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Situationsanalyse

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Situationsanalyse

Mit der Situationsanalyse ergibt sich eine Erklärung und Beschreibung einer wirtschaftlichen Lage und es können Erklärungen und Abweichungen zwischen dem gewünschten und dem realen Zustand ermittelt werden. Bei einer Status-Quo-Prognose trifft man eine Vorhersage für die Entwicklung einer Situation wenn keine wirtschaftlichen Eingriffe erfolgen. Sie dient der Erkennung von wirtschaftlichem Handlungsbedarf. Auch eine Verzögerung in Form eines Lags wird erkannt.

Bei einer Entscheidungsprognose oder Wirkungsprognose werden mögliche Haupt- und Nebenursachen vorher gesagt von vorgeschlagenen wirtschaftspolitischen Instrumenten oder Programmen um ein Ziel ein einer wirtschaftlichen Lage zu erreichen (Konjunkturprognose). Es werden Informationen bereit gestellt für wirtschaftliche Entscheidungsträger die zur Problemlösung benötigt werden.

Staatliche Sparführung

Staatliche Sparführung

Der Staat fördert häufig für gesamtwirtschaftliche Entwicklung und breite Vermögensbildung das Sparen von Privaten in Formen wie Wertpapier-, Konten-, Aktien-, Bau- und Versicherungssparen. Mit zunehmendem Wohlstand und Finanzschieflagen entfallen diese Massnahmen jedoch zunehmends.

Subvention

Subvention

Unter einer Subvention versteht man eine einseitige Übertragung des Staates an Unternehmen in Form von Geldzahlungen oder geldwerten Vorteilen wie Steuervergünstigungen, Preisnachlässe bei Käufen des Staates, Bürgschaften etc. Diese werden den Unternehmen von Staat oder Institutionen der EU ohne (marktwirtschaftliche) Gegeneleistung gewährt. Die Subvention wird meist aufgrund von bestimmten Bedinungen oder erwarteten Verhaltensweisen gewährt.

Der Subventionsbericht der Bundesregierung weist Geldzahlungen als Finanzhilfen und Steuervergünstigen des Bundes auf. In die VGR (volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) werden nur laufende Transfers an Produzenten (ohne Vermögenstransfers) als Subventionen erweist und in der Regel keine Steuervergünstigungen.

Superiores Gut

Superiores Gut

Ein superiores Gute beschreibt in der Haushaltstheorie ein Gut welches bei der Einkommenselastizität der Nachfrage größer 1 ist und dessen Konsum somit mit steigendem Einkommen überproportional zu Einkommenssteierung zunimmt. So versteht man unter superioren Gütern häufig Luxusgüter.

Sozialhilfe

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Sozialhilfe

Der Begriff Sozialhilfe beschreibt nach dem Bundessozialhilfegesetz die Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. So soll dem Empfänger von Sozialhilfe die Führung eines Lebens ermöglicht werden, das der Würde des Menschen entspricht.

So soll die Sozialhilfe ihn soweit befähigen unabhängig von ihr zu leben nach dem Subsidiaritätsprinzip, allerdings muss er nach seinen Kräften mitwirken. Der Begriff der „öffentlichen Fürsorge“ wurde durch den Begriff der „Sozialhilfe“ abgelöst. Es ist eine öffentliche Aufgabe die Sozialhilfe zu gewähren, welche von den allein öffentlich-rechtlichen Trägern übernommen wird.

Die Sozialhilfe wird als Erfüllung der Sozialstaatsklausel zum Ausdruck des sozialen Gestaltungswillens des Staates angesehen. Die staatlichen Hilfeleistungen oder besonderer Rechtsträger dienen den Personen in einer Notlage dazu ein menschenwürdiges Leben zu führen, welches sie durch eigene Kräfte und Mittel nicht führen könnten. Für viele der Leistungen besteht eine Rechtsanspruch, so ist die Sozialhilfe eine Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen.

