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Handelsfunktionen

Handelsfunktionen

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Lehre der Handelsfunktionen entwickelt. Durch sie sollte der Vorwurf einer Unproduktivität entkräftet werden.

So versuchte man die Leistungen des Handels als eine Wahrnehmung gesamtwirtschaftlicher notwendiger Funktionen im Prozess einer Güterverteilung darzustellen.

Man grenzt hierbei einzelne Funktionen inhaltlich ab und fasst Kataloge von Handelsfunktionen zusammen.

Außerdem wird das Ziel verfolgt eine Messbarkeit der Wertsteigerung messbar zu machen durch einen indirekten Absatz mit der Zuordnung von anfallenden Kosten.

So sollen Handelsspannen gerechtfertigt werden. Durch die Handelsfunktionen lassen sich gesamtwirtschaftliche Distributionsprozesse sowie Beschaffungs- und Absatzmarketing von Handelsbetrieben näher beleuchten.

Man erweitert die klassische Funktionentheorie, so werden die Funktionen aller am Distributionsprozess beteiligten Institutionen für die Abwicklung des Geld- und Güterkeislaufes analysiert und die Einschaltung in Kommunikationsprozesse.

So werden immaterielle Leistungen von Handelsbetrieben erbracht die vor allem fremderstellte Sachleistungen mit eigenen Dienstleistungen kombinieren und so zu einem Entgelt anbieten.

Hierbei werden von den Handelsbetrieben viele Daten gewonnen und gespeichert und für eigene Zwecke genutzt oder gegen Entgelt anderen Marktpartnern zur Verfügung gestellt.

So liegen verschiedene Gesetzmäßigkeiten vor für Waren in Verwertungs, Verbrauchs- und Produktonsprozessen. Auch die Geldprozesse sind vielseitig gestaltet mit Entgelt für erworbene Waren sowie Rechte oder auch in Anspruch genommene Dienstleistungen. So werden Gebühren oder Steuern eingenommen.

So nutzt man die Daten die bei der Abwicklungs von Nominalgüterprozessen und Realgüterprozessen anfallen für die Steuerung des gesamtwirtschaftlichen Distributionsprozesses.

Es kommt zu Spannungen zwischen der Produktion, dem Verbrauch und der Verwertung die zeitlicher, räumlicher, qualitativer und quantitativer Natur sind.

Man unterscheidet:

  • Handelsobjekte als Dienstleistungen, Waren, Rechte und Abfälle)
  • Entgeltobjekte als Zahlungsmittel und Zahlungsansprüchen sowie Verbindlichkeiten, Steuern, Gebühren etc.
  • und Daten sowie Informationen

Handelsfunktionen zum Abbau von Spannungen

Die gesamtwirtschaftlichen Distribution, die Absatzwirtschaft soll die aufgebauten Spannungen abbauen.

Man spricht auch von der Urfunktion der Distributionswirtschaft mit zu erfüllenden Umgruppierungsfunktionen und Ausrichtungsfunktionen.

Der Ausgleich der Spannungen geschieht durch Gesichtspunkte der Produktion, Produktangebot, Verwertungsrechten sowie Nachfrage, Personen, Situationen etc.

In der gesamtwirtschaftlichen Interpretation werden die Handelsfunktionen oder auch Distributionsfunktionen übernommen bei einer arbeitsteiligen Wirtschaft teilweise oder ganz von allen Beteiligten wie den Produzenten, Erzeugern, Verwendern, Verbrauchern und Verwertern. Also Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Spediteuren, Reedern, Exporteuren, Importeuren, Unternehmen der Abfallwirtschaft, kommunalen und staatlichen Stellen etc.

Die einzelnen Aufgaben werden so anteilig übernommen auf Dauer zu den geringstmöglichen Kosten.

Es kommt so in der Volkswirtschaft zu einer optimalen Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern durch die Ökonomisierung der Distribution.

Just-in-Time Lieferungen optimieren die Prozesse, elektronische Bezahlwege, Abfalltrennung beim Verbrauchern und Produzenten etc.

Die Handelsbetriebe haben unterschiedliche Zielsetzungen und nehmen ihre Funktionen in unterschiedlichen quantitativem sowie qualitativem Maß wahr und mit unterschiedlicher Intensität.

Im Handel ist die Vielfalt der Betriebsformen groß und bedingt einen dynamischen Wandlungsprozess.

Die Unternehmen verfolgen in erster Linie ihre eigenen gesetzten Ziele, wirken aber durch ihre Entscheidungen im gesamtwirtschaftlichen Distributionsprozess mit.

Besteht ein ausreichender Wettbewerb bei den Unternehmen des funktionellen und institutionellen Handels kommt es auch zu einer optimalen Versorgung der Bevölkerung bei dem Absatzmarketing und dem Beschaffunsmarketing wenn die Unternehmen ihre einzelwirtschaftlichen Funktionen wahrnehmen.

Im Handelsmarketing dienen die Funktonskataloge als Instrument für eine Systematisierung.

Abhängig von den Aktionsbereichen werden die Beschaffungsmärkte und Absatzmärkte gewählt.

