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Zinsswap

3. Juni 20191 Minute Lesezeit0 KommentareZ

Mit dem Begriff Zinsswap beschreibt man Zahlungsverpflichtungen welche auf der Aufnahme von Darlehen oder einer Emission von Schuldverschreibungen beruhen.

So tauscht man den Zinsswap zwischen Banken und Unternehmen aus, um relative Vorteile zu nutzen die eine Partei gegenüber der anderen auf Grund ihrer Stellung zu einem bestimmten Finanzmarkt hat.

In der Regel sind Voraussetzungen für einen Zinsswap unterschiedliche Bonitätsstufen oder verschiedene Finanzierungsbedürfnisse.

Im Englischen spricht man auch von „interes rate swap“, so tausch man Zinszahlungsströme bei denen die Zinsberechnungsmodalitäten unterschiedlich sind.

Man unterscheidet zwischen variablen und festen Zinsen. Die variablen Zinsen werden in Abständen von Quartalen oder halben Jahren angepasst an die Marktzinsentwicklung.

Diesen Artikel zitieren

„Zinsswap“. Wirtschaftslexikon.de, 03.06.2019. https://wirtschaftslexikon.de/zinsswap/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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