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Optionsanleihe

Optionsanleihe

Bei der Optionsanleihe handelt es sich um eine Anleihe mit gewissen Zusatzrechten. So hat der Inhaber der Anleihe in einer festgesetzten Frist ein Recht, eine Option auf den Bezug von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren und zwar in einem bestimmten, vor der Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung.

Dabei werden die Anleihebedingungen um den Basispreis, das Optionsverhältnis und die Optionsfrist erweitert.

Man unterscheidet bei der Optionsanleihe 2 Teile, zum einen das Anleihepapier und zum anderen einen Optionsschein, die Option. Dabei kann der Optionsschein von der Anleihe getrennt werden und so selbst zum Handelsobjekt werden. Er gewährt das Rech ein oder mehrere Wertpapiere, häufig Aktien oder Investmentzertifikate zu erwerben. Bei europäischen Optionsscheinen ist der Zeitpunkt hierfür bereits bestimmt. Nicht abhängig von einer zeitlichen Beschränkung ist auf jeden Fall der Preis der mit ihm zu erwerbenden Papiere schon fixiert.

Die Optionsanleihe gewährt neben üblichen Gläubigerrechten in Form von Rückzahlung und Zinszahlung das Recht eine bestimmte Anzahl von Aktien, als „Stock Warrant Bond“ oder auch Anleihen als „Bond Warrant“ zu einem schon bei der Emission fixierten Kurs und Zeitpunkt zu erwerben.

Anders als bei einer Wandelanleihe geht bei dieser Anleihe das verbriefte Gläubigerrecht bei der Ausübung des Optionsrechtes nicht unter, es bleibt sogar bestehen.

Weiterhin bleibt das durch die Emission der Anleihe eingeworbene Fremdkapital dem Unternehmen nach der Ausübung der Option erhalten.

Darüber hinaus erhält das Unternehmen weiteres Fremdkapital „Bond Warrant“ oder zusätzliches Eigenkapital „Stock Warrant Bond“.

Es wird eine Genehmigung durch die Hauptversammlung nötig für die bedingte Kapitalerhöhung bei der Ausgabe der Optionsanleihe.

Den Aktionären werden Bezugsrechte eingeräumt welche verkauft werden können oder mit denen sie abhängig von ihrer Beteiligungsquote Aktien erwerben können.

Personengesellschaft

Personengesellschaft

Für eine Personengesellschaft kennzeichnend ist, dass die Gesellschafter selbst geschäftsführend tätig sind. Es gibt das Prinzip der Selbstorganschaft.

Oberbegriffe für Personengesellschaften sind OHG, KG, GmbH & Co.KG, GbR, stille Gesellschaft oder die österreichische EWIV.

Für die Einteilung von Gesellschaftsformen ist die Differenzierung in Personen- und Kapitalgesellschaften ist die am häufigsten gewählte Form. Man beachtet hierbei inwiefern die Gesellschafter in das Gesellschaftsgeschehen eingebunden sind.

So gestalten bei Personengesellschaften die Gesellschafter in der Gemeinschaft die Tätigkeit dieser aktiv mit.

Es wird also auch Arbeitsleistung mit in die Gesellschaft eingebracht und nicht nur Kapital. Sie haben zu dem auch die Geschäftsführung und die Vertretung als Selbstorganschaft in der Hand.

Die Gesellschafter müssen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen. Somit haften sie für diese unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen.

Wichtige Merkmale der Personengesellschaft sind persönliche Mitarbeit, persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden und fehlende Rechtsfähigkeit

Personengesellschaften sind vor allem die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Kommanditgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die stille Gesellschaft oder die Reederei. Steuerlich sind sie Mitunternehmerschaften.

Man nutzt hier das Prinzip der geschlossenen Mitgliedschaft. So ist die Gesellschaftserstellung eng geknüpft an die Person der Gründer und im Grundsatz nicht vererblich oder übertragbar.

Da das Recht der Personengesellschaften größtenteils dispositiv und man kann daher im Gesell­schaftsvertrag was anderes vereinbaren.

So kann bei den meisten Personengesellschaften ein Gesellschafterwechsel erfolgen. Personengesellschaften sind die OG, KG, stG, GesbR sowie EWIV.

Das Gegenteil zur Personengesellschaft ist die Kapitalgesellschaft.