Liegt eine Zentralverwaltungswirtschaft vor so wird die Funktionsübernahme der Handelbetriebe anders wahrgenommen. Es gibt anstelle der einzelbetrieblichen Zielsetzungen eine Eingliederung der Handelsbetriebe in Aufgaben die notwendig betrachtet werden für die gesamte Wirtschaft und diese werden werden zugewiesen. So müssen die Handelsbetriebe diese Ziele erfüllen die vorgegeben werden.

Es gibt:

  • Die Versorgungsfunktion als Zirkulationsfunktion
  • Die Funktion der Bedarfsforschung
  • Die Funktions der Produktionslenkung
  • Die Funkion der Bedarfslenkung
  • und die ideologische Funktion

Stakeholder-Ansatz

Stakeholder-Ansatz

Der Stakeholder-Ansatz ist ein Ansatz bei welchem neben den Interessen der Anteilseigner und der Manager auch die Ansprüche von anderen Gruppen betrachtet werden, unter anderem vor allem die der Kunden, Arbeitnehmer, Gläubiger etc. Sie dienen als legitime Orientierungspunkte bei der Ausrichtung der Unternehmensführung.

Das deutsche Wirtschaftswesen gilt klassisch als Stakeholder-orientiert und ist tendenziell konsensbetonend aufgrund der Konfliktvermeidungswirkung.

Indexierung

Indexierung

Unter der Indexierung versteht man die Bindung von gesamtwirtschaftlichen Größen wie Mieten, Zinsen, Löhne etc. an die Entwicklung bestimmter Indizes.

Eine Forderung wird gebunden an die Preisentwicklung von bestimmten Gütern. Auf dieses Weise soll vor eine Vermögensverlust geschützt werden.

Im Sinne einer sozialen Gerechtigkeit, gerechter Einkommensverteilung wird immer wieder die Bindung der Währung an einen Index, als Indexwährung diskutiert. Allerdings ist bisher ungeklärt ob durch die Indexierung die Inflation nach der Inflationstheorie angefeuert wird.

Außenhandel

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Außenhandel

Der Außenhandel beschreibt Handelsbeziehungen die staatliche Grenzen überschreiten.

Für die internationale Arbeitsteilung bildet der Außenhandel die Grundlage.

Abhängig von den Rahmenbedingungen bei einem nationalen oder internationalen Geschäft spricht man von Außenhandel oder Binnenhandel.

Bei fremdartigeren Rahmenbedingungen wachsen auch die Anforderungen für die Geschäftsanbahnungen, die Gestaltung und Abwicklung der Außenhandelsbeziehungen.

Handelt es sich um ähnliche Rahmenbedingungen so entfällt bei internationalen Handelsbeziehungen der Charakter des Außenhandels und man nähert sich dem Binnenhandel an.

Der Binnenhandel liegt vor bei geschäftlichen Handelsbeziehungen innerhalb von staatlichen Grenzen.

Im Außenhandel betrachtet man intraregionalen Handel und interregionalen Handel. Der intraregionale Handel umfasst Außenhandelsbeziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten eine wirtschaftlichen Integrationsraumes wie beispielsweise der Europäischen Union, der interregionale Handel versteht den Handel zwischen wirtschaftlichen Integrationsräumen also aus Sich der europäischen Union den Handel von Mitgliedsstaaten der EU mit Nichtmitgliedsstaaten.

Man unterscheidet im stark konzentrierten Welthandel die Triade des Welthandels mit Europa, Nordamerika und Süd-Ostasien als den 3 stärksten Wirtschaftsregionen der Welt.

Man zählt zu den Grundformen des Außenhandels den Import, den Export und den Transithandel. Der Export beschreibt die Ausfuhr von Wirtschaftsleistungen über die Grenzen an ausländischen Abnehmer, also Gebietsfremde. Beim Import beschreibt man den Bezug von Waren über die Grenzen hinweg ins Inland. Der Transithandel kombiniert Export und Import zwischen 3 Ländern. So importiert der Transithändler mit Sitz im Transitland Waren aus einem Ursprungsland und exportiert sie an Kunden in einem Bestimmungsland.

Es kann zu einem direktem und indirektem Außenhandel kommen. Der direkte Außenhandel beschreibt den direkten Vertragsabschluss zwischen inländischen und ausländischen Unternehmern. Beim indirekten gibt es dazwischen noch einen rechtlich selbständig Zwischenhändler mit Sitz im Inland.

Das Außenwirtschaftsgesetz AWG spricht anstelle von Export und Import von Ausfuhr für den Ausfuhrhandel und Einfuhr für den Einfuhrhandel. Es gilt für das Wirtschaftsgebiet das als Hoheitsgebiet definiert ist, also die Bundesrepublik Deutschland.

In der Volkswirtschaftslehre ist der Außenhandel definiert als grenzüberschreitende Handelsbeziehungen aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht. So fasst man alle Außenhandelsaktivitäten zusammen zum Außenbeitrag, welcher ein Teil der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage.

