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Bereitstellungsplanung

Bereitstellungsplanung

Ein Bereitstellungsplanung ist ein Teil der Produktionsplanung sowie der Produktionssteuerung und hat die Aufgabe die bei der Produktion benötigten Materialien, Betriebsmittel, Arbeitskräfte, Dienstleistungen sowie Immaterialgüterrechte wie Patente und Lizenzen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung zu stellen.

Bundesbank

Bundesbank

Die Bundesbank ist der Name der Deutschen Bundesbank, eine unahbängige Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland die ihren Sitz in Frankfurt hat. Es gibt Niederlassungen als Landeszentralbanken in den einzelnen Bundesländern. Dabei hat die Bundesbank als einige das Recht zur Ausgabe von Banknoten als Notebank. Sie reguliiert so den Geldumlauf und die Kreditversorung der Wirtschaft mit dem Ziel die Währung zu sichern.

Sie bedient sich hierzu demogenannten kreditpolitischen Instrumentariums nach Diskont-, Lombard-, Mindestreserve-, Offenmarktpolitik.

Auch sorgt sie für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs und gewährt so Bund und Ländern im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen kurzfristige Kredite als Kassenkredite.

Bruttoarbeitsentgelt

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Bruttoarbeitsentgelt

Unter dem Bruttoarbeitsentgelt, dem Bruttolohn versteht man das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern wie Lohnsteuer, Solidaritätsabschlag, ggf. Kirchensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung, welches Endgeltempfänger wie Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende und ähnliche Arbeitnehmergruppen aus ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erhalten.

Dabei dient der Bruttolohn als Grundlage zur Berechnung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.

Außerdem sind gegebenenfalls Lohnsteuerfreibeträge zu den Sozialversicherungsbeiträgen hinzuzurechnen.

Bruttoinvestitionen

Bruttoinvestitionen

Unter Bruttoinvestitionen die Summe der Bruttoanlageinvestitionen wie Bauten, Ausrüstungen und sonstige Anlagen sowie Vorratsveränderungen inklusive von Nettozugang an Wertsachen. Dabei gelten die Anlageinvestitionen als brutto sofern die Abschreibungen noch nicht abgezogen wurden.

Betriebsstatistik

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Betriebsstatistik

Die Betriebsstatistik wird in der Sekundärforschung angewendet, neben der amtlichen Statistik, um die Lieferung von Daten über bestimmte Tatbestände zu erfassen.

Man spricht auch von der betriebswirtschaftlichen Statistik. Sie kann zu den wichtigen Elemente des Rechnungswesens gezählt werden, neben der Kosten-, Leistungs- und Investionsrechnung.

Man bewertet in der Betriebsstatistik Prozesse in Form der Preisstatistik und Umsatzstatistik als auch physikalische Sachlagen wie Personal, Lagermenge und Verkaufsfläche. Es kann dabei bei Aufträgen, Umsätzen etc. unterteilt werden in Produktgruppen, Produkten, den Verkaufsgebieten, Kunden, Kundengruppen, Absatzwegen etc. Die erfassten Daten dienen der Analyse von Abläufen und Strukturen in Unternehmen.

So können Marktanteile analysiert werden, Kostenstrukturanalysen für den Vertrieb etc. erstellt werden. Neben der Erfolgsanalyse und Problemerkennung kann man sich auch als Kontrolle nutzen.

Weiterhin nutzt man sie auch als Grundlage für Entscheidungen im operativen Bereich sowie der strategischen Planung als Marketing-Controlling. Man legt zunächst fest welche Daten detailliert erfasst werden sollen und wählt geeignete Datenquellen wie Scanning, Bestellwesen usw. Auch sind geeignete einfache Verfahren wie Verhältniskennzahlen, Absolutwerte, Indizes, Kreuztabellierungen zu wählen. Ebenso wie komplexere Marketingkennzahlen wie Umsatz/Verkaufsfläche, Kennzahlensysteme und Deckungsbetrag/Umsatz zu wählen.