Marketingmix

Marketingmix

Der Begriff „Marketingmix“ beschreibt die von einem Unternehmen zu einem Zeitpunkt gewählte Gewichtung, Auswahl sowie Ausgestaltung von Marketinginstrumenten mit denen bestimmte Marketingziele erreicht werden sollen.

Die Marketingstrategie wird durch die Festlegung des Marketingmixes in konkrete Maßnahmen umgesetzt.

Der Begriff entspringt den 1940er Jahren und wurde in den 1950er und 1960er Jahren genauer definiert.

Im damaligen Marketingverständnis wurde es innerhalb der 4 Ps integriert und beschrieb so die Summe der Marketinginstrumente.

Der Marketing ist bis heute in dieser Systematik erhalten geblieben, wird jedoch zum teil auf das 7 P  erweitert, um so besser den Besonderheiten von Dienstleistungen gerecht werden zu können.

So werden den 4 Ps Faktoren wie Process (Prozesspolitik), Personnel (Per­sonalpolitik) und Physical Facilities (Ausstattungspolitik) hinzugefügt.

Neue Entwicklungen in Bezug auf Beziehungsmarketing (Customer Relation­ship Management) nehmen eine Neustrukturierung der 4 Ps vor. So kommt hier eine Beziehungsdimension hinzu die ausgerichtet ist darauf, ob ein Unternehmen sich in erster Linie auf das Gewinnen von neuen Kunden konzentriert  (recruitment), das Binden von zufriedenen Kunden an sich (retention)  bzw. das Halten von unzufriedenen Kunden oder das Zurückgewinnen (recovery) als 3R.

Kreditsicherheit

Kreditsicherheit

Die Kreditsicherheit beschreibt im Allgemeinen eine Sicherheit von vergebenen oder auch zu vergebenen Krediten bezüglich Kreditrisiken.

Insbesondere die Bonität des Kreditnehmers wird durch die Kreditsicherheit beschrieben. Ein Kredit kann besichert werden durch Realsicherheiten, Personalsicherheiten etc.

Belegschaftsaktien

Belegschaftsaktien

Belegschaftsaktien sind Aktien eines Unternehmens welche an seine Belegschaft ausgegeben werden.

So werden die Arbeitnehmer unmittelbar am Produktivvermögen beteiligt.

Den Mitarbeitern werden die Belegschaftsaktien miest zum Vorzugskurs angeboten und sind innerhalb des Rahmens des 936 € – Gesetzes als Sparzulage begünstigt. Auch ist der Kursvorteil bedingt einkommensteuer- und lohnsteuerfrei.

Im privaten Bankgewerbe sind von den ca. 173.000 Beschäftigten rund die Hälfte mit Belegschaftsaktien an dem Ertrag der Unternehmen beteiligt.

Innerhalb der gesamten Wirtschafts gibt es rund 900.000 Belegschaftsaktionäre.

Herstellungskosten

Herstellungskosten

Die Herstellungskosten, auf Englisch „cost of goods manufactured“, bezeichnen Kosten welche einem Produkt unmittelbar zugerechnet werden können.

Dabei entstammt der Begriff dem Steuerrecht und Handelsrecht. Die Herstellungskosten sind jedoch nicht identisch mit den Herstellungskosten die man in der Industriekalkulation anwendet.

Die Herstellungskosten werden im Unternehmen als Wertmaßstab für die erstellten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens und Anlagevermögens verwendet.

Dabei werden selbst erstellte und fertige sowie unfertige Erzeugnisse in der Bilanz zu den Herstellungskosten ausgewiesen.

Sie deinen als Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Abschreibungen sofern der Vermögensgegenstand nicht aktiviert wurde. Dabei dürfen kalkulatorische Zusatzkosten nicht berücksichtigt werden. Ebenso ist eine Ansetzung von Wiederbeschaffungswerten nicht zulässig.

Es gelten unterschiedliche Wertgrenzen für Steuerrecht und Handelsrecht. Man unterscheidet einbeziehungspflichtige wie Materialeinzelkosten im Handels- und Steuerrecht, einbeziehungsfähige wie Fertigungsgemeinkosten, die Gemeinkosten nur im Handelsrecht und verbotene Bestandteile der Herstellungskosten wie Vertriebsgemeinkosten bei beiden Rechtarten.

