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Arbeitsunfall

Arbeitsunfall – das Wichtigste im Überblick

Arbeitsunfall – Das wichtigste im Überblick

Ein Arbeitsunfall (oder Betriebsunfall, Berufsunfall) ist ein Unfall eines Mitarbeiters im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit.

Zu dieser Tätigkeit gehört bereits der Hinweg zur Arbeit sowie im Anschluss der direkte Heimweg.

Für diese Unfälle übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung den Schutz.

Neben den Arbeitnehmern sind in der gesetzlichen Unfallversicherung auch SchülerInnen und Kindergartenkinder, Ehrenamtliche sowie Ersthelfer an Unfallorten versichert.

Gesetzliche Grundlage

Arbeitsunfälle sind gesetzlich geregelt. In § 8 Sozialgesetzbuch VII ist exakt aufgeführt, wann ein Arbeitsunfall vorliegt. Daraus geht hervor, dass Betriebsunfälle eintretende Ereignisse sind, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Entsprechend muss ein körperlicher oder seelischer Schaden entstehen. Im weiteren Verlauf des Gesetzes sind auch die Rechte und Pflichten der Unfallversicherungsträger sowie der Krankenkassen und Arbeitgeber aufgeführt.

Umfang des Versicherungsschutzes, egal ob Mitarbeiter, Schulkind oder Ersthelfer: Wenn ein Unfall einer versicherten Person infolge der versicherten Tätigkeit geschieht, bietet die gesetzliche Unfallversicherung Schutz. Generell sind die Versicherungsleistungen der Unfallversicherung sehr umfangreich. Diese übernimmt nach einem versicherten Unfall die

– Kosten für die medizinische Versorgung
– Entschädigungszahlungen / Geldleistungen
– Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
– Kosten für notwendige Pflegeleistungen
– Geldleistungen an Hinterbliebene

Sachschäden werden durch die gesetzlichen Unfallversicherungen generell nicht übernommen. Nur Schäden durch Erste-Hilfe-Leistungen sowie beschädigten Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräte, Brillen, Rollator) zählen zum Versicherungsumfang.

Ursachen für Arbeitsunfälle

Unfälle geschehen unvorhersehbar und häufig durch das Zusammenspiel mehrere Faktoren. Jeder Arbeitsunfall ist anders und hat andere Ursachen. Ein Blick in die Statistik lässt jedoch erkennen, dass Arbeitsunfälle häufig geschehen durch

– Unachtsamkeit der Mitarbeiter
– unsachgemäßen Gebrauch von Werkzeugen und Maschinen
– nicht ausreichend festgelegte Betriebsabläufe
– nicht ausreichende Schulung der Mitarbeiter
– falsche oder zu wenige Sicherheitsvorkehrungen
– die Benutzung von Dienstfahrzeugen

Die häufigsten Unfälle sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, Unfälle mit Werkzeugen und Maschinen sowie Unfälle mit Flurfördermitteln.

Gegenmaßnahmen ergreifen

Um Arbeitsunfälle zu verhindern, kann ein Unternehmen jedoch tätig werden. Mit entsprechenden Schutzmaßnahmen können viele Unfälle vermieden werden. Dazu gehören Mitarbeiterschulungen, eine angemessene Arbeitsausstattung, die Festlegung von Sicherheits- und Betriebsabläufen oder die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmaschinen. Auch Absperrungen und Markierungen können helfen Arbeitsunfälle zu vermeiden. Diese gibt es relativ einfach über den B2B-Anbieter KAISER+KRAFT zu beziehen. Arbeitssicherheit sollte in jedem Betrieb ein wichtiges Thema sein, dass ausreichend beachtet wird. Denn Arbeitsunfälle sind nicht nur für den Geschädigten problematisch, sondern können auch rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber bedeuten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Schutzvorschriften der Unfallversicherungsträger nicht eingehalten werden oder Fahrlässigkeit vorliegt.

Nach einem Arbeitsunfall

Wenn ein Unfall geschehen ist, ist es wichtig richtig darauf zu reagieren. Ansonsten kann es zu eingeschränkten Versicherungsleistungen oder Rechtsstreitigkeiten kommen. Zunächst ist selbstverständlich die Erste Hilfe am Unfallopfer durchzuführen. Nach dessen Versorgung ist eine ausführliche Unfalluntersuchung notwendig. Dabei sollten das Unfallopfer, der Arbeitgeber, die verantwortlichen Führungskräfte, die eingeteilten Sicherheitsfachkräfte, Zeugen und der Betriebsrat beteiligt werden. Unfallgeschädigte Arbeitnehmer sollten nach dem Unfall unbedingt einen Durchgangsarzt konsultieren. Dieser ist für die Versorgung von Arbeitsunfällen speziell fortgebildet und wird umfassend dokumentieren und Beweise sichern.