Bewertung

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Bewertung

Eine Bewertung, auf Englisch „valuation“ ordnet Geldwerte zu Vermögensgegenstädnen zu. So werden einzelne Posten des Vermögens und Kapitals in der Handelsbilanz in Geldwwerten ausgedrückt und bilanziert. Man nimmt Bewertungen auch in der Kostenrechnung Steuerbilanz vor. Abhängig von der Betrachtungsweise ergeben sich verschiedene Wertbegriffe. Man stellt nach den Bewertungsvorschriften des Handelsrechtes den Schutz von Gläubigern in den Vordergrund.

Man erlaubt keine willkürliche Unterbewertung von Vermögensgegenständen bzw. Überbewertungen von Schulden. In der Kostenrechnung, der Kalkulation, bei der Ermittlung des Gewinnes in der Handelsbilanz sowie der Bewertung von Vermögen und Schulden in der Steuerbilanz am Bilanzstichtag spielt die Bewertung eine große Rolle.

Ein Gut kann einen unterschiedlichen Wert haben, abhängig davon ob es in der Kostenrechnung, der Steuerbilanz, der Handelsbilanz oder der Liquidationsbilanz erscheint. So kann ein Gut nach dem Wert bei der Anschaffung als Anschaffungswert an einem Wert in der Vergangenheit orientiert sein oder nach der Abnutzung im zeitlichen Verlauf durch Abschreibungen. Das Anschaffungsprinzip geht nach dem Grundsatz der nominalen Geldkapitalerhaltung.

Bilanz

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Bilanz

Die Bilanz ist im Grundsatz der Abschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitpunkt, den Bilanzstichtag in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Das Vermögen (Aktiva) zeigt die konkrete Verwendung von eingesetzten finanziellen Mitteln auf. Das Kapital (Passiva) sind die Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital) und der Unternehmer in Form von Eigenkapital als Saldo zwischen Vermögen und Fremdkapital. Kapital und Vermögen sind dieselbe Wertgesamtheit die in der Bilanzgleichung Aktiva = Passiva zum Ausdruck kommt. Es handelt sich nur um eine rechnerische, keine materielle Zuordnung von Kapitalenanteilen und Vermögen nach der goldenen Bilanzregel. Man achtet beim Erstellen von Bilanzen auf 3 Aufgaben:

  1. Die Bewertung von Fremdkapital und Vermögen
  2. Die inhaltliche Bestimmung von Kapital und Vermögen nach dem Grund (Aktivierung, Passivierung)
  3. Die Gliederung/Ausweis von Vermögen und Kapital in Form von Konten mit Soll als Aktiva und Haben als Passiva in der Bilanzgliederung

Man unterscheidet Bilanzierungsanlässe die regelmäßig auftreten wie Jahresabschluss, Steuerbilanz, den Bilanzierungszeitraum mit Totalbilanz zum Stichtag der Ender der Lebensdauer, Partialbilanzen zum Zeitpunkt während der Lebensdauer wie die Jahresbilanz am letzten Tag des Geschäftsjahres, zeitlich Bilanzdimensionen wie Istbilanzen mit gegenwärtigen oder vergangenem Stichtag sowie Planbilanzen mit zukünftigen Stichtagen. Es kann das gesamte vermögen bilanziert werden oder nur ein Teil ohne Firmenwert. Es gibt Sonderbilanzen die nur einmalig auftreten wie eine Gründungsbilanz, Umwandlungsbilanz, Sanierungsbilanz, Abwicklungsbilanz etc.

Der Empfängerkreis kann bei einer internen Bilanz als Kontroll- und Planungsinstrument verwendet werden oder bei einer externen Bilanz für Außenstehende wie Gläubiger, Aktionäre oder Finanzamt etc.

Im Altertum gab es Handelsbücher und die einfache moderne Buchführung seit dem 14. bis 15. Jahrhundert. Die doppelte Buchführung entstand Ende des 15. Jahrhunderts in Deutschland, ausgehend von Italien. Hier entstanden auch die ersten Abschlüsse, aber ohne regelmäßige Zeitfolge und einheitliche Abschlussregeln.

