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Verwaltungsakt

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Verwaltungsakt

Der Verwaltungsakt beschreibt eine hoheitliche Maßnahme bzw. Verfügung, Entscheidung die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls im Bereich des öffentlichen Rechts trifft. Diese hat unmittelbar Rechtswirkung nach außen und eine Allgemeinverfügung welche sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis rictet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder deren Benutzung durch die Allgemeinheit nach § 35 VwVfG, § 118 AO betrifft.

Der Verwaltungsakt kann schriftlich, mündlich oder elektronisch bekannt gegeben werden.

Anders als bei den Rechtsgeschäften im zivilen Rechts vermutet man beim Verwaltungsakt Rechtsgültigkeit schon im Grundsatz. Der Verwaltungsakt kann nichtig sein wenn er einen besonders schwerwiegenden Fehler, die bei einer vollständigen Würdigung aller in Betracht kommender Umstände sichtbar werden nach § 44 VwVfG, § 125 I AO.

Portfolioanalyse

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Portfolioanalyse

Die Portfolioanalyse beschreibt im Marketing ein Instrument mit dem man eine strategische Situationsanalyse betreiben kann und die gegenwärtige Marktposition von strategischen Geschäftseinheiten (SGEs), Kunden Produkten, Wettbewerbern etc. und mögliche Entwicklungsoptionen untersucht und visualisiert.

Durch diese Analyseform kann man Schlussfolgerungen für strategische Neuorientierung ziehen. Das Mangement wird durch diese Ergebnisse in der Entscheidungsfindung unterstützt. Bekannt bei der Portfolioanalyse sind das Marktwachstumgs-Marktanteils-Portfolio der Boston Consulting Group (BCG-Portfoli, BCG-Matrix oder auch 4-Felder-Matrix) und das Wettbewerbsvorteils-Marktattraktivitäts-Portfolio (McKinsey/GE-Portfolio) der ünternehmensberatung McKinsey & Co.

Urheberrecht

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Urheberrecht

Das Urheberrecht dient dem Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte des Urhebers und ordnet die vermögensrechtlichen Verwertungsrechte in seinen geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zu seinem Werk, dessen Rechtsschutz mit seiner Entstehung beginnt und hat im Unterschied zu den gewerblichen Schutzrechten keinen Bedarf von Registrierung oder Hinterlegung.

Das UrhG nennt als zugängliche Wertkarten Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, sowie pantomimische Werke, Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden und angewandten Kunst, Filmwerke, Bauwerke, Lichtbildwerke und Darstellungen technischer und wissenschaftlicher Art wie Karten, Pläne, Zeichnungen, Tabellen, Skizzen und plastische Darstellungen.

Prämienlohn

Prämienlohn

Der Begriff Prämienlohn ist eine variable Entgeltkomponente welche man in Abhängigkeit von festgelegten Kriterien wie beispielsweise der Qualität vergibt.

Man spricht auch von Qualitätsprämie, Mengenleistungsprämie, Ersparnisprämie, Nutzungsprämie, kombinierte Prämie oder Lohn- und Gehaltsmodell die eine Mischform des Leistungslohns bildet zusammengesetzt aus Lohnformen Zeitlohn und Akkordlohn.

Handelsregister

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Handelsregister

Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und so nach dem Publizitätsprinzip bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht.

Seit dem 1.1.2007 dient neben dem Handelsregister auch das durch das EHUG neu eingeführte elektronische Unternehmensregister § 8b HGB und elektronisch geführte Partnerschaftsregister sowie Genossenschaftsregister dem Publizitätsprinzip.

Das HGB sieht Vorschriften und Pflichten zur Eintragung und Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen im Handelsregister vor, ebenso wie Nebengesetze wie das Aktiengesetz. Dabei kann eine Eintragung mit Zwangsgeld erzwungen werden. Auch ist der Begriff des Handelsregisters nach § 8 II HGB gesondert geschützt.

Das Handelsregister umfasst Abteilung A für Einzelkaufläute und Personengesellschaften des Handelsrechts mit Ausnahme der stillen Gesellschaft sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Abteilung B für die Kapitalgellschaften. Dabei werde Einzelheitenin der Handelsregisterverordnung geregelt.

