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Nachfrageoligopol

Nachfrageoligopol

Unter Nachfrageoligopol versteht man eine oligopolistische Marktform. Bei ihr stehen wenige starke Nachfrager vielen kleinen Anbietern gegenüber.

So unterscheidet man ein Nachfrage-Oligopol und ein Angebotsoligopol.

Das Nachfrage-Oligopol ensteht durch wenige Nachfrager und viele Anbieter und das Angebotsoligopol durch viele Nachfrager und wenige Anbieter.

Obligation

Obligation

Mit Obligation bezeichnet man die Haftung aus einem Schuldverhältnis bzw. als Ausdruck für Schuldverschreibung.

Beim Wertpapierrecht versteht man unter Obligation eine Schuldverschreibung (Inhaberschuldverschreibung).

Emission

Emission

Die Emission bildet das Gegenteil zu Immission man bezeichnet mit der Emission die Ausgabe von Wertpapieren.

So werden sie im Publikum untergebracht und dem Verkehr zugeführt. Dabei kann die Emission auf direktem Wege oder über eine Vermittlung durch Kreditinstitute erfolgen.

Dabei führt das Kreditinstitut den Verkauf kommissionsweise für Rechnung des Emittenten durch oder übernimmt die Wertpapiere zu einem festen Kurs, dem Übernahmekurs und bietet sie dann zu einem höheren Kurs dem Emissionskurs dem Publikum an, man spricht hier auch von der Placierung.

Mit einer staatlichen Genehmigung nach §§ 795 und 808 a BGB ist auch die Emission von Schuldverschreibungen möglich.

Emissions-Arten

Bei der Effekten-Emission beschreibt man das Angebot und den Vorgang der Erstausgabe von Effekten und die Gesamtheit der aus der Ausgabe stammenden Effektenart.

Die Selbst-Emission beschreibt den Ausgeber, Emittenten, der die Effekte selbst im Publikum unterbringt. Ohne ein entsprechendes Absatzsystem wie bei Banken ist die Selbst-Emission jedoch meist nicht möglich.

Die Fremd-Emission beschreibt Banken, Makler und Konsortium die Effekte übernehmen und an der Börse einführen. Auch ein Absatz über andere Märkte ist möglich.

Neben der wirtschaftlichen Bedeutung hat die Emission auch eine Bedeutung bei ausgestoßenen Schadstoffen, Lärm, Strahlung, Gasen, Erschütterung etc. ähnlich wie die Immission. Bei Umwelteinflüssen spielen jedoch Immissionen eine größere Rolle. So werden Grenzwerte für Emissionen festgelegt wie bei der Großfeuerungsanlagenverordnung, um Wälder durch ausgestoßenen Schwefeldioxid von Kohlekraftwerken zu schützen.

Immission

Immission

Die Immission bildet das Gegenteil zu Emission. Man bezeichnet mit einer Immission die Zuführung bzw. Einwirkung von mit der Umweltluft vermischten bzw. verdünnten Stoffe auf Pflanzen, Menschen und Tiere sowie Sachgüter.

Es kommt zur einem veränderndem Prozeß durch die abgesonderten Schadstoffe in der Luft.

Beispielsweise ist der saure Regen die Folge der Vermischung von Schwefeldixoid aus Kohlekraftwerken mit dem Regenwasser, das zur einer Bildung von schwefliger Säure führt.

Seit 1974 werden durch die erlassene technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, der TALuft Normwerte festgelegt für die maximale Schaftstoffkonzentrationen.

Nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz von 1974 werden schädliche Umwelteinwirkungen die von Industrieanlagen ausgehen verboten und fordert Umweltschutzmaßnahmen die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen bei einem Neubau von Anlagen vor.

Auch müssen störende Umwelteinflüsse von Behörden genehmigt werden und werden von Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert.

Der EAN-Code

Der EAN-Code

Der EAN-Code ist eine europäische Artikel-Nummer. Mit dieser werden Waren im Handel gekennzeichnet.

Der EAN ist 13 stellig. Mit den ersten beiden Stellen kann man das Herstellerland ermitteln. die nächsten 5 Stellen bezeichnen den Hersteller, die weiteren 5 die Artikelnummer und die letzte Zahl ist eine Prüfziffer.

Mit dem System EAN 128 können zusätzlich noch Farbe, Verpackungsgröße, Haltbarkeitsdatum etc. erfasst werden.