In der Betriebswirtschaftslehre nutzt man den Begriff Außenhandel für Unternehmen die den Wertschöpfungsschwerpunkt bei der Außenabwicklung haben also dem institutionellen Außenhandel.

In Deutschland sind Außenhandelsgeschäfte meldepflichtig. Diese Meldepflicht dient statistischen Zwecken wie zum Beispiel für die Erstellung der Zahlungsbilanz und der Außenhandelsstatistik.

Annuität

Annuität

Die Annuität beschreibt den Betrag welcher für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens jährlich von dem Schuldner zu zahlen ist.

Dabei unterscheidet man eine konstante und eine variable Annuität.

Bei der konstanten bleibt sie im zeitlichen Verlauf gleich, da durch die fortlaufende Tilgung auch die Zinslast sinkt, sie ist mit sinkendem Zins- und wachsenden Tilgungsanteil verbunden.

Bei der variablen bleibt bei jeder Zahlung der Tilgungsbetrag gleich, daher verändert sich im zeitlichen Verlauf die Zinslast und sinkt.

In der dynamischen Investitionsrechnung ist die Annuität eines der klassischen Partialmodelle.

Ist die Annuität größer Null so ist eine Einzelinvestition vorteilhaft. Die Annuität a ist eine Folge von gleich hohen Zahlungen und ergibt sich durch die Transformation des Kapitalwertes Co mit Hilfe des Annuitätenfaktors ANF(i,T) zu a = Co * ANF(i,T). Dabei ist ANF(i,T) = (i*(1+i)^T) / ( (1+i)^T) – 1)

Kreditbanken

Kreditbanken

In Deutschland können alle Kreditinstitute auch Kreditgeschäfte betreiben. Unter Kreditbanken versteht man jedoch nach der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank nur universell tätige private Banken (Universalbanken).

Zu den Kreditbanken gehören Regionalbanken, sonstige Kreditbanken, Zweigstellen von ausländischen Banken, Privatbankiers sowie die 3 Großbanken mit ihren Berliner Tochterinstituten.

Delegation

Delegation

Mit dem Begriff Delegation beschreibt man eine Form der Arbeitsteilung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter. Es kommt zur Teilung der Verantwortung in der Form, dass der Delegierende die Führungsverantwortung hat und der Delegationsempfänger die Entscheidungskompetenz und Handlungsverantwortung übernimmt.

Durch Delegation sollt der Vorgesetzte entlastet werden und der Mitarbeiter gestärkt wird seine Aufgaben besser zu erfüllen.

Delegation beschreibt die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen in der Unternehmensführung und die Aufgabenzuweisung mit der Ausstattung von notwendigen Rechten fü die Aufgabenerfüllung und der daraus erwachsenden Verantwortung.

Struktureller Wandel

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Struktureller Wandel

Der strukturelle Wandel beschreibt Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur. Es kommt so zu relativen Gewichten in den einzelnen Sektoren bei einem Entwicklungsprozess.

So kommt es dazu, dass beim Entwicklungsprozess die Bedeutung des primären Sektors mit der Zeit abnimmt und die des sekundären und tertiären Sektors (des Dienstleistungssektors) zu nehmen.

Nach der Drei-Sektoren-Hypothese überflügelt hierbei der tertiäre Sektor schlussendlich den industriellen Bereich.

Betrieb

Betrieb

Unter einem Betrieb versteht man eine technische, örtliche sowie organisatorische Einheit die dem Zweck der Erstellung von Gütern oder Dienstleistungen dient und durch einem räumlichen Zusammenhang gekennzeichnet ist.

Innerhalb der Organisation kommt es zu einem Zusammenwirken von Menschen und Sachen auf gesetzte Ziele hin.

In der Betriebswirtschaftslehre ist der privatwirtschaftliche Betrieb ein wesentliches Erkenntnisobjekt und man analysiert ihn in seinen Teilfunktionen wie Produktion, Beschaffung, Marketing etc.

Es handelt sich bei einem Betrieb um ein eine organisatorisch-technische Einheit, dabei zählen Hilfs- und Nebenbetriebe als Produktionsnebenbetriebe und Produktionshilfsbetriebe anders als die Arbeitsstätte auch dann zur organisatorischen Einheit eines Betriebes wenn sie getrennt von Hauptbetrieb dem Produktionshauptbetrieb am gleichen Ort und unter derselben technischen Leitung sind.

Im Betrieb kommt es zu einer organisatorischen Kombination des sachlichen Betriebsvermögens mit der verfügbaren Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber.