Beteiligungsfinanzierung

Beteiligungsfinanzierung

Bei der Beteiligungsfinanzierung handelt es sich um eine Form der Außenfinanzierung. Sie erfolgt in der Form einer Eigenfinanzierung, Eigenkapitalfinanzierung.

Hierbei übernimmt die Bank ein neues Eigenkapital von außen durch Beteiligungstitel wie die Ausgabe von Geschäftsanteilen oder Genossenschaftsanteilen, der Emission von Aktien, einer Erhöhung der Einlagen, Aufnahme neuer Gesellschafter, Aufnahme von Dotationskapital, die Ausübung von Bezugsrechten oder Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen etc.

Bei der Zuführung von Eigenkapital über die Außenfinanzierung ist auch die Aufnahme von (stillen) Gesellschaftern als stille Gesellschaft oder eine Ausgabe von Aktien möglich.

Die Beteiligungsfinanzierung beschreibt weiterhin unterschiedliche Formen einer Zuführung von Eigenkapital in ein Unternehmen von außen, also durch Banken oder Gesellschafter. So ermöglicht die Beteiligungsfinanzierung dem Unternehmen eine meist langfristig zur Verfügung stehende und häufig unkündbare Kaptialbereitstellung. Für diese besteht kein Zwang für konstante Verzinsung, allerdings erfolgt eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens.

Der Beteiligungsgeber erhält in der Regel auch Mitentscheidungsrechte, einen Anteil am Liquidationserlös, eine Gewinnbeteiligung, ein Mitspracherechte sowie eine Informationsrecht.

Außerdem erfolgt häufig eine Haftung welche in der Höher der Beteilung beschränkt ist, jedoch auch unbeschränkt ausfallen kann.

Die Formen der Beteiligungsfinanzierung kann bei einer AG durch eine Erhöhung des Grundkapitals erfolgen, bei einer GmbH durch die Erhöhung des Stammkapitals, bei einer Personengesellschaft durch die Erhöhung der Einlagen der Gesellschafter oder auch durch die neue Aufnahme von Gesellschaftern. etc.

Auch eine Venture-Capital-Beteiligungsvertrag ist möglich.

Fixkosten

Fixkosten

Die Fixkosten beschreiben Kosten welche für die Bereitstellung einer betrieblichen Infrastruktur benötigt werden. Sie Fallen pro Periode in konstanter Höhe an, unabhängig von der Auslastung oder Ausbringung.

So sind beispielsweise Fixkosten Zinsen, kalkulatorische Abschreibungen etc.

Die Kosten sind fix und bedingt durch faktische oder vertragliche Bindung nicht abbaubar in einem bestimmten definierten Zeitrahmen. Beispiele sind hier Lieferverträge, Kreditverträge oder Arbeitsverträge.

Es ergibt sich somit eine Flexibilität gegenüber von Nachfrageschwankungen, den „operating leverage“ abhängig davon wie groß der Anteil der Fixkosten an den gesamten Kosten in einem Betrieb ist.

Kapitalwert

Kapitalwert

Unter dem Kapitalwert versteht man den Barwert von allen Einzahlungen und Auszahlungen welche durch ein Investitionsprojekt geniert wurden.

Der Kapitalwert für die periodischen Einzahlungsüberschüsse errechnen sich als Differenz der mit dem Investitionsprojekt verbundenen Einzahlungen und Auszahlungen.

Die Ermittlung des Kapitalwertes KW0 erfolgt durch eine Abzinsung der für die geplante Nutzungsdauer n prognostizierten Einzahlungsüberschüsse C) mit dem Kalkulationszinssatz i auf den Bewertungsstichtag (dem Bezugszeitpunkt).

Für das letzte Jahr der geplanten Nutzungsdauer kann ein möglicherweise vorhandener Restwert Rn berücksichtigt werden den man ebenfalls auf den Bewertungsstichtag abzinst.

Dabei wird der Kalkulationszinssatz abgeleitet nach dem Opportunitätskostenprinzip aus der für den Investor besten alternativen Kapitalverwendungsmöglichkeit. Häufig wird in der Praxis eine risikoäquivalente Kapitalmarktanlage zur Ableitung des Kalkulationszinssatzes verwendet.

