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Erlösschmälerungen

16. April 20181 Minute Lesezeit0 KommentareE

Bei Erlösschmälerungen kommt es durch Erlösminderungen wie Rabatte und Skonti, durch Erlöskorrekturen wie Korrektur von Berechnungsfehlern oder durch Erlösberichtigungen wie Boni zu einer Minderung der Bruttoerlöse und so zur einer Schmälerung der Nettoerlöse.

Auch Gewährleistungsansprüche in Folge der Garantie oder ein Preisnachlass durch Mängelrügen kann zur Erlösschmälerung führen.

Bei der Buchung erfolgt die Buchung der Erlösschmälerung auf Unterkonten, wenn die Erlösschmälerung nicht direkt die Rechnung auf einem geringen Nettowert ausgestellt wird.

Durch die Schmälerung wird auch die Umsatzsteuer geschmälert. Auch muss die ausgestellte Rechnung an den Abnehmer angepasst werden. Der Abnehmer muss bei der Vorsteuer entsprechend ebenfalls korrigieren.

Diesen Artikel zitieren

„Erlösschmälerungen“. Wirtschaftslexikon.de, 16.04.2018. https://wirtschaftslexikon.de/erloesschmaelerungen/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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