Es ist vorgesehen das die Öffentlichkeit Einsicht nehmen kann, auch online. Es kommt auch zu einer öffentlichen Bekanntmachung von Eintragungen in das Handelsregister.

Dabei genießt das Handelsregister einen geringeren Gutglaubensschutz als ihn der öffentliche Glaube des Grundbuchs gewährt.

Gratisaktie

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Gratisaktie

Mit der Gratisaktie beschreibt man unzutreffend eine Berechtigungsaktie oder auch Zusatzaktie oder Aufstockungsaktie. Nach dem österreichischen Recht sind Gratisaktien die ohne zusätzliche Einlageverpflichtung an bestehende Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungen ausgegeben werden. Beispielsweise bei der Durchführung einer Kapitalberechtigung in Folge der Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital nach den Vorschriften des öKapBG oder zur Regulierung eines überhöhten Aktienkurses.

Die Berechtigungsaktie wird an Altaktionäre für eine Kaptialerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben. Durch ihre Emission kommt es zu einer Umfinanzierung bei der offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt werden. Das Motiv für die Ausgabe von Gratisaktien kann eine Herabsetzung des durchschnittlichen Kurses zur Erhöhung der Fungibilität der Aktie sein, eine Erhöhung des garantierten Haftungskapitals, die Durchführung einer stillen Dividendenerhöhung, eine Senkung optisch ungünstiger Dividendenumsätze welche sich auf das Grundkapital und nicht auf das Eigenkapital beziehen.

Roll-over-Kredit

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Roll-over-Kredit

Der Roll-over-Kredit beschreibt einen längerfristigen Kredit, sein Zinssazt wird kurzfristig, häufig im 6-Monats-Rhythmus oder auch im 3 oder 12 Monats-Rhythmuis, an die Marktentwicklung angepasst. Die Kreditnehmer sind hier vor allem Staaten und Großunternehmer.

Für die periodische Zinsanpassung richtet man sich nach der London Interbank Offered Rate (Libor). Man beschreibt somit mit dem Roll-over-Kredit kurzfristige Kredite am Euromarkt.

Konstruktivismus

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Konstruktivismus

Der Konstruktivismus ist eine Erkenntnistheorie welche die Frage beleuchtet wie man zur Erkenntnissen und Wissen kommt. So sollte man einen gewissen Zweifel haben an dem Glauben, dass Wissen und Wirklichkeit übereinstimmen.

Somit geht man beim Konstruktivismus davon aus, dass das Abbild nicht durch ein objektives Entdecken geschaffen wurde, sondern durch das Erfinden einer Wirklichkeit. Dabei erzeugt das menschliche Gehirn kein fotografisches Abbild von der Wirklichkeit, sondern erschafft mit Hilfe der Sinnenswahrnehmung ein eigenes Bild der Welt.

So ist nur das wahr, was man als wahr wahrgenommen hat. Die Wirklichkeit wird beim Konstuktivismus nicht verleugnen, man sagt nur, dass das eigene Erleben, die eigene Entwicklung und Wahrnehmung die wahrgenommene Wirklichkeit beeinflussen. Man untersucht wie die Wirklichkeitskonstruktionen gebildet werden.

So verabschiedet man sich von einer absoluten Wahrheit. In der Betriebswirtschaftslehre das Management schon die Sicht einer unternehmerischen Wahrheit einnimmt und erfindet. Das Management kann so die Führung und Führungskräfte entwickeln.

Klimawandel

Klimawandel

Der Klimawandel beschreibt eine anthropogen verursachte Veränderung des des Klimas auf der Erde. Dabei geht man von der Annahme aus, dass der Ausstoß von Treibhausgasen zu einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperaturen führt. Neben einer Veränderung der Vegetationen und Niederschlägen, dem Anstieg der Meeresspiegel etc. nehmen auch extreme Wetterereignisse zu.

So bedingt der Klimawandel auch für Unternehmen und die Wirtschaft Risiken sowie Chancen.