Für die Vorteilhaftigkeitsbeurteilung von Investitionen in der Investitionsrechnung ist der Kapitalwert von großer Bedeutung. So kommt es bei Investitionsprojekten mit einem positiven Kapitalwert zu einer erwirtschafteten Rendite die oberhalb von der erwateten Mindestverzinsung der Investoren liegt. So können diese Projekte das Vermögen der Investoren erhöhen und sollten aus rein finanzwirtschaftlicher Sicht realisiert werden. Liegt hingegen ein negativer Kapitalwert vor so sind die Projekte bei der Entscheidungsregel nicht vorteilhaft da man die geforderter Mindestverzinsung nicht erreichen kann.

In der Investitionsrechnung gilt die Kapitalwertmethode auf der Basis des Kapitalwertes als Stat-of-the-Art. Bei diesem Verfahren kommt es einer Zukunfts- und Zahlungsorientierung und der Berücksichtigung des Opportunitätskostenprinzips .

Man kann so die Investoren über den Beitrag informieren den ein Investitionsprojekt zur Erfüllung von finanzwirtschaftlichen Zielen beisteuert.

Allerdings hat die Kapitalwertmethode auch Grenze die sich aus der für die Ermittlung Zahlungsreihe erforderlichen Prognoseaufwand sowie Planungsaufwand ergeben und der aufwändigen Herleitung des Kalkulationszinssatzes.

Stammdaten

Stammdaten

Die Stammdaten beschreiben die Grunddaten eines Betriebes in einer betrieblichen Datenverarbeitung. So gibt es beispielsweise Kunden-Stammdaten, Artikel-Stammdaten, Lieferanten-Stammdaten oder Erzeugnisstrukturen wie Stücklisten. Die Stammdaten bleiben über einen gewissen Zeitraum unverändert. Verändert werden sie nicht permanent, sondern periodisch, es kommt so zu einer periodischen Aktualisierung in Form einer Dateifortschreibung.

Markenartikel

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Markenartikel

Unter dem Begriff Markenartikel versteht man Produkte sowie Dienstleistungen welche dem Kunden einen Nutzen bringen in einer unverwechselbaren Art mit gleichbleibender standardisierter Qualität.

Der Begriff Markenartikel ist ein absatzwirtschaftlicher Begriff. Der Begriff Warenzeichen hingegen ein juristischer Terminus als eine Markenware.

Dabei wird die Bezeichnung heute umfassend aus der Kundensicht betrachtet und nicht wie im Ursprung beschränkt auf eine Herstellermarke mit gleichbleibender sowie hoher Produktqualität, Überallerhältlichkeit (Ubiquität), hohem Bekanntheitsgrad (Verkehrsgeltung, Markenbekanntheit), Innovationskraft sowie hohem Werbeaufwand.

Für den Konsumenten ermöglichen Markenartikel eine Identifikation innerhalb von konkurrierenden Angeboten, sie garantieren auch eine erwartete Qualität und reduzieren das Risiko auf Fehlkäufe aufgrund der Vertrauensbasis. Außerdem wird die Kaufentscheidung erleichtert durch die Markenwahlentscheidung innerhalb des Problemlösungsprozeßes und durch das Komplexitätsreduktionsangebot.

Der Käufer sichert sich durch Markenprodukte gegenüber Produktenttäuschun­gen beim Kauf ab.

Die Markenartikel sind in Art, Aufmachung und Qualität gleich und entsprechen dem Markenbewußtsein beim Verbraucher Beim Verbraucher kommt es zur Erinnerung des Gut als Marke. Es trägt kennzeichnenden Merkmale wie Wortzeichen, Bildzeichen, Firmenzeichen für seine Herkunft auf sich selbst oder seiner Verpackung.

Durch die Durchsetzung der Marke kann der Hersteller eine Monostellung auf preislicher Sicht erlangen. Es wird zu dem auch eine Preisbindung der zweiten Hand innerhalb der Preispolitik angestrebt, also ein in der nachgelagerten Handelsstufe.

Durch Markenartikel kommt es auch zu bewussten Wiederholungskäufen in Form einer Markentreue. Sie dienen auch als Mittel zur Selbstdarstellung als Imageträger für den Verbraucher. Das Unternehmen kann sich durch die Produkte profilieren und Vertrauen zum Kunden aufbauen.