Interaktion

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Interaktion

Eine Interaktion beschreibt eine wechselseitige Beziehung welche über unmittelbare oder mittelbare Kontakte zwischen 2 oder mehrere Personen ergibt, also die Summ von dem was zwischen Personen in Aktion und Reaktion geschieht.

Auch baut auf der Interaktion das gesamte ablaufende Geschehen in einem Unternehmen auf.

Bei der Interaktion unterscheidet man die funktionale Interaktion die sich insbesondere aus Erfordernissen und Zusammenhängen der formal geplanten Struktur und formalen Arbeitsabläufen in der Unternehmung ergibt.

Weiterhin gibt es die optionale Interaktion die sich zurückführen lässt auf die persönlichen Einstellungen, Bedürfnisse und Ziele begründet in freien Wahlen der Organisationsteilnehmer zur Aufnahme von interpersonalen Kontakten und die die funktionale Interaktion ergänzt.

Eine quantitative und qualitative Messung von Interaktion kann mittels eines Interaktiogrammes (Atteslander) erfolgen.

Firma

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Firma

Die Firma beschreibt ist nach deutschem Recht der Name unter welchem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt nach § 17 HGB. Dabei ist die Firma der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers unter welchem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift nach § 17 öUGB abgibt. Man unterscheidet abhängig davon ob die Firma den Namens eines oder mehrer Gesellschafter enthält oder sich auf den Geschäftsgegenstand bezieht zwischen Personen- und Sachfirmen. Man kann auch die Geschäftsbezeichnung nutzen oder einen Fantasienamen führen sofern diese sich zur Kennzeichnung von Unternehmen eignen und nicht irreführend sind. Die Rechts- oder Gesellschaftsform des Unternehmens is zwingend in die Firma aufzunehmen nach § 19 öUGB.

Die Firma beschreibt im Handelsrecht den Handelsnamen des Vollkaumannes unter dem er sein Geschäft betreibt und unter dem er klagen und verklagt werden kann. Umgangssprachlich nutzt man den Begriff Firma häufig fälschlicherweise gleichbedeutend mit dem Unternehmen oder Betrieb, dabei darf nur ein Vollkaufmann nach § 4 Abs. 1 HGB eine Firma führen, Handelsgesellschaften hingegen dürfen nur eine Firmenbezeichnung führen nach dem Grundsatz der Firmeneinheit. Zweigniederlassungen können durch besondere Zusätze als solche bezeichnet werden.

Nach § 29 HGB muss die Firma im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht werden nach dem Grundsatz der Firmenöffentlichkeit.

Änderungen oder das Löschen der Firma sind ebenfalls eintragungspflichtig.Es muss erkenntlich sein wer der Inhaber des Unternehmens ist nach dem Grundsatz der Firmenwahrheit.

Daher ist bei einer Einzelfirma, abgesehen von Ausnahmen, der Familienname und ein Vorname des Inhabers zu führen. Bei der OHG und KG mindestens der Name eines persönlich haftenden Gesellschafters und ein Zusatz der das Vorhandensein einer Gesellschaft andeutet.

Bei  der Firma einer Kapital­gesellschaft muss der Gegenstand des Unternehmens oder die Person eines Gesellschafters ersichtlich sein.

Zusätze dür­fen hier zu keiner Täuschung führen.

Nach § 30 HGB müssen verschiede­ne Firmen am gleichen Ort müssen deutlich voneinander unterscheidbar sein dem Grundsatz der Firmenausschließlich­keit entsprechend.

Generell wird die zuerst eingetragene Firma wird ge­gen eine spätere geschützt.

Kommt es zu einem Wechsel des Inhabers, Namensänderung des Inhabers und Veräußerung des Geschäftes darf unter bestimmten Voraussetzungen die frühere Firma fortgeführt werden nach §§ 21-24 HGB und dem Grundsatz der Firmenbeständigkeit.

Dieses steht in gewissem Widerspruch zum Grund­satz der Firmenwahrheit und erkennt an, dass die Firma für den Ruf und die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens von großer wirtschaftlicher Bedeutung sein kann.

Know-your-Customer-Prinzip (KYC)

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Know-your-Customer-Prinzip (KYC)

Das Know-your-Customer-Prinzip (KYC) steht für das Englische „Lerne Deinen Kunden kennen“ und beschreibt die Prüfung von persönlichen Daten und Geschäftsdaten von Neukunden eines Kreditinstitutes zur Prävention vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes von 2008.

Die Grundlage für das KYC-Erfordernis europäischer Finanzunternehmen ist Art. 8 der 3. EU-Geldwäscherichtlinie.

