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Kapitalkonsolidierung

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Kapitalkonsolidierung

Kapitalkonsolidierung vermeidet die Doppelerfassung bei der Vollkonsolidierung indem an Stelle des Postens „Beteiligungen“ aus dem Jahresabschluss des Konzernmutterunternehmens die Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden, Sonderposten sowie Bilanzierungshilfen des Tochterunternehmens gesetzt werden.

Verbunden hiermit ist die Aufrechnung des Buchwertes der Beteiligung mit dem Eigenkapital des jeweiligen Tochterunternehmens. Liegt die Beteiligungsquote unter 100 % verrechnet man nur anteilig. Nach § 301 HGB erfolgt die Aufstellung der Kaptialkonsolidierung nach der sogenannten „Neubewertungsmethode“.

Dabei werden stille Reserven des Tochterunternehmens in einer Handelsbilanz II im Rahmen der Neubewertung aufgedeckt und so in den Folgejahren fortgeführt.

Krisenmanagement

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Krisenmanagement

Krisenmanagement entspringt dem politischem Bereich wo er erstmalig von J.F. Kennedy im Zusammenhang mit der Kuba-Krise 1962 genutzt wurde. In der Betriebswirtschaftslehre nutzt man den Begriff des Krisenmanagements seit den 1970er Jahren, anfangs mit unterschiedlichem Bedeutungsinhalt.

Heute versteht man unter Krisenmanagement die Führung (Planung, Kontrolle und Steuerung) zur Vorsorge, Vermeidung und Bewältigung von überlebenskritischen Prozessen in einem Unternehmen.

Das Krisenmanagement im engeren Sinne beschränkt sich auf die Bewältigung akuter Unternehmungskrisen. Insbesondere durch die zunehmende Internationalisierung der Unternehmungstätigkeit stellt das Krisenmanagement vor neue Herausforderungen.

So kann das Krisenmanagement durch die Betrachtungsebenen Prozess, Institution und System näher gekennzeichnet werden. Auch Verhaltensaspekte des Krisenmanagements rücken immer mehr in den Fokus und bestimmen den Erfolg maßgeblich.

Kostenvergleichsrechnung

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Kostenvergleichsrechnung

In der Investitionswirtschaft versteht man unter der Kostenvergleichsrechnung eine Methode mit der man 2 oder mehrere Investitionsalternativen auf Basis der erwarteten jährlichen Kosten hin vergleicht.
So werden bei unterschiedlicher Inanspruchnahme der Kapazitäten die jährlichen Kosten auf eine Produkteinheit umgerechnet.

Die Erträge der Investitionen werden nicht berücksichtigt. So sind die Erträge entweder von der gewählten Investition unabhängig und daher irrelevant für die Entscheidung oder der Nutzen ist nicht in Geldgrößen messbar und man muss ihn qualitativ beschreiben.

So kommt die Kostenvergleichsrechnung unter anderem bei der Ermittlung des kostengünstigsten Produktionsverfahren und bei der Wahl zwischen Eigenfertigung und Fremdbezug zum Einsatz.

Da die Kostenvergleichsrechnung leicht zu handhaben ist wird sie in der Praxis auch häufig eingesetzt.

Allerdings liegen ihre Grenzen in ihren Voraussetzungen, so kommt es zu einer Konzentration auf das Ziel der Kostensenkung welches in bestimmten Situationen sinnvoll ist, die aber nicht dazu führen darf, dass Erfolgspotentiale die für das Bestehen im Wettbewerb und Gesamtziel nötig sind vernachlässigt werden.

Auch nimmt man für jedes Jahr der Investitionsdauer die gleich hohen Kosten an. So finden von Jahr zu Jahr schwankende Kosten wie Einkaufspreise, Löhne, Verbrauchsmengen keine Beachtung. Man bildet entweder den Durchschnittswert aus Kosten aller Nutzungsjahre oder es werden werden die Kosten eines vermutlich typischen Nutzungsjahres als repräsentativ ausgewählt. Daher ist es problematisch den in der Praxis zu beobachtenden Brauch die Kosten des ersten Nutzungsjahres für alle Nutzungsjahre als gleich anzunehmen. Häufig sind gerade die Investitionswirkungen aus dem ersten Nutzungsjahr nicht repräsentativ.