Volkswirtschaftlich gesehen entstehen aus teils homogene Güter künstlich heterogenisierte. Auch können monopolistische Bereiche geschaffen und abgeschöpft werden.

Es ergibt sich durch die Markenprodukte auch eine Funktion der Ordnung und Orientierung sowie eine Markttransparenz.

Mitunter werden auch Handelsmarken als Markenartikel gewertet.

Man kann Firmenmarken, Einzelmarken und Markengruppen unterscheiden. Firmenmarken und Markengruppen werden meist als Dachmarken genutzt für weitere Einzelprodukte im Sinne einer Markenpolitik.

Marken können auch bezüglich der Reichweite unterschieden werden als regional, national oder international.

Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft

Unter einer Aktiengesellschaft kurz AG versteht man ein Unternehmen welches nicht einem einzelnen Unternehmer, sondern einer Kapitalbesitzergruppe, einer Kapitalgesellschaft gehört. Inbesondere bei Großbetrieben ist die AG als Unternehmensform weit verbreitet.

Zu den Organen der AG gehören der Aufsichtsrat, der Vorstand sowie die Hauptversammlung.

Durch den Aufsichtsrat ergibt sich eine personelle Komponente und durch den Besitz und die Verwaltung von Aktien mit dem Bankkapital eine enge Verflechtung zu anderen Aktiengesellschaften.

Banken, Versicherungen sowie kapitalistische Gesellschaften, Kapitalistengruppen etc. die als Großaktionäre die Mehrzahl der Aktien in Form von Aktienkontrollpaketen halten haben eine Entscheidungsgewalt.

Durch die Ausgabe von Volksaktien kann das Sparvermögen von kleinen Leuten im Sinne der Großaktionäre in das Unternehmen eingebracht werden. So wird das Kapital vergesellschaftet und es ergibt sich eine Zentralisation sowie Konzentration der Verfügungsgewalt über das Kapital.

Top-Manger leiten Aktiengesellschaften als Kapital-Manger in einem vertraglich begrenzten Verantwortungsrahmen.

Unternehmensführung

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Unternehmensführung

Die Unternehmensführung beschreibt Aktivitäten und Entscheidungen grundsätzlicher Art die auf die zu verfolgenden Oberziele eines Unternehmens abgestimmt sind.

Ausgeführt werden die Aktivitäten von den Akteuren der obersten Ebene im Unternehmen, also des Top-Managements. Auch als Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre kann die Unternehmensführung interpretiert werden. Hierbei achtet man vor allem auf systematische Beschreibung und Erklärung von institutionellen und instrumentalen Aspekten der realen Unternehmensführung.

Bei einem Ein-Mann-Unternehmen kommen Identität von Eigentum und Verfügungsgewalt zusammen. In der Regel von den Eigentumsverhältnissen abstrahiert. So werden Unternehmen von mehreren Akteuren geführt und strukturelle Aspekte analysiert.

Man beachtet die Unternehmensverfassung und Zielsetzungen des Unternehmens die von den Arbeitnehmern, Eigentümern und Top-Mangern verfolgt werden. Aus dem anglo-amerikanischen kommt der Stockholder-/Shareholder-Ansatz. Häufig spricht man auch von der Corporate Governance als Führungsorganisation bzw. Unternehmensverfassung.

Das Board-Modell (Vereinigungsmodell) gilt für Aktiengesellschaften im anglo-amerikanischen Rechtsraum, im deutschen Rechtsraum hingegen das Vorstand-Aufsichtrat-Modell (Trennungsmodell).

Es besteht die Möglichkeit durch Kontrollorgane Interessenskonflikte zwischen Aktionären und angestellten Managern auszugleichen. In der Unternehmensführung achtet man vor allem auf die Aktivitäten Planung, Realisation und Kontrolle.

Indikator

Indikator

Unter einem Indikator versteht man in der Wirtschaftssoziologie einen Anzeiger bei untersuchten Sachverhalten sowie für Eigenschaften von Prozessen und sozialen Sachverhalten.

Als Teil des Ganzen (pars pro toto) ist der Beruf ein Indikator des Sozialprestiges oder die formale Ausbildung als ein Indikator für den Bildungsgrad sowie der IQ (Intelligenzquotient) als ein Indikator für Intelligenz.