Stille Gesellschaft

Stille Gesellschaft

Man versteht unter einer stillen Gesellschaft versteht man die Beteiligung eines Dritten mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe, ohne dass hierbei der Dritte nach außen in Erscheinung tritt. Außerdem haftet der stille Gesellschafter nur mit seiner Einlage. Es handelt sich um keine juristische Person, sondern um eine Personengemeinschaft.

Der stille Gesellschafter betreibt selbst kein Handelsgewerbe, er ist nur ein Teilhaber. Auch geht die Einlage des stillen Gesellschafters nur in das Vermögen, aber nicht in das volle unbeschränkte Eigentum des Geschäftsinhabers über. Es wird daher als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen. Kommt es zu einem Konkurs des Geschäftsinhabers so ist sie eine Konkursforderung gegen den Inhaber. Der stille Gesellschafter tritt meist nicht nach außen als Gesellschafter auf.

Vertraglich kann vereinbart werden, dass der stille Teilhaber bei der Auflösung der Gesellschaft sowie bei einer Auseinandersetzung einen schuldrechtlichen Anspruch erhält, der ihn so stellt, als ob das Geschäftsvermögen den Gesellschaftern gemeinsam gehören würde, als sogenannte ägyptische stille Gesellschaft.

Sozialkompetenz

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Sozialkompetenz

Der Begriff der Sozialkompetenz beschreibt im weitesten Sinne die kommunikative (Dialogfähigkeit), integrative (Konsensfähigkeit) und kooperative (Teamfähigkeit) von Menschen welche aus sozialen Lernen enstehen kann.

Im engeren Sinne beschreibt man damit die kommunikative Fähigkeit welche sich im Zusammenhang von Teamarbeit, Gruppenarbeit oder auch im Kontakt mit Kunden und Lieferanten zeigt. Sie gilt neben der Fachkompetenz und Methodenkompetenz zu Teil der Handlungskompetenz.

Scheck

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Scheck

Bei einem Scheck handelt es sich um ein bargeldloses Zahlungsmittel, durch das der Inhaber eines Kontokorrentkontos oder Gehaltskonto seine Bank anweisen kann den eingesetzten Betrag zu zahlen. Die Formalitäten sind genau gesetzlich geregelt. So können Barschecks ausgezahlt oder auf ein Konto des Einreichers bei der gleichen oder einer anderen Bank gut geschrieben werden. Das Scheckrecht sieht vor, dass Orderschecks (Orderpapiere) oder Inhaberschecks als Inhaberpapiere ausgestellt werden können.

Der Vermerk „Nur zur Verrechnung“ bei einem Verrechnungsscheck sagt aus, dass der Aussteller und die Bank untersagen, dass der Scheck in Bar ausgezahlt wird. Es darf hier nur eine Kontogutschrift erfolgen.

So gibt es Barschecks und Verrechnungsschecks, der Barscheck wird von jeder Bank, der bezogenen Bank oder jeder anderen bei der man ihn vorlegt eingelöst. Der Verrechnungsscheck hingegen untersagt die Barauszahlung.

Bei Privatschecks wird der Scheck von einer Privatperson, von einem Unternehmen, aber nicht einer Bank ausgestellt.

Bei Bankschecks ist der Aussteller die Bank, sie werden im Auslandsgeschäft genutzt von den Banken im Auftrag des zahlungspflichtigen Importeurs und in deren Auftrag direkt an den zahlungsempfangenden Exporteur gegengesand.

Inhaber-(Überbringer-) oder Order-Schecks, beim Order-Scheck werden die Rechte nur durch Indossament an den jeweils Berechtigten, zunächst des eingetragenen Scheckempfängers, sowie durch Übergabe des Schecks an einen Dritten übertragen. Der Inhaber-(Überbringer-)Scheck kann an den Inhaber des Schecks ausgezahlt werden der seine Berechtigung nicht durch eine geschlossene Kette von Indossamenten nachweisen muss.