Man bildet weiterhin den Kapitaldienst (die Summe der Abschreibungs- und Zinskosten) aus der Fiktion einer durchschnittlichen Kapitalbindung. So findet der zeitlichen Verlauf der Kapitalbindung (durch Auszahlungen) und der Kaptialfreisetzungen (durch Einzahlungen) keine Beachtung bei dem Verfahren der Kostenvergleichsrechnung, man sollte sich auf kleinere Ersatz- und Rationalisierungsinvestitionen bei denen es nur auf einen überschlägigen Vergleich der Kostenunterschiede ankommt beschränken.

Für andere Fälle sollte man dynamische Methoden der Investitionsrechnung nutzen.

Man kann die Kostenvergleichsrechnung auch ergänzen um kritische Werte.

Know-your-Customer-Prinzip (KYC)

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Know-your-Customer-Prinzip (KYC)

Das Know-your-Customer-Prinzip (KYC) steht für das Englische „Lerne Deinen Kunden kennen“ und beschreibt die Prüfung von persönlichen Daten und Geschäftsdaten von Neukunden eines Kreditinstitutes zur Prävention vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes von 2008.

Die Grundlage für das KYC-Erfordernis europäischer Finanzunternehmen ist Art. 8 der 3. EU-Geldwäscherichtlinie.

Zu den Prüfpflichten gehört, dass Standard-Kleinkunden ausgeschlossen werden können welche weder besonders umfangreiche noch besonders außergewöhnliche Geschäfte tätigen wollen. Bei natürlichen Personen muss vor allem die Art der Berufstätigkeit erfasst werden, bei politisch exponierten Personen den sogenannten PEPs muss deren Funktion und Ausübungsort erfasst werden. Für juristische Personen gilt, dass die Art der Gesellschaft, Branche, Tätigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, Branchencode, Firmenstruktur, Besitzverhältnisse und wichtige Finanzkennzahlen erfasst werden. Außerdem müssen Details von geplanten Kundenbeziehungen und Umfang und Zahlungsverkehrsarten erfasst werden. Weiterhin dokumentiert man alle an der Erstellung des KYCs maßgeblich mitwirkenden Personen und spätere Änderungen am KYC-Dokument.

Werden die speziellen Regelungen nicht eingehalten so drohen als Folge der Nichteinhaltung empfindliche Geldstrafen für die Finanzunternehmen, ebenso wie Haftstrafen für leitende Mitarbeiter und auch die Entziehung der Geschäftserlaubnis, ebenso darf das Reputationsrisiko nicht unterschätzt werden.

Konkurrenzanalyse

Konkurrenzanalyse

Die Konkurrenzanalyse oder auch Wettbewerbsanalyse oder Konkurrenzaufklärung ist ein Begriff der Marketingforschung.

Dabei werden Anbieter der Ware auf dem Absatzmarkt ermittelt, also die Mitbewerber sowie die Struktur wird analysiert und die Maßnahmen, besonders interessant ist hier der Marktführer mit seinen Erfolgsfaktoren. Auch ermittelt man bedürfnisfremde oder entfernt verwandte Anbieter als vertikale Konkurrenz. Weiterhin ermittelt man Ersatzartikel der eigenen Ware, also Surrogatkonkurenz und Substitutionsprodukte.

Bei der Untersuchung der Mitbewerber achtet man auf die Organisationstruktur, Sortimentsstruktur, wirtschaftliche Voraussetzungen wie Kapitalstruktur und die Struktur der Beziehungen zu Lieferanten unt Abnehmern wie die Vertragsbeziehungen und Kommunikationswege.

Bei verbandlich organisierten Wirtschaftszweigen kann die Verbandsstatistik oder auch Branchenstatistik Hinweise für die Untersuchung liefern. Aber auch Branchenkennziffern können für die Branchenbeobachtung nützlich sein. Weiterhin kommen Expertenbefragung und veröffentliche Marktanalysen von Konjunkturinstituten in Frage ebenso wie Verbraucherpanels und Handelspanels.

Die Konkurrenzanalyse hat zum Ziel Möglichkeiten zur Kooperation mit Mitbewerbern aufzeigen, langfristige Entscheidungen im Sinne der Investionspolitik zu ermöglichen, sie zeigt eine mögliche Positionierung im Wettbewerbsumfeld auf, auch kann man kurzfristige Dispositionen erreichen durch Beobachtung der Verschiebungen und Veränderungen in der Konkurrenzlage.