Häufig müssen mehrer Indikatoren eine Eigenschaft eine Untersuchungsobjektes darstellen. Dabei ermöglicht der Indikator nur das Schließen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf das vorausgesetzte Indikatum wie Eigenschaften oder Merkmale.

WTO

WTO

Das Kürzel WTO steht für World Trade Organization, die Welthandelsorganisation. Im Jahr 1995 trat die WTO als multilaterale Institution anstelle des GATT.

Die WTO ist eine Institution die der Öffnung der Märkte und der Steigerung des Welthandels dient. Ihr Sitz ist in Genf.

Das WTO-Abkommen dient der Erleichterung im Bereich der Versicherungen, Banken und Kapitalanlagegesellschaften und regelt unter anderem die zulässigen Höhen für Beteiligungen an ausländischen Unternehmen sowie die Anzahl von möglichen Niederlassungen.

Alle Abkommen der Uruguay-Runde und des GATT-Vertrages werden innerhalb der WTO zusammen gefasst.

So müssen alle GATT-Vertragsparteien die Abkommen der Uruguay-Runde übernehmen im Sinne des single-package-Ansatzes. Es ist eine auf bestimmte Abkommen beschränkte Mitgliedschaft nicht mehr möglich.

Die WTO dient auch der Überwindung der Zersplittung des Welthandelssystems welches seit der Tokio-Runde besteht.

Die WTO bietet zu dem ein einheitliches multlaterales Streitschlichtungsverfahren und Mechanismen zur Überprüfung von multilateralen Handelspolitiken ihrer Mitgliedsstaaten.

Über die WTO hinaus gibt es weiterhin plurialterale Abkommen mit einer nicht universellen Mitgliedschaft, wie das Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Übereinkommen über Rindfleisch, das Übereinkommen über Milcherzeugnisse etc. Eine Teilnahme an diesen Abkommen ist nicht verbunden mit der Mitgliedschaft an der WTO.

Akkreditiv

Akkreditiv

Ein Akkreditiv bezeichnet die Anweisung einer Bank an eine andere durch den Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen Geldbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auszuzahlen.

Der Akkreditiv ist gerade im Außenhandel eine gebräuchliche Zahlungsform.

Dabei erfolgt die Auszahlung nur nach einer Legitimationsprüfung, dem Bar-Akkreditiv oder auch gegen die Aushändigung der vom Auftraggeber gewünschten Dokumente als ein Dokumenten-Akkreditiv.

Ein Akkreditiv wird im Exportgeschäft als Sicherheit für Lieferanten als gebräuchliche Anweisung des Käufers an eine Zahlstelle wie eine Bank, einen Teil hiervon an den Lieferanten oder als Fakturenbetrag häufig gegen die Vorlage der Warendokumente wie Fakturen, Konossement, Versicherungspolicen oder Dokumente im internationalen Warenverkehr gezahlt.

Bei den Akkreditiven unterscheidet man befristete, unbefristete, durch die Bank bestätigte, unbestätigte, widerrufliche sowie unwiderrufliche.

Weltweit haben die ERA (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive) der internationalen Handelskammer Gültigkeit.

Die Akkreditive werden im internationalen Handel für den industriellen Direktvertrieb als auch für den institutionellen Außenhandel verwendet. Der Akkreditiv hat so im Außenhandel als Finanzmittel eine große Bedeutung.

Sie finden auch Anwendung im Import, Export sowie im Transithandel und Kompensationsgeschäften.

Der Akkreditiv ist somit eine handelsrechtliche Anweisung, meist an eine Bank durch die einem Dritten, dem Akkreditierten oder dem Akkreditivsteller selbst ein bestimmter Geldbetrag ohne weitere Bedingungen als Bar-Akkreditiv oder gegen die Vorlage von Dokumenten wie dem Frachtbrief als Dokumenten-Akkreditiv ausgezahlt wird.

 

Genossenschaft

Genossenschaft

Unter einer Genossenschaft versteht man in der Wirtschaftssoziologie Zusammenschlüsse von einzelnen Produzenten oder Konsumenten im Rahmen der Prinzipien einer Selbsthilfe und einer kooperativen Kontrolle und Verwaltung.

Im Ursprung wurde die Genossenschaft als ein Gegenentwurf zur Marktmacht von Grossunternehmen gesehen. So hatten sie teilweise ein antikapitalistisches Grundverständnis.