Der Scheck darf nur auf eine Bank, Sparkasse oder bestimmte öffentliche Anstalten gezogen werden So trägt er den Vermerk „Zahlen Sie gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben in Worten xxx Euro an (Name) oder Überbringern… Unterschrift des Ausstellers.

Schecks haben sich seit dem 19. Jahrhundert von England aus international verbreitet.

Swaption

Swaption

Eine Swaption beschreibt eine Kombinatin aus einem Swap und einer Option. Beim Kauf einer Swaption wird somit das Recht erworben während einer bestimmten zukünftigen Zeitspanne einen Swap-Kontrakt abzuschließen. So ist das Basisobjekt einer Swaption ein Swap-Kontrakt.

Der Verkäufer der Swaption ist der Stillhalter, er verpflichtet sich dazu den Gegenpart des Swaption-Käufers zu übernehmen falls dieser tatsächlich in das Swapgeschäft einsteigen möchte.

Schlechtleistung

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Schlechtleistung

Schlechtleistung, unter der Schlechterfüllung versteht man den Fall von Leistungsstörungen und Pflichtverletzung bei der der Schuldner die fällige Leistung nicht wie geschuldet erbringt wie bei unzureichender Verpackung die zur Beschädigung der verkauften Ware führt oder Mängel im Kauf-/Werkvertrag. Es wird nach §280 I 1 BGB (einfacher) Schadenersatz bei verschuldeter Schlechtleistung erwartet.

Als Rechtsfolgen ergeben sich (einfacher) Schadenersatz sowie Schadenersatz statt der Leistung bei verschuldeter erheblicher Schlechtleistung nach § 281 I BGB, wenn man die Leistung ablehnen darf (Ablehnung) sowie anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung kann auch eine Aufwandsentschädigung verlangt werden nach § 284 BGB.

Besonderheiten im Arbeitsrecht sehen vor, dass im Arbeitsrecht zugunsten der Arbeitnehmer ein abweichender Haftungsmaßstab gilt, so haftet man grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Reduzierung des Arbeitsengelts ist bei einer Schlechtleistung ist hingegen nicht möglich. Der Grund liegt darin begründet, dass der Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag ist und daher der Arbeitnehmer nur die Arbeitsleistung schuldet und nicht den Arbeitserfolg. Dabei kennt das Dienstvertragsrecht keine Minderung der Gegenleistung.

Es ist auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Schlechtleistung wegen einer Schlechtleistung nur bei besonderen Umständen zulässig.

Sparkassen

Sparkassen

Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute die um Ursprung nur Einlagegeschäfte und das ihm entsprechende langfristige Darlehensgeschäft betrieben haben, heute führen sie fast alle anderen Bankgeschäfte aus. Im Regelfall sind es von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden errichtete rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, ihnen obligt die Förderung des Spargeschäfts. Sie unterliegen als Kreditinstitute der Bankenaufischt nach dem GKW.

Das landesrechtlich geregelte Koummunalrecht greift auf die Verwaltung und Organisation. Dabei sind Sparkassen regional in Sparkassen und Giroverbänden zusammengeschlossen, die wiederum zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband zusammengefasst sind. Sie nutzen als Verrechnungsstellen regionale Girozentralen mit dem Spitzeninstitut Deutsche Girozentrale.

Shareholder Value

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Shareholder Value

Mit Shareholder Value beschreibt man den Ertragswert des Eigenkapitals. Sie dient als Marktgröße in der Unternehmensbewertung als eine Alternative zum Substanzwert (Reproduktionswert). Dabei steigert der Vorstand von börsennotierten Aktiengesellschaften den Unternehmenswert im Sinne des Marktwertes des Eigenkapitals. Man stellt hierbei den Geinn als Maßgröße vom Unternehmenserfolg in Frage.