Kapital

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Kapital

Kapital im Englischen „capital“ steht für die Passivseite der Bilanz und wird unterschieden in Fremdkapital und Eigenkapital. Im volkswirtschaftlichen Sinn ist Kapital der 3. Produktionsfaktor neben Arbeit und Boden. Es wird unterschieden zwischen Geldkapital mit allen für Investitionszwecke zur Verfügung stehenden Geldmittel sowie Sachkapital unter dem man alle an der Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen beteiligten Produktionsmittel versteht wie Maschinen oder Werkzeuge.

In der Betriebswirtschaft sind Vermögen und Kapital verschiedene Sichtweisen auf den selben Tatbestand. So steht das Vermögen eines Unternehmens auf der Aktivseite der Bilanz, das Kapital als Äquivalent des Vermögens auf der Passivseite. Damit ist das Kapital der abstrakte Wert von Ansprüchen der Kapitalgeber an das Bilanzvermögen und man kann die Finanzierungsquellen erkennen. So ist das Gesamt-Kapital minus Fremd-Kapital gleich dem Eigen-Kapital bzw. Reinvermögen. Auf der Aktivseite der Bilanz erhält man Auskunft über die Kapitalverwendung in Anlage- und Umlaufvermögen.

Man versteht unter dem Kapital alle für die Erzielung von Einkommen im Produktionsprozess nutzbaren Vermögensarten wie das Real-Kapital bzw. Sach-Kapital als Kapitalgut bzw. Produktionsmittel entsprechend dem Produktivvermögen bzw. Real-Vermögen/Sach-Vermögen. Man versteht hierunter die zu einem Zeitpunkt vorhandenen dauerhaften und nichtdauerhaften Produktionsmittel einschließlich Boden und Bestände an Halb- und Fertigwaren.

Das Geld-Kapital dokumentiert verfügbare Ansprüche und durch Umwandlung in Sack-Kapital ermöglichte Investitionen. Weiterhin gibt es das Arbeits-Kapital, das zusammen mit dem Sach-Kapital durch den technischen Fortschritt entwertet wird.

Das Kapital drück den Gegenwartswert eines Kapitalgutes aus gemessen durch die in der Zukunft zu erwarteten und in Geldeinheiten bewerteten Konsumöglichkeiten. Man definiert es als Gesamtwert der Objekte die Einkommen stiften in der Form, dass dauerhafte Konsumgüter (Güter) nicht als Kapital gelten.

Das Sozial-Kapital als Infrastruktur nach A. Smith auch als National-Kapital im Gegensatz zum Privat-Kapital, in der Marxistischen Theorie als soziale Schicht im Kapitalismus welche Verfügungsmacht über Produktionsvermögen besitzt. Auch unterscheidet man konstantes Kaptial und variables Kapital das im Alltagsgebrauch die Sumer von Vermögensobjekten eines Haushaltes beschreibt, deren Wert nicht ganz gering ist.

Körperschaftsteuer

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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Einkommensteuer der Körperschaften. So unterliegen ihr juristische Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen sowie Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes.

Ähnlich wie bei der Einkommensteuer unterscheidet man bei der Körperschaftsteuer zwischen einer beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht. So unterliegen der unbeschränkten Variante alle Körperschaften die nach § 1 Abs. 1KStG aufgeführt werden und ihren Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.

Die beschränkte Körperschaftssteuerpflicht betrifft ausländische Körperschaften die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben nach § 2 Nr. 1 KStG und Körperschaften des öffentlichen Rechts nach § 2 Nr. 2 KStG. Die Steuerpflicht beginnt bei der rechtsfähigen Körperschaft schon bei der Eintragung der Gesellschaft in das jeweilige Register. Als Bemessensgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen.

Konstruktivismus

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Konstruktivismus

Der Konstruktivismus ist eine Erkenntnistheorie welche die Frage beleuchtet wie man zur Erkenntnissen und Wissen kommt. So sollte man einen gewissen Zweifel haben an dem Glauben, dass Wissen und Wirklichkeit übereinstimmen.