Die Centrale für Coorganisation (CCG) hat die Richtlinien für die EAN erstellt. So kann man das Etikett mit in die Packungsgestaltung integrieren (internal marking) und so die Ware leichter auf Preislisten, Belgen, Handel und Regal identifizieren.

Auch am Point of Sale (POS) kann dieser EAN gescannt werden und so leichter abgerechnet werden. Dabei ist er sowohl mit dem Auge, als auch mit einem Datenerfassungsgerät wie einem Scanner per OCR-Code lesbar. Balkencodes werden von Maschinen gelesen und auf vielen Nahrungsmitteln und Genußmitteln genutzt.

Effektenkredit

Effektenkredit

Der Effektenkredit ist ein Kredit den man zum Kauf von Wertpapieren gegen Verpfändung der zu erwerbenden oder schon im Depot befindlichen Wertpapiere ( Lombardkredit) nutzt.

Der Kredit ermöglicht so den Kauf von Effekten, anders als bei einem Wertpapierkredit.

Man spricht von einem Effektenkredit wenn die Bank für den Ankauf von Effekten (Wertpapieren) einen Kredit einräumt und diesen besichert. Auch bei einer Verpfändung von schon vorhandenen Wertpapieren spricht man von einen Effektenkredit.

Pacht

Pacht

Unter Pacht versteht man eine Regelung zwischen Pächter und Verpächter die dem Pächter nach § 581 BGB während der Pachtzeit den Gebrauch von Gegenständen erlaubt, wie das nutzen von Räumen,  den Genuss der Früchte von ordnungsgemäßer Wirtschaft hervorgebracht. Dabei ist der Pächter verpflichtet dem vereinbarten Pachtzins zu entrichten.

Anders als bei der Miete hat der Pächter auch das Recht den Ertrag aus der bestimmungsgemäßen Verwertung der Pachtsache zu genießen. Man kann auch Rechte verpachten, jedoch nicht vermieten.

Die mietrechlichen Gesetzesvorschriften gelten ansonsten auch für die Pacht in Form von Fischereipacht, Kleingartenpacht, Landpacht, Jagedpacht etc.

Bei der Pacht handelt es sich um eine Dauerschuldverhältnis durch einen gegenseitigen Vertrag, den Pachtvertrag. Der Vertrag erlaubt dem Pächter den Gebrauch einer Sache oder einer Sachgesamtheit wie einem Ladengeschäft oder überlässt ihm die Ausübung des Rechtes wie Patentrecht oder Urheberrecht. Auf die Pacht findet auch das Mietrecht § 581 II BGB Anwendung, insbesondere auch das Pfandrecht.

Gewährleistung

Gewährleistung

Unter Gewährleistung gibt es im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht. Der Verkäufer oder der Hersteller eine Sache muss aufgrund der Gewährleistung einstehen wenn die geforderten oder vereinbarten Bestimmungen nicht erfüllt werden. Kann er dieses nicht so kann er den Preis für die Leistung mindern oder ggf. die Sache zurücknehmen.

Es kann auch zur Schadensersatzpflicht kommen, wenn die hergestellten bzw. mangelhaft gelieferten Sachen zu Schäden führen. Allerdings nur wenn dieser Mangel schon bei der Übergabe der Sache schon vorhanden waren. Tritt der Mangel erst nach Kauf auf kann auch eine Kaufpreisminderung erfolgen.

Man muss den Mangel ein halbes Jahr nach Kauf geltend machen. Wurde beispielsweise beim Verkauf eines Fahrzeuges zugesichert, dass dieser unfallfrei war so muss der Verkäufer auch haften, wenn es zu einem Schaden durch diese arglistige Täuschung kam.

Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten nach der Ablieferung von beweglichen Sachen oder nach einem Jahr bei Grundstücken. Die Gewährleistung für Sachmängel ersetzt weitgehend die allgemeinen Regeln über Unmöglichkeit und Verzug.

So gibt es die Gewährleistung bei allen Vertragstypen wie Kaufvertrag §§ 459 ff. BGB, Mietvertrag §§ 537 ff. BGB, Reisvertrag §§ 651c ff. BGB und Werkvertrag §§ 633 ff. BGB.

Man unterscheidet die Gewährleistung für Sachmängel §§ 459 ff. BGB und für Rechtsmängel §§ 434, 440 i.V.m. §§ 320 ff. BGB.

