Nachkäufe von Brennöl einen dauerhaften Absatz seines Öls sicherzustellen.

Aktuelle Beispiele in der Produktlandschaft sind heute:

  • Tintenstrahldrucker und Druckerpatronen
  • Kaffeemaschinen für Kaffeekapseln
  • Mobiltelefone mit einem entsprechenden Mobilfunkvertrag
  • Armbanduhren und deren Batterien und Dichtungen
  • Nassrasierer und deren Klingen
  • Elektroautos und deren Akkus

Remote Ordering

Remote Ordering

Das Remote Ordering beschreibt mögliche Formen des Versandhandels, insbesondere solcher durch neue Medien. Dabei kann der Kunde Angebote aus Katalogen, Anzeigen, Prospekten, elektronischen Medien oder auch durch Außendienstmitarbeiter erhalten. Die Bestellung erfolgt schriftlich, telefonisch, mündlich oder auch elektronisch per PC, Internet etc.

Hilfsmittel bei der Bestellung können sein:

  • Portable Devices wie Handys, Tablets etc.
  • Home-Scanning mit Handscanner die Barcodes beim Kunden einscannen
  • Automatic Replenishment, also Bestellsysteme die automatisch auslösen, wenn eine Mindestbestand erreich oder unterschritten wurde.
  • Zustellvarianten nach Hause, at work (ins Büro), Packstationen, Kioske etc.
  • Abholvarianten als Pic-Up-Service, an Tankstellen, Bahnhöfen Shopping Boxen, Postämter, Banken, Packstationen etc.

Rationalisierung

Rationalisierung

Die Rationalisierung beschreibt häufig Prozesse der Vereinfachung und Effektivierung sowie einer klareren Strukturierung.

So versteht man unter der Rationalisierung:

  • In der Industriesoziologie und Betriebswirtschaftslehre (BWL) eine (organisations-) wissenschaftliche Überprüfung und Veränderung von betrieblichen Prozessen, wie der Verwaltung, Arbeitsplatzstruktur, Arbeitszeitregelungen, Arbeitsorganisation etc. die aus den gegeben Faktoren der Produktion einen höheren Ertrag erbringen.
  • Man versteht die Rationalisierung auch als Teilprozess oder einen Moment der Herausbildung der kapitalistischen Gesellschaft oder der industriellen Gesellschaft. Die Rationalisierung ist die Durchsetzung von rationaler Rechnungsführung und Betriebsführung, eine Einrichtung der Lebensführung für geplante Zweck-Mittel-Beziehungen, die Verbreitung der rationalen Verwaltung und ein Aufkommen rationalistischer ökonomischer Gesinnung.
  • Innerhalb der Psychoanalyse beschreibt die Rationalisierung einen Abwehrmechanismus bei dem man einem Verhalten, Gefühl oder Gedanken eine prima ista rationale Erklärung als schlüssige Motivation zuordnet.

Rechtsstaatlichkeit

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Rechtsstaatlichkeit

Man spricht von einem Rechtsstaat bei einem Staat in welchem die politische Herrschaft ausgeführt wird aufgrund und im Rahmen des Rechtes.

Dabei wird eine hoheitliches Handeln anerkannt als legitimes Recht und verknüpft an inhaltliche Voraussetzungen die dazu genutzt werden den Einzelnen vor den Übergriffen des Staates in seinen individuellen Freiheitsrechten zu schützen.

Seit Beginn der Neuzeit besteht der Gedanke eines rechtlich gebunden Staates, besonders kennzeichnend ist jedoch für ihn ein anerkanntes Verfassungsprinzip seit den liberal-bürgerlichen Gesellschaften mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts.

Der Begriff Rechtsstaat ist eng angelehnt an das angelsächsische Verständnis von „Rule of Law“ oder „Governmen under the Law“.

Die Rechtsstaatlichkeit zielt auf die Träger der hoheitlichen Staatsgewalt ab und soll die dezentrale Selbstorganisation schützen vor staatlichen Übergriffen.

In der Bundesrepublik Deutschland zählt das Rechtsstaatsprinzip zu den zentralen Leitideen in der Staatsverfassung.

Man zählt hierzu die Art. 20 III und 1 III GG (Bindung der Staatsgewalten an Verfassung, Gesetz und Recht), Art. 20 II GG (Gewaltenteilung), Art. 19 IV GG (Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte) und Art. 19 II GG (Wesensgehaltsgarantie der Grundrechte).