Somit geht man beim Konstruktivismus davon aus, dass das Abbild nicht durch ein objektives Entdecken geschaffen wurde, sondern durch das Erfinden einer Wirklichkeit. Dabei erzeugt das menschliche Gehirn kein fotografisches Abbild von der Wirklichkeit, sondern erschafft mit Hilfe der Sinnenswahrnehmung ein eigenes Bild der Welt.

So ist nur das wahr, was man als wahr wahrgenommen hat. Die Wirklichkeit wird beim Konstuktivismus nicht verleugnen, man sagt nur, dass das eigene Erleben, die eigene Entwicklung und Wahrnehmung die wahrgenommene Wirklichkeit beeinflussen. Man untersucht wie die Wirklichkeitskonstruktionen gebildet werden.

So verabschiedet man sich von einer absoluten Wahrheit. In der Betriebswirtschaftslehre das Management schon die Sicht einer unternehmerischen Wahrheit einnimmt und erfindet. Das Management kann so die Führung und Führungskräfte entwickeln.

Klimawandel

Klimawandel

Der Klimawandel beschreibt eine anthropogen verursachte Veränderung des des Klimas auf der Erde. Dabei geht man von der Annahme aus, dass der Ausstoß von Treibhausgasen zu einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperaturen führt. Neben einer Veränderung der Vegetationen und Niederschlägen, dem Anstieg der Meeresspiegel etc. nehmen auch extreme Wetterereignisse zu.

So bedingt der Klimawandel auch für Unternehmen und die Wirtschaft Risiken sowie Chancen.

Kapitalerhöhung

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Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung beschreibt die Erhöhung des Gesellschaftskapitals. Sie erfolgt bei einer Aktiengesellschaft aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung (HV) in Form der Ausgabe neuer Aktien. Dabei erhalten die Aktionäre ein Bezugsrecht. Der Bezugskurs darf hierbei nicht unter dem Nennwert liegen. Der Überschuss wird Agio bezeichnet und ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen.

Bei einer genehmigten Kapitalerhöhung ermächtigt die Hauptversammlung die Verwaltung, den Ausgabezeitpunkt und den Bezugskurs der jungen Aktien selbst zu wählen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist für den Umtausch von begebenen Wandelobligationen in Aktien vorgesehen.

Kompensationsgeschäft

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Kompensationsgeschäft

Die Kompensation oder auch ein Gegenstandsgeschäft liegt vor, sobald der Verkauf einer Ware, der Hardware im Aussenhandel davon abhängig ist, dass der Abnehmer der Ware Güter (Software) oder Dienstleistungen gekauft oder vermittelt werden müssen. So kann man ausländische Hartwährung (Devisen) in Entwicklungsländer und Schwellenländer bringen.

Defizite im Marketing Know-How beim internationalen Absatz der lokalen Waren, der Software führen zu diesem Mangel. Es enstehen so komplexe Modelle für die Ausführung von Kompensationsgeschäften wie Dreiecks-Geschäfte, Parallel-Geschäfte, Buy-Back-Geschäfe, Junktim-Geschäfe, Offset-Geschäfte, Clearing-Agreements etc. Im Welthandel machen ca. 20 % Kompensationsgeschäfte aus.

Man beschreibt so Realgütern, Gut das zusätzliche Zahlungsgeschäfte umfasst, auch bei internationalen Interbankleistungen spricht man bei der Aufrechnung von Auslandsverbindlichkeiten bei bestimmten Auslandsguthaben von Kompensationgeschäften.

Ein Buy-Back-Geschäft lag beispielsweise beim Röhren-Erdgas-Geschäft vor, so lieferten westdeutsche Produzenten Großröhren an die UdSSR welche in Rubel an die sowjetische Außenhandelsgesellschaft bezahlt wurden, ein Konsortium deutscher Banken gewährte dafür einen Kredit in EUR mit der man deutsche Händler in ausländischer Währung bezahlte, durch die gelieferten Röhren konnte dann Erdgas durch Einschaltung einer weitern sowjetischen Außenhandelsgesellschaft geliefert werden.

Kaufvertrag

Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag beschreibt eine vertragsbasierte Form des Güterumsatzes. Dabei wird durch den Verkäufer dem Käufer eine Rechtsinhaberschaft an einer Sache eingeräumt oder an einem Recht. Der Käufer schuldet dem Verkäufer im Gegenzug den Kaufpreis.

