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EDV

28. April 20161 Minute Lesezeit0 KommentareE

EDV (automatisierte Datenverarbeitung genannt) umschreibt das Erfassen und Bereitstellen von Daten auf elektronischen Datenverarbeitunsanlagen (EDVA). Mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitsungsanlage können Daten innerhalb kürzester Zeit erfasst, sortiert, ausgewertet und in logischen Abhängigkeiten miteinander verknüpft werden.

Die verarbeiteten Daten können anschließend gespeichert und ausgegeben werden. Die so verarbeiteten Daten können auch zur Steuerung von betrieblichen Prozessen genutzt werden, wie in der Stahl- und Kraftfahrzeugindustrie, Chemieindustrie, im Strassenverkehr etc.

Grundlegend gemeinsam haben Datenverarbeitungsanlagen die folgenden Komponenten:

  • eine Zentraleinheit/Rechenwerk
  • Datenspeicher
  • Datenausgabegeräte

Datenspeicher und Ausgabegeräte können räumlich getrennt von der Zentraleinheit aufgebaut sein und stehen dann per Fernübertragung zur Verfügung.

Diesen Artikel zitieren

„EDV“. Wirtschaftslexikon.de, 28.04.2016. https://wirtschaftslexikon.de/edv/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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