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk ist nach einer ordnungsgemäßen Prüfung das abschließende gegebene Gesamturteil. Durch den Bestätigungsvermerk bestätigt der Abschlussprüfer, dass der Jahresabschluss der Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und durch den Lagebericht des Unternehmens keine falschen Vorstellungen über das Unternehmen erweckt werden. Sind die Bedingungen für diesen Vermerkt nicht erfüllt so kann er versagt werden. Bei einer GmbH wird er seit 1987 erteilt ab bestimmter Größe des Unternehmens.

Im Wortlaut zwingend vorgeschrieben ist: „Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht entsprechen nach meiner (unserer) pflichtmäßigen Prüfung Gesetz und Satzung“.

Der Jahresabschluss ist ohne den Bestätigungsvermerk ungültig. Es handelt sich bei ihm um ein Formaltestat aus dem keine Rechtsfolgen abgeleitet werden können. Man kann ihn auch bei einer drohenden Insolvenz nicht verweigern, wenn der Jahresabschluss korrekt ist.

Betriebsvergleich

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Betriebsvergleich

Der Betriebsvergleich ist eine spezielle Form der Bilanzanalyse bei der man verschiedene Unternehmen eines Wirtschaftszweiges im selben Zeitraum anhand ihrer Bilanzen einzeln oder in möglichst homogenen Gruppen untereinander vergleicht. Bei Banken ist dieses auch ein weiteres Informationsverfahren für die eine Kreditwürdigkeitsprüfung.

Es kann regelmäßig in bestimmten Abständen permanent kontrolliert werden oder einmalig mit Hilfe des Kennzahlenvergleiches. Die Betriebsvergleich können zwischenbetrieblich oder innnerbetrieblich ausgelegt werden oder auch national, international, intrasektoral, sektoral etc. Ebenso können Mengenverglieiche, Wertvergleich, Zeitraumsvergleich, Zeitpunktsvergleich, Totalvergleiche oder auch Partialvergleiche durchgeführt werden für die Prüfung der jeweiligen Unternehmen.

Man achtet bei der inhaltliche Prüfung auf Ergebnisse der Leistungserstellung bzw. Prozesse im zeitlichen Ablauf bezogen auf den Handel. So können Umsätze und Kosten im Zeitablauf verglichen werden für einen strukturellen Vergleich. Der Betriebsvergleich gehört im Handelscontrolling zum standisierten Instrument der Marketingkontrolle. So können Planungen im Bezug auf Absatzformen durchgeführt werden.

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung oder im Englischen auch (working and office equipment). ist ein Bilanzposten des Anlagevermögens. Zu der Betriebsausstattung gehören beispielsweise Werkstatt-, Lager, Kantinen-, Santitärräume etc. Die Geschäftsausstattung umfasst hingegen Dinge wie Ausstellungs-, Büro-, Ladeneinrichtung oder EDV-Anlagen.

Bruttoinlandsprodukt

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Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt oder kurz auch BIP beschreibt die gemessene Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland nach dem Abzug aller Vorleistungen. Es dient vor allem als ein Produktionsmaß. So wird das Bruttoinlandsprodukt errechnet aus der Summe der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich des Saldos von Gütersteuern und Gütersubventionen.

Das BIP ist ein Maß für die gesamte wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einer Periode. Man nutzt es als Indikator und Produktionsmaß für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Man unterscheidet für die Herleitung und Darstellung zwischen Enstehungsrechnung, Verwendungsrechnung und Verteilungsrechnung.

Die Entstehungsrechnung ist die Summe der Produktionswerte – Vorleistungen = Bruttowertschöpfung + Gütersteuern – Gütersubventionen = Bruttoinlandsprodukt

Bei der BIP und den Teilgrößen der Entstehungsrechnung können aktuelle Preise des Berichtsjahres, also nominal oder aus Gründen der intertemporalen Vergleichbarkeit auch zu Preisen eines Basisjahres also real abgebildet werden..