Es handelt sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem der Käufer zur Zahlung des Kaufpreise verpflichtet ist (andernfalls Tausch), der Verkäufer muss im Gegenzug die Sache übereignen (Forderungskauf).

Der Kaufgegenstand kann konkret als Stückauf oder für die Gattung als Gattungskauf erfolgen. In der Regel ist der Kaufvertrag formfrei, kann aber auch öffentlich bekundet werden wie bei einem Grundstückskauf nach § 311B I BGB. Der Verkäufer ist verpflichtet das Eigentum an den Käufer zu übertragen inklusive möglichen Zubehör nach § 311c BGB. Die Übergabe der Sache muss frei von Rechten Dritter sein. Der Verkäufer eines Grundstücks muss auch nicht bestehende, aber im Grundbuch eingetragene Rechte auf seine Kosten löschen lassen.

Auch hat der Verkäufer die gesetzliche Pflicht zur Nacherfüllung bei Sach- und Rechtsmängeln. Es gibt Sonderregelungen für Verbrauchsgüterkauf, den Verkauf mit Eigentumsvorbehalt und Abzahlungsgüterkauf. Die Kosten bei der Übergabe des Verkauf eines Rechtes, die Kosten der Begründung und Übertragung gegen zu Lasten des Verkäufers. Die Kosten für die Abnahme und Versendung trägt der Käufer. Bei einem Verkauf von Grundstücken trägt der Käufer die Kosten für Beurkundung und Eintragung im Grundbuch nach § 448 BGB.

Kurszusätze

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Kurszusätze

Mit Kurszusätzen beschreibt man Zusätze zu Börsenkursen welche das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei der Bildung des Kurses genauer erläutern. Auf diese Weise kann man Rückschlüsse auf die Kursentwicklung ziehen.

So steht B für Brief, es wurden zu dem aufgeführten Kurs Papiere angeboten, es lag jedoch keine Nachfrage zu dem Kurs vor, man nutzt anstelle des B auch ein P für Papier.

G steht für Geld, es lagen Kauffwünsche zu dem aufgeführtem Kurs vor, aber es war kein Angebot zu dem Kurs vorhanden

steht für keine Geschäftsvorfälle, das Papier wurde weder angeboten noch nachgefragt.

– B steht für einen gestrichenen Brief, der Kurs konnte nicht festgestellt werden, da nur Angebote ohne Kurslimit vorlagen.

– G für gestrichen Geld steht dafür, dass der Kurs nicht festgestellt werden konnte, da nur Nachfragen ohne Kurslimit vorlagen.

Mit Bez., Bz. oder b bezeichnet man bezahlt, also alle zu diesem Kurs vorliegenden Aufträge wurden auch ausgeführt.

Bz. u. B. oder auch bB. steht für bezahlt und Brief, ein Teil der Aufträge wurde ausgegeführt, aber es verbleibt an Angebotsüberschuß

BZ. u.G. oder bG steht für bezahlt und Geld, es wurde ein Teil der Aufträge ausgeführt, aber es verlieb ein Nachfrageangebot

T steht für Taxe oder TAxkurs also wurde der Kurs nur durch Schätzung festgesetzt, da keine Geschäftsvorfälle zugrunde gelegt werden konnten.

X, rep. oder r steht für repartierter Kurs, man hat den Kurs als angemessen von der Börsenaufsicht festgesetzt, also vom Börsenvorstand wurde Angebot und Nachfrage zugeteilt (repartiert)

rbG für reapartiert bezahlt Geld, also ein repartierter Kurs bei dem die Nachfrage überwog

rbB für reapartiert bezahlt Brief, also ein repartierter Kurs bei dem das Angebot überwog

exD für ex Dividende, der Kurszusatz am Tage des Dividendenabschlages, also die Aktie wird in Zukunft ohne Dividendenanspruch für das abgelaufene Jahr gehandelt.

exB oder exBR für ex Bezugsrecht, also von diesem Tag an werden die Aktien mit Bezugsrechtabschlag gehandelt.

