Zum Inhalt springen

Greenwashing

Greenwashing

Unter Greenwashing versteht man den Versuch von Unternehmen ein grünes Image zu erlangen durch Marketing- und PR-Maßnahmen ohne dabei jedoch wirklich die entsprechenden Maßnahmen auch in der Wertschöpfung zu implementieren. Im Ursprung bezog sich der Begriff auf eine suggerierte Umweltfreundlichkeit. Heute nutzt man den Begriff auch für eine suggerierte Unternehmensverwantwortung.

Geometrisch-degressive Abschreibung

Geometrisch-degressive Abschreibung

Für die geometrisch-degressive Abschreibung ist typisch, dass sie die ersten Jahre der Nutzung stärker belastet als die darauf folgenden. Man schreibt jährlich immer den gleichen Prozentsatz vom entsprechenden Buchungswert ab. Jedes Jahr fallen jedoch die Abschreibungsbeträge bei einem gleich bleibenden Abschreibungssatz, dadurch wird der Restbuchungswert immer kleiner. So erreicht die geometrisch-degressive Abschreibung theoretisch nie den Restwert Null. In Deutschland ist es daher sinnvoll und steuerlich erlaubt von der geometrisch-degressive Abschreibung auf eine lineare Abschreibung zu wechseln.

Geldfunktionen

Geldfunktionen

Man unterscheidet 3 ökonomische Funktionen des Geldes „Triade des Geldes“.

  1. So dient es zur ökonomisch effizienten und rationalen Gestaltung von Tauschvorgängen als Taus- und Zahlungsfunktion.
  2. Auch werden ungleiche Güter rechenhaft gemacht durch unendlich viele relative Preise in einer modernen Volkswirtschaft transformiert auf eine geringe Anzahl von absoluten Preisen, also als Rechenmittelfunktion.
  3. Außerdem dient es als Vermögen in Form höchster Liquidität für die Aufbewahrung über die Zeit als Wertaufbewahrungsfunktion.

In einer arbeitsteiligen Wirtschaft sind die Rechenmittel- und Tauschfunktion von größter Bedeutung. Sie ermöglichten den Übergang von einer Naturalaustauschwirtschaft hin zu einer Geldwirtschaft.

Geld hat so vom Tauschmittel hin zu Wertaufbewahrung hin geholfen. Die Zentralbank steuert die Geldmenge und Ausgabe.

Geldmarkt

Geldmarkt

Der Begriff Geldmarkt beschreibt einen Markt für kurzfristige Geldausleihungen. An diesem fragen und bieten in erster Linie Banken nach.

Dabei richtet sich der Zins nach Nachfrage, Angebot und Leihfrist (wie Monatsgeld, Tagesgeld, Dreimonatsgeld etc.)

Ein sinkender Zins deutet darauf hin, dass mehr kurzfristige Mittel angeboten als nachgefragt werden. Ein steigender Zins zeigt eine Verknappung.

Der Geldmarkt ist ein Finanzmarktsegment für kurzfristige Ausleihungen mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr. Er ist Teil des Finanzmarktes auf dem vor allem Zentralbankgeld gehandelt wird mit verschiedener Fristigkeit zwischen den Banken um Liquiditätsspitzen auszugleichen.

Auch Geldmarktpapiere werden hier zwischen den Banken und der Bundesbank zu festgesetzten Konditionen gehandelt mit Rücknahmesatz, Abgabesatz usw.

Nach der Keynesschen Theorie bestimmt der Geldmarkt den Zinswert. Es handelt sich um einen Partialmarkt der Makroökonomik.

Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben gehören Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren sowie Oberflächenwassergebühren.

Jedes Jahr erhält der offenkundige Eigentümer des entsprechenden Grundstücks einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben.

Dabei erfolgt die Erhebung der Grundbesitzabgaben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen.

Nach dem Bürokratieabbaugesetz II  sind Einwände, die sich gegen die in den Satzungen festgelegten Gebührensätze oder die Höhe des Grundsteuerhebesatzes richten unmittelbar dem zuständigen Verwaltungsgericht vorzubringen.

Geldmarktpapiere

Geldmarktpapiere

Unter dem Begriff „Geldmarktpapiere“ versteht man kurzlaufende Wertpapiere, also bis zu 90 Tagen. Zu ihnen gehören Schatzwechsel und Schatzanweisungen vom Bund, den Ländern, Vorratsstellenwechsel bei Privatdiskonten welcher der Geldmarktregulierung durch die Bundesbank dienen.

Von der Bundesbank werden für diese Papiere Verkaufs- und Ankaufssätze festgesetzt entsprechend den kreditpolitischen Absichten.

