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E-Commerce

E-Commerce

E-Commerce ist die Abkürzung für „Electronic Commerce“ und wird in der Praxis und Wissenschaft uneinheitlich als Begriff verwendet.

Häufig wird als impliziter oder expliziter Bestandteil die Verwendung von elektronischen Netzen gesehen für Transaktionen und Geschäftsbeziehungen.

Dieses können Handelsaktivitäten in Form von Online-Shopping sein oder auch eine komplexe Vernetzung von Unternehmen und ihren Partnern.

Im engeren Sinne ist E-Commerce die realisierte Abwicklung, Anbahnung, Vereinbarung von ökonomischen Transaktionen zwischen Wirtschaftssubjekten über Telekommunikations- und Computernetze. Aber auch elektronisch realisierte Aktivitäten und Kommunikationsprozesse sowie Informationsprozesse zählen zum E-Commerce im engeren Sinne.

Man kann absatzseitigen E-Commerce mit elektronisch realisiertem Verkauf (Electronic Marketing) und beschaffungsseitigem E-Commerce betrachten mit dem realisiertem Einkauf von Leistungen auf dem Beschaffungsmarkt (Electronic Procurement).

Im weitern Sinne ist E-Commerce beschreibt alle Formen von elektronischer Geschäftsabwicklung über private und öffentliche Computer- und Telekommunikationssysteme. Auch unternehmensinterne und -übergreifende Wertschöpfungsprozesse zählen hierzu.

Die wesentliche Basistechnologie des E-Commerce ist das Internet das auf dem Übertragunsprotokoll TCP/Ip basiert und eine plattformunabhängige Kommunikation ermöglicht.

Es bietet auch kleineren Unternehmen neue Absatzwege und ermöglicht eine höhere Markttransparenz sowie gesunkene Informations- und Transportkosten.

Über geographische Grenzen hinaus können neue Absatzmärkte erschlossen werden.

Nachfrager können die angebotenen Dienstleistungen und Güter der Anbieter in Anspruch nehmen.

Man unterscheidet B2B als Business-toBussiness, C2A als Consumer-to-Administration, B2A als Business-to-Adminstration, B2G als Business-to-Government, C2C als Consumer-to-Consumer, B2C als Business-to-Consumer als unterschiedliche Aktionsbereiche.

Im B2C spielt Online-Shopping eine wichtige Rolle, bei C2C treten Konsumenten als Anfrager und Anbieter auf wie bei elektronischen Kleinanzeigen.

Erneuerbare Energien

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Erneuerbare Energien

Der Begriff erneuerbare Energien oder regenerative Energien beschreibt im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl, Gas etc. Energieformen die nicht auf eine endliche Ressource zurückgreifen.

Vor allem trägt der Ausbau von erneuerbaren Energien zur Nachhaltigkeit bei.

Durch die Nutzung von Sonnen-, Wasser-, Wind- oder Bioenergie sowie Geothermie wird der Ausstoß von CO2 verringert. Außerdem wird man abhängiger von den fossilen Energieträgern.

Dazu werden in Deutschland entsprechende Gesetze verabschiedet wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, EnEV, EEWärmeG etc.).

Die Nutzung der erneuerbaren Energien wird und die Steigerung der Energieeffizienz wird so gefördert.

Eventmarketing

Eventmarketing

Werden Events als Kommunikationsinstrument von der Unternehmens- und Markenkommunikation verwendet so spricht man von Eventmarketing.

Es werden spezielle Events veranstaltet die als Ziel die Markenkommunikation haben.

Man möchte so dichter an die Zielgruppe kommen und die Marke kommunizieren. Häufig kommt es durch eine hohe Austauschbarkeit von Produkten, Marktsättigung, Werberestriktionen, Kommunikations- und Informationsflut zu der Tatsache dass eine Erreichung der Verbraucher immer schwerer und teuer wird. So können die Verbraucher anders als über klassische Medien erreicht werden und Emotionen ausgelöst werden sowie eine Orientierung in Richtung Freizeit und Erlebnis erreicht werden.

Klassische Media-Etwas werden zu nehmend in Event- und Sponsoring-Etas umgeschichtet.

Das Event wird mit einem Ziel, Namen und bestimmter Art festgelegt. Die Veranstaltung wird so zu einem Event und einer Marke. Wichtig sind hier der Markennahme oder Markeneinführung, das Logo, die Corporate Identity (CI), eine Botschaft, Positionierung, Image, Verfügbarkeit, Bekanntheit, der Hersteller (Veranstalter), der Zusatznutzen, die Qualität, die Berechenbarkeit, Unique Selling Proposition (USP) usw.