Nachbesserung

Nachbesserung

Unter Nachbesserung versteht man die kostenlose nachträgliche Beseitigung eines Mangels durch den Werkunternehmer. Auf die Nachbesserung hat der Besteller bei Mangelhaftigkeit des Werkes  Anspruch.

Die Nachbesserung nach § 633 II BGB bezeichnet die kostenlose nachträgliche Beseitigung eines Mangels durch den Schuldner.

Sie resultiert bei einem Werkvertrag aus dem Erfüllungsanspruch.

Durch die Zeit der Nachbesserung kommt es zur Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach  205 BGB.

Im Werkvertragsrecht ist die Nachbesserung durch § 639 II BGB geregelt und findet bei vergleichbarer Interessenslage auch im Kaufrecht Anwendung.

Kommt es bei der Beseitigung des Mangels zum Verzug so hat der Besteller die Möglichkeit den Mangel selbst zu beseitigen und Anspruch auf Erstattung der dafür notwendigen Aufwendungen.

Nach § 633 BGB ist bei einem unverhältnismässigem Aufwand auch eine Verweigerung der Nachbesserung möglich.

Wenn Mängel ohne großen Aufwand und mit wenig Mühe behoben werden können, kann auch eine Nachbesserungspflicht des Käufers bzw. Nachbesserungsrecht des Verkäufers entstehen.

Eine kostenlose nachträgliche Beseitigung von Mängeln ist eine Nacherfüllung eines Mangel durch den Schuldner nach §§ 439 I. 635 I BGB. So kann der Gläubiger sie beim Werkvertragsrecht und beim Kaufvertragrecht einfordern.

Haftpflicht

Haftpflicht

Unter Haftpflicht versteht man die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aufgrund einer unerlaubter Handlung oder Vertragsverletzung.

Darüber hinaus beschreibt die Haftpflicht die gesetzlich vorgeschriebene Schadensersatzverpflichtung. Man geht grundsätzlich von Verschulden aus, bis auf gesetzlich gesondert geregelte Fälle wie die Kraftfahrzeughaltung, etc. bei der einer verschuldensunabhängige Gefährderhaftung vorliegt.

Dieser rechtliche Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung wird teilweise durch das BGB (wie z.B. Tierhalterhaftung) oder auch durch besondere Haftpflicht-Gesetze geregelt, wie das Haftpflichtgesetz, Luftverkehrsgesetz, Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung).

Die Haftpflicht kann sich auf eine rechtswidrige schuldhafte Handlung gründen bzw. auf eine rechtswidrige, schuldlose Schädigung durch einen gefährlichen Gegenstand oder eine gefährliche Anlage.

 

C-Geschäft

C-Geschäft

Bei einem C-Geschäft handelt es sich um Kreditgewährung von Teilzahlungsbanken.

In der gewerbliche Wirtschaft wird ein C-Geschäft zur Finanzierung von Ausrüstungsgegenständen auf Wechselbasis mit geringem Tilgungsausfall genutzt.

Es erfolgt ein Wechsel zwischen dem Verkäufer bzw. der Bank, welcher vom Käufer akzeptiert wird (Akzept) und von der Bank diskontiert wird.

B-Geschäft

B-Geschäft

Mit B-Geschäft bezeichnet man eine Form des Teilzahlungskredits, bei welchem der Kredit nicht unmittelbar dem Käufer der Ware bereit gestellt wird, sondern statt dessen dem Verkäufer.

Ermöglicht wird ein B-Geschäft durch einen globalen Kreditvertrag zwischen der Teilzahlungsbank und Verkäufer.  Hierbei verpflichtet sich die Bank dem Kunden des Vertragspartners Kredit zu gewähren.

Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit erfolgt durch den Verkäufer. Dieser trägt somit damit das Risiko des Tilgungsausfalls.

Taktzeit

Taktzeit

Mit Taktzeit bezeichnet man bei der Fließfertigung, der Taktfertigung den zeitlichen Rhythmus in dem sich bearbeitet Werkstücke bewegen.

Bei einem einheitlichen Rhythmus spricht man von einer starren Taktzeit.

Eine flexible Taktzeit kommt vor, wenn Arbeitsgänge nicht einem einheitlichen Zeitintervall folgen. So können Pufferlager entstehen.

Möchte man die Fließfertigung optimieren so kombiniert man Fertigungsabschnitte mit starrer Taktzeit und mit flexibler Taktzeit.