Bei der Entstehungsrechnung bildet man die Summe der Bruttowertschöpfungen der einzelnen Wirtschaftsbereiche ausgehend von den Produktionswerten nach Abzug der Vorleistungen.

Bei der Verwendungsrechnung gilt private Konsumausgaben + Konsumausgaben des Staates + Bauinvestionen + Ausrüstungsinvestionen + sonstige Anlagen + Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen + Exporte von Dienstleistungen und Waren – Importe von Dienstleistungen und Waren = Bruttonationaleinkommen – Abschreibungen = Nettonationaleinkommen

Bei der Verwendungsrechnung unterscheidet man die Konsumausgaben der privaten Haushalte, der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck und des Staates, Bruttoanlageinvestitionen, Vorratsveränderungen und der Nettozugang an Wertsachen sowie der Außenbeitrag.

Für die Verteilungsrechnung gilt Nettonationaleinkommen (Primäreinkommen) – Produktions- und Importabgaben an den Staat + Subventionen vom Staat = Volkseinkommen – Arbeitnehmerentgelt = Unternehmens- und Vermögenseinkommen

Die Verteilungsrechnung wird nach der Ermittlung von BIP über Entstehungsrechnung und Verwendungsrechnung bestimmt. Ausgehend vom BIP gelangt man zum Bruttonationaleinkommen (BNE) in dem man das Saldo der Primäreinkommen gegenüber dem Ausland abzieht. Die in brutto ausgewiesenen Größen unterscheiden sich von den Nettogrößen unter Berücksichtung der Abschreibungen.

Break-Even-Analyse

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Break-Even-Analyse

Die Break-Even-Analyse beschreibt die Ermittlung des Gesamtumsatzes eine Produkes, Unternehmens oder Bereiches, bei dessen Unterschreitung es zu Verlusten und bei seinen Überschreitungen zu Gewinnen kommt als Deckungsumsatz. So ist der Beak-Even-Punkt oder auch Kostenschwelle, Toter Punkt, Deckungspunkt, Gewinnpunkt die Summen aus den fixen Kosten und den variablen Kosten gleich dem Gesamterlös.

Man nimmt gleichbleibende fixe Kosten, zur Veränderung des Umsatzes proportional verlaufende variable Kosten, konstante Preise an.

Die Break-Even-Analyse dient dem Management als Entscheidungshilfe bei der Gewinnplanung und Gewinnkontrolle für Produkte, Bereiche oder im gesamten Unternehmen.

Bei der Investitionsrechnung kann man die gewinnorientierte Perspektive wählen bei der die Umsatzerlöse genauso hoch sind wie die Gesamtkosten, überschreitet man die Schwelle so ist die Investition vorteilhaft, darunter erwirtschaftet man Verluste, alternativ kann man die zahlungsorientierte Perspektive wählen bei der mand en Zeitpunkt ermittelt bei dem eine Investition die anfallenden Einzahlungen erstmals höher sind als die Auszahlungen.

Besitzkonstitut

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Besitzkonstitut

Mit dem Begriff Besitzkonstitut beschreibt man ein Besitzmittlungsverhältnis auf einen unmittelbaren und mittelbaren Besitz oder Besitzer.

Man versteht diesen bei einem bankmäßigen Kredit sobald der Gegenstand wie eine Maschine aufgrund des Faustpfandprinzipes, also der Übergabe des Pandobjektes an den Gläubiger der gesicherten Forderung, nicht als Kreditsicherheit für das Pfandrecht in Frage kommt, da der Kreditnehmer den Gegenstand weiterhin für seine Produktion benötigt.

Bei dieser Konstellation wird das Objekt an die Bank übereignet und damit ein zweiter Vertrag abgeschlossen durch den der Besitz beim Unternehmen bleibt in Form von Pacht, Miete oder Gebrauchsüberlassung, die vertraglich festgehalten wird. Es kommt zu einem mittelbaren Besitz den der Besitzer des Gegenstandes einem anderen, der Kredit gebenden Bank einräumt unter der Beibehaltung des unmittelbaren Besitzes.