Das Event muss klar deutlich machen wofür es steht, was neu ist oder anders ist und wieso die Besucher kommen sollten, welche Kunden und welche Bedürfnisse angesprochen werden sollen.

Man zielt durch das Marketing darauf ab das gewünschte, richtige Produkte an den Kunden zu bekommen durch das Eventmarketing.

Auch gilt es sich klar von Wettbewerbern zu differenzieren. Bei Dienstleistungen muss ein immaterielles nicht lagerfähiges Produkt beworben und erklärt werden.

Die Veranstaltung bietet verschiedene Interpretationsmöglichkeiten für Produkte und ihre Merkmale.

Ein Marketingmix sollte die Differenzierung über Service, Zusatznutzen und Qualität erreichen. Die Events können über große Plakate angekündigt werden. Man ermittelt den Aufwand und kalkuliert den Ertrag, auch müssen neben dem Programm, Grundnutzen, Gastronomie, Zusatznutzen etc. beachtet werden.

Es werden auch Eintrittspreise und Rabatte festgelegt sowie Preise für Getränke und Speisen.

Für die Distribution sind auch der Leistungsort des Events, An- und Abreise der Besucher, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring etc. wichtig sowie Projektmanagement, Eventmanagement, Sponsoring, Werbung, Markforschung, Messemarketing, Kundenzufriedenheit etc.

Ertragswert

Ertragswert

Unter dem Ertragswert versteht man den Wert einer Kapitalanlage die ermittelt wird auf Basis von zukünftigen Erträgen. So erfolgt eine Berechnung für Unternehmen, Häuser etc. zukunftsorientiert beim Ertragswert.

Der Ertragswert steht im Gegenteil zum Anschaffungswert als ein zukunftsorientierter Ansatz für die Bewertung eines Unternehmens oder Kapitalgutes.

Man versteht unter dem Ertragswert den Barwert von zukünftig erwarteten Nettobeträgen des Bewertungsobjektes.

Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization

Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization

Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization oder kurz EBITDA beschreibt ein Ergebnis welches vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Anlagevermögen und Goodwill und hat eine ähnliche Aussagekraft wie der Cashflow. So ermöglicht er nämlich das Aufzeigen des Finanzmittelzufluss.

EBITDA ist eine absolute Kennzahl die gebildet wird in dem man zum EBIT die Abschreibungen addiert.

Also EBITDA = EBIT + Abschreibungen.

Einzelfertigung

Einzelfertigung

In der Regel werden Einzelfertigungen in der Produktion nur bei einem konkreten Kundenauftrag durchgeführt. Typisch für die Einzelfertigung ist dass das Produkt eine technische Individualität aufweist und man für die Produktion somit eine spezielle Konstruktion benötigt.

Bei dieser Art der Fertigung unterscheidet man zwischen einer einmaligen Einzelfertigung und einer wiederholten Einzelfertigung. Die wiederholte Einzelfertigung wird für kleine Stückzahlen genutzt.

Die Produkte werden produktionstechnisch einzeln hergestellt. Es können auch Teile des Produktes als Serienfertigung oder Sortenfertigung erstellt werden bei der man jedoch die Teile des Produktes einzeln kombiniert.

Insbesondere bei Sonderanfertigungen, Massanfertigungen, der Anfertigung von komplexen Objekten für Grossmaschinen, Schiffen etc. wird die Einzelfertigung genutzt.

Bei der Einzelanfertigung werden verschiedene Organisationstypen der Fertigung unterschieden.

So gibt es:

  • Die Werkbankanferitgung
  • Die Baustellenfertigung
  • und die Werkstattfertigung

Man nutzt vielfach Methoden der Projektplanung als Planungsunterstützung.

EFTA

EFTA

Die Abkürzung EFTA steht für „European Free Trade Association“, also die europäische Freihandelszone.

Der Sitz eines Sekretariates ist in Genf.

Die EFTA war 1960 eine Gegenentwicklung zur EWG (der europäischen Währungsgemeinschaft) der Länder Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz.

Später traten Island 1970 und Finnland 1985 bei. Im Jahr 1973 traten Dänemark und Großbritannien aus, aufgrund des Beitritts zur EG (Europäischen Gemeinschaft).