Zu den Prüfpflichten gehört, dass Standard-Kleinkunden ausgeschlossen werden können welche weder besonders umfangreiche noch besonders außergewöhnliche Geschäfte tätigen wollen. Bei natürlichen Personen muss vor allem die Art der Berufstätigkeit erfasst werden, bei politisch exponierten Personen den sogenannten PEPs muss deren Funktion und Ausübungsort erfasst werden. Für juristische Personen gilt, dass die Art der Gesellschaft, Branche, Tätigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, Branchencode, Firmenstruktur, Besitzverhältnisse und wichtige Finanzkennzahlen erfasst werden. Außerdem müssen Details von geplanten Kundenbeziehungen und Umfang und Zahlungsverkehrsarten erfasst werden. Weiterhin dokumentiert man alle an der Erstellung des KYCs maßgeblich mitwirkenden Personen und spätere Änderungen am KYC-Dokument.

Werden die speziellen Regelungen nicht eingehalten so drohen als Folge der Nichteinhaltung empfindliche Geldstrafen für die Finanzunternehmen, ebenso wie Haftstrafen für leitende Mitarbeiter und auch die Entziehung der Geschäftserlaubnis, ebenso darf das Reputationsrisiko nicht unterschätzt werden.

Indossament

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Indossament

Ein Indossament ist ein auf der Rückseite eines Orderpapiers angebrachte, vom Aussteller zugelassene Erklärung mit der der Inhaber (Indossant) das Eigentum an und die Rechte aus dem Papier auf ihm in dem Indossament genannten (Indossatar) überträgt.

Bei Wechseln ist der Remittent der an den bzw. an dessen Order ein zu Wechsel zu zahlen ist, kann den Wechsel durch Indossament auf andere übertragen. Im Regelfall wird das Indossament auf der Rückseite des Wechsels gesetzt und vom Übertragenden, den man Indossant nennt, unterschrieben.

Man spricht von einem Vollindossament wenn der neue Wechselberechtigte, der Indossatar, im Indossament explizit genannt wird. Wird hingegen der Indossatar nicht genannt und nur die Unterschrift des Übertragenden, des Indossanten, auf die Rückseite des Wechsels gesetzt so spricht man von einem Blankoindossament.

Dabei erfüllt ein Indossament 3 Funktionen. 1 die Transportfunktion zum Übertragen der Rechte auf den Indossar beim Vollindossament bzw. auf den Inhaber beim Blankoindossament, 2. die Garantiefunktion dabei haftet ein Indossant für die Annahme der Zahlung des Wechsels, diese kann jedoch durch eine Angstindossament ausgeschlossen werden und 3. als Legimitationsfunktion mit einer ununterbrochenen Reihe von Indossamenten weist derjenige der den Wechsel in Händen hat nach, dass er der rechtmäßige Inhaber ist.

Indossamente kommen auch bei Konnossementen vor aber ohne die weit reichende Garantiefunktion wie bei Wechseln. Sonderformen der Indossamente sind neben dem Angstindossament das Rektaindossament und das Vollmachtindossament (Inkassoindossament).

OPEC

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OPEC

OPEC steht als Abkürzung für Organization of Petroleum Exporting Countries.

Es handelt sich also um die Organisation der erdölexportierenden Länder die 1960 gegründet wurde mit dem Ziel die Erdölpolitik der Förderländer zu koordinieren, die staatliche Beteiligung gegenüber den Ölkonzernen durchzusetzen und die Weltmarktpreise zu bestimmen.

Arbeitsmarkttheorien

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Arbeitsmarkttheorien

Arbeitsmarkttheorien beschreiben individuelles Verhalten von Wirtschaftssubjekten auf Seit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ihre Interaktionen auf die Gesamtergebnisse des Arbeitsmarktes. Das Neoklassische Basismodell geht von der Marktform der vollkommenen Konkurrenz als Polypol aus mit einem freien Marktzu- und austritt aus. So geht man davon aus dass Transaktionskosten und externe Effekte und Institutionen fehlen, es eine vollständige Flexibilität der Löhne und Preise gibt, eine Marktransparenz die zur vollkommenener Information der Wirtschaftsobjekte führt sowie eine unendliche Geschwindigkeit der Anpassung individuellen Verhaltens an sich ändernde Knappheitsrelationen und der Statt in der Rolle beschränkt ist auf die Durchsetzung von Eigentumsrechten (Property Rights) im Sinne einer reinen Ordnungspolitik ohne Prozesspolitik.

Als zentrales Theorem dient das Saysche Theorem welches die Einbindung des Arbeitsmarktes in die Gesamtwirtschaft beschreibt. So schafft sich jedes Angebot an Waren und Dienstleistungen seine eigen kaufkräftige Nachfrage im benötigten Umfang.

Das Arbeitsangebot wird durch das Grenznutzentheorem bestimmt, dabei ist der Anbiete der Arbeitskraft besteht sinen Nutzen zu maximieren als Homo oeconomicus. Das Grenzproduktiontätstheorem bestimmt die Arbeitsnachfrage, so ist der Nachfrager von Arbeitskraft bestrebt seinen Gewinn zzu maximieren in Form von Gewinnmaximierung.