Scheck

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Scheck

Bei einem Scheck handelt es sich um ein bargeldloses Zahlungsmittel, durch das der Inhaber eines Kontokorrentkontos oder Gehaltskonto seine Bank anweisen kann den eingesetzten Betrag zu zahlen. Die Formalitäten sind genau gesetzlich geregelt. So können Barschecks ausgezahlt oder auf ein Konto des Einreichers bei der gleichen oder einer anderen Bank gut geschrieben werden. Das Scheckrecht sieht vor, dass Orderschecks (Orderpapiere) oder Inhaberschecks als Inhaberpapiere ausgestellt werden können.

Der Vermerk „Nur zur Verrechnung“ bei einem Verrechnungsscheck sagt aus, dass der Aussteller und die Bank untersagen, dass der Scheck in Bar ausgezahlt wird. Es darf hier nur eine Kontogutschrift erfolgen.

So gibt es Barschecks und Verrechnungsschecks, der Barscheck wird von jeder Bank, der bezogenen Bank oder jeder anderen bei der man ihn vorlegt eingelöst. Der Verrechnungsscheck hingegen untersagt die Barauszahlung.

Bei Privatschecks wird der Scheck von einer Privatperson, von einem Unternehmen, aber nicht einer Bank ausgestellt.

Bei Bankschecks ist der Aussteller die Bank, sie werden im Auslandsgeschäft genutzt von den Banken im Auftrag des zahlungspflichtigen Importeurs und in deren Auftrag direkt an den zahlungsempfangenden Exporteur gegengesand.

Inhaber-(Überbringer-) oder Order-Schecks, beim Order-Scheck werden die Rechte nur durch Indossament an den jeweils Berechtigten, zunächst des eingetragenen Scheckempfängers, sowie durch Übergabe des Schecks an einen Dritten übertragen. Der Inhaber-(Überbringer-)Scheck kann an den Inhaber des Schecks ausgezahlt werden der seine Berechtigung nicht durch eine geschlossene Kette von Indossamenten nachweisen muss.

Der Scheck darf nur auf eine Bank, Sparkasse oder bestimmte öffentliche Anstalten gezogen werden So trägt er den Vermerk „Zahlen Sie gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben in Worten xxx Euro an (Name) oder Überbringern… Unterschrift des Ausstellers.

Schecks haben sich seit dem 19. Jahrhundert von England aus international verbreitet.

Privatisierung

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Privatisierung

Die Privatisierung beschreibt den Vorgang bei dem im Staatsbesitz befindliche Unternehmen teilweise oder ganz in privates Eigentum überführt werden. Neben einem Verkauf an institutionelle Investoren dem Private Placement ist auch ein Going Public von größeren Unternehmen durchgeführt. Häufig kommt es weltweit auch zu Privatization Inital Public Offerings, kurz PIPO. Hier gibt es verschiedene Gründe für die Privatisierung:

  • Erhöhung der operativen Effizienz des Unternehmen
  • Eine Kapitalaufbringung für das Budget
  • Die Reduktion der staatlichen Einflussnahme
  • Die Steigerung des Wettbewerbs
  • Die Erhöhung des Aktienbesitzes in der Bevölkerung

Häufig ist die Privatisierung von Staatsbetrieben mit einer Verbesserung der operativen Performance verbunden sowohl in den westlichen Industriestaaten als auch in den Emerging Markets.

Begründet sind sie in den fehlenden oder nicht adäquaten marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Kommt es zu Going Public so gibt es 2 große Vertreter:

  1. Die Case-by-Case Privatisierung (die häufigste Form in westlichen Industriestaaten) bei dieser wird jeder Staatsbetrieb einzeln und nach einander an die Börse gebracht
  2. Ein Massenprivatisierungsprogramm bei dem viele Unternehmen gleichzeitig privatisiert und an der Börse notiert werden

Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligung

Für die Gewinnbeteiligung nutzt man in der Praxi verschiedene Formen des Gewinnes wie den ausschüttungsfähigen Gewinn, Substanzgewinn, Bilanzgewinn etc. die als Bemessungsgrundlage dienen.