Anders als bei der EG behielten die Mitgliedsstaaten ihre handelspolitische Selbständigkeit.

Zölle für Industriegüter und zum Teil für Agrarprodukte bis 1977 EFTA und EG beseitigt.

Es gibt mengemäßige Einfuhrbeschränkungen und Verbote für Ausfuhrzölle beim Handel zwischen den EFTA-Staaten.

Innerhalb der Finanzpolitik und der Wirtschaftspolitik arbeitet man in der EFTA hingegen lose zusammen.

Seit 1994 besteht für die EFTA und EG der Europäische Wirtschaftsraum EWR / EG mit rund 380 Millionen Verbrauchern.

Dabei wurde die Übernahme der EG-Regeln mit Ausnahmen wie der Agrarpolitik sowie mit Übergangsfristen vereinbart.

1995 sind Schweden, Finnland, Norwegen und Österreich der EU (EG) beigetreten.

Gegen die Teilnahme am EWR hat sich die Schweiz entschieden.

ECU

ECU

Das Kürzel ECU seht für European Currency Unit, die europäische Währungseinheit seit 1979. Sie wird aus einem Korb der Währungen von allen EG-Mitgliedsländern gebildet.

So beträgt der offizielle Leitkurs seit dem 8.10.1990 zu 1 EUR = 0,458641 E. oder 1 E. = 2,05586 EUR.

Seit dem 20.9.1989 gelten die folgenden Anteile für den ECU.

  • EUR 30,36%
  • Französischer Franc 19,0%,
  • Pfund Sterling 12,60%
  • Holländischer Gulden 9,4%
  • Italienische Lira 10,15%
  • Belgischer und Luxemburgischer Franc 7,9%
  • Dänische Krone 2,45%,
  • Irisches Pfund 1,1%
  • Griechische Drachme 0,8%
  • Spanische Peseta 5,3%
  • Portugiesischer Escudo 0,8%.

Der ECU löste die ERE und EWRE ab.

Dabei wird der ECU täglich von den Zentralbanken für die entsprechende Landeswährung auf Grundlage ihres Wechselkurses zum US-Dollar festgelegt.

Der E. wird in der EG in allen Tätigkeitsbereichen genutzt.

Seit Juni 1987 ist der E. in der Bundesrepublik im gleichen Umfang zugelassen für die private Verwendung wie eine Fremdwährung, allerdings kann kein E.-Bargeld abgehoben werden zu Lasten der E-Konten.

Wird täglich von den Zentralbanken für die jeweilige Landeswährung aufgrund ihres Wechselkurses zum US-Dollar festgestellt. Der E. wird in allen Tätigkeitsbereichen der EG benutzt. In der Bundesrepublik ist seit Juni 1987 private Verwendung der E. im gleichen Umfang wie eine Fremdwährung zugelassen, jedoch kann kein E.-Bargeld zu Lasten von E.-Konten abgehoben werden. Der E. soll zur Währung der EG in der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion werden.

ECU ist auch eine französische Goldmünze, erstmals verwendet 1266.

Ertragsgesetz

Ertragsgesetz

Bei dem Ertragsgesetz handelt es sich um ein Gesetz von einem abnehmenden Grenzbetrag.

Man beschreibt einen produktionstechnischen Sachverhalt welcher bei einer partiellen Faktorvariation auftritt.

Das Ertragsgesetz wurde im Ursprung für landwirtschaftliche Produktionsprozesse formuliert, als Bodenertragsgesetz. Hierbei nimmt man den Boden als fixen Faktor und die Arbeitsleistung als variablen Faktor an. Es wird eine Produktionsfunktion mit begrenzt substituionalen Produktionsfaktoren vorausgesetzt.

Bei der Gültigkeit des Ertragsgesetzes nimmt die Gesamtbetrag bei einer Erhöhung des Arbeitseinsatzes zunächst überproportional und anschließend unterproportional zu. Es kommt also zu positiven, aber abnehmenden Ertragserträgen.

Der absolute Ertrag geht abschließend zurück. Hierbei ist der Boden zunächst Überschussfaktor, dessen Aufnahmekapazität für Arbeitsleistungen mit einem ständig steigendem Arbeitseinsatz irgendwann erschöpft ist.

Der Zusammenhang wird auch durch den Verlauf des Grenzertrages und Durchschnittsertrages widergespiegelt. So wächst der Grenzertrag zunächst und erreicht ein Maximum bei Ao und nimmt dann ab. Für den Durchschnittsbetrag gilt dieses auch, er erreicht sein Maximum, wenn sich beide Kurven schneiden.