Vielmehr ist das Aktionärsvermögen die bestimmende Zielgröße. Man veräußert daher Geschäftseinheiten deren Renditen unter den durchschnittlichen Kapitalkosten des Unternehmens liegen und zahlt Erlöse an die Aktionäre aus, um eine Kapitalvernichtung zu vermeiden. Der Vorrang liegt nicht auf einem buchhalterischen Gewinn als Diskontierungsgröße, sondern man achtet auf einen Unternehmenswert der sich durch Diskontierung des künftigen Cashflows (Operating Cashflow) stützt. Der Kalkulationszinsfuß nutzt die durchschnittlichen Kapitalkosten welche aus den Eigenkapitalkosten und Fremdkapitalkosten zusammen gesetzt sind.

Die Fremdkapitalkosten umfassen den Zins quasi-sicherer Anlagen wie Bundesanleihen und dem Aufschlag für das Risiko, die Eigenkapitalkosten geben die erzielbaren erwarteten Renditen für Investionsalternativen mit demselben Risikonivau wider, sie sind somit die Renditeforderungen der Aktionäre.

Schachtelprivileg

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Schachtelprivileg

Im nationalen Steuerrecht versteht man unter dem Schachtelprivileg eine mindestens 10 % Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen sofern die Beteiligung mindestens 12 Monate lang ohne Unterbrechung Bestand hatte. Eine Ausnutzung des Schachtelprivilegts führt zu Entlastungen gewerbsteuerlicher und vermögenssteuerlicher Art bei der Ober(Beteiligungs)gesellschaft. Seit dem Körperschaftssteuerrefromgesetz von 1977 hat der nationale Schachtelprivileg an Bedeutung verloren.

Er vermeidet doppelte und mehrfache Erfassungen von steuepflichtigen verschachtelten Gesellschaften. Als ein interantaionales Schachtelprivileg gilt das Doppelbesteuerungsabkommen im Außensteuergesetz. Bei einer Schachtelbeteiligung von mehr als 25 % und mehr sind die Erträge aus den Beteiligungen und die Beteiligung selbst von der deutschen Steuer befreit. Jedoch gibt es im Bereich der Gewerbebesteuerung und der Vermögensbesteuerung und im Bewertungsrecht nachwievor ein nationales Schachtelprivileg.

Steuerüberwälzung

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Steuerüberwälzung

Unter dem Begriff der Steuerüberwälzung versteht man den Versuch und der erreichte Vorgang des Steuerzahlers der Weitergabe von Steuerbelastungen über Preisänderungen für Güte oder Produktionsfaktoren an den Lieferanten (Vorwälzung). Man spricht auch von einer Weiterwälzung wenn die Steuerlast auf den Abnehmer weitergeben wird.

Man versteht darunter auch den Unterschied zwischen der wahrgenommenen und der vom Gesetzgeber beabsichtigten Verteilung der Steuerlast. Durch die vollständige Konkurrenz galt in der Finanzwissenschaft seit Beginn des 19. Jahrhundert die Annahme, dass die direkten Steuern in der Regel nicht und die indirekten Steuern sehr wohl überwälzbar sind.

Anhand der Körperschaftssteuer sieht man, dass die Überwälzbarkeit bei direkter Steuer sehr wohl gegeben ist. Auch mögliche Steuerwirkungen (Inzidenz) werden mit dem Begriff der Überwälzung beschrieben.

 

 

Sicherungsübereignung

Sicherungsübereignung

Unter einer Sicherungsübereignung versteht man die Kreditsicherung durch Übereignung von Waren, Inventar oder sonstigen beweglichen Gegenständen welche beim Schuldner verbleiben. Es kommt zum Eigentumsvorbehalt. Die Parteien vereinbaren den Übergang des Eigentums auf den Gläubiger und Sicherungsnehmer, während der unmittelbare Besitz beim Schuldner verbleibt als Besitztkonstitut. Anders als beim Pfandrecht hat der Sicherungsgeber also noch eine Nutzungsmöglichkeit der Sache.