Bruttoarbeitsentgelt

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Bruttoarbeitsentgelt

Unter dem Bruttoarbeitsentgelt, dem Bruttolohn versteht man das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern wie Lohnsteuer, Solidaritätsabschlag, ggf. Kirchensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung, welches Endgeltempfänger wie Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende und ähnliche Arbeitnehmergruppen aus ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erhalten.

Dabei dient der Bruttolohn als Grundlage zur Berechnung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.

Außerdem sind gegebenenfalls Lohnsteuerfreibeträge zu den Sozialversicherungsbeiträgen hinzuzurechnen.

Forderungsabtretung

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Forderungsabtretung

Bei der Forderungsabtretung handelt es sich um eine eine Abtretung bzw. Übertragung einer Forderung vom dem bisherigen Gläubiger (Zedent) per Vertrag auf auf den neuen Gläubiger (Zessionar). Man spricht nach § 398, S1. BGB von einer Legaldefinition, also eine vom Gesetzgeber selbst angebotene bzw. angeordnete Definition.

Sind Forderungen genügend bestimmbar so können sie abgetreten werden. Nicht abgetreten werden können Forderungen wenn die Forderungsabtretung durch eine Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen wurde, die Abtretung gesetzlich verboten ist oder die Forderung nach § 400 BGG unfändbar ist.

So kann A eine Zahlungsforderung gegen B haben mit geschlossenen Kaufvertrag nach § 433 II BGB. A kann mit C vereinbaren, dass die Forderung gegenüber B nun C zu stehen soll durch die Abtretung (dinglich wirkendes Rechtsgeschäft). A ist der Zedent und C hier der Zessionar.

Lohnansprüche sind abtretbar wenn der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber nach § 400 BGB einer Lohnpfändung unterliegt. Versicherungsverträge sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Versicherten nicht abtretbar. Bei Lebensversicherungen jedoch erhält der Zessionar alle Rechte des Versicherungsnehmers, bei unwiderruflich vorliegenden Bezugsberechtigungen/Begünstigung muss eine Forderungsabtretung mit Zustimmung vorliegen.

Außerordentliche Aufwendungen

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Außerordentliche Aufwendungen

Außerordentliche Aufwendungen beschreiben innerhalb der Kostenrechnung den Teil der neutralen Aufwendungen welche im Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen, sie werden nur einmal als außerordentliche Aufwendungen oder nur unregelmäßig als periodenfremde Aufwendungen angegeben. Sie würden im periodischen Kostenvergleich stören. Man nimmt sie daher nicht in die Kostenrechnung auf.

Beispielsweise kann durch eine Feuerversicherung ein Brandschaden nicht gedeckt werden an einem Fabrikgebäude welches vor der Vernichtung einen höheren als dem Erinnerungswert im Buchst stand. Oder es kommt zu Steuernachzahlungen einer vorherigen Periode.

Nach § 275 HGB können in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen ausgewiesen werden als außerordentliche Aufwendungen die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs nach § 277 IV HGB anfallen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie außerhalb der eigentlichen Geschäftstätigkeit also unternehmensfremd und unregelmäßig/selten anfallen.

Nutzenfunktion

Nutzenfunktion

Die Nutzenfunktion beschreibt in der Haushaltstheorie bzw. Nutzentheorie eine reelwertige Funktion welcher auf der Grundlage einer vollständig durch die Präferenzordnung geordneten Konsummenge definiert ist. In der Entscheidungstheorie ist sie die funktionale Abbildung der Ergebnisse von Handlungsalternativen in Mengen der Nutzenmaße eines Entscheiders. Dabei wird jedem Ergebnis x (Nutzenmatrix) genau ein Nutzenwert U(x) zugeordnet.

Grenznutzen

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Grenznutzen

Unter Grenznutzen versteht man in der mikroökonomischen Haushaltstheorie bzw. Nutzentheorie einen Nutzenzuwachs welcher in einem Haushalt durch den Konsum von zusätzlichen Einheiten eines Gutes entsteht. So ist es formal betrachtet die erste Ableitung der Nutzenfunkion U(x), also U'(x)=dU/dx.

Gewinnausschüttung

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Gewinnausschüttung

Unter einer Gewinnausschüttung versteht man die Auszahlung von Gewinnanteilen/Gewinnverwendung unmittelbar an die GmbH-Gesellschafter, gegen Coupons an Aktionäre als Dividende oder auch als Kapitaldividende bei der Rückvergütung.