Die Genossenschaft ist eine juristische Person die einer Handelsgesellschaft gleich gestellt ist und eine freie und wechselnde Anzahl an Mitglieder hat und das Ziel die Wirtschaft und Erwerb der Mitglieder/Genossen zu fördern.

Abhängig vom Zweck der Genossenschaft werden verschiedene unterschieden wie Verbraucher-Genossenschaft, Bau-Genossenschaft, Absatz-Genossenschaft oder auch Kreditvereine.

Genossenschaften benötigten die Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung und müssen im Genossenschaftsregister eingetragen werden.

Losgrössenplanung

Losgrössenplanung

Im Operation Research wendet man Entscheidungsmodelle an für eine optimierte Planung bei der man Interdependenz von einzelnen Produkten sowie Abhängigkeiten von Terminplanung, Kapazitätsplanung sowie Mengenplanung berücksichtigen kann.

Innerhalb der Materiallogistik spielt so der Bereich der Losgrössenplanung eine Rolle. Bekannte Modelle sind Optimized Production Technology (OPT), Simulation oder lineare Programmierung.

So werden organisatorische Vereinfachungen bei der Losgrössenplanung vorgenommen so dass sich auflagenvariable und auflagefixe Kosten minimiert werden.

Die Losgrösse ist ein Begriff welcher die Menge eines Gutes beschreibt die man als zusammenhängenden Posten, als Los betrachtet. So werden sie gemeinsam gefertigt, transportiert, beschafft und gelagert. Verbreitet ist in der Losgrössenplanung die Festlegung von Fertigungslosgrösse und Beschaffungslosgrösse.

Für den Beschaffungsbereich gilt dass man die Summe von entscheidungsrelevanten Kosten, den Bestellkosten sowie die Lagerkosten als Bestandskosten und physische Lagerkosten minimiert.

Auch andere Einschränkungen sind in der Praxis zu berücksichtigen bei der Festlegung der Bestellmengen wie Fehlmengenkosten, Mengenrabatte oder auch Restriktionen bei der möglichen Lagerkapazität.

Für den Fertigungsbereich gilt, dass man möglichst viele Produkte ohne eine zeitliche Unterbrechung fertigen möchte, beispielsweise bei der Fertigung von anderen Produktarten.

Zur Berechnung der Losgrösse wird eine Gleichung aufgestellt in der die Kosten für die Produktionsvorgänge und Rüstvorgänge auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Lagerkosten berücksichtigt werden. Durch eine Ableitung dieser Stückkostenfunktion kann die optimale Losgrösse errechnet werden.

Man geht von einer konstanten Kostenstruktur, konstanter Nachfragerate und konstanter Produktionskapazität im klassischen Losgrössenmodell aus. Es kommt zu Abhängigkeiten zwischen den Erzeugnissen so dass die Losbildung für ein übergeordnetes Erzeugnis die Bedarfssituation von untergeordneten Erzeugnissen beeinflusst.

Auch die beschränkten Kapazitäten die zur Verfügung stehen um die in der Produktion durch zu führenden Arbeitsschritte benötigt werden müssen berücksichtigt werden. In der Produktionsplanung muss auch die Konkurrenz der Produkte um diese Kapazitäten der Arbeitssysteme berücksichtigt werden.

Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization

Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization

Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization oder kurz EBITDA beschreibt ein Ergebnis welches vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Anlagevermögen und Goodwill und hat eine ähnliche Aussagekraft wie der Cashflow. So ermöglicht er nämlich das Aufzeigen des Finanzmittelzufluss.

EBITDA ist eine absolute Kennzahl die gebildet wird in dem man zum EBIT die Abschreibungen addiert.

Also EBITDA = EBIT + Abschreibungen.

Vermögende Privatkunden

Vermögende Privatkunden

Bei vermögenden Privatkunden handelt es sich um eine Kundengruppe, Zielgruppe von Banken die über hohe Vermögensbestände und Einkommen aus diesem verfügen.

Da sie für Banken attraktiv sind werden sie entsprechend umworben mit Angeboten aus dem Leistungen der Bank wie Vermögensberatung, Vermögensverwaltung etc.

Gegenteilig zu vermögenden Privatkunden sind Mengekunden bzw. Massenkunden.