So unterscheidet man bei den Geldmarktpapieren:

  1. Die Finanzierungspapiere die man unterteilt werden in die Geldmarktregulierung eingreifende wie Schatzwechsel des Bundes mit einer jederzeitigen Rückgabe vor Fälligkeit gegen Zentralbankgeld und solche die nicht einbezogen sind in die Geldmarktregulierung wie die N-Papiere als unverzinsliche Schatzanweisungen.
  2. Privatdiskonte welche die Bundesbank auch zur Geldmarktregulierung ankaufen kann.
  3. Mobilisierungspapiere und Liquiditätspapiere für das Betreiben einer Offenmarktpolitik, sie gibt es nur als N-Titel.

Grenzrate der Substitution

Grenzrate der Substitution

Bei der Grenzrate der Substitution handelt es sich um einen Differentialquotienten. Dieser gibt an auf welche Menge von einem Gut Y ein Nachfrager verzichten muss, damit durch eine Erhöhung des Nachfragemenge des Gutes X sich der selbe Nutzen ergibt wie bei einer unveränderten Nachfragemenge zwischen X und Y.

Man beschreibt also zwischen 2 Gütern das Austauschverhältnis für infinitesimal kleine Mengenänderungen innerhalb der Nachfragestruktur von 2 Gütern.

Nach dem Gosenschen Gesetzt gilt, das für die Aufrechterhaltung des Nutzenniveaus bei einer gleichmäßigen Verringerung der Nachfrage von einem Gut eine steigende Menge durch ein Substituionsgutes notwendig ist.

Geschäftswert

Geschäftswert

Der Geschäftswert stellt den Wert der Organisation des Unternehmens, den Kundenstamm etc. dar, es handelt sich hierbei um ein immaterielles Wirtschaftsgut, im Englischen „goodwill“ oder auch „Faconwert“.

Es ist nur der erworbene Geschäftswert bilanzierungsfähig.

Der Firmenwert ist der Mehrwert zwischen dem Ertragswert und dem Gesamtwert eines Unternehmens sowie die der Summe der Zeitwerte, Teilwerte des Vermögens abzüglich der Schulden im handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne.

Beim Geschäftswert kommen besondere Gewinnchancen als Übergewinn zum Ausdruck, welche auf dem Kundenstamm, dem Ruf des Unternehmens, seinem Image, der Mitarbeiter, dem Know How, der Unternehmensleitung, dem Standort, der Marktstellung, der Absatzorganisation, den langfristigen Geschäftsbeziehungen etc. basieren.

Man unterscheidet den durch eigene Aufwendungen geschaffenen originären Geschäftswert von derivativen Geschäftswert, welcher entgeltlich erworben wurde wie durch den Unternehmenskauf.

In der Handelsbilanz darf man nur den derivativen Geschäftswert aktivieren. Für den originären Geschäftswert gibt es nach §§ 248 Abs. 2, 255 Abs. 4 HGB ein Bilanzierungsverbot.

Wird von dem Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht, so muss man ihn in den 4 folgenden Jahren mit mindestens 25 % abschreiben oder auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen nach nach § 255 Abs. 4 HGB.

Ein Wertmaßstab für die Erstaktivierung ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Übernahmegegenleistung und dem Zeitwert des übertragenen Reinvermögens.

Weiterhin besteht in der Steuerbilanz ein Aktivierungsverbot für den originären Geschäftwert, allerdings muss ein entgeltlich erworbener, derivativer Geschäftswert aktiviert werden nach § 5 Abs. 2 EStG und zwar mit 15 Jahren steuerlicher Abschreibung.

Als Wertmaßstab für die Erstaktivierung sind Anschaffungskosten anzusetzen, welche dem Mehrbetrag aus der Differenz von der Übernahmegegenleistung und den Teilwerten des zu bewertenden Reinvermögens entsprechen.

Sollte sich die Zahlung als eine Fehlentscheidung erweisen so ist eine Teilabschreibung möglich, der niedrige Wert ist nach einer anerkannten Berechnungsmethode wie direktem oder indirektem Verfahren zu schätzen.

Man muss den derivativen Geschäftswert nach § 101 Nr. 4 BewG auch in der bewertungsrechtlichen Vermögensaustellung nutzen und ihn wie in der Steuerbilanz bewerten nach § 109 Abs. 4 BewG.

Goldwährung

Goldwährung

Man spricht auch vom Goldstandard, einem Währungssystem in welchem die Währungseinheit an einen bestimmten Goldbetrag gebunden ist.