Die neoklassische Produktionsfunktion in der neoklassischen Produktionstheorie geht von Beginn an von positiven und abnehmenden Grenzerträgen aus.

Empirismus

Empirismus

Der Empirismus beschreibt eine erkenntnistheoretische Lehre welche den Ursprung aller Erkenntnis in Beobachtungen und Sinneswahrnehmungen beim Sensualismus hat.

Die radikal-empiristische Vorstellung sieht vor, dass man an alle Sachverhalten die von Interesse sind vorurteilsfrei heran tritt und dabei die beobachteten Tatbestände sammelt und durch Induktion verallgemeinert.

Abgeschwächte Versionen des Empirismus sind der Neopositivismus und Neoempirismus. Bei ihnen wird zwischen der theoretischen Sprache und einer Betrachtungssprache unterschieden. So wurde es möglich Begriffe einzuführen die sich nicht unmittelbar auf die zu beobachtenden Tatbestände richten.

Erschöpfliche Ressource

Erschöpfliche Ressource

Bei einer erschöpflichen Ressource handelt es sich um eine natürliche Ressource deren Gesamtbestand in der Erde jedoch für menschlich relevante Planungszeiträume konstant vorhanden ist.

Wegen ihrer vorhandenen Gesamtmenge wird durch den Abbau in der Gegenwart einer Einheit in der Zukunft der Bestand der erschöpflichen Ressource um eins verringert.

Es kommt so zu einer rivalisierenden Ressourcennutzung zwischen Vergangenheit und Zukunft, welche jedoch durch Maßnahmen wie Recycling abgemildert werden kann, beispielsweise für Metalle etc.

So steht die erschöpfliche Ressource im Gegensatz zur erneuerbaren Ressource.

Typische Beispiele sind die traditionellen Energieträger wie Erdgas, Kohle, Öl und auch mineralische Stoffe.

E-Commerce

E-Commerce

E-Commerce beschreibt eine elektronische Geschäftsabwicklung und steht für Electronic Commerce.

Zum E-Commerce gehört der Verkauf und Kauf von Waren und Leistungen über elektronische Verbindungen.

Typisch für E-Commerce ist die Nutzung von elektronischen Wegen wie Internet oder Netzwerke von Mobilfunkanbietern und nicht die Nutzung von physischen Kontakt und Austausch der Beteiligten für die elektronisch abgewickelten Geschäftsprozesse wie Verkauf und Kauf von Dienstleistungen und Waren sowie Onlinebanking, After-Sales-Service, Werbung etc.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

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Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Erweiterter Eigentumsvorbehalt beschreibt eine Form des Eigentumsvorbehaltes.

Es ist somit eine Form des Sicherungsgeschäftes. So werden nicht nur Kaufpreisforderung durch des Gläubiger-Verkäufers, sondern auch andere Gläubigerforderungen bei einem Vorbehaltsverkauf mit abgesichert.

So kann zum Beispiel der Kontokorrentvorbehalt vereinbart werden bis zur Tilgung aller Forderungen aus dem Kontokorrent.

Nach § 449 III BGB kann der erweiterte Eigentumsvorbehalt nichtig werden, wenn durch die Tilgung der Forderungen eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen abhängig gemacht wird.

Empirisches Management

Empirisches Management

Empirisches Management geht davon aus, dass sich die Realität anders entwickelt als geplant. Man kann so Pläne nur kurzfristig erstellen.

Diese werden abgearbeitet und anschließend überprüft. Nun sieht man den Ist-Zustand und kann erneut Pläne fassen die besser zu aktuellen Situation passen, wie bei Scrum.

Für das empirische Management nutzt man 3 Prinzipien:

  1. Die Transparenz, um die Realität klar sehen zu können
  2. Die Inspektion, um bewerten und interpretieren zu können was man sieht
  3. Die Adaption, um einen Plan für die nächsten Schritte zu fassen

Epic

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Epic

Mit einem Epic (Epos) werden im agilen Projektmanagement mehrere, miteinander in Verbindung stehende Anwendungsfälle zusammen gefasst.

Daraus ergeben sich die folgenden Vorteile:

  • Der Einsatz von Epics ermöglicht eine leichtere Erfassung von Teilbereichen.
  • Bei größeren Projekten helfen sie den Überblick im Projektverlauf zu behalten.
  • Man kann auf einer abstrakten Ebene die Teile eines Produktes beschreiben ohne auf die einzelnen Details eingehen zu müssen.