Dabei werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden:

  • Abhängig von der Größe betrachtet man die Umsätze, die Beschäftigtenzahl, Steuerleistung nach Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben
  • Nach der wirtschaftlichen Leistung unterscheidet man Handwerks-, Industrie-, Bergbau-, Landwirtschafts-Betriebe
  • Verwaltungsbetrieb sowie organisatorisch selbständige Stätten der Dienstleistung in der Gesundheitspflege wie Badeanstalten, Krankenhäuser etc.
  • Arbeitsstätten der Verwaltung

Häufig verwendet man die Begriffe Betrieb und Unternehmen synonym, man kann sie jedoch wie folgt unterscheiden:

  • Ein Unternehmen ist immer ein Rechtsträger, ein Betrieb ist dagegen immer einen Rechtsträger untergeordnet. Ein Unternehmen kann aus mehreren oder auch mehreren oder keinen Betrieb im technischen Sinne (als Holding) bestehen.
  • Das Unternehmen ist anders als der Betrieb keine örtlich gebundene Einheit. Der Standort und die räumliche Ausdehnung des Unternehmens können jedoch deckungsgleich mit denen des Betriebes sein bei einem Ein-Betrieb-Unternehmen beispielsweise. Das Unternehmen kann aber auch aus mehreren Betrieben bestehen die räumlich getrennt sind an verschiedenen Orten.
  • Man betrachtet das Unternehmen finanzwirtschaftlich getrennt vom Betrieb. Eine finanzielle Einheit entsteht durch die kaufmännische Unternehmensrechnung, im Gegensatz dazu ist die Betriebsrechnung mit Kosten- und Leistungsrechnung eine Aufwands- und Ertragsrechnung.
  • Man unterscheidet den Erfolg des Unternehmens und den des Leistungsbetriebes (Betriebes), der Gewinn ist das Maß des Betriebserfolges
  • In der Unternehmensführung spielt somit die Gewinnmaximierung, der Betriebserfolg die größte Rolle, sondern der Rückfluss des eingesetzten Kapitals und die Steigerung des Unternehmenswertes als Unternehmenserfolgs die größte Rolle. Man verfolgt eine Steigerung des Ertragswertes des eingesetzten Kapitals. Der Betriebserfolg liegt hingegen in der Gewinnmaximierung
  • Der Betrieb ist so ein Instrument des Unternehmens. Das Unternehmen bildet die Handlungseinheit des Eigentümers mit dem er privatwirtschaftliche Ziele verfolgt. Das Unternehmen ist eine selbständig planende und entscheidende, rechnerisch selbständige und wirtschaftliche Einheit mit Markt- und Kapitalrisiken, also „auf eigene Rechnung und Gefahr“ und nutzt zur Verfolgung des Unternehmenszweckes einen oder mehrere Betriebe

In der Volkswirtschaftslehre versteht man unter einem Betrieb eine Wirtschaftseinheit die für Dritte Leistungen erstellt mit Hilfe des Einsatzes von Produktionsfaktoren.

In den Marktwirtschaften sind Betriebe auch Unternehmen wenn sie dem Autonomieprinzip unterliegen, also dem Prinzip des Privateigentums und dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip.

In der Soziologie ist für einen Betrieb kennzeichnend:

  • Eine vertikale Ordnung der Verantwortung und Entscheidungskompetenzen
  • Eine formal festgelegte betriebliche Arbeitsteilung mit Zuordnung von Stellen, Abteilungen und Positionen als formale Organisation
  • Das Verhältnis von Über- und Unterordnung der Positionsinhaber
  • Informelle Beziehungen zwischen den Betriebsmitgliedern, welche unabhängig von der formalen Organisation und den Betriebszielen sind
  • Es ergibt sich eine gesellschaftlich determinierte Bewertung der einzelnen Postionen als zweite hierarchische Ordnung im Sinne von niedriger und höher Statusorganisation

In der Betriebssoziologie betrachtet man:

Die amtliche Statistik im produzierenden Bewerbe durch örtlich getrennte Niederlassungen der Betriebe mit Arbeitsstätten, Abteilungen der Verwaltung, Reparatur und Hilfe, im Baugewerbe örtliche Einheiten mit dem Schwerpunkt im Baubereich und in der Land- und Forstwirtschaft als Einheit die für Rechnung des Betriebsinhabers bewirtschaftet.

Bei der Erfassung zeigt man tabellarisch technische Einheiten und örtliche selbständige Einzelbetriebe auf. Vertikal als Haupt- und Nebenbetrieb und horizontal als Haupt- und Zweigebetriebe mit zugeordneten Einheiten.

Als Sonderform gelten gemeindliche und nach dem Belegenheitsprinzip erfasste Betriebe als unvollständige Betriebe in einer nicht organisatorisch zusammengehörigen Einheit.

Im Recht werden die Betriebe nach dem Wirtschaftszweig unterschieden wie Landwirtschaft, Handel, Bergbau etc. Der Gewerbebetrieb wird nach den Vorschriften über den Betrieb eines stehenden Gewerbes in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ausgenommene Bereiche werden in § 6 GewO geregelt sowie öffentliche Unternehmen.

Im Arbeitsrecht ist ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb welcher der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (Fremdbedarfsdeckung).

Abhängig vom arbeitstechnische Zweckbestimmung der organisatorischen Einheit unterscheidet man den Betrieb von dem weiter gefassten Begriff des Unternehmens. Mehrere Unternehmen können jedoch einen gemeinsamen Betrieb bilden. Ein Unternehmen kann aber auch mehrere Betriebe umfassen. Arbeitsrechtliche Vorschriften und Gesetze (Betriebsverfassung, Kündigungsschutz) beziehen sich vielfach auf den Betrieb und seine Größe (Kleinbetrieb).