Sie sind der Ausgangspunkt für das Rechtsstaatsprinzip welches in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anwendung findet.

So achtet man die Grundrechte des Grundgesetzes an die alle Organe gebunden sind, es gilt als unmittelbar geltendes Recht nach Art. 1 III GG

Nach Art. 3 GG erfolgt die Gleichbehandlung, um zu vermeiden, dass es zu Einzelfallregelungen kommt und allgemeingültige Gesetze verdrängt werden durch Maßnahmegesetze in der Form, dass man nicht mehr dem Willkürverbot sowie einer Trennung von Verwaltung und Gesetzgebung nachkommt.

Staatliche Gewalten dürfen Eingriffe in die Freiheit und Eigentum der Bürger nur vornehmen nach förmlich vorher erlassenen Gesetzen. Die Erlassung von Verwaltungsakten wird an die Ermächtigung durch den Gesetzgeber gebunden und eine Verwaltung von Ermessensentscheidungen verboten, für welche es keine gesetzliche Grundlage gibt. Der Gesetzgeber ist wiederum nach dem Wesensgehalt der Grundrechte gebunden und muss das Klarheits- und Bestimmungsgebote achten, um so das Prinzip der Rechtssicherheit des Bürgers Geltung zu tragen.

Kommt es zu staatlichen Eingriffen der öffentlichen Gewalt so müssen diese nach dem Zweck der Verhältnismäßigkeit der Mittel erfolgen. So müssen die Mittel gewählt werden die den angestrebten Erfolg herbei führen, aber den geringsten Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers ausführen, als Erforderlichkeit und zugleich muss ein zumutbares Verhältnis geschaffen werden zum Gewicht des subjektiven Rechtes des Betroffenen als Übermaßverbot.

Ebenso erfolgt die Ausübung der Staatsgewalt durch eine Gewaltenteilung. Es wird unterschieden zwischen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtssprechung nach Art. 20 II GG.

Es kommt zur gegenseitiger Kontrolle und Abhängigkeit, im angelsächsischen Raum spricht man auch von „Cecks and Balances“.

So muss das Parlament die Regierung kontrollieren und unabhängige Gerichte prüfen die Akte der Verwaltung auf ihr Rechtsmäßigkeit und die Akte der Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die horizontale Gewaltenteilung als ein föderal gegliederter Staat ergänzt um eine vertikale Gewaltenteilung auf unterschiedlichen Ebenen von Gebietskörperschaften wie den Gemeinden, Ländern und Bund.

Rabattgesetz

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Rabattgesetz

Bei dem Rabattgesetz handelt es sich um ein deutsches Gesetzt auf dem Gebiet des Wettbewerbs. Das Gesetzt galt vom 1.1.193 bis zum 25.7.2001.

Das Rabatt gesetzt regelte die Umstände unter welchen ein Einzelhändler gegenüber Verbrauchern Preisnachlässe gewähren durfte.

Vor allem durfte der Rabatt bei einer Barzahlung gemäß § 2 3 %des Warenpreises nicht überschreiten. Be einer Abnahme einer größeren Menge oder mehrer Stücke einer Ware wurde jedoch ein handelsüblicher Mengenrabatt gewährt nach § 7.

Das Gesetz diente zum Schutz des Verbrauchers, um ihn vor unseriösen hohen Preisen zu schützen. Eingeführt wurde es von den Nationalsozialisten auch um die Attraktivität der Konsumgenossenschaften zu schmälern, welche ihren Mitglieder Rückvergütungen in Höhe von bis zu 10 % gewährten.

Allerdings wurde es in den letzten Jahren seiner Geltungszeit vermehrt die Abschaffung gefordert, da der Schutz des Menschen vor sich selbst in der deutschen Rechtsordnung nicht fremd ist und nicht ohne weiteres mit den Grundrechten im Grundgesetz vereinbar ist.

Return on Investment

Return on Investment

Der Return on Investment (ROI) für das Englische „Return on Assets“ ist eine gewinnbasierte Rentabilitätszahl. Dabei entspricht der ROI der Rendite auf das investierte Kapital und ist definiert als der Quotient aus Gewinn und Gesamtkapital nach der mathematischen Formel:

ROI = Jahresüberschuss vor Steuern / Gesamtkapital * 100

Traditionell wurde der ROI auf der Geschäftsbereichsebene angesetzt als eine interne Steuerungsgröße und dann zu nehmend durch eine andere wertorientierte Kennzahl ersetzt.