Kostenstelle

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Kostenstelle

Mit dem Begriff Kostenstelle beschreibt man betriebliche Teilbereiche welche in der Kostenrechnung selbständig abgerechnet werden. Man achtet bei ihrer Bildung auf folgende Grundsätze:

  • Die Kostenstelleneinteilung muss die ganze Beriebsorganisation abdecken und daher vollständig sein. Man gliedert sie nach den betrieblichen Funktionen wie Logistik, Beschaffung, Verwaltung, Vertrieb und Fertigung
  • Man teilt die Kostenstellen aufgrund der Praktikabilität in räumliche Einheiten auf wie Filialen, Werke, Hallen und Gebäude
  • Man nutzt Bezugsgrössen für die Kostenstellen als einheitliche Massgrößen für die Kostenverursachung wie räumliche Größen, Stundensätze etc. welche man den Kosten verursachungsgerecht zuordnet
  • Man muss die Kosten bei der Einteilung zweifelsfrei zuordnen können
  • Es wird darauf geachtet, dass die gebildeten Kostenstellen selbständige Verantwortungsbereiche sind, so soll der Kostenstelleleiter veranwortlich sein für die Höhe des Kostenaufkommens sowie die sachgerechte und zielgerechte Zielvereinbarung bei der Kostenplanung und Kostenkontrolle ermöglichen

Kapazität

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Kapazität

Mit dem Begriff Kapazität ist das Leistungspotenzial einer Bank zur Erstellung von Bankleistungen in einer Periode gemeint. Man versteht unter dem Kapazitätsausnutzungsgrad das Verhältnis zwischen tatsächlich beanspruchter Kapazität und möglicher Kapazitätsauslastung. Man misst den möglichen Output wie Dienstleistungen sowie den erforderlichen Umfang von externen und internen Leistungen, die Kapazität bestimmt so die Obergrenze der Leistungsmöglichkeit.

Allgemein versteht man unter der Kapazität das Leistungspotential eines Unternehmens, einer Bank, eines Betriebsmittels, einer Volkswirtschaft, eine Kapitalstocks in einer Zeitperiode. Es wird zwischen einer technischen und einer Optimal-Kapazität unterschieden. Dabei ist die Optimal-Kapazität die unter einem wirtschaftlichen Aspekt mit dem günstigsten Wirkungsgrad arbeitet. Die Maximal-Kapazität beschreibt die technisch möglichste höchste Kapazität. Sie hängt von den Produktionsmitteln ab, genau wie die Mindestkapazität. Die durchschnittliche Auslastung der Kapazität der Betriebsmittel muss nahe an der Optimal-Kapazität sein für die optimale Kapazität.

Man unterscheidet weiterhin eine quantitative und qualitative Kapazität. Auch kann das gesamtwirtschaftliche Produktionspotential betrachtet werden in einer Wirtschaft bestehend aus verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren.

Kreditwürdigkeitsprüfung

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Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Kreditwürdigkeitsprüfung oder auch Bonitätsprüfung ist eine wichtige Form zur Prüfung der Finanzierungswürdigkeit von Unternehmen, aber auch von Personen, Staaten und öffentlichen Haushalten. Durch die Prüfung achtet man vor allem auf die Ertragslage und die zukünftige Ertragslage die die Abzahlung eines genommenen Kredites sicher stellen soll. So können Steuer- und Handelsbilanzen, Kreditstatus, GuV-Rechnungen (Gewinn- und Verlustrechnungen), Liquiditätsrechnungen, Darstellungen von Geschäftsaussichten, Finanzpläne, Absatzpläne, Investitionspläne etc. in Betracht gezogen werden bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit.

Es kommt neben dieser materiellen Prüfung der Kreditwürdigkeit auch zur Prüfung anderer Faktoren wie der Persönlichkeit, Charakter, Ruf, unternehmerische Fähigkeiten, Zuverlässigkeit etc. Auch Vermögen und Darlehen spielen eine Rolle, insbesondere bei Privatpersonen.

Die Geschäftsmoral und Zahlungsmoral sind auch bedeuten sowie die Zuverlässigkeit zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen. Man beachtet auch die Liquidität, gegenwärtiges Vermögen sowie mögliche zukünftige Erfolgsentwicklungen des Unternehmens. Es geht vor allem um die Einschätzung, ob zukünftige Tilgungs- und Zinszahlungen zu den vorgesehenen Terminen möglich sind. Gesetzlich müssen Kredite über 50000 € durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung vergeben werden. Man nutzt auch computergestützte Verfahren wie Credit-Scoring. Auch richtet sich die Kreditwürdigkeit nach Größe und Art des Kredites sowie der Betriebsgröße und möglichen Einahmen in der Zukunft durch das Unternehmen und innerhalb der Branche.