Man unterscheidet bei den Kapitalgesellschaften die unmittelbare an GmbH-Gesellschafter, gegen Coupons an Aktionäre und im Fall der Kapitaldividende als Rückvergütung an Genossen einer Genossenschaft. Die Gewinnausschüttung erfolgt nach dem Beschluss über die Gewinnverwendung durch die zuständigen Organe und nach der Erfüllung von gesetzlichen oder statutarisch erforderlichen Leistungen wie der Zuführung zu gesetzlichen Rücklagen, der Zahlung von Körperschaftssteuer und Aufsichtsratvergütung.

Für die Besteuerung gilt dass die ausgeschütteten Gewinne der Kapitalgesellschaft beim Empfänger der Einkünfte steuerpflichtig sind. Um die wirtschaftliche Doppelbelastung der Körperschafts- und Einkommensteuer nutzte man bis 2008 (Einführung der Unternehmenssteuerreform) das Halbeinkünfteverfahren. So wird die Dividende zur Hälfte besteuert, die andere Hälfte erfolgt bei der Körperschaftsteuer. Bei der Einkommensteuerveranlagung des Anteilseigners wird die Kaptialertragsteuer angerechnet bzw. erstattet.

Seit 2008 wurde das Halbeinkuftverfahren zum Teileinkünfteverfahren mit 60 % der Erlöse als steuerpflichtig und gilt nur noch für Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinn usw. bei Betriebsvermögen des Einzelunternehmers oder Personengesellschaft. Kommt es zu Beteiligungen aus Privatvermögen so nutzt man die Abgeltungsseuer anstelle des Halbeinküfteverfahrens. Es kommt so zum Einbehalt von 25 % der Kapitalertragssteuer bei Veranlagungszeiträumen ab 2009.

Marktanalyse

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Marktanalyse

Eine Marktanalyse oder auch Marktforschung untersucht den Marktanteil, also die mengenmäßigen/wertmäßigen Anteile des Absatzes/Umsatzes eines Unternehmens am Absatz/Umsatz in Bezug zu allen in dem Bereich tätigen Unternehmen am Markt.

Der relative Marktanteil ist der Anteil des Unternehmens in Relation zum Marktanteil der stärksten Konkurrenten. Man kann auch Marketingziele mengen/wertmäßig formulieren.

Über interne Daten kann die Messung am Marktanteil vorgenommen werden mit Marktvolumen sekundär- und primärstatistisch geschätzt oder in Verbandstatistiken gesammelt. Auch kann man auf Handels- und Haushaltspanels zurückgreifen für die Schätzung. Der Marktanteil hat bei den Marketingzielen als Größe Vorteile die beispielsweise die Beliebtheit von Produkten am Markt wiederspiegeln kann. Auch kann man Erfolge und Misserfolge messen sowie inflationäre Effekte.

Ebenso sind implizit Marketingeffekte in den Absatzerfolgen mit drin. So können Gain-And-Loss-Analysen den Absatzerfolg bemessen und man hieraus Wettbewerbsanalysen, Wettbewerbsstrategien und Schwäche-Stärke-Analysen bilden.

Investmentfonds

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Investmentfonds

Investmentfonds ist ein Fonds welcher das Investmentvermögen oder Sondervermögen verwaltet, das eine Investmentgesellschaft nach ihren Vertragsbedingungen für Anleger investiert.

Als Anleger hat man die Wahl Aktien oder Anleihen direkt über Kreditinstitute oder Broker zu kaufen oder auch Investmentzertifikate von einer Investmentgesellschaft zu kaufen, welche wiederum für ihr Investment- oder Sondervermögen eine Mischung verschiedener Aktien, Anleihen oder sonstiger Finanzinstrumente zusammenstellt. Der Vorteil des Investmentfonds besteht in seiner Risikodiversifizierung. Dabei sind Mischfonds am besten, da bei ihnen in sämtliche Finanzinstrumente investiert werden kann, bei Aktienfonds hingegen beschränkt sich die Risikostreuung nur auf Aktien.