So kommt das Besitzkonstitut zum Zuge bei der Sicherungsübereignung als Kreditsicherungsmittel.

Im Englischen spricht man von Constitutum-Possessorium.

Bilanzberichtigungen

Bilanzberichtigungen

Zu Bilanzberichtigungen  kommt es in Unternehmen häufig nach einer Außenprüfung durch das Finanzamt. Sobald der Bilanzansatz flach ist muss dieser durch den richtigen ersetzt werden. So kann es  zum Beispiel sein, dass ein Prüfer feststelle, das ein bilanziertes Wirtschaftsgut falsch bewertet wurde.

Im Englischen spricht man auch von „retroactive balance sheet adjustment“.

Betriebsnotwendiges Vermögen

Betriebsnotwendiges Vermögen

Bei dem betriebsnotwendigen Vermögen handelt es sich um eine Hilfsgröße die genutzt wird zur Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals.

Das betriebsnotwendige Vermögen setzt sich zusammen aus den Vermögensanteilen des Umlaufs- und Anlagevermögens welche für die Leistungserstellung genutzt werden.

Man eliminiert die Vermögensteile welche nicht ausschließlich dem Betriebszweck dienen, wie beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei einem nicht landwirtschaftlichen Betriebszweck, langfristig stillgelegte Anlagen, Wertpapiere des Umlaufvermögens, Wohngebäude, langfristige Bankguthaben oder auch überhöhte Liquiditätsreserven.

Es werden die Teile des Anlagevermögens bewertet mit den kalkulatorischen Restwerten, siehe Abschreibung. Es handelt sich um das Umlaufvermögen mit dem kalkulatorischen Mittelwert, dem Buchwert.

Behaviorismus

Behaviorismus

Beim Behaviorismus handelt es sich um einen theoretischen Ansatz bei dem das beobachtete Verhalten der Gegenstand der Psychologie ist. Innere psychische Prozesse werden nicht beachtet.

Man erklärt das Verhalten im Behaviorismus durch Stimuli der Umwelt. Das S-R-Modell liegt dem Behaviorismus zugrunde.

Somit beschreibt der Begriff Behaviorismus als Sammelbegriff psychologische Forschungsrichtungen welche die Entwicklung der moderneen Psychologie und auch die Konsumentenforschung stark geprägt haben.

Bis zum Ende des 19. Jahrhundert galt die Psychologie vielmehr als ein Ableger der Philosophie und nicht als eigenständige Wissenschaft. Dabei waren die Methoden sehr mentalistisch also auf Bewusstseinsprozesse ausgelegt. Man nutzte als wichtigste Erkenntnismethode die Introspektion.

1913 veröffentlichte John B. Watson einen Aufsatz der zu einem Paradigmenwechsel führte so forderte er eine Psychologie die sich auf das Verhalten anstelle des Theoretisierens von inneren Bewusstseinsvorgängen konzentriert. So sollten objektive Beobachtungen eines Verhaltens auf beobachtbare Reiz-Reaktions-Prozesse im Vordergrund stehen. Anstelle der Introspektion setzte man kontrollierte Experimente als Weg zur Erkenntnis.

Der Behaviorismus ist eine Sammelbezeichnung für die in den USA vor dem ersten Weltkrieg entstandene Forschungsrichtung der Psychologie die sich ausschließlich mit den objektiv erfassbaren Vorgängen beschäftigt. Nach dem Reiz-Reaktion-Schema beachtet man die Kausalität eines Reizes. Die Reizwirkung zeigt sich in einer mehr oder weniger gelungenen Anpassung des Subjektes an die Umwelt. In modernen Versionen beachtet man auch intervenierende Variablen, also nicht beobachtbare Prozesse.