Problematisch beim ROI ist, dass er inkonsistent ist bei der Ermittlung von Gewinn- sowie Kapitalgrößen und er Schwächen aufweist wie alle Rentabilitätskennzahlen.

Man setzt für den ROI nämlich im Nennwert den Buchwert des Gesamtkapitals ein und im Zähler den Gewinn, Jahresüberschuss nach Fremdkapitalzinsen. Daher wirkt sich Fremdkapital durch den Zinsabzug im Gewinn senkend auf den ROI aus.

Der ROI ist eine entwickelte Spitzenkennzahl für die Beurteilung von Geschäftsfeldern und Geschäftsbeteiligungen. An ihn knüpft sich ein Kennzahlensystem, Rechensystem an durch mathematische Operatoren, welches als ROI-Kennzahlensystem bekannt ist, es wurde benannt nach dem Unternehmen, in dem es in der Zeit zwischen 1915 und 1918 entwickelt und das erste Mal eingesetzt wurde, nämlich als „DuPont-Kennzahlensystem“.

Man berechnet den ROI als Quotient aus des Unternehmenserfolges und des zu seiner Erwirtschaftung genutzten Kapitals.

Bei der ersten Ebene des Kennzahlensystems die Umsatzrentabilität und der Kapitalumschlag miteinander multipliziert.

Der ROI ist ein Maß für die Ertragskraft in einem Unternehmen, der angibt wie viel Gewinn das investierte Gesamtkapital gebracht hat und wird bei der Return on Investment-Analyse näher untersucht und aufgeteilt.

Im Ursprung wurden die betrieblichen Erträge vor Finanzierungsaufwendungen in Relation zu dem ursprünglich investieren Kapital gesetzt, also die Vermögenswerte zu den Anschaffungskosten.

Bei der modernen Variante des ROI handelt es sich um wertorientierte Kennzahlen wie dem CFROI und dem EVA® ähnelndes Konzept.

Rente

Rente

Die Rente bezeichnet ein regelmäßiges Einkommen aus einem angelegtem Kapital. Im allgemeinen versteht man darunter meist die Leistung welche welche aus einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung entstanden ist oder aus einer Unfallversicherung.

Bei der Rente handelt es sich um die Zahlung von Geldbeträgen die sich aus Rechtsansprüchen begründen oder aus bestimmten Konstellationen.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Zeit-Rente
  • Leib-Rente
  • ewiger-Rente, die eine regelmäßige Zahlung aus dem Zinsertrag einer festen Kapitalsumme ist

Es wird abhängig von der Marktlage, den Eigenschaften von Menschen oder Produktionsfaktoren unterschieden zwischen:

Differential-Rente, welche nach D.Ricardo ein Vorzugseinkommen welches der Grundbesitzer aus dem Boden besser Qualität gegenüber dem Grundbesitzer bezieht dessen Einkommen gleich den Grenzkosten, Kosten ist, welcher also keine Rente bezieht, weil er auf dem schlechtesten Boden wirtschaftet, einem Boden der gerade noch zur Deckung des Bodenbedartes, Grenzboden genutzt wird. Dieses Prinzip kann auch auf Produktionsmittel angewendet werden.

  • Boden-Rente
  • Konsumenten-Rente
  • Produzenten-Rente
  • Talent-Rente

Rückwaren

Rückwaren

Mit Rückwaren beschreibt man Nicht-Unionswaren welche aus dem freien Verkehr des Zollgebietes der EU als Unionswaren ausgeführt und wieder eingeführt werden.

Es handelt sich bei Rückwaren um einen zollrechtlichen Begriff. Dabei unterliegen Rückwaren der Zollfreiheit, sofern sie unverändert sind und zwischen der Ausfuhr und der Wiedereinfuhr bei Marktordnungswaren nicht mehr als 6 Monate vergangen sind. Bei anderen Waren gelten nicht mehr als 3 Jahre.