Im Steuerrecht trifft man häufig Sonderformen des Betriebes an für den Sondervorschriften gelten. Man unterscheidet so:

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Grund und Boden nutzen und bearbeiten zum Gewinn von organischen Erzeugnissen.
  • Wirtschaftliche Betriebe nach § 14 AO als einem Oberbegriff für Betriebe, anders als Vermögensverwaltung und somit mit der steuerlichen Folge als steuerfreie Körperschaft die von der Steuerfreiheit ausgenommen sind wenn sie einen Geschäftbetrieb bilden.
  • Gewerbliche Betriebe als selbständige nachhaltige Betätigung mit einer Gewinnerzielungsabsicht un der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Im Umsatzsteuerrecht spricht man von ein Unternehmen und nicht von einem Betrieb und so auch vom Geschäftsbetrieb im Ganzen nach § 1a UStG
  • Betriebe von einer gewerblichen Art unterliegen juristische Personen dem öffentlichen Recht der Körperschaftsteuer nach § 1 I Nr. 6 KStG, sofern sie nicht ohnehin in besonderen privatrechtlichen Unternehmensformen gekleidet sind wie beispielsweise die Sparkassen als Eigenbetriebe der öffentlichen Hand in der Unternehmunsform einer Kapitalgesellschaft sind sie sowieso unbeschränkt steuerpflichtig.

Devisenreserven

Devisenreserven

Unter den Devisenreserven versteht man den Bestand an Devisen einer Zentralbank.

Die Devisenreserven vermindert um die Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland ergeben die Netto-Devisenreserven eines Landes.

Dabei gehören langfristige Forderungen nicht zu den Devisenreserven.

Die Devisenreserven ermöglichen dem jeweiligen Land Verbindlichkeiten zu bezahlen oder auch durch ihren Verkauf den Kurs der eigenen Währung zu stützen.

Währungsreserven

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Währungsreserven

Der Begriff Währungsreserven beschreibt die international verwendbaren liquiden (flüssigen) Mittel eines Landes die über die Notenbank zur Verfügung stehen.

Man rechnet zu den Währungsreserven insbesondere Gold, die Bestände an international verwendbaren ausländischen Währungen und Sonderziehungsrechte.

Die Währungsreserven bestimmen die Fähigkeit eines Landes sich  eigener Kraft Defizite der Zahlungsbilanz zu finanzieren.

Marktformen

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Marktformen

Die Marktformen sind die Klassifizierung von Märkten nach unterschiedlichen Gesichtspunkten wie der Anzahl der Marktteilnehmer und dem relativem Gewicht (Markmorphologie).

So lässt sich ein Schema nach Kombinationen aus einem, wenigen und vielen Anbietern sowie Nachfragern bilden:

NACHFRAGER EINER NACHFRAGER WENIGE NACHFRAGER VIELE
ANBIETER EINER bilaterales Monopol beschränktes Monopol Monpol
ANBIETER WENIGE beschränktes Monopson bilaterales Oligopol Oligopol
ANBIETER VIELE Monopson Oligopson (bilaterales) Polypol

Man spricht von einer atomistischen Marktstruktur wenn man auf beiden Marktseiten viele Akteure findet (Polypol-Polypson).

Das bilaterale Polypol ist eine vollkommene Konkurrenz sofern zusätzlich alle Vollkommenheitskrititerien erfüllt sind man also alle 4 Homogenitätsbedingungen erfüllt (zeitliche, räumliche, persönliche und sachliche Präferenzen fehlen) sowie eine vollständige Markttransparenz.

Neben der Anzahl und dem Gewicht der Marktseiten entscheiden auch Kräfteverhältnisse der Akteure auf einer Marktseite.

Dieses Kräfteverhältnis lässt sich jedoch nicht in die Analyse einbeziehen, so dominiert beispielsweise beim Teilmonopol oder Teiloligopol ein Anbieter oder eine Gruppe von wenigen Anbietern marktanteilsmässig die vielen Übrigen.

Weiterhin kann man in der Marktformenlehre die angebotenen Güter nach der Beschaffenheit homogene und heterogene Oligopole oder homogene und heterogene Polypole unterscheiden.

Es werden Verhaltensweisen abgeleitet aus den Marktformen in der Preistheorie welche für die Preisbildung ausschlaggebend sein sollen, was sich allerdings als kurz schlüssig erwiesen hat.

Gemeiner Wert

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Gemeiner Wert

Im Steuerrecht spricht man von einem gemeinen Wert als Legaldefinition nach § 9 BewG als dem Wert der durch den Preis bestimmt wird welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre für ein Wirtschaftsgut abhängig von seiner Beschaffenheit bei der Veräußerung. Man berücksichtigt dabei alle Einflüsse die den Preis beeinflussen sowohl persönliche als auch ungewöhnliche Verhältnisse.

Zu den Beschaffenheiten des Wirtschaftsgutes gehören die eigenen Merkmale wie beispielsweise die Lage und Größe eines Grundstückes als auch die von außen kommenden Merkmale wie beispielsweise Bauauflagen, Abbruchverpflichtungen oder Wegegerechtigungen.