Epics sind, ähnlich wie User Stories, exemplarisch gehalten. Sie sind jedoch größer. Eine User Story wird meist in einem Sprint umgesetzt. Ein Epic kann sich hingegen über mehrere Sprints hin erstrecken.

So zerfällt ein Epic irgendwann in einzelne User Stories.

Die User Stories stellen einen Nutzen aus Benutzersicht dar, jedoch noch keinen Geschäftswert. Der Geschäftswert ist erst durch ein Epic gegeben.

Der Fortschritt kann daher besser anhand von Epics als an User Stories dem Management etc. präsentiert werden

Da Epics nicht einzeln implementiert werden, benötigt man für sich nicht unbedingt Akzeptanzkriterien.

Eigentumsvorbehalt

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Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt beschreibt, dass beim Kauf unter einem Eigentumsvorbehalt das Eigentum erst bei der vollständigen Zahlung des Kaufpreises an den Käufer übergeht. Der Käufer hat für den Ausgleich ein Anwartschaftsrecht, durch das er Rechte erhält die denen eines Eigentümers ähneln.

Der Verkäufer kann noch vom Vertrag zurück treten, wenn der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug kommt. Damit verfällt auch der Eigentumsvorbehalt.

Ist der Verkäufer noch Eigentümer so kann er bei einer Zwangsvollstreckung der Gläubiger des Käufers einen Drittwiderspruchsklage einlegen.

Dabei kann der Eigentumsvorbehalt auch verlängert werden falls der Käufer die gekaufte Sache umarbeitet oder an einen gutgläubigen Dritten verkauft.

Sollte dem Käufer der Weiterverkauf nicht gestattet sein so macht er sich einer Unterschlagung nach § 246 StGB schuldig.

Man kann das Anwartschaftsrecht ist pfändbar und auch übertragbar. Die Übertragung wird durch Vorschriften geregelt die für die Übertragung des Eigentumes gelten. In dem Fall ist auch ein gutgläubiger Erwerb möglich.

 

 

Erlösschmälerungen

Erlösschmälerungen

Bei Erlösschmälerungen kommt es durch Erlösminderungen wie Rabatte und Skonti, durch Erlöskorrekturen wie Korrektur von Berechnungsfehlern oder durch Erlösberichtigungen wie Boni zu einer Minderung der Bruttoerlöse und so zur einer Schmälerung der Nettoerlöse.

Auch Gewährleistungsansprüche in Folge der Garantie oder ein Preisnachlass durch Mängelrügen kann zur Erlösschmälerung führen.

Bei der Buchung erfolgt die Buchung der Erlösschmälerung auf Unterkonten, wenn die Erlösschmälerung nicht direkt die Rechnung auf einem geringen Nettowert ausgestellt wird.

Durch die Schmälerung wird auch die Umsatzsteuer geschmälert. Auch muss die ausgestellte Rechnung an den Abnehmer angepasst werden. Der Abnehmer muss bei der Vorsteuer entsprechend ebenfalls korrigieren.

Embargo

Embargo

Ein Embargo wird staatlich angeordnet und ist eine Zwangsmaßnahme mit der man den Güterhandel mit einem bestimmten Staat unterbindet. Häufig wird es genutzt, wenn eine Land Verletzungen gegen Völkerrechte begeht, um es wirtschaftlich von anderen abzutrennen bzw. zu benachteiligen.

Dabei gilt es zwischen einem Embargo und einem Boykott genau zu unterscheiden. So ist ein Boykott ein Prozess der eher passiv, ein freiwilliger Verzicht ist und privatwirtschaftlicher Natur. Das Embargo hingegen ist aktiv organisiert durch Verbote und deren Durchsetzung von staatlicher Seite.

Embargo im Unterschied zu Sanktion, Retorsion und Blockade

Das Embargo ähnelt einer Sanktion die eine Reaktion eines Staates auf ein völkerrechtswidriges Verhalten ist. So kann eine Sanktion von einem Staat gegenüber einem anderen verhängt werden.

Die Retorsion hingegen ist eine Vergeltung die häufig zusammen mit handelspolitischen Sanktionen verwendet wird. So kann ein Embargo auch eine Retorsion sein. Sie kann auch in Form eines Retorsionszolls verhängt werden.