In der Wirtschaftswissenschaft ist der Behaviorismus ein Forschungsansatz der nicht direkt erfassbare Größen wie Einstellungen, Intuition, Bewusstsein auf beobachtbare messbare Variablen bezieht. So kann beispielsweise die Werbewirkung in der Konsumentenforschung betrachtet werden.

In der amerikanischen Psychologie wurde der Behaviorismus schnell bedeutend. Allerdings zeigten sich auch Schwächen wie bei Skinner bei einem überzogenem Behaviorismus. Klammert man alles internen Bewusstseinsvorgänge wie bei einer black-box aus so kommt es zur Gefahr eines reinen Faktensammelns ohne Theorie.

Der Neobehaviroismus versucht die Schwächen zu beseitigen und hat Eingang in der Sozialpsychologie gefunden. Man bezieht hier intervenierende Variablen mit ein.

So werden interne unbebobachtbare Zustände und Vorgänge im Organismus beachtet wie Einstellungen, Wissen, Ziele etc. die den Stimulus-Reaktions-Prozess besser erklären können.

Man verfällt nicht zurück in eine Introspektion oder Spekulation, welcher der Behaviorismus vermeiden wollte. Man rechtfertigt die intervenierenden Variablen im Erklärungsmodell nur wenn man sie zuverlässig und hinreichend gültig messen kann.

Im Käuferverhalten spielen die behavioristischen Ansätze eine geringe Rolle sofern sie sich nicht auf psychologische Methoden und Erkenntnisse stützen. Man orientiert sich vor allem am Neobehaviorismus bei der Erforschung von Einstellungen der Käufer und der Informationsverarbeitung.

Betrieb

Betrieb

Unter einem Betrieb versteht man eine technische, örtliche sowie organisatorische Einheit die dem Zweck der Erstellung von Gütern oder Dienstleistungen dient und durch einem räumlichen Zusammenhang gekennzeichnet ist.

Innerhalb der Organisation kommt es zu einem Zusammenwirken von Menschen und Sachen auf gesetzte Ziele hin.

In der Betriebswirtschaftslehre ist der privatwirtschaftliche Betrieb ein wesentliches Erkenntnisobjekt und man analysiert ihn in seinen Teilfunktionen wie Produktion, Beschaffung, Marketing etc.

Es handelt sich bei einem Betrieb um ein eine organisatorisch-technische Einheit, dabei zählen Hilfs- und Nebenbetriebe als Produktionsnebenbetriebe und Produktionshilfsbetriebe anders als die Arbeitsstätte auch dann zur organisatorischen Einheit eines Betriebes wenn sie getrennt von Hauptbetrieb dem Produktionshauptbetrieb am gleichen Ort und unter derselben technischen Leitung sind.

Im Betrieb kommt es zu einer organisatorischen Kombination des sachlichen Betriebsvermögens mit der verfügbaren Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber.

Dabei werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden:

  • Abhängig von der Größe betrachtet man die Umsätze, die Beschäftigtenzahl, Steuerleistung nach Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben
  • Nach der wirtschaftlichen Leistung unterscheidet man Handwerks-, Industrie-, Bergbau-, Landwirtschafts-Betriebe
  • Verwaltungsbetrieb sowie organisatorisch selbständige Stätten der Dienstleistung in der Gesundheitspflege wie Badeanstalten, Krankenhäuser etc.
  • Arbeitsstätten der Verwaltung

Häufig verwendet man die Begriffe Betrieb und Unternehmen synonym, man kann sie jedoch wie folgt unterscheiden:

  • Ein Unternehmen ist immer ein Rechtsträger, ein Betrieb ist dagegen immer einen Rechtsträger untergeordnet. Ein Unternehmen kann aus mehreren oder auch mehreren oder keinen Betrieb im technischen Sinne (als Holding) bestehen.
  • Das Unternehmen ist anders als der Betrieb keine örtlich gebundene Einheit. Der Standort und die räumliche Ausdehnung des Unternehmens können jedoch deckungsgleich mit denen des Betriebes sein bei einem Ein-Betrieb-Unternehmen beispielsweise. Das Unternehmen kann aber auch aus mehreren Betrieben bestehen die räumlich getrennt sind an verschiedenen Orten.
  • Man betrachtet das Unternehmen finanzwirtschaftlich getrennt vom Betrieb. Eine finanzielle Einheit entsteht durch die kaufmännische Unternehmensrechnung, im Gegensatz dazu ist die Betriebsrechnung mit Kosten- und Leistungsrechnung eine Aufwands- und Ertragsrechnung.
  • Man unterscheidet den Erfolg des Unternehmens und den des Leistungsbetriebes (Betriebes), der Gewinn ist das Maß des Betriebserfolges
  • In der Unternehmensführung spielt somit die Gewinnmaximierung, der Betriebserfolg die größte Rolle, sondern der Rückfluss des eingesetzten Kapitals und die Steigerung des Unternehmenswertes als Unternehmenserfolgs die größte Rolle. Man verfolgt eine Steigerung des Ertragswertes des eingesetzten Kapitals. Der Betriebserfolg liegt hingegen in der Gewinnmaximierung
  • Der Betrieb ist so ein Instrument des Unternehmens. Das Unternehmen bildet die Handlungseinheit des Eigentümers mit dem er privatwirtschaftliche Ziele verfolgt. Das Unternehmen ist eine selbständig planende und entscheidende, rechnerisch selbständige und wirtschaftliche Einheit mit Markt- und Kapitalrisiken, also „auf eigene Rechnung und Gefahr“ und nutzt zur Verfolgung des Unternehmenszweckes einen oder mehrere Betriebe

In der Volkswirtschaftslehre versteht man unter einem Betrieb eine Wirtschaftseinheit die für Dritte Leistungen erstellt mit Hilfe des Einsatzes von Produktionsfaktoren.

In den Marktwirtschaften sind Betriebe auch Unternehmen wenn sie dem Autonomieprinzip unterliegen, also dem Prinzip des Privateigentums und dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip.

In der Soziologie ist für einen Betrieb kennzeichnend:

  • Eine vertikale Ordnung der Verantwortung und Entscheidungskompetenzen
  • Eine formal festgelegte betriebliche Arbeitsteilung mit Zuordnung von Stellen, Abteilungen und Positionen als formale Organisation
  • Das Verhältnis von Über- und Unterordnung der Positionsinhaber
  • Informelle Beziehungen zwischen den Betriebsmitgliedern, welche unabhängig von der formalen Organisation und den Betriebszielen sind
  • Es ergibt sich eine gesellschaftlich determinierte Bewertung der einzelnen Postionen als zweite hierarchische Ordnung im Sinne von niedriger und höher Statusorganisation

In der Betriebssoziologie betrachtet man:

Die amtliche Statistik im produzierenden Bewerbe durch örtlich getrennte Niederlassungen der Betriebe mit Arbeitsstätten, Abteilungen der Verwaltung, Reparatur und Hilfe, im Baugewerbe örtliche Einheiten mit dem Schwerpunkt im Baubereich und in der Land- und Forstwirtschaft als Einheit die für Rechnung des Betriebsinhabers bewirtschaftet.

Bei der Erfassung zeigt man tabellarisch technische Einheiten und örtliche selbständige Einzelbetriebe auf. Vertikal als Haupt- und Nebenbetrieb und horizontal als Haupt- und Zweigebetriebe mit zugeordneten Einheiten.

Als Sonderform gelten gemeindliche und nach dem Belegenheitsprinzip erfasste Betriebe als unvollständige Betriebe in einer nicht organisatorisch zusammengehörigen Einheit.

Im Recht werden die Betriebe nach dem Wirtschaftszweig unterschieden wie Landwirtschaft, Handel, Bergbau etc. Der Gewerbebetrieb wird nach den Vorschriften über den Betrieb eines stehenden Gewerbes in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ausgenommene Bereiche werden in § 6 GewO geregelt sowie öffentliche Unternehmen.