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt es sich um einen Verband des öffentlichen Rechts welcher außerhalb der durch Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und gegebenenfalls unter dem Einsatz von hoheitlichen Mitteln wahrnimmt. Anders als eine Anstalt des öffentliche Rechts ist die die Körperschaft des öffentlichen Rechts mitgliedschaftlich organisiert.

Zur Errichtung einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet benötigt man ein Bundesgesetzes nach Art. 87 GG.

Rechtlich sind Körperschaften des öffentlichen Rechts juristische Personen und können somit Träger von Rechten und Pflichten sein welche im eigenen Namen klagen oder verklagt werden. Weiterhin genießen sie bestimmte Vorrechte und ihre Bediensteten sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören beispielsweise:

  • Rechtsanwaltkammern
  • Ärztekammern
  • Hochschulen
  • Gemeinden
  • Kreise
  • Ortskrankenkassen
  • Berufsgenossenschaften

Kirchengemeinden nehmen eine Sonderstellung ein.

Konsumquote

Konsumquote

Bei der Konsumquote handelt es sich um einen Begriff der Makroöknomik. Dabei hängt der Konsum (C) von verschiedenen beeinflussenden Faktoren ab, der wichtigste Faktor ist das Volkseinkommen (Y). So ergibt sich die durchschnittliche Konsumquote aus C/Y und gibt den Teil des Einkommens an welcher für Konsumzwecke verwendet wird. Man entwickelt die marginale Konsumquote aus der 1. Ableitung der Konsumfunktion nach dem Volkseinkommen also dC/dY. Sie gibt den Betrag an um den der Konsum steigt, wenn das Volkseinkommen um einen infinitesimalen Betrag, ca. um eine Einheit steigt, der Wert liegt meist unter 1.

Die marginale Konsumquote, marginale Sparquote, durchschnittliche Konsumquote sowie durchschnittliche Sparquote ergänzen sich jeweils zu 1, wenn man von der Hortung absieht. Bei dem makroöknomischen Gütermarktmodell berücksichtigt man die staatliche ökonomische Aktivität und bezieht die durchschnittliche sowie marginale Konsumquote auf das Verfügbare Einkommen Y^V = Y – T = (1 – t) Y, Mit: Y^V als verfügbares Einkommen, T = t · Y als Steuerzahlungen an den Staat mit 0 < t als Steuersatz < 1.

Kurs-Gewinn-Verhältnis

Kurs-Gewinn-Verhältnis

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis im Englischen „Price-Earning-Ratio“ ist ein Begriff der Aktienanalyse, man dividiert hierbei den Kurs einer Aktie druch den auf sie entfallenen Gewinn. Man erhält so den Wert der angibt mit dem Wievielfachen des Jahresgewinns eine Aktie zur Zeit an der Börse notiert ist.

Kaufkraftparität

Kaufkraftparität

Die Kaufkraftparität beschreibt den Zustand wenn die Kaufkraft von 2 Währungen, gemessen an einem Index von verschiedenen Güterpreisen, gleich ist.

So beschreibt die absolute Kaufkraftparität P = wP* mit P bzw. P* für die heimische bzw. ausländische Währung, den Preis des im Inland oder Ausland erzeugten identischen Gutes und w den nominellen Wechselkurs in Preisnotierung.

Wird der fixierte Wechselkurs aufgehoben kann man Wechselkursbewegungen durch die Kaufkraftparität erklären.

Die relative Kaufkraftparität beschreibt den Zustand wenn die absolute Kaufkraftparität nicht zustande kommt, wenn die Güter in beiden Ländern nicht zum selben Preis ausgedrückt in gleicher Währung angeboten werden. Dieses wird bedingt durch Handelshindernisse, Transportkosten, nicht handelbare Güter, Marktsegmentierung etc. Es kommt dann nur zu einer relativen Parität, dabei ist die Veränderungsrate des nominellen Wechselkurses in Preisnotierung gleich der Inflationsdifferenz zwischen Ausland und Inland.