Panel

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Panel

Mit Panel bezeichnet man eine Gruppe von Personen oder Unternehmen die bei der Datengewinnung für Panel-Untersuchungen Aufzeichnungen über bestimmte Vorgänge oder Sachverhalte dokumentieren oder in bestimmten Abständen Panel-Umfragen teilnehmen.

So ist das Haushalts-Panel der Gesellschaft für Konsumforschung besonders bekannt. Man kann unterscheiden zwischen Hersteller-, Großhandels-, und Einzelhandelspanels.

Dabei bezeichnet man den Panel-Effekt, mit der Situation wenn sich Panel-Mitglieder an ihre Testfunktion gewöhnen und ihr Verhalten ändern, so unterlassen sie beispielsweise spontane Käufe.

 

Nachfrage

Nachfrage

Mit Nachfrage ergibt sich aus einer logischen Folgekette von Bedürfnis/Motiv, Bedarf, Nachfrage und Marktvolumen.

So ergibt sich die Nachfrage durch den Bedarf bei einer verfügbaren Kaufkraft auf ein attraktives Angebot mit einer gebotenen Dringlichkeit bei konkreten Beschaffungsdispositionen eines Nachfragers.

Ein Bedarf wird somit marktwirksam. Die Nachfrage entspricht somit dem marktwirsamen Bedarf nach einer Güterart auf dem Markt.

Innerhalb der Theorie des Käuferverhaltens wird die Nachfrage abstrakt als Kaufbereitschaft, also intendon von Individuen stochastisch über die Kaufwahrscheinlichkeit abgebildet und empirisch betrachtet (Kaufneigungsmodelle).

Lagerart

Lagerart

Unter Lagerart werden verschiedene Arten der Lagerung unterschieden. So unterscheidet man ob sie zeitlich vor der Produktion liegen wie Eingangslager für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder ob sie zeitlich mit dem Prozess der Produktion verlaufen wie Zwischenlager für Halbfabrikate bzw. ob sie zeitlich nach der Produktion liegen wie Ausgangslager für fertige Produkte.

Weiterhin kann man Lager auch nach anderen Kriterien einordnen wie zum Beispiel:

  • Dem Standort als Außenlager, inneres Lager
  • Der Witterung als Freilager, Innenlager
  • Der Verwaltung als Fremdlager, Eigenlager
  • Der Anzahl der Bedarfsträger wie Handlager, Bereitstellungslager, allgemeines Lager
  • Dem Zentralisationsgrad wie dezentrales Lager oder Zentrallager

Takeover

Takeover

Mit Takeover bezeichnet man eine Unternehmensübernahme (Akquisition) von einem Unternehmen durch ein anderes Unternehmen.

Dabei kann die Übernahme entweder „friendly“ also einvernehmlich, aber auch „unfriendly“, das heißt für das übernommene Unternehmen zunächst unbewusst und unbemerkt erfolgen.

Wurde die Übernahme eines Unternehmens vollzogen, so muss man über die Form des Unternehmenszusammenschlusses entscheiden.

Quadranten-Konzept

Quadranten-Konzept

Unter dem Quadranten-Konzept versteht man ein Koordinatensystem in welches 4 Portfolios integriert sind.

Es wurde von der Beratungsgesellschaft Arthur D. entwickelt.

Das Quadranten-Konzept baut auf der traditionellen Portfolio-Analyse zur Kennzeichnung der strategischen Geschäftseinheiten auf.

Man versucht mit ihm die Analysen von Technologie-, Markt- und Wettbewerbsdynamik miteinander zu verbinden.

Auf diese Weise können bestimmte Entwicklungen aufgezeigt werden.

Q-Gewinn

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Q-Gewinn

Unter Q-Gewinn versteht man einen ein Unternehmergewinn, welcher auch als Marktlagengewinn oder Quasimonopolgewinn bezeichnet wird.

Bei einer steigendenden Nachfrage und kurzfristig unelastischem Angebot treten Preissteigerungen auf, welche wiederum die Erlöse der Unternehmer erhöhen. Dabei bleiben die Kosten zunächst gleich. Man erhält so aufgrund der Marktlage eine Q-Gewinn.

 

Tageskauf

Tageskauf

Mit Tageskauf bezeichnet man einen Kauf bei dem die Lieferung unmittelbar nach Bestellung erfolgt oder aber am gleichen bzw. folgenden Tag.

Man spricht auch vom Kassageschäft im Börsenhandel.