Lieferbedingungen

Lieferbedingungen

Der Begriff Lieferbedingungen beschreibt im Allgemeinen die im Handelsverkehr üblichen bei Kaufverträgen und Werkverträgen geschlossenen Vereinbarungen welche die näheren Einzelheiten der Vertragsabwicklung bestimmen.

So können beispielsweise Abmachungen getroffen werden über den Liefertermin, den Erfüllungsort, die Aufmachung und die Verpackung usw.

Man versteht unter den Lieferbedingungen keine Bedingungen im rechtlichen Sinne, vielmehr sind sie Bestandteile eines jeweiligen Vertrages.

Rechtlich können die Lieferbedingungen im Einzelfall vereinbart werden oder sich auch aus dem Gesetz oder nach Handelsbrauch oder auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den AGB enthalten sein.

Für den Außenhandel beschreiben Lieferbedingungen Abreden darüber wo und wann die zu liefernde Exportware dem Käufer oder dem Auftraggeber übergeben wird im Sinne des Übergangs des Lieferrisikos, siehe auch Incoterms.

Häufig sind zu den Lieferbedingungen auch Zahlungsbedingungen verbunden vereinbart in Form von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Datenbank

Datenbank

Eine Datenbank wird dazu genutzt große Mengen an Daten strukturiert zu speichern und zu verwalten.

Man versteht unter einer Datenbank eine selbstständige, auf Dauer und flexiblen und sicheren Gebrauch ausgelegte Datenorganisation, welche sowohl eine Datenbasis als auch eine zugehörige Datenverwaltung als Datenbankmanagementsystem (DBMS) umfasst.

Im Rechtsschutz unterscheide man zwischen dem Datenbankwerk (§ 4 II UrhG) und der Datenbank (§ 87a UrhG). Dabei ist das Datenbankwerk nach dem UrhG ein Sammelwerk mit Elementen die systematisch oder methodisch geordnet sind und einzeln mit Hilfe von elektronischen Mittel oder anderweitig zugänglich gemacht werden.

Dabei ist das Computerprogramm mit dem ein Datenbankwerk geschaffen oder welches den Zugang zu den Elementen ermöglicht nicht als Bestandteil des Datenbankwerkes gesehen.

Weiterhin genießen Datenbankwerke vollen urheberrechtlichen Schutz sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers darstellen, § 55a UrhG regelt die Nutzung von Datenbankwerken.

Nach §§ 87 a ff. UrhG genießen neben Datenbankwerken auch Datenbanken einen Sui-Generis-Schutz aufgrund der mit der Herstellung der Datenbank verbundenen Investitionen die erforderlich sind.

Datenbanken haben verkörpern so keine persönliche geistige Schöpfung, aber aufgrund ihrer Beschaffenheit, Darstellung, Überprüfung erfordern sie wesentliche Investitionen nach § 87a I UrhG. Diese Art von Datenbanken gewähren dem Hersteller ein 15-jähriges ausschließliches Recht die Datenbank ganz oder teilweise zu verbreiten, vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben nach § 87b UrhG.

Soziale Marktwirtschaft

Soziale Marktwirtschaft

Bei der Sozialen Marktwirtschaft handelt es sich um ein von Müller-Armack und Ludwig Erhard konzipiertes wirtschaftspolitisches Leitbild, welches ab 1948 in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht wurde.

Es greift die Forderung des Ordoliberalismus nach der Freiburger Schule auf für eine staatliche Gewährleistung einer funktionsfähigen Wettbewerbsordnung. Ergänzt wird jedoch wirtschaftspolitische Staatsaufgaben mit sozialpolitischen Zielen.

So versucht man die Lösungsvorschläge und Ziele des Liberalismus, des freiheitlichen Sozialismus und der christlichen Soziallehre zu vereinen.

Es handelt sich um kein streng geschlossenes Konzept, dadurch ist der Gestaltungsauftrag der Träger der Wirtschaftspolitik elastischer und umfassender als beim Ordoliberalismus. So ist man offen für soziale und ökologische Erweiterungen in dieser Ordnungsidee.

Die Wirtschaftspolitik ist nicht nur auf einen freiheitlichen Wettbewerb ausgelegt, sondern auch sozial ausgerichtet. Man nutzt hierzu eine sozialpolitisch motivierte Verteilung von Einkommenszuwächsen anstelle einer staatlichen Umverteilung von Einkommenschancen oder Vermögen.

Man korrigiert unerwünschte soziale Marktergebnisse durch eine indirekte Beeinflussung der privatwirtschaftlichen Initiative oder durch Beschränkung.

Es wird mit einer maßvollen staatlichen Konjunkturpolitik gearbeitet. Der Staat greift unterstützend ein bei sozialen Versicherungssystemen sowie aktiv in der Vermögens-, Wohnungsbau-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.

Es wird auch eine materielle und immaterielle Infrastruktur zur Verfügung gestellt, um eine soziale Gestaltung der Unternehmensverfassung zu gewährleisten.

Von 1948 bis 1966/67 in der 1. Phase der Sozialen Marktwirtschaft ist diese geprägt von der Dominanz der Ordoliberalen, so gibt es hier das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Bundesbankgesetz sowie das Tarifvertragsgesetz.

Von 1966/67 bis zu Beginn der 1980er Jahre kommt es zu einer Dominanz des freiheitlichen Sozialismus mit antizyklischer Fiskalpolitik und Mitbestimmungsgesetzen.

Man strebte nach einem konjukturneutralen Haushalt und die Geldpolitik wurde potenzialorientiert.

Nach der Wiedervereinigung in Deutschland war man auf eine Finanzierbarkeit und Nachhaltigkeit der Fortentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft bedacht.

Dabei gilt die Soziale Marktwirtschaft aus wirtschaftsethischer Sicht zu dem bisher besten bekannten Mittel zur Realisierung von gesellschaftlicher Solidarität als moralische Qualität der Marktwirtschaft.

Dabei ist das Soziale keine ergänzende oder korrigierende Maßnahme, sondern eine Voraussetzung von Märkten, so arbeitet die Sozialpolitik nicht gegen, sondern für den Markt als eine Versicherung.

Die moralische Qualität gewinnt hier wegen der Koordinationsleistung der Märkte, die allen Mitgliedern der Gesellschaft zum Vorteil reichen und nicht aufgrund von Umverteilungsmaßnahmen.

IFRS (International Financial Reporting Standards)

IFRS (International Financial Reporting Standards)

Der IFRS bezeichnet eine Angleichung der internationalen Standards der Rechnungslegung, die eine Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen weltweit ermöglicht. Wie bei den USGAAP hat die Informationsfunktion für den Kapitalanleger die größte Bedeutung.

Information

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Information

In der Wirtschaftssoziologie beschreibt man mit der Information Kenntnisse und Wissensinhalte.

Im Allgemeinen beschreibt man mit dem Begriff der Information Prozesse in denen Wissen und Kenntnisse durch Wahrnehmung und Nachrichtenübermittlung etc. entstehen.

Die Information beschreibt im Allgemeinen die kleinste formal oder inhaltlich bestimmbare Einheit von Vorgängen der Nachrichtenübertragung bzw. Kommunikation. Sie beschreibt jedes Zeichen oder jede begrenzte Folge von Zeichen aus einem vorgegebenen Zeichensystem (sprachlich, mathematisch, etc.). die ausgewählt werden und der Beseitigung oder Verringerung einer bestehenden Ungewissheit dienen oder bereits bestehende Erfahrungsinhalte unter neuen Gesichtspunkten zu prüfen.

Man versteht unter der Information auch Zeichen die einen Empfänger erreichen, also die nicht vom Sender ausgehen und Zeichen die der Empfänger nicht entziffern (verstehen) kann.

Cluster

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Cluster

Der Begriff Cluster beschreibt eine homogene Gruppe von bezüglich eines bestimmten Merkmals gleichartigen Elementen in der Statistik. Innerhalb der Wirtschaftsgeografie bezeichnet man mit einem Cluster die räumliche Konzentration von miteinander verbundenen Unternehmen und Institutionen eines Wirtschaftszweiges. Dabei kann der Cluster neben Unternehmen vernetzter Bereiche auch andere für den Wettbewerb relevante Organisationseinheiten wie Hochschulen, Kammern, Behörden, Forschungsinstutionen, Normen setzende Instanzen etc umfassen.

Es beschreibt eine räumliche Zusammenstellung von Ressourcen, Menschen, Ideen und Infrastruktur zu einem komplexen Netzwerk mit dynamischen Interaktionen. Dieses muss unbedingt kongruent mit administrativen Grenzen sein. Gerrell sieht man die räumliche Nähe förderlich für Entstehung von Innovationen, Wissen und wirtschaftliche Entwicklung.

Man unterscheidet unterschiedliche Dimensionen von Clustern. So ist die horizontale Dimension die zeitgleiche Präsenz von Unternehmen die ähnliche Produkte erzeugen und so in Konkurrenz stehen. Sie haben keine intensiven Kontakt zueinander, aber profitieren von der Kopräsenz an einem Standort so dass sie über Produkte der Konkurrenz informiert sind.

Die vertikale Dimension beschreibt die Konzentration von vor- und nachgelagerten Unternehmseinheiten, existiert ein spezieller industrielle Cluster so haben auch Zulieferer und Abnehmer einen Anreiz sich in dieser Region niederzulassen.

Die externe Dimension beschreibt die Offenheit des Clusters, durch externe Impulse können so Innovations- und Wachstumsprozesse in das clusterinterne Netzwerk gelangen. Es sonst zu einem lock in kommen, einer kreativen Austrocknung eines Clusters ohne externe innovative Impulse.

Die institutionelle Dimension ist in regionalen Konzentrationsprozesse begründet mit spezifischem Regel- und Normensystem. So kommt es zu Zuverlässigkeit und Vertrauen in gegenseitige Leistungsfähigkeit durch die selben oder sich ergänzenden Arbeitswerte und Technikvorstellungen.

Cluster unterscheiden sich bezüglcih Größe, Entwicklungsstand und Bandbreite, sie bestehen aus kleinen oder mittleren Unternehmen wie der italienische Schuhmodencluster oder der Möbelcluster im US-Bundesstaat North Carolina. Aber auch größere Unterhmen kommen hierfür in Frage wie im Silicon Valley oder Hollywood. Ebenso können die zusammengefassten Unternehmen aus modernen Hochtechnologiebereichen stammen wie die Route-128-Region in Boston mit Softwareentwicklung, Bio- und Gentechnologie und Minicomputern oder die Sophia Antipolis in Südfrankreich und der M4-Corridor im britischen Berkshire/Thames Valley mit Informations- und Telekommunikationstechnologie oder die südschwedischen Regionen Malmö und Lund sowie Martinsried bei Müchen mit Biotechnologie. Aber auch konventionelle Branchen wie Textilindustrie auf der Schwäbischen Alb, Fahrradhandwerk in Freiburg, Messerwarenindustrie in Solingen, Uhrenindustrie in der Schweizer Jura, kalifornischer Weinanabau oder das Dritte Italien mit Möbel, Glas, Textilien und Schuhen in Norditalien kommen hierfür in Frage.

Cluster können aber auch Gefahren für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region mit sich bringen. Vor allem wenn die Region durch die Cluster sehr einseitig spezialisiert wird, sie wirtschaftlich fördert und Infrakstruktur bereitstellt. Derartige anpassungsresistente Monostrukturen sind anfällig für konjunkturelle und strukturelle Krisen. Beispiele hierfür sind Montanindustrie im Ruhrgebiet, Krise des Automobilstandortes Detroit, Schweizer Urhenindustrie in den 1980 und 1990er Jahren.

Wenn nationale und internationale Beziehungen aufgrund von lokalen vernachlässigt werden kann es zu Problemen kommen oder auch aufgrund von Agglomerationsnachteilen wenn durch clusterbedingtes Wirtschaftswachstum die Mieten und Immoblienpreise steigen, sowie die Arbeitskosten und die Infrastruktur überlastet wird.

Direct-Mail

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Direct-Mail

Direct-Mail beschreibt die Zustellung von schriftlicher Informationen mit werblichen Charakter, als Werbebrief. Meist erfolgt er auf dem Postweg. Die Ausendungseinheit bezeichnet man als Mailing und dient als Werbemittel in der Direktwerbung. Die Kosten hängen von den Gebühren ab. Es werden Anzeigen, Beilagen, Beihefter in verschiedenen Formen und Größen genutzt. Couponanzeigen nutzen einen Abschnitt, Coupon am Rande der Anzeige auf die reagiert werden soll.

Kundenreaktionen können auch als Postkarte angeboten werden die vor hinter der Anzeige beigeheftet ist. Beilage ist eine dem Werbeträger beigelegter Prospekt, ein Beihefter ein fest mit dem Werbeträger verbundenes Werbemittel.

Kombinationen mehrer Werbemittel nennt man Mail-Order-Package. Sie enthalten häufig Werbebrief, Prospekt, Antwortkarte und Versandrückumschlag. Ein Werbebrief kann ein Standardbrief sein ohne persönliche Details, ein Illustrationsbrief mit Abbildungen, ein Schreibautomatenbrief mit individuellen Angaben oder ein Computerbrief mit beliebt individuellen Einschüben.

Prospekte sind mehrfarbige Werbemittel mit ein oder mehrern Seite, kleinformatige Ausgaben nennt man Flyer oder Stuffer. Die Antwortkarte ermöglicht der Zielperson mit vorgegebenen Antwortvorschlägen die Reaktion, der Versandumschlag dient der Aufnahme der Werbemittel.

Drei-Dimensionale-Werbemittel können Warenproben und Muster enthalten. Broschüren und Kataloge enthalten bildliche und textuelle Darstellungen des ganzen oder ein Teil des Waren- und Dienstleistungsangebotes. Kombinierte Mailings als Doppelkarte enthalten eine werblich bedruckte Postkarte mit einer Antworkarte. Der Prospektbrief kombiniert Werbebrief und Prospekt häufig in DIN A 3, eine Seite Brief und 3 Seiten Prospekt. Das Computer-Booklet fasst Bestandteile eines Packages zu einer Einheit EDV-gesteuert, indiviudell auf mehren Seiten des Booklets zusammen.

Realisationsprinzip

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Realisationsprinzip

Nach dem Realisationsprinzip dürfen Gewinne im Jahresabschluss in der Bilanz erst zum Ansatz gebracht werden, wenn sie durch Umsatz realisiert sind. So dürfen nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. HGB. Aus dem Realisationsprinzip ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Bewertung, so dürfen Wertsteigerungen des Vermögens nicht gewinnerhöhend wirken entsprechend dem Anschaffungsprinzips.

Gewinne aus einer unternehmerischen Leistung werden erst erfolgswirksam erfasst wenn sie realisiert wurden, da wird der Realisationszeitpunkt als Zeitpunkt der vollzogenen Lieferung (Gefahrenübergabe) oder als Zeitpunkt der Erbringung der Leistung angesehen. So wird verhindert, dass unrealisierte Gewinne aus Leistungen ausgewiesen werden. Es kommt dadurch zu einer vorsichtigen Bilanzierung die neben dem Imparitätsprinzip als inhaltliche Ausgestalung des Vorsichtsprinzip zu trage kommt. Bei langfristigen Fertigungsaufträgen kann es zu Problemen kommen wenn diese bis zur Fertigstellung als unfertige Erzeugnisse bilanziert werden. Nach dem HGB ist ein Gewinnausweis erst möglich wenn der Kunde die Leistung oder eine definierte Teilleistung abgenommen hat nach der completedcontract Methode.

Für Projekte die über eine lange Zeit laufen bedeutet das, dass man lange Zeit keinen Gewinn ausweisen kann, auch wenn er über einen längeren Zeitraum erwirtschaftet wurde. Auf internationaler Ebene wendet man daher die percentage-of-completion Mehthode an, nach der der Gewinn in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad eines Produktes erfolgswirksam ausgewiesen wird. Dabei kommt es jedoch auch zur Ausweisung von unrealisierten Gewinnen.

Dieser Effekt ist jedoch gewollt, da international das Realisationsprinzip (realization principle) nicht aus dem Vorsichtsprinzip, sondern aus dem accrual (Rückstellung) principle abgeleitet wird und im Steuerrecht stellt es auf den Zeitpunkt des Wertzuwachses oder des Wertverzehrs ab. So werden erfolgswirksame Vorgänge dem Besteuerungszeitraum zugewiesen in dem sie wirtschaftlich entstanden sind. So ist diese periodenverursachungsgemässe Genauigkeit der wirtschaftlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben dem Zu- und Abflussprinzip fremd. Das Realisationsprinzip wird steuerrechtlich durch das Imparitätsprinzip ergänzt.

Integralqualität

Integralqualität

Die Integralqualität beschreibt die Aspekte der Qualität eines Investitionsgutes, welche als technische Eigenschaften die Eignung eines Gutes bezüglich seiner Integrierbarkeit bzw. Kompatibilität mit anderen Maschinen und Anlagen des Kunden bestimmen.

Dabei gilt je niedriger die Integralqualität ist, umso größer sind die Kaufwwiderstände bei den Kunden.

Qualität

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Qualität

Qualität beschreibt die Übereinstimmung von Leistungen mit den Ansprüchen, dabei stellen die Kunden, Verwenderin einer Konsument/Produzent-Beziehung an die Hersteller und Händler in Form einer Produktqualität. Dabei ist von Bedeutung was die Anspruchsteller für wichtig halten bzw. anfordern.

So kann die Sachqualität, die rational bedingt ist mit naturwissenschaftlich-technischen Methoden gemessen werden anders als die Anmutungsqualität, die sich nur schwer reproduzieren lässt.

Die Qualität ist dabei der Gesamteindruck von Teil-Qualitäten wie der technischen Qualität, der Dauerqualität, der funktionalen Qualität, Integralqualität oder der ökologischen Qualität. Diese können bei einer differenzierbaren Eigenschaft eines Produktes gebildet werden.

Generell kann die Qualität subjektiv als subjektive Qualität oder objektiv als objektive Qualität betrachtet werden. Die Qualität kann durch marketingpolitische und technische Maßnahmen beinflusst werden im Rahmen der Qaulitätspolitik. Sie unterliegt der Qualitätssicherung und man unterscheidet Konezptqualität und Ausführungsqualität.

Deregulierung

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Deregulierung

Die Deregulierung beschreibt in der Wirtschaftssozilogie die Auflösung von kollektivvertraglichen, gesetzlichen oder sonstigen institutionalisierten Regelungen von sozialen Verhältnissen wie beispielsweise Verhältnisse sozialer Sicherung oder Arbeitsverhältnissen zu Gunsten eines freien Verkehrs zwischen den unmittelbar Beteiligten. Als politisches Programm umfasst die Deregulierung die Privatisierung von öffentlichen Leistungen und baut auf die freien Kräfte des Marktes. So soll es durch sie zu einer ökonmischen und effektiven Allokation von volkswirtschaftlichen Ressourcen kommen.

Auf dem Europäischen Finanzmarkt soll die Deregulierung eine Angleichung der Regelungen der Mitgliedsstaaten herbeiführen durch Verringerung, vollständige Aufhebung oder Vereinfachung von rechtlichen Regelungen. Man zählt hierzu auch die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und die Umsetzung des Financial Service Action Plans.

Die Deregulierung umfasst die Zurücknahme von staatlicher Regelung mit allen direkt wirtschaftspolitisch motivierten Eingriffen des Staates die der Beseitigung von Marktmechanismen dienen oder der Übernahme von Marktfunktionen wie Preisfunktion oder Produktpreisbildung bei einem fehlenden Markt. Sie wurde Ende der 1970er Jahre in den USA eingeleitet, 1978 im Flugverkehrswesen, dann im Fernmelde-, Banke- und Börsenwesen sowie Transport- und Energiesektor. Seit den 1980er Jahren fand eine Deregulierung auf den nationalen Kapital- und Geldmärkten statt.

1987 kam es in der Bundesrepublik zum Abbau marktwidriger Regulierungen nach Berufung einer unabhängigen Expertenkommission. Allerdings zeigten Studien, dass die Deregulierung in Deutschland im Vergleich zu den USA, Japan, Frankreich oder Großbritannien zurückhaltend betrieben wurde.

Durch die Deregulierung kommt es für die Gebietskörperschaften zu Beschränkung auf Rahmenvorschriften und innerhalb der von ihnen abgegrenzten Bereiche dazu, dass individuelle Entscheidungen zugelassen werden.

Strategisches Geschäftsfeld

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Strategisches Geschäftsfeld

Mit dem Begriff des strategischen Geschäftsfeld beschreibt man einen möglichst isolierten Teil des gesamten Betätigungsfelds eines Unternehmens.

Man spricht auch von einer strategischen Geschäftsfeldeinheit (SGE). Im Allgemeinen ensteht das strategische Geschäftsfeld durch die Zusammenfassung von untereinander möglichst homogenen Produkt/Markt-Kombinationen.

Dabei soll die Anzahl der  strategischen Geschäftsfelder übersichtlich und handhabbar sein, also unter 10, zweckmäßigerweise erfolgt daher eine Segmentierung in beispielsweise die Zielgruppen.

Man versteht hierunter einer organisatorische Abgrenzung des strategischen Geschäftsfeldes, dass nicht historisch gewachsenen Grenzen der organisatorischen Verantwortungsbereiche des Unternehmens entsprechen muss, im Sinne einer dualen Organisation. Es werden Kataloge von Kriterien erstellt wie gemeinsame Kapazitäten, gemeinsame Kundengruppen etc. mit denen eine Aufteilung der Unternehmensaktivitäten in Teileinheiten erzielt wird die für eine strategische Planung sinnvoll und möglich erscheint.

Bei der Abgrenzung sollten die Potenziale der einzelnen strategischen Geschäftsfelder möglichst autonom gesteuert werden.

Zweck des strategischen Geschäftsfeldes ist das eine eigenverantwortliche und effiziente Durchführung des strategischen Programms ermöglicht wird, welches relativ unabhängig geplant und sichergestellt werden kann als Strategiefächer. Auch wird eine Erweiterung der Abgrenzungsproblematik erreicht.

Konkurrenzanalyse

Konkurrenzanalyse

Die Konkurrenzanalyse oder auch Wettbewerbsanalyse oder Konkurrenzaufklärung ist ein Begriff der Marketingforschung.

Dabei werden Anbieter der Ware auf dem Absatzmarkt ermittelt, also die Mitbewerber sowie die Struktur wird analysiert und die Maßnahmen, besonders interessant ist hier der Marktführer mit seinen Erfolgsfaktoren. Auch ermittelt man bedürfnisfremde oder entfernt verwandte Anbieter als vertikale Konkurrenz. Weiterhin ermittelt man Ersatzartikel der eigenen Ware, also Surrogatkonkurenz und Substitutionsprodukte.

Bei der Untersuchung der Mitbewerber achtet man auf die Organisationstruktur, Sortimentsstruktur, wirtschaftliche Voraussetzungen wie Kapitalstruktur und die Struktur der Beziehungen zu Lieferanten unt Abnehmern wie die Vertragsbeziehungen und Kommunikationswege.

Bei verbandlich organisierten Wirtschaftszweigen kann die Verbandsstatistik oder auch Branchenstatistik Hinweise für die Untersuchung liefern. Aber auch Branchenkennziffern können für die Branchenbeobachtung nützlich sein. Weiterhin kommen Expertenbefragung und veröffentliche Marktanalysen von Konjunkturinstituten in Frage ebenso wie Verbraucherpanels und Handelspanels.

Die Konkurrenzanalyse hat zum Ziel Möglichkeiten zur Kooperation mit Mitbewerbern aufzeigen, langfristige Entscheidungen im Sinne der Investionspolitik zu ermöglichen, sie zeigt eine mögliche Positionierung im Wettbewerbsumfeld auf, auch kann man kurzfristige Dispositionen erreichen durch Beobachtung der Verschiebungen und Veränderungen in der Konkurrenzlage.