Dahingegen hat der Sicherungsnehmer, als Eigentümer der Sache auch das Recht den Sicherungsgegenstand im Sicherungsfall für sich zu behalten, ihn zu verwerten oder zu verkaufen. Kann der Schuldner seine Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger erfüllen so fällt das Eigentum, abhängig von der Ausgestaltung der Sicherungsabrede, als Eigentum an ihn automatisch zurück oder der Eigentümer und Sicherungsnehmer hat die schuldrechtliche Verpflichtung es an den Sicherungsgeber zurück zu übertragen.

Man trennt Eigentum von unmittelbarem Besitzt und kann so die Gefahr von unberechtigter Weiterveräußerung der Gegenstände durch den Sicherungsgeber verhindern. Der Sicherungsnehmer verliert durch den gutgläubigen Erwerb Dritter sein Eigentumsrecht an der Sache.

Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich um eine wichtige Form des eigennützigen Treuhandeigentums. Die Eigentumsübertragung erfolgt mit der Abrede die zur Sicherung übereignete Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung zu verwerten.

 

Stimmrecht

Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das Recht des Aktionärs an der Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mitzuwirken. Dabei hat man in der Regel je Aktie eine Stimme. Außerdem kann der Aktionär das Kreditinstitut bei dem man die Aktien verwahren lässt bevollmächtigen das Stimmrecht auszuüben.

Man kann die Vollmacht jederzeit widerrufen, die Vollmacht für ein bestimmtes Kreditinstitut nur maximal 15 Monate lang erteilt werden. Vor der Hauptversammlung muss das Kreditinstitut dem Aktionär rechtzeitig Vorschläge der Verwaltung und möglicher Gegenanträge mitteilen und das Votum benennen welche es abgeben möchte. Das Kreditinsitut ist in der Hauptversammlung an seine Vorschläge gebunden, sofern der Aktionär keine eigene Weisung erteilt. Es handelt sich um ein Auftragsstimmrecht.

Das Stimmrecht ist das Recht an einer Bildung eines kollektiven Willens mitzuwirken. Das Stimmrecht gehört bei den Verwaltungsrechten des Gesellschafters bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bei Beschlüssen und auch bei Offenen Handelsgesellschaften, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch die Gesellschafter, bei Kommanditgesellschaften durch den Kommanditisten und bei Aktiengesellschaften durch den Aktionär bei der Hauptversammlung. Die Kleinaktionäre ermächtigen dabei häufig ihre Depotbank mit ihren Aktien zu stimmen mit Vollmachts-Stimmrecht, Depot-Stimmrecht doer Auftrags-Stimmrecht.

Standortfaktoren

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Standortfaktoren

Standortfaktoren sind Faktoren welche ein Unternehmen bei der Wahl seines Standortes berücksichtigt. Es treten hier verschiedene positive sowie negative Einflüsse, Bedingungen und Kräfte in variabler Form auf. So werden wirtschaftliche Vorteile und Nachteile abgewogen bei der Wahl der Niederlassungen.

Zu den Dimensionen gehören Standortbedürfnis, also die Anforderungen die ein Unternehmen an einen potentiellen Standort hat, die Standortqualität beschreibt das räumliche Auftreten der Standortfaktoren in unterschiedlich starker Ausprägung.

Standortfaktoren lassen sich systematisieren nach unterschiedlichen Kriterien die sich auch überschneiden können. So unterscheidet man:

  • Die Zugehörigkeit zur Leistungserstellung sind Standortfaktoren die bezogen sind auf Produktion, Beschaffung und Absatz.
  • Die Maßstabsebene betrachtet die Standortwahl international, man wählt zunächst ein Land aus auf der Makroebene, anschließend in der Mesoebene wählt man gezielt eine Region des Landes aus und dann auf der Mikroebene eine Gemeinde.
  • Der Grad der Spezifität gibt Standortfaktoren an die branchenübergreifend von Bedeutung sind, spezielle Standortfaktoren sind hingegen nur für bestimmte Branchen von Bedeutung.
  • Der Grad der monetären Quantifizierbarkeit, hier gibt es harte Standortfaktoren die sich in den Kosten wiederspiegeln und weiche Standortfaktoren die man nicht direkt in Kosten und Nutzen ablesen kann, sie geben vielmehr das Raumempfinden von Menschen in der Lebens- und Arbeitswelt individuell wieder.

Spekulation

Spekulation

Eine Spekulation ist ein Geschäft welches abgeschlossen wird mit der Erwartung eines nicht sicher kalkulierbaren Gewinnes. Daher sind Spekulationen mit Risiken verbunden. Bei Währungen ist die Spekulation eine Strategie der Risikostreuung, man weicht dabei von dem Ziel der Risikominimierung (Heding) Ab umd die zu erwartenden utnernehmerischen Einzahlungen positiv zu beeinflussen. Bei der Spekulation erwartet man beim Kauf einer Finanzlage, dass man diese teurer wieder verkaufen kann, bzw. auch beim Verkauf diese wieder billiger kaufen zu können.

Stiftung Warentest

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Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest, kurz StiWa, ist eine Institution in Berlin die seit 1964 in Deutschland Waren miteinander in vergleichenden Tests bewertet. Sie wurde von der Bundesregierung für die Markttransparenz geschaffen und gefördert. Die Tests erfolgen in unabhängigen externen Prüfinstituten. Die StiWa entwirft ein Prüfprogramm und besorgt die zu testenden Produkte. Häufig erfolgen auch Gemeinschaftstests wie mit der EuropeanTesting Group.

Pro Jahr werden ca. 80 bis 90 Warentests und 20 Dienstleistungen getestet. Das Testprogramm wird im Kuratorium beraten mit Vertretern von Industrie und Handel.

Die StiWa informiert Anbieter der gestesten Produkte und Dienstleistungen über die Testergebnisse. So können Fehler aufgedeckt werden, auch werden die Ergebnisse in Publikationen den Käufern zugänglich gemacht. Die Prüfergebnisse werden in Urteile über einzelne Produkteigenschaften (Teilnoten) bekannt gegeben. Man wertet so auch Umweltverträglichkeit und Preis. Veröffentlicht werden sie im „test“ Heft oder „test“ Sonderheft oder der Buchreihe „profi-Ratgeber“. Auch im Fernsehen und Radio werden die Ergebnisse zur Verbraucherinforamtion bereit gestellt oder in Verbraucherberatungsstellen. Die Testergebnisse wirken sich auf das Konsumentenverhalten aus, aber auch auf das Beschaffungsmarketing des Handels.

Smart Home

Smart Home

Unter einem Smart Home versteht man ein in sich und nach außen vernetztes Zuhause mit Sensoren und Informationstechnik. Ähnliche Begriffe sind Intelligent Home und Smart Living.

Man strebt eine Erhöhung der Lebensqualität und Wohnqualität an sowie verbesserte Energieeffizienz, Einbruchsicherheit und Betriebssicherheit.

Anwendungen sind hier beispielsweise die automatische Steuerung von Türen, Fenstern, Markisen, Lüftung, Heizung, Lampen in der Gebäude- und Hausautomation und auch die manuelle Steuerbarkeit mit Smartphones.

Die Haushaltsgeräteautomation sieht intelligente Kaffeemaschinen und Kühlschränke vor die erkennen wann es zur Verknappung kommt und selbständig Bestellungen auslösen etc.

Eine Vernetzung ist jedoch nicht immer notwendig bei der Automatisierung so regeln Waschmaschinen auch ohne Vernetzung intelligent Wasserzufuhr und Waschdauer.

Problematisch im dem Zusammenhang beim Smart Home sind Möglichkeiten von Datenmissbrauch oder eine feindliche Übernahme die die Steuerung übernehmen könnten und zu Fehlbetrieben und Verschleiß führen könnten. Auch die Standardisierung ist ein Problem neben der Technikethik und der Informationsethik.den Plan ruft.