Dabei ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis meist nicht mit dem tatsächlich erzielten Preis gleichzusetzen, denn der tatsächliche Preis lässt nur bedingt Rückschlüsse auf den erzielbaren Preis zu.

Der Preis im gewöhnlichen Verkehr wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt.

Für die Ermittlung des gemeinen Wertes nutzt man am sichersten die Vergleichswertmethode also den Vergleich mit tatsächlich erzielten zuverlässigen Verkaufspreisen. Der Preis kann auch nach dem Ertragswertverfahren ermittelt werden oder nach dem Sachwertverfahren. Ebenso ist eine Schätzung möglich, so nutzt man für bestimmte Gruppen von Wirtschaftsgütern bestimmte Schätzungsverfahren welche von der Rechtsprechung anerkannt sind und von der Finanzverwaltung zugrunde gelegt werden.

Für die steuerliche Bewertung gilt, dass man den gemeinen Wert immer dann ansetzt, wenn nicht anderes vorgeschrieben ist oder etwas spezielles wie ein Teilwert, Nennwert, Kurswert, Ertragswert, Steuerbilanzwert als verlängerte Maßgeblichkeit.

Mögliche Ausnahmen sind beispielsweise definiert in § 12 IV BewG oder in § EStG.

Der gemeine Wert gewinnt durch die Reform der Erbschaftssteuer an Bedeutung.

Man verwendet ihn auch als Bewertungsmaßstab bei normierten Bewertungsverfahren wie Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren etc. oder auch zur Wertbemessung von Bestandteilen wie dem Bodenwert.

In der Versicherungswirtschaft versteht man unter dem gemeinen Wert den Marktpreis den ein Versicherungsnehmer für eine Sache erzielen kann.

Die Entschädigung wird in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung die Entschädigung auf der Basis des gemeinen Wertes berechnet, wenn ein Gebäude verwahrlost ist oder baufällig und nicht mehr bewohnbar oder auch zum Abbruch bestimmt ist.

Man nutzt die Entschädigung nach dem gemeinen Wert, dadurch verhindert man ungerechtfertigte hohe Entschädigungen nach dem Neuwert oder Zeitwert. Somit kann man das subjektive Risiko eingrenzen.

Leitbild

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Leitbild

Das Leitbild beschreibt in der Wirtschaftssoziologie eine Leitvorstellung oder Leitidee.

Leitbilder geben vor wie man leben sollte oder welche Ziele man anstreben sollte.

Vor allem in den 1950 er Jahren nutzte man den Begriff in der deutschen Soziologie als einen Begriff für normative komplexe Vorstellungen über eine anstrebenswerte Gestaltung der Gesellschaft oder auch Teile von ihr. Beispielsweise wie die für das Familienleben.

Direct-Marketing

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Direct-Marketing

Direct-Marketing ist eine Profilierungsmöglichkeit für Unternehmen, inbesondere bei erhöhtem Wettbewerbsdruck, Sättigung der Märkte und einer sich zeigenden Erosion der Wirkung von klassischen massengerichteten Kommunikationsinstrumenten.

Unter dem Direct-Marketing versteht man eine interaktive Marketing-Methode bei der man auf selektierte Zielgruppen zugreift welche in Datenbanken gespeichert sind und nach bestimmten Kriterien ausgesucht werden. Dabei werden diese Zielgruppen über verschiedene Medien angesprochen.

Beim Direct-Marketing kann man 4 konstitutive Dimensionen unterscheiden:

  1. Direct-Marketing-Ziele
  2. Träger des Direct-Marketings
  3. Kommunikationsmittel und Medien
  4. Zielgruppen

Im Mittelpunkt stehen die Abhängigkeiten dieser Dimensionen. So stellt sich die Frage welche Träger, welche Ziele bei welchen Zielgruppen mit welchen Mitteln erreichen können.

Für die Ziele ist die Markterkundung wichtig mit Verbrauchern und Lieferanten ebenso wie die Verkäuferunterstützung.

Aber auch Information des Kunden mit dem Erreichen eines Bekanntheitsgrades und Images sind wichtig.

Darüber hinaus ist die Pflege der Datenbanken mit Datenstämmen und Adressen von Bedeutung welche auf einem aktuellen Stand gehalten werden muss.

Man weist der Kundenbindung und der Vorbereitung des Kaufes eine hohe Bedeutung zu, abhängig von der Branche gibt es hier Unterschiede. So werden beispielsweise in der Bekleidungsindustrie gut 10 % des Umsatzes im Versandverkauf erreicht.

Es kommt jedoch zu hohen Streuverlusten. Man greift häufig auf Datenbanken zu bei Zulieferern für Gewerbe und Industrie, seltener bei den Lieferanten der Verbraucher.

Häufig wird Direct-Marketing genutzt bei dem Zwischenhandel und beim Gewerbe und der Industrie und eher weniger bei den Verbrauchern. Von großer Bedeutung sind einzelgezielte Kommunikationsmittel.