Der Nachweis des Rückwareneigenschaft bei der erneuten Einfuhr sowie Überlassung zum freien Verkehr erfolgt durch Belege wie Schriftwechsel, Kassenbelege, Ausfuhranmeldungen, Rechnungen oder Nämlichkeitsmittel entsprechend Informationsblatt INF 3 mit Seriennummern der Waren.

Rembourskredit

Rembourskredit

Bei einem Rembourskredit handelt es sich um eine spezielle Form des Akzeptkredits im Außenhandel. Er basiert auf der Grundlage eines Dokumentenakkreditivs.

Man verwendet den Rembourskredit zur Finanzierung von Importgeschäften.

In der Regel zieht der Exporteur auf den Importeur einen Wechsel welcher der Exporteur bei seiner Bank zum Diskont einreicht. Dabei kauft die Bank des Exporteurs den Wechsel nur dann an, wenn der Importeur kreditwürdig und bekannt ist. Andernfalls verlangt der Exporteur vom Importeur, dass dieser den Wechsel bei einer bekannten Bank als Akzeptkredit in Anspruch nimmt.

Der Exporteur kann dann den Wechsel dieser Bank ziehen, also von der Bank des Importeurs oder eine zwischengeschalteten Remboursbank, hierbei wird die Tratte von Dokumenten begleitet.

Die Tratte wird von der kreditgebenden Bank bei der Annahme der Dokumente akzeptiert und man sendet das Akzept an den Exporteur zurück.

Bei Warengeschäften aus Übersee ist der Rembourskredit somit der von einer Bank gewährte Kredit für die Begleichung eines Vertrages in Form einer Außenhandelsfinanzierung.

Man spricht von einem Akzept-Rembours, Wechselrembours, wenn die Bank des Importeurs die Tratte des ausländischen Verkäufers akzeptiert. Der Importeur sichert sich den Kredit des Importgeschäftes von der Bank vor dem Abschluß des Geschäftes zu.

Rohertrag

Rohertrag

Der Rohertrag beschreibt die Differenz zwischen der eingesetzten Warenmenge und dem Warenverkaufswert ohne Mehrwertsteuer, die mit dem Wareneinstandspreis ohne Vorsteuer bewertet wird.

So ergibt der Rohertrag eines Artikels seine Handelsspanne. Summiert man alle artikelbezogenen Roherträge so erhält man den Warenrohgewinn.

Dabei werden Roherträge genutzt als Planungsgröße in Form der Sollspanne für sortimentspolitische Entscheidungen.

Es kann jedoch zu einer Erhöhung der Wareneinstandspreise kommen als Folge von höheren Kosten der Wareneingangskontrolle, einer Nichtausnutzung eines Skontos bei Liquiditätsgesichtspunkten, durch ein Nichteinhalten von Boni bei verfehlten Jahreszielvereinbarungen etc.

Auch kann es passieren, dass geplante Verkaufspreise nicht erreicht werden aufgrund von gewährten Rabatten, Preisreduzierungen, bei Warenbeschädigung, Warenverder, Ausnutzung von Skonten durch Kunden.

Ebenso können Handlungskosten nicht berücksichtigt worden sein.

Weiterhin kann es zu einer Unverkäuflichkeit von Waren, dem Diebstahl von Waren, geringeren Zahlungseingänge als geplant, ausfallenden Zahlungseingängen oder verschobenen Zahlungseingängen kommen die die Bestimmung des Rohertrages erschweren.

Reorganisation

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Reorganisation

Reorganisation auf Englisch „Change Management“ beschreibt die Änderung von einer bestehenden Organisationsstruktur. Somit ist die Reorganisation ein Teilgebiet der Organisationsgestaltung.

So können personelle Veränderungen durch ein Ausscheiden oder Eintreten von wichtigen Handlungsträgern (organisation ad personam) oder Verschiebungen in der Umwelt sowie im Produktionsprogramm des Unternehmens hervor gerufen werden.

Der Reogranisationsprozess wird durch die Organisationsmethodik unterstützt.