Eine Blockade hingegen ist eine rein militärische Maßnahme. Mit dieser kann auch ein ziviles Embargo durchgesetzt werden.

Die EU kann im Rahmen der GASP (Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) eigenständige Embargos verhängen. Dabei wird die Überwachung durch die Zollabfertigung bei der Einfuhr und Ausfuhr an der Zollstelle durchgeführt.

Es sind für die enstehenden Nachteile von Exporteuren etc. durch ein Lieferverbot, Zahlungsverbot etc. im Außenwirtschaftsgesetz AWG und der Außenwirtschaftsverordnung AWV keine Entschädigungen vorsehen.

Bei der der Euler Hermes Kreditversicherung-AG kann man sich gegenüber politische Risiken weitestgehend absichern.

Exportkreditgarantien des Bundes

Exportkreditgarantien des Bundes

Exportkreditgarantien des Bundes dienen der Absicherung von Exportgeschäften gegenüber Käuferrisiken wie Schadenstatbeständen oder Länderrisiken wie politische Schadenstatbestände. Sie sind zugunsten von deutschen Exporteuren und Finanzinstituten, Kreditinstituten gestaltet.

So gilt das Subsidiaritätsprinzip, so sollten Ausfuhrdeckungen die auf dem privaten Versicherungsmarkt in derselben Art und Umfang angeboten werden nicht als Exportgarantien des Bundes übernommen werden. Die Exportgarantien vom Bund werden nur übernommen, wenn eine vernüftige Aussicht auf einen schadensfreien Verlauf des Exportgeschäftes besteht. So kommt es in der Praxis zu Deckungsausschlüssen und Deckungsbeschränkungen in Folge dieses Prinzipes.

Organisiert wird dieses durch das Mandatar-Konsortium zu dem die PwC Deutsche Revision AG und Euler Hermes Kreditversicherungs-AG gehören.

Eine Entscheidung über die Übernahme von Exportgarantien fällt der interministerielle Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften.

Man unterscheidet Exportkreditgarantien in Form von Bürgschaften und Garantien. Die Bürgschaften decken Exportgeschäfte mit ausländischen Vertragspartner, Staaten etc. und die Garantien gelten für andere ausländische Vertragspartner.

Fabrikationsrisikodeckungen und Ausfuhrdeckungen (Forderungsdeckungen) können Garantien oder Bürgschaften sein.

Entgelte werden gestaffelt erhoben abhängig von 7 Länderrisikogruppen, nach Laufzeit der Deckung, Käuferkategorien, Rahmen des Exportgeschäftes etc.

Der Deckungsumfang geht aus den Merkblättern des Hermes-AGA-Reports bzw. von Hermes hervor. Auch ist der Exporteur in jedem Fall mit einer Selbstbeteiligung beim Ausfall (Selbstbehalt) beteiligt.

Erbschaftsteuerreform

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Erbschaftsteuerreform

Bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.11.2006 (1 BvL 10/02; BVerfGE 117, 1) war die Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar. Eine neue Regelung erfolgte über das Erbschaftsteuerreformgesetz, das am 01.01.2009 in Kraft trat.

Nun erfolgt die Besteuerung von Betriebsvermögen und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Berücksichtigung der Begünstigung in Form des sogenannten Verschonungsabschlags. So werden 85 % bzw. 100 % des begünstigten Betriebsvermögens von der Steuer befreit, sobald gewisse Voraussetzungen der Einhaltung von Lohnsummen und Behaltensvorschriften erfüllt sind.

Übersteigt der steuerpflichtige Vermögensteil 150.000 Euro nicht, verbleibt er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz (Abzugsbetrag). Übersteigt der Wert des Vermögens mehr als 150.000 Euro verringert sich der Abzugsbetrag. Der Wert verringert sich um 50 % des 150.000 Euro übersteigenden Betrages, so folgt, dass der Abzugsbetrag bei 450.000 Euro bei 0 Euro ankommt. Da begünstigte Betriebsvermögen gilt für die EU- und EWR-Länder.

Außerdem sind die persönlichen Freibeträge in den Steuerklassen erhöht.

Grundvermögen erfolgt bei der Bewertung in Form vom gemeinen Wert. Vermietete Wohnimmobilien erhalten einen Wertabschlag von 10%.

Selbst genutztes Wohneigentum ist bei 10 jähriger Selbstnutzung von Todes wegen freigestellt. Für Kinder der gilt die Begünstigung bis zu einer Fläche von 200 qm.