Es werden verschiedene Variationen unterschieden:

  • Die Goldumlaufwährung nutzt Goldmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel im Umlauf, Banknoten müssen zu einem bestimmten Anteil durch Gold gedeckt sein und auf Verlangen in Gold umgetauscht werden können
  • Die Goldkernwährung nutzt keine Goldmünzen im Umlauf, allerdings sind Banknoten zu einem bestimmten Teil durch Gold gedeckt
  • Bei der Golddevisenwährung nutzt man zur Deckung von umlaufenden Banknoten neben Gold auch Devisen nach dem Bretton-Woods-Abkommen

Gemeiner Wert

  • von

Gemeiner Wert

Im Steuerrecht spricht man von einem gemeinen Wert als Legaldefinition nach § 9 BewG als dem Wert der durch den Preis bestimmt wird welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre für ein Wirtschaftsgut abhängig von seiner Beschaffenheit bei der Veräußerung. Man berücksichtigt dabei alle Einflüsse die den Preis beeinflussen sowohl persönliche als auch ungewöhnliche Verhältnisse.

Zu den Beschaffenheiten des Wirtschaftsgutes gehören die eigenen Merkmale wie beispielsweise die Lage und Größe eines Grundstückes als auch die von außen kommenden Merkmale wie beispielsweise Bauauflagen, Abbruchverpflichtungen oder Wegegerechtigungen.

Dabei ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis meist nicht mit dem tatsächlich erzielten Preis gleichzusetzen, denn der tatsächliche Preis lässt nur bedingt Rückschlüsse auf den erzielbaren Preis zu.

Der Preis im gewöhnlichen Verkehr wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt.

Für die Ermittlung des gemeinen Wertes nutzt man am sichersten die Vergleichswertmethode also den Vergleich mit tatsächlich erzielten zuverlässigen Verkaufspreisen. Der Preis kann auch nach dem Ertragswertverfahren ermittelt werden oder nach dem Sachwertverfahren. Ebenso ist eine Schätzung möglich, so nutzt man für bestimmte Gruppen von Wirtschaftsgütern bestimmte Schätzungsverfahren welche von der Rechtsprechung anerkannt sind und von der Finanzverwaltung zugrunde gelegt werden.

Für die steuerliche Bewertung gilt, dass man den gemeinen Wert immer dann ansetzt, wenn nicht anderes vorgeschrieben ist oder etwas spezielles wie ein Teilwert, Nennwert, Kurswert, Ertragswert, Steuerbilanzwert als verlängerte Maßgeblichkeit.

Mögliche Ausnahmen sind beispielsweise definiert in § 12 IV BewG oder in § EStG.

Der gemeine Wert gewinnt durch die Reform der Erbschaftssteuer an Bedeutung.

Man verwendet ihn auch als Bewertungsmaßstab bei normierten Bewertungsverfahren wie Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren etc. oder auch zur Wertbemessung von Bestandteilen wie dem Bodenwert.

In der Versicherungswirtschaft versteht man unter dem gemeinen Wert den Marktpreis den ein Versicherungsnehmer für eine Sache erzielen kann.

Die Entschädigung wird in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung die Entschädigung auf der Basis des gemeinen Wertes berechnet, wenn ein Gebäude verwahrlost ist oder baufällig und nicht mehr bewohnbar oder auch zum Abbruch bestimmt ist.

Man nutzt die Entschädigung nach dem gemeinen Wert, dadurch verhindert man ungerechtfertigte hohe Entschädigungen nach dem Neuwert oder Zeitwert. Somit kann man das subjektive Risiko eingrenzen.

Global Sourcing

Global Sourcing

Unter Global Sourcing versteht man eine Sourcingstrategie im Einkauf, dabei bedient man sich bei der Beschaffunspolitik auch internationaler Quellen.

Hauptziel des Global Sourcing ist die Senkung der Beschaffungskosten.

Der Erfolg des Global Sourcing hängt davon ab wie weit es als eine verbindliche kognitive Orientierung von allen Beteiligten akzeptiert wird.

Es ergeben sich das Global Sourcing verschiedene Vorteile wie:

  • Senkung der Materialkosten
  • Eine geregelte Versorgung mit Gütern die im Inland knapp sind
  • Schaffung neuer Absatzmärkte
  • Gesteigerte Transparenz von globalen Leistungen

Allerdings ergeben sich auch Nachteile beim Global Sourcing wie:

  • Risiken beim Transport und der Qualität
  • Aufbau höherer Sicherheitsbestände
  • Kommunikationsschwierigkeiten

Beim Global Sourcing unterscheidet man 3 Ausrichtungen:

  • Das „international purchasing“ als eine Erweiterung der Beschaffungspolitik auf internationale Bezugsquellen, also eine Globalisierung bei dem Materialmanagement
  • Die strategische Ausrichtung des Supply Management ist funktionsübergreifend und umfassend und dient der Sicherung von Erfolgspotentialen für das Unternehmen. Es soll eine bessere Handbarkeit erreicht werden von Risiken und Chancen von heterogenen Umwelten, durch rechtzeitige Erkennung.
  • Es kommt zur einer vollintegrierten Funktion durch die Beschaffung des Unternehmens als Grenzystem und der Eignung die Komplexität der Umwelt zu senken und Spannungen die zwischen den heterogenen Umwelten und den Subsystemen bestehen produktiv für das Unternehmen nutzen zu können.