Man verwendet Datenbasen häufiger als eine massenmediale Ansprache. Aber auch Inserate mit Coupons in Fachzeitschriften, gezielte und gestreute Briefsendungen, aktives Telefonmarketing bieten Wachstumsmöglichkeiten.

Die Verwendung von elektronischen Medien gewinnt an Bedeutung sowohl zwischen Hersteller und Zwischenhandel als auch zwischen den Zulieferern und der Industrie.

Gegenüber dem Verbraucher nutzt man für das Direct-Marketing hingegen vor allem unadressierte gestreute Briefe sowie Couponinserate in Zeitungen.

Generell sind die gewählten Methoden sehe branchenabhängig.

Differenzierungsstrategie

Differenzierungsstrategie

Bei der Differenzierungsstrategie handelt es sich um eine Basisvariante der Wettbewerbsstrategie für die Schaffung eins Wettbewerbsvorteil. Durch diesen wird es Unternehmen ermöglicht sich von ihren Konkurrenten zu unterscheiden und abzuheben.

Dabei ergeben sich verschieden Punkte des Ansatzes für die Strategie der Differenzierung.

Beispiele hier für sind:

  • Im Image wie bei Mercedes Benz, Apple
  • Technologie wie Samsung, Sony etc.
  • Service wie Caterpillar, Deutsche Telekom etc.
  • Design wie Wega im Hifi-Bereich

Durch eine Markenpolitik wir die Differenzierung nach außen hin sichtbar gemacht.

Die Differenzierungsstrategie gibt sich wieder im einer erfolgreichen Positionierung und führt auch zur einer höheren Kundenloyalität und einer niedrigeren Preissensitivität.

Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen

Unter verbundenen Unternehmen versteht man Gesellschaften welche beim Konzernabschluss der Muttergesellschaft mit einbezogen werden und voll konsolidiert werden.

Im Englischen bezeichnet man sie als „affiliated companies“. Kennzeichnend ist, dass die Muttergesellschaft eine Beteiligung von über 50 % an den Unternehmen hält.

Nach dem Aktiengesetz sind unterschiedliche Formen von verbundenen Unternehmen geregelt:

  • Konzernunternehmen
  • In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen
  • Abhängige und herrschende Unternehmen
  • Wechselseitig (mit jeweils über 25%) aneinander beteiligte Unternehmen
  • Vertragspartner eines Unternehmensvertrages

§ 290 Abs. 1 und Abs 2 HGB definiert diese intensivste Form der Beziehung bei Unternehmen in erster Linie dadurch, dass eine Muttergesellschaft vorhanden ist welche einheitliche Leitung über sonst rechtlich selbständige Unternehmen ausübt nach dem Konzept der einheitlichen Leitung oder es bei den anderen Unternehmen über die Mehrheit der Stimmrechte, das Recht zur Besetzung von Aufsichtsorgangen, Verwaltungsorganen oder Leitungsorganen hat oder einen beherrschenden Einfluss ausübt nach dem Control-Konzept über die Satzungbestimmungen oder einen Beherrschungsvertrag, weiterhin hält man über 50 % an den Unternehmen und so sind Forderungen als Forderungen gegen verbundene Unternehmen zu bilanzieren.

So geht dieser Ausweis geht aus dem Ausweis von anderen Positionen wie der Forderung aus Leistungen und Lieferungen vor zur finanziellen Verpflichtung der Offenlegung der Unternehmen.

Hauptversammlung

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Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist ein Organ einer Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien bei dem die Aktionäre von ihren Aktienrechte Gebrauch machen können. Es handelt sich quasi um ein Parlament der Aktionäre.

Man kürz den Begriff Hauptversammlung auch ab mit dem Kürzeln HV.

Eine Hauptversammlung sollte mindestens einmal im Jahr statt finden. Bei der Hauptversammlung werden verschiedene Dinge beschlossen wie die Verwendung des Bilanzgewinnes, die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates (hiervon ausgenommen sind die Vertreter der Arbeitnehmer) , eine Entlastung der Mitglieder des Vorstandes des Aufsichtsrates, eine Bestellung der Abschlussprüfer, Maßnahmen zur Beschaffung oder Herabsetzung von Kapital, mögliche Satzungsänderungen, eine Auflösung der Gesellschaft, die Bestellung von Sonderprüfern oder auch Fragen über die Geschäftsführung falls der Vorstand hiernach verlangt.

Für die Beschlüsse der Hauptversammlung wird eine einfache Mehrheit benötigt sofern durch die Gesetze bzw. Satzung eine andere Mehrheitsform vorgeschrieben ist.

Bei der Hauptversammlung aller Aktionäre handelt es sich um eines der Pflichtorgane innerhalb einer Aktiengesellschaft. Die beiden weiteren Pflichtorgane sind der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Währen der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus, man wendet in der Regel eine einfache Stimmenmehrheit aus für die Festlegung grundlegender Entscheidungen und bildet den Willen der Gesellschaft.