Man unterscheidet verschiedene Phasen der Reorganisation:

  • Die Erkennung eines Organisationsproblemes und eine entsprechende Erteilung eines Organisationsauftrages
  • Die Erhebung des Ist-Zustandes
  • Eine problemadäquate Konzeption des organisatorischen Gestaltungsprozesses
  • Die Bewertung und Generierung von organisatorischen Alternativen und eine darauf folgende Festlegung für die zukünftige Organisation als instrumentaler Organisationsbegriff
  • Die Einführung von möglichen organisatorischen Neuerungen

Rücklagen

Rücklagen

Rücklagen sind bei Kapitalgesellschaften Reserven welche in der Form von Eigenkapital, als nicht gezeichnetes Kapital, Gewinnvortrag oder Jahresüberschuss ausgewiesen wird und entweder auf gesonderten Rücklagenkonten (offene Rücklagen) bilanziert werden oder nicht in der Jahresbilanz erscheinen als stille Rücklagen. Sie sind nicht zu verwechseln mit Rückstellungen.

Bei den Rücklagen handelt es sich um variable Teile des Eigenkapitals, die in Bezug auf die Gewinnverwendung variabel sind oder in Abhängigkeit von ihrem Verwendungszweck nach § 272 III 2, IV HGB, § 150 AktG.

Dabei wird die Bildung von Rücklagen begründet mit dem Prinzip der Dividendenkontinuität, der Selbstfinanzierung oder dem Gläubigerschutz/ der Kapitalsicherung.

Rücklagen bei verschiedenen Unternehmensformen

Offene Rücklagen werden in der Bilanz gesondert betrachtet, bei Kapitalgesellschaften nach § 266 III A. II und III HGB als Kapitalrücklagen oder Gewinnrücklagen.

Bei Genossenschaften muss eine gesetzliche Rücklage als Reservefonds gebildet werden für den Ausgleich von sich ergebenen Verlusten in der Bilanz. Nach § GenG wird die Art und Höhe der Bildung der Rücklagen in der Satzung der Genossenschaft festgelegt. Den gesetzlichen Rücklagen muss jedoch ein Teil des Jahresüberschusses zugeführt sowie ein Mindestbetrag für die Rücklage definiert werden, bis zu deren Erreichung die Einstellung vorgenommen werden muss.

Weiterhin werden nach § 337 HGB neben den gesetzlichen Rücklagen noch weitere Ergebnisrücklagen gebildet.

Für die Genossenschaft sind die Rücklagen von einer besonderen Bedeutung, da ausscheidende Mitglieder keinen Anspruch auf eine Beteilung an den Rücklagen haben, mit Ausnahme von § 73 III GenG. Somit steht der Genossenschaft durch die Rücklagen ein Kapital zur Verfügung welches ihr, anders als das Geschäftsguthaben, nicht entzogen werden kann.

Generell gilt für alle Unternehmensformen bezüglich der steuerfreien Rücklagen als Sonderposten mit Rücklageanteil in Fällen wie den folgenden:

  1. Rücklage bei Zuschüssen für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern
  2. Als Ersatzbeschaffungsrücklage
  3. Rücklagen für die Förderung von kleineren oder mittleren Betrieben entsprechend § 7g I EstG in der Ansparbeschreibung

Recycling

Recycling

Unter Recycling werden Prozesse verstanden bei denen man bisher nicht verwertete Materie- oder Energieoutput des Wirtschaftssystemes diesem wieder als Inputfaktor zurückführt.

Recycling beschreibt die Rückgewinnung nicht verbrauchter Rohstoffe und Hilfsstoffe aus Abfällen.

Begründet ist das Recycling in der Schonung von knappen Ressourcen und der Vermeidung von Entsorgungsleistungen wie Entsorgung oder Redistribution.

Um Recycling-Produkte vermarkten zu können ist die Erbringung eines Qualitätsnachweise nötig, da die Recycling-Produkte den konkurrierenden in ihrer Qualität kaum nachstehen dürfen.

Es erfolgt daher auch eine Analyse wie sich die Recycling-Produkte auf die Nachfrage von Folgestufen auswirken.

Die Angabe der Herkunft ist in der Regeln nur ratsam, wenn sie sich nicht vermarktungshemmend auswirkt im Sinne eines ökologischen Marketings.

Für die Vermarktung sol­cher Recycling-Produkte ist die Erbringung eines Qualitätsnachweises erforderlich, da sie den konkurrierenden Stoffen qualitativ kaum nachstehen dürfen. Daneben muss analysiert werden, wie Recycling-Produkte auf Nachfrager der Folgestufen wirken. Eine Angabe der Herkunft ist nur dann ratsam, wenn sie sich nicht vermarktungshemmend auswirkt (Ökologisches Marketing).