Im Arbeitsrecht ist ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb welcher der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (Fremdbedarfsdeckung).

Abhängig vom arbeitstechnische Zweckbestimmung der organisatorischen Einheit unterscheidet man den Betrieb von dem weiter gefassten Begriff des Unternehmens. Mehrere Unternehmen können jedoch einen gemeinsamen Betrieb bilden. Ein Unternehmen kann aber auch mehrere Betriebe umfassen. Arbeitsrechtliche Vorschriften und Gesetze (Betriebsverfassung, Kündigungsschutz) beziehen sich vielfach auf den Betrieb und seine Größe (Kleinbetrieb).

Im Steuerrecht trifft man häufig Sonderformen des Betriebes an für den Sondervorschriften gelten. Man unterscheidet so:

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Grund und Boden nutzen und bearbeiten zum Gewinn von organischen Erzeugnissen.
  • Wirtschaftliche Betriebe nach § 14 AO als einem Oberbegriff für Betriebe, anders als Vermögensverwaltung und somit mit der steuerlichen Folge als steuerfreie Körperschaft die von der Steuerfreiheit ausgenommen sind wenn sie einen Geschäftbetrieb bilden.
  • Gewerbliche Betriebe als selbständige nachhaltige Betätigung mit einer Gewinnerzielungsabsicht un der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Im Umsatzsteuerrecht spricht man von ein Unternehmen und nicht von einem Betrieb und so auch vom Geschäftsbetrieb im Ganzen nach § 1a UStG
  • Betriebe von einer gewerblichen Art unterliegen juristische Personen dem öffentlichen Recht der Körperschaftsteuer nach § 1 I Nr. 6 KStG, sofern sie nicht ohnehin in besonderen privatrechtlichen Unternehmensformen gekleidet sind wie beispielsweise die Sparkassen als Eigenbetriebe der öffentlichen Hand in der Unternehmunsform einer Kapitalgesellschaft sind sie sowieso unbeschränkt steuerpflichtig.

Bankenaufsicht

Bankenaufsicht

Bei der Bankenaufsicht handelt es sich um das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, nach dem Gesetzt über das Kreditwesen (KWG) von 1961 welches mehrfach novelliert wurde.

Auch relevant sind EG-Richtlinien begründet durch die Harmonisierung des Bankenrechtes in der EG wie die Richtlinien für Eigenmittel, Beaufsichtigung und Zulassung von Kreditinstituten.

Neben dem Bundesaufsichtsamt in Berlin wird die Aufsicht auch von Bankenverbänden und durch institutionalisierte Zusammenarbeit der Bundesbank durchgeführt.

Die Bundesländern üben eine Sonderaufsicht für Sparkassen aus.

Man verfolgt dabei die Ziele:

  • Sicherstellung einer funktionsfähigen Kreditwirtschaft
  • Schutz der Gläubiger der Banken vor Verlusten
  • Gewährleistung der Ordnung im Bankensektor

Branche

Branche

Der Begriff Branche beschreibt eine Gruppe von Unternehmen welche Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, welche aus der Sicht des Kunden einen ähnlichen Nutzen bieten oder sich auch gegenseitig ersetzen können und auf ähnlichen Rohstoffen basieren.

Innerhalb eines industriellen Sektors werden ebenso Unternehmen zu einer Branche zusammengefasst wenn sie das gleiche Herstellungsverfahren nutzen, wie beispielsweise in der Bauindustrie oder auch die gleichen Rohstoffe einsetzen wie beispielsweise bei der Mineralölverarbeitung.

Beizulegender Wert

Beizulegender Wert

Unter einem beizulegendem Wert versteht man den Wert durch den die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Vermögensgegenständen innerhalb des Umlaufvermögens verglichen werden können für die Prüfung von außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf.

So sind beispielsweise die Wiederbeschaffungskosten für Roh-, Betriebs- und Hilfststoffe beizulegende Werte, sofern es sich bei den Stoffen um einen Normalbestand handelt.