Grenzkosten

Grenzkosten

Bei den Grenzkosten handelt es sich um die Kosten welche jeder Produktionseinheit hinzu gerechnet werden. Man spricht auch von Marginalkosten.

Durch sehr kleine Werte für x->0 ergibt sich aus dem Quotienten delta K / delta x der Differenzialquotient K'(x) = d K(x) / d (x). Es handelt sich bei den Grenzkosten somit um die Steigung der Gesamtkostenfunktion.

Dabei ist der aufsteigende Ast der Grenzkostenkurve vom Minimum der durchschnittlichen variablen Kosten an bei einer vollständigen Konkurrenz gleich der Angebotskurve.

Sie dient bei einer unvollkommen Konkurrenz zur Bestimmung des Cournotschen Punktes, monopolistischer Preisbildung.

Für die Ermittlung der Preisuntergrenze und als Grundlage für die Grenzplankostenrechnung sind die Grenzkosten wichtig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Im Englischen spricht man auch von „low value items“. Die geringwertige Wirtschaftsgüter sind Vermögensgegenstände welche einer selbständigen Nutzung unterliegen und im Jahre der Anschaffung sofort abgeschrieben werden können.

Dabei müssen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieser Güter ohne Umsatzsteuer unter 410 Euro liegen.

Grundbuch

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein geführtes Register bei den Amtsgerichten, dem Grundbuchamt in welchen die in dem Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundstücke aufgeführt werden nach Größe, Eigentümer, Parzellen und Belastungen.

Das Einsichtrecht besteht für jeden der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann wie Hypothekengläubiger etc.

Als Grundbuch wird auch das Bchführungsjournal bezeichnet. In der Buchführung spricht man auch vom Journal, Primanota oder Memorial und dokumentiert im Rahmen der Buchführung alle Geschäftsvorfälle in ihrer chronologischen Reihenfolge. Dabei erfolgt die Beschreibung der Vorgänge in einer kaufmännisch üblichen knappen Form und beschränkt sich auf die Informationen die für buchhalterische Zwecke notwendig sind.

Grundkapital

Grundkapital

Das Grundkapital, auf Englisch „capital stock“ bezeichnet gezeichnetes Kapital einer AG (Aktiengesellschaft).

Das Aktien- oder Nennkapital einer Aktiengesellschaft ergibt sich als Summe der Nennwerte der ausgegebenen Aktien (Vorzugs- und Stammaktien).

Bei der Bilanzierung erscheint das Grundkapital auf der Passivseite als ersten Posten.

Mit dem Grundkapital beschreibt man bei der Gründung einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien das mindestens aufzubringende und in Aktien zerlegte Kapital als Teil des Eigenkapitals, dabei darf das Grundkapital nicht ohne eine Satzungsänderung verändert werden, außer im Fall eines genehmigten Kapitals.

Man unterscheidet es von dem Gesellschaftsvermögen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schützt den funktionsfähigen Wettbewerb durch die Sicherung der Wettbewerbsfreiheit.

Dabei werden verschiedene Schwerpunkte beachtet wie:

  1. Ein generelles Kartellverbot bei dem einige Wirtschaftsbereiche ausgenommen sind wie Land- und Forstwirtschaft, Kohle, Stahl, Verkehr, Versorgung mit Strom, Wasser, Gas, Kreditgewerbe und Versicherungswirtschaft. Einige Kartellformen sind anmelde- bzw. zulassungspflichtig wie Normen-, Tpyen-, Rabatt, Konditionen-, Rationalisierungs-, Kooperations-, Spezialisierungs-, Export-, Import- und Strukturkrisenkartelle.
  2. Die Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen
  3. Die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, als Fusionskontrolle
  4. Das Verbot von aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen
  5. Das Verbot von vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen, die man auch Preisbindung an der zweiten Hand nennt. Das Bundeskartellamt wacht über den Gesetzesvollzug. Dem Berliner Kammergericht und dem Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz obliegt die endgültige Entscheidungskompetenz in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Wandel des wettbewerbspolitischen Leitbildes wird in 5 Novellierungen widergespiegelt. Früher war die Schaffung und Steuerung von Rahmenbedingungen für ein freies Spiel der Kräfte auf dem Markt ein primäres Ziel, heute steht die Sicherstellung der Entfaltung eines leistungsbezogenen Wettbewerbes im Vordergrund.

Genußschein

Genußschein

Der Genußschein ist eine Urkunde welche die Vermögensrechte an einer Gesellschaft verbrieft, jedoch nicht mit Stimmrechten verbunden ist, also in der Regel Ansprüche auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös.

Somit handelt es sich bei dem Genußschein um ein aktienähnliches Wertpapier, das einen Recht, das Genußrecht am Reