Unter Anpassungsformen versteht man innerhalb der Kosten- und Produktionstheorie die Beschreibung der zwei wichtigsten Optionen bei der Anpassung an Beschäftigungsschwankungen, nämlich die intensitätsmässige und zeitliche Anpassung.
Man erreicht das das geringst mögliche Kostenwachstum für einen steigenden Output auf dem optimalen, verbrauchsminimalen Leistungsgrad und kann durch alternative Ausbringungsmethoden, soweit möglich durch eine zeitliche Anpassung gegensteuern.
In dem Zeitrahmen werden Leistungsgrad sowie Unter- oder Vollauslastung konstant gehalten.
Bei dem Agrobusiness handelt es sich um eine agrarindustrielle Organisations- und Produktionsform welche schon in Ansätzen in der kolonialzeitlichen Planwirtschaft (Plantage) bekannt war.
Das moderne Agrobusiness stammt aus den USA und beschreibt ein verzweigtes, komplexes landwirtschaftliches Produktionssystem welches die Gesamtheit alle an einem vertikalen Nahrungsmittelsystem Beteiligten (vom Rohstofflieferanten bis zum Endverbraucher) einschließt und somit von der Inputbeschaffung über die Produktion bis zur Verarbeitung und Vermarktung reicht.
Akquisition beschreibt im strategischen Management den Kauf eines Unternehmens oder einen Teilerwerb von ihm, wodurch man in den Besitz von Leistungselementen kommt oder die Kontrolle über ihn und seinen Ressourceneinsatz gelangt.
In der amerikanischen Managementliteratur beschreibt die Akquisition auch, dass das Management des zu übernehmenden Unternehmens mit der Übernahme einverstanden ist.
Das Gegengeil hierzu ist der Takeover.
Auch kann das Suchen nach geeigneten Aquistionskandidaten bei der Suche nach neuen Geschäften und Marketingstrategien helfen.
Atypische Beschäftigung beschreibt den Bedeutungsverlust von Normalarbeitsverhältnissen und Flexibilisierungsvorteile für Unternehmen sowie zusätzliche Erwerbschancen für bestimmte Arbeitnehmer. Jedoch wird ohne kontinuierliche und ausreichende Entlohnung von Vollzeiterwerbstätigen das soziale Sicherungssystem gefährdet mit ihrer Finanzierungsbasis. Atypische Beschäftigung kann so das Alterssicherungssystem gefährden.
Bereits seit Jahren hält die Automatisierung im Alltag Einzug – von automatisch öffnenden Türen über Bewegungsmelder bis hin zur automatisch regelnden Heizung. Selbstverständlich kommt auch die Arbeitswelt schon lange nicht mehr ohne Automatisierungsprozesse aus. Computer und Roboter übernehmen zahlreiche Arbeitsprozesse wie das Wühlen durch Prozessakten oder automatisierte Fragen und Antworten durch Chat Bots.
Vor allem im Personalmanagement bringt die Automatisierung viele Vorteile mit sich. Neue Technologien und Softwares prägen das Personalwesen 4.0. Welcher Bewerber die Stelle letztendlich bekommt, entscheidet selbstverständlich weiterhin der Personaler – allerdings erhält er auf dem Weg dorthin praktische Hilfe durch automatisierte Arbeitsprozesse.
Technische Fortschritte & Entwicklung
-Sourcing & Robot Recruiting
Als Personaler muss man häufig selbst aktiv werden und auf geeignete Kandidaten zugehen – das kostet jedoch sehr viel Zeit. Damit Personaler dennoch zufriedenstellende Sourcing-Ergebnisse erzielen können, empfiehlt sich „Robot Recruiting“. Diese Software zeigt direkt den passenden Bewerbungskandidaten an, ohne vorher eine langwierige Suche durchführen zu müssen. Wer auf diese automatisierte Vorgehensweise setzt, steigert die Produktivität und spart extrem viel Zeit. Das Beste daran: Man muss kein IT-Profi sein, um von dieser Automatisierung zu profitieren.
-Chat Bots
Im Human Resources-Management gelten Chat Bots als die technologische Innovation. Schließlich wird dem Personaler durch automatisierte Fragen und Antworten jede Menge Arbeit abgenommen. Chat Bots helfen sowohl beim Recruiting als auch bei Krankmeldungen von Mitarbeitern.
-Stammdaten ändern
Die Stammdaten der Mitarbeiter haben sich geändert? Auch dieser Arbeitsprozess ist häufig mit viel Aufwand verbunden. In diesem Bereich sind Automatisierungsvorgänge deshalb ebenfalls hilfreich.
-Onboarding
Die persönliche Betreuung eines neuen Mitarbeiters ist wohl das Herzstück der Arbeit eines jeden Personalers. Das persönliche Onboarding spielt also eine zentrale Rolle. Allerdings lassen sich dennoch einige Aspekte dieses Arbeitsprozesses automatisieren wie beispielsweise die Zusendung von Unterlagen und Informationen, der Einarbeitungsplan oder das technische Einrichten des Arbeitsplatzes.
-Offboarding
Selbstverständlich kann Automatisierung auch beim Offboarding genutzt werden. Bei der Löschung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten und der Dokumentation der Aufgabenbereiche haben sich Automatisierungsprozesse bereits als sehr hilfreich erwiesen.
-Controlling
Mit Hilfe einer speziellen Software können Personaler ganz einfach und unkompliziert Fehlzeiten, Krankmeldungen und Überstunden der Mitarbeiter erfassen und automatisch auswerten lassen.
-Online-Assesement-Center
Selbstverständlich kann man sich erst durch das persönliche Gespräch ein umfassendes Bild über den potentiellen Kandidaten machen. Eine erste Vorauswahl der Bewerber ist jedoch auch mit einem automatisierten Online-Assement-Center möglich.
-Arbeitszeugnis
Jeder ehemalige Mitarbeiter hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis – auch wenn vielen Personalern vor der Erstellung des Arbeitszeugnisses graut. Damit auch diese Tätigkeit leichter fällt, gibt es inzwischen automatisierte Zeugnisgeneratoren.
Auf der Website von Haufe sind zu diesem Thema mehr Informationen zu finden.
Automatisierung und effektives Arbeiten
Zahlreiche Automatisierungsprozesse im Personalwesen 4.0. ermöglichen ein besonders effizientes und schnelles Arbeiten. Gerade HR-Abteilungen werden heutzutage mit vielen neuen Herausforderungen konfrontiert: Ob Fachkräftemangel, Budgetkürzungen oder demografischer Wandel. Wenn Geschäftsführer ihr Personalmanagement mit der geeigneten HR-Software ausstatten, führt das zu einer Optimierung und gleichzeitigen Vereinfachung der Arbeitsschritte.
Arbeitsalltag und Personalmanagement
Der Arbeitsalltag eines Personalmanagers ist äußerst vielfältig: Von der Vorauswahl geeigneter Kandidaten über die Bearbeitung von Krankmeldungen bis hin zum persönlichen Gespräch. Damit Zeit für die wirklich wichtigen Dinge wie das Gespräch mit einem aussichtsreichen Kandidaten oder das Assessment Center bleibt, erledigen inzwischen intelligente Softwares und Roboter Aufgaben von Personalern, die sonst nur viel Zeit kosten würden!
Ein Anderkonto ist ein Konto welches nur für die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe wie Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte etc., die einem besonderen Standesrecht unterliegen eröffnet wird und auf das ausschließlich Dritten zustehende Gelder eingezahlt werden.
Unter den ausstehenden Einlagen versteht man bei AG, KGaA, GmbH den noch nicht auf das Gesellschaftskonto eingezahlten Teil des gezeichneten Kapitals der Gesellschafter.
Also rechtlich Forderungen an die Gesellschafter.
Die eingeforderten Einlagen (Einzahlungen) sind somit auch wirtschaftlich Forderungen der Gesellschaft an die Gesellschafter und dementsprechend zu bewerten.
Die noch nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen (Einzahlungen) stellen wirtschaftlich betrachtet einen Korrekturposten zum gezeichneten Kapital dar.
Gemäß § 272 I HGB werden ausstehende Einlagen (Einzahlungen) in der Bilanz auf der Passivseite von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ offen abgesetzt als Nettoausweis.
So sind die eingeforderten Einlagen unter den Forderungen auf der Aktivseite gesondert auszuweisen und dementsprechend zu bezeichnen.
Auf der Passivseite der Bilanz werden die Posten „Gezeichnetes Kapital“ und „Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen“ ausgewiesen. Nach der Saldierung beider Posten wird der verbleibende Betrag auf der Passivseite dem Posten „Eingefordertes Kapital“ aufgezeigt.
Die eingeforderten aber noch nicht gezahlten Beträge werden hierbei unter den Forderungen ausgewiesen.
Wurde das „Gezeichnete Kapital“ vollständig gezahlt so ist dieses unter dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ aufzuzeigen.
Ein Arbeitsunfall (oder Betriebsunfall, Berufsunfall) ist ein Unfall eines Mitarbeiters im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit.
Zu dieser Tätigkeit gehört bereits der Hinweg zur Arbeit sowie im Anschluss der direkte Heimweg.
Für diese Unfälle übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung den Schutz.
Neben den Arbeitnehmern sind in der gesetzlichen Unfallversicherung auch SchülerInnen und Kindergartenkinder, Ehrenamtliche sowie Ersthelfer an Unfallorten versichert.
Gesetzliche Grundlage
Arbeitsunfälle sind gesetzlich geregelt. In § 8 Sozialgesetzbuch VII ist exakt aufgeführt, wann ein Arbeitsunfall vorliegt. Daraus geht hervor, dass Betriebsunfälle eintretende Ereignisse sind, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Entsprechend muss ein körperlicher oder seelischer Schaden entstehen. Im weiteren Verlauf des Gesetzes sind auch die Rechte und Pflichten der Unfallversicherungsträger sowie der Krankenkassen und Arbeitgeber aufgeführt.
Umfang des Versicherungsschutzes, egal ob Mitarbeiter, Schulkind oder Ersthelfer: Wenn ein Unfall einer versicherten Person infolge der versicherten Tätigkeit geschieht, bietet die gesetzliche Unfallversicherung Schutz. Generell sind die Versicherungsleistungen der Unfallversicherung sehr umfangreich. Diese übernimmt nach einem versicherten Unfall die
– Kosten für die medizinische Versorgung
– Entschädigungszahlungen / Geldleistungen
– Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
– Kosten für notwendige Pflegeleistungen
– Geldleistungen an Hinterbliebene
Sachschäden werden durch die gesetzlichen Unfallversicherungen generell nicht übernommen. Nur Schäden durch Erste-Hilfe-Leistungen sowie beschädigten Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräte, Brillen, Rollator) zählen zum Versicherungsumfang.
Ursachen für Arbeitsunfälle
Unfälle geschehen unvorhersehbar und häufig durch das Zusammenspiel mehrere Faktoren. Jeder Arbeitsunfall ist anders und hat andere Ursachen. Ein Blick in die Statistik lässt jedoch erkennen, dass Arbeitsunfälle häufig geschehen durch
– Unachtsamkeit der Mitarbeiter
– unsachgemäßen Gebrauch von Werkzeugen und Maschinen
– nicht ausreichend festgelegte Betriebsabläufe
– nicht ausreichende Schulung der Mitarbeiter
– falsche oder zu wenige Sicherheitsvorkehrungen
– die Benutzung von Dienstfahrzeugen
Die häufigsten Unfälle sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, Unfälle mit Werkzeugen und Maschinen sowie Unfälle mit Flurfördermitteln.
Gegenmaßnahmen ergreifen
Um Arbeitsunfälle zu verhindern, kann ein Unternehmen jedoch tätig werden. Mit entsprechenden Schutzmaßnahmen können viele Unfälle vermieden werden. Dazu gehören Mitarbeiterschulungen, eine angemessene Arbeitsausstattung, die Festlegung von Sicherheits- und Betriebsabläufen oder die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmaschinen. Auch Absperrungen und Markierungen können helfen Arbeitsunfälle zu vermeiden. Diese gibt es relativ einfach über den B2B-Anbieter KAISER+KRAFT zu beziehen. Arbeitssicherheit sollte in jedem Betrieb ein wichtiges Thema sein, dass ausreichend beachtet wird. Denn Arbeitsunfälle sind nicht nur für den Geschädigten problematisch, sondern können auch rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber bedeuten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Schutzvorschriften der Unfallversicherungsträger nicht eingehalten werden oder Fahrlässigkeit vorliegt.
Nach einem Arbeitsunfall
Wenn ein Unfall geschehen ist, ist es wichtig richtig darauf zu reagieren. Ansonsten kann es zu eingeschränkten Versicherungsleistungen oder Rechtsstreitigkeiten kommen. Zunächst ist selbstverständlich die Erste Hilfe am Unfallopfer durchzuführen. Nach dessen Versorgung ist eine ausführliche Unfalluntersuchung notwendig. Dabei sollten das Unfallopfer, der Arbeitgeber, die verantwortlichen Führungskräfte, die eingeteilten Sicherheitsfachkräfte, Zeugen und der Betriebsrat beteiligt werden. Unfallgeschädigte Arbeitnehmer sollten nach dem Unfall unbedingt einen Durchgangsarzt konsultieren. Dieser ist für die Versorgung von Arbeitsunfällen speziell fortgebildet und wird umfassend dokumentieren und Beweise sichern.
Arbeitsmarkttheorien beschreiben individuelles Verhalten von Wirtschaftssubjekten auf Seit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ihre Interaktionen auf die Gesamtergebnisse des Arbeitsmarktes. Das Neoklassische Basismodell geht von der Marktform der vollkommenen Konkurrenz als Polypol aus mit einem freien Marktzu- und austritt aus. So geht man davon aus dass Transaktionskosten und externe Effekte und Institutionen fehlen, es eine vollständige Flexibilität der Löhne und Preise gibt, eine Marktransparenz die zur vollkommenener Information der Wirtschaftsobjekte führt sowie eine unendliche Geschwindigkeit der Anpassung individuellen Verhaltens an sich ändernde Knappheitsrelationen und der Statt in der Rolle beschränkt ist auf die Durchsetzung von Eigentumsrechten (Property Rights) im Sinne einer reinen Ordnungspolitik ohne Prozesspolitik.
Als zentrales Theorem dient das Saysche Theorem welches die Einbindung des Arbeitsmarktes in die Gesamtwirtschaft beschreibt. So schafft sich jedes Angebot an Waren und Dienstleistungen seine eigen kaufkräftige Nachfrage im benötigten Umfang.
Das Arbeitsangebot wird durch das Grenznutzentheorem bestimmt, dabei ist der Anbiete der Arbeitskraft besteht sinen Nutzen zu maximieren als Homo oeconomicus. Das Grenzproduktiontätstheorem bestimmt die Arbeitsnachfrage, so ist der Nachfrager von Arbeitskraft bestrebt seinen Gewinn zzu maximieren in Form von Gewinnmaximierung.
Der Begriff Armut beschreibt ökonomische sowie soziale Randlagen. Die Sozialwissenschaften unterscheiden freiwillige Armut wie die eines Franziskaner-Ordens, absolute Armut als Urarmut in Form von physischen Überlebensproblemen und relative Armt als wirtschaftliche Lage einer Person oder Gruppe.
So kann der Lebensunterhalt einer Gruppe oder Person nicht aus eigener Kraft bestreiten, gemessen am gesellschaftlichen Mindestbedarf oder dem Existenzminimum. Armut wird so relativ gesehen zu dem was in einer Gesellschaft als Minimum zum Lebensbedarf angesehen wird. Zur relativen Armut ist eine ausreichende Produktion nötig, die durch die Industrialisierung möglich geworden ist. So kommt es zu Verteilungsunterschieden zwischen Reich und Arm.
Es kam so zu Mitteln der Bekämpfung der Armut wie dem Klassenkampf, Sozialpolitik. Die Armut benötigt ein objektives Armuts-Kriterium zur objektiven Messung. Diese richtet sich nach dem Einkommen gemessen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Deutschland. Subjektiv werden neben direkten Faktoren wie dem Einkommen auch andere Faktoren wie Wohnumfeld, Familienzusammenhang und Gesundheitsversorgung berücksichtigt wie im Lebenslagenansatz den es seit den 1980er Jahren gibt.
MIt dem Begriff der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre beschreibt man den Teil der Betriebswirtschaftslehre der sich mit übergreifenden Aspekten des unternehmerischen Handelns befasst.
Der Begriff setzt sich aus unterschiedlichen Sachfunktionslehren zusammen wie der Investition, der Produktion, dem Marketing, der Entwicklung, der Forschung und Finanzierung. Die Setzung der Prioriäten auf diese Teilbereiche bestimmt den Erfolg eines Unternehmens maßgeblich.
Abhängig von der gewählten Priorität ergeben sich Fragen des Standortes, der Absatzmöglichkeiten, des gewählten Marketings, der Rechtsform, Finanzierung, Investitionen etc. Man grenzt die allgemeine Betriebswirtschaftslehre ab von den speziellen Betriebswirtschaftslehren die sich jeweils nur mit einem einzelnen Wirtschaftszweig beschäftigen.
Mit der Aussenfinanzierung beschreibt man die Beschaffung von Finanzmitteln durch „ausserhalb” des laufenden Leistungs- und Absatzprozesses gelagerte gesonderte Finanzkontrakte. Im Gegensatz zur Innenfinanzierung bei der man „innerhalb“ dieses Prozesses Zahlungsüberschüsse erzielt und so einen Beitrag zur Finanzierung von weiteren betrieblichen Aktivitäten erreicht.
So kann die Aussenfianzierung durch die Zuführung von Eigenkapital aus Beteiliungen in Form von Beteiliungsfianzierung oder durch die Gewinnung von neuen Gesellschaftern bei nicht-emissionsfähigen (Emission) Unternehmen oder durch die Begebung von Aktien emissionsfähiger Unternehmen erfolgen.
Auch Fremdkapital ist möglich durch kurz- und mittelfristige Kredite sowie Subventionen und anderen Zuschüsse.
Außerordentliche Aufwendungen beschreiben innerhalb der Kostenrechnung den Teil der neutralen Aufwendungen welche im Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen, sie werden nur einmal als außerordentliche Aufwendungen oder nur unregelmäßig als periodenfremde Aufwendungen angegeben. Sie würden im periodischen Kostenvergleich stören. Man nimmt sie daher nicht in die Kostenrechnung auf.
Beispielsweise kann durch eine Feuerversicherung ein Brandschaden nicht gedeckt werden an einem Fabrikgebäude welches vor der Vernichtung einen höheren als dem Erinnerungswert im Buchst stand. Oder es kommt zu Steuernachzahlungen einer vorherigen Periode.
Nach § 275 HGB können in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen ausgewiesen werden als außerordentliche Aufwendungen die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs nach § 277 IV HGB anfallen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie außerhalb der eigentlichen Geschäftstätigkeit also unternehmensfremd und unregelmäßig/selten anfallen.
Ein (Premium) Agio ensteht sobald Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien ein Aufgeld zahlen. Dabei ist das Agio die Differenz zwischen dem Ausgabekurswert und dem Nennwert der Aktien.
Man spricht auch von einem Aufgeld im Deutschen, welches in Prozent oder € ausgedrückt den Preisaufschlag ausdrückt wie beispielsweise auf den Nennwert eines Wertpapieres. Das Agio beschreibt die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und Nennwert oder auch den Wechselwert einer Sorte. Das Gegenteil ist das Disagio.
Die Aktienindizes bieten als Börsenbarometer übergreifende Informationen für Kursentwicklungen und Markttendenzen an Aktienmärkten. Sie ermöglichen auch die Messung von Anlagestrategien. Zu den wichtigen deutschen Aktienindizes gehören:
Dax als Performance Index für die 30 grössten deutschen Aktiengesellschaften Kursveränderungen und Dividendenzahlungen
DJ Euro Stoxx 50, der 50 wichtige Aktiengesellschaften aus der EU
Above-the-Line-Kommunikation beschreibt eine medienbezogene Kommunikatinsmaßnahme nach klassischen Kommunikationsmitteln welche mit unpersönlichen Zielgruppenansprachen und gestreut über Massenmedien verwendet wird.
Man zählt hierzu Fernsehwerbung, Printanzeigen, Kinowerbung, Radiowerbung, Außenwerbung wie Plakate in Form von planbaren Werbeträgern die sich an weite Zielgruppen richten.
Unter einer Aktienanalyse versteht man die Prognose und Untersuchung von Kursentwicklung und Renditenentwicklung von Aktien.
Dazu nutzt man verschieden Verfahren wie die Fundamentalanalyse bei der man die Bilanzdaten und Ertragskraft des Unternehmens prüft und so Rückschlüsse auf die Kurschancen und Dividendenchancen der Aktie zieht.
Bei der technischen oder Chart-Analyse erstellt man grafische Darstellungen (Charts) aus Aufzeichnungen des bisherigen Kruses und der Umsatzentwicklung die das Börsenverhalten der Anleger in der Vergangenheit zeigen und aus diesen können Kursprognosen abgeleitet werden.
Das Äquivalenzprinzip beschreibt einen Grundsatz über die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung.
So werden nach diesem Prinzip in der Sozialpolitik Sozialleistungen bemessen in ihrer Betragshöhe.
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Prinzip der Prämienkalkulation nach der man die Versicherungsprämie so kalkuliert, dass der Erwartungswert der Versicherungsleistung entspricht.
Für die erwartete Versicherungsleistung bezieht man auch die erwarteten Risikokosten ein sowie Betriebskosten, Kapitalkosten und Rückversicherungskosten.
Man bezieht das Äquivalenzprinzip auf ein einzelnes Risiko als ein individuelles Äquivalenzprinzip oder auf ein Kollektiv als ein kollektives Äquivalenzprinzip.
Es wird auch vom versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip gesprochen, wenn man in der engen Auslegung die Prämie dem Schadenerwartungswert gleich setzt.
Die Besteuerung wird durch das Prinzip gerechtfertigt neben dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. Somit sollt die Steuerzahlung dem Vorteil entsprechen welchen der Bürger durch die Staatsleistungen angenommen hat. Daher sollen Leistung und Gegenleistung gleich groß sein.
Allerdings sind die individuellen Vorteile aus Staatsleistungen nur schwer mess- und vergleichbar in Form vom Marktpreisen, so dass das Äquivalenzprinzip nur bedingt anwendbar ist. Nach dem Äquivalenzprinzip können Gebühren für Dienste von öffentlicher Verwaltung bemessen werden. Man muss den Nutzen und die Kosten von öffentlichen Gütern mit Hilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse abwägen.
Unter einem Annahmeverzug versteht man die Nichtannahme der ordnungsgemäß angebotenen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber nach §§ 293, 194 BGB. Der Arbeitnehmer beschäftigt also den Angestellten nicht.
Dabei behält der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch ohne nacharbeiten zu müssen. Allerdings muss er sich anrechnen lassen was durch das Unterbleiben der Arbeitsleistung wegen anderweitiger Dienste erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen wird.
Der Arbeitnehmer ist von seiner Verpflichtung zur Arbeit befreit und muss durch den Annahmeverzug die ausgefallene Arbeitszeit nicht nachholen.
Nimmt der Gläubiger nicht die vom Schuldner angebotene Leistung an so kommt er in Annahmeverzug oder auch wenn er die Leistung nach und nach annimmt, aber die Gegenleistung nicht anbietet.
Es muss ein tatsächliches Angebot vorliegen, das wörtliche Angebot genügt als Voraussetzung nur wenn der Gläubiger erklärt, dass er die Leistung nicht annehmen werde oder eine Handlung wie das abholen einer Sache vornimmt.
Sollte die vorzunehmende Handlung eine Zeit im Kalender bestimmt sein so ist kein Angebot nötig.
Aus dem Verzug ergibt sich die Pflicht zur Verzinsung, sollte die Leistung nun unmöglich werden so wird Schadensersatz durch den Schuldner fällig, aber nur wenn die Unmöglichkeit durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz erfolgte. Außerdem kann der Schuldner Wertpapiere, Geld etc. hinterlegen.
Im Englischen spricht man von einer „depreciation method“. Man versteht hierunter Verfahren für die Abschreibung, bei denen man die Wertminderungen von Anlagegenständen erfasst bzw. beziffert.
Zu den wichtigsten Abschreibungsverfahren gehören das Verfahren der linearen Abschreibung und der geometrisch-degressiven Abschreibung.