So ist die Hauptversammlung unter anderem zuständig für:

Bestellung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat

  • Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (in der Regel Gesamtentlastung)
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Maßnahmen der Kapitalbe­schaffung oder Kapitalherabsetzung
  • alle schwerwiegenden Maßnahmen (wie beispielsweise Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Auflösung, Erwerb sowie Veräußerung wichtiger Beteiligungen)
  • Auflösung der Aktiengesellschaft

Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer

Unter der Kapitalertragsteuer versteht man eine Vorauszahlung auf die (deutsche) Einkommensteuer bei einer Dividendenzahlung von Aktien innerhalb des Quellenabzugsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. Ia EStG.

Im Englischen spricht man auch von der „withholding tax on capital yields“.

So liegt die Kapitalertragsteuger bei 20 v.H. der ausgeschütteten Dividende.

Die Kapitalertragsteuer, kurz KapESt, wird auf die Einkommensteuer angerechnet nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG.

Die Steuer wird als spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer durch den Abzug vom Kapitalertrag erhoben bei Zinseinkommen, Einkünften als stille Gesellschafter, Dividenden, Gewinnerträgen etc. ohne subjektive Merkmale des Steuerschuldners.

Sie wird einbehalten von der auszuzahlenden Stelle oder vom Schuldner des Kapitalertrages und abgeführt an das Finanzamt.

Die Steuer wird auf die Einkommensteuer des Gläubiger des Kaptialertrages und beträgt 25 % bzw. 30 % bei Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren.

Man erhobt sie 1989 in der Bundesrepublik nur für das erste Halbjahr mit 10 % auf bestimmte Zinsen und Erträgen aus Geldanlagen dort wo sie entstand, an der Quelle, den Banken und und wird von diesen an die Finanzverwaltung als Quellsteuer abgeführt und voll angerechnet auf die Einkommensteuer.

Lizenzpolitik

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Lizenzpolitik

Mit einer Lizenzpolitik beschreibt man langfristige Strategien, Prinzipien und Ziele bei der Lizenzvergabe und auch der Lizenznahme.

So gibt es bei der Lizenzvergabe verfolgte Ziele wie:

  • Die Realisierung niedriger Produk­tionskosten
  • Erschließung von Marktnischen
  • Unterbindung von Konkurrenzerfindungen
  • Die Erschließung neuer Märkte bei begrenzten finanziellen Ressourcen
  • Senkung von Transportkosten bei gro­ssen geographischen Distanzen
  • Erzielung von Einnahmen aus Lizenzgebühren
  • Überwindung von Einfuhrsperren, Schutzzöllen, technischen Normen, Local Content-Vorschriften
  • Senkung des Auslandsinvestionsrisikos
  • Eine schnelle Amortisation von FuE-Aufwendungen
  • Die Ermöglichung von Gegenlizenzen und eine Verlagerung von Gewinnentstehung bei Konzernen

Eine Lizenzvergabe kann abgelehnt werden bei einer eigenen eingeengten Verwertungsmöglichkeit von technischen Wissen oder auch die Gefährdung des Erfinder-Images, konfliktäre Marketingziele, ein schlechtes Image oder Qualifikation des Lizenznachfragers oder eine Konkurrenzsituation nach dem Ablauf der Lizenzsverträge.

Strategien der Lizenzpolitik

Der Lizenzgeber kann unterschiedliche Strategien verfolgen wie:

  • Die Nutzung und Lizenzierung von Technologie im Unternehmen
  • Nur die Lizenzierung von Technologie, das technische Wissen kann nur begrenzt zeitlich optimal genutzt werden wegen der begrenzten Lebensdauer des Wissens
  • Eine Nutzung der Technologie im eigenen Unternehmen ohne Lizenzierung

Eine Strategie der reinen Lizenzierung eignet sich für Spin-off-Erfindungen, also häufig zufälligen Forschungsergebnissen welche nicht in den Zielsetzungen des Unternehmens liegen oder aus fertigungstechnischen oder vertriebstechnischen Gründen nicht selbst vermarktet werden können. Häufig werden ca. 40 % und mehr der Patente eines Unternehmens im eigenen Betrieb benutzt. Nur 5 % werden nur oder ausschließlich lizenziert.

Auch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase ist eine Lizenzvergabe schon möglich. Man kann so Kosten sparen für die Entwicklung bis hin zur Marktreife oder Produktion.

Häufig werden Lizenzen nicht vergeben aufgrund von möglicher Konkurrenz. Viele Lizenzangebote in der Praxis beziehen sich auf Wissen das noch in der Phase der Marktreife ist.

Eine Lizenzabteilung überprüft Kontrolle, Planung, Vergabe von Lizenzen und kann der Geschäftsleitung oder auch der Rechts- und Patentabteilung, der FuE-Abteilung oder dem Marketing angegliedert sein.

Die Lizenznahme kann unterschiedliche Ziele verfolgen wie:

  • Eine Erschließung eines neuen Marktes mit neuen Produkten.
  • Ein schneller Marktzugang
  • Ein partieller oder totaler Einsatz von eigener FuE
  • Risikostreuung
  • Wachstumssicherung
  • Überwindung von fremden technischen Schutzrechten
  • Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen durch ein meiden von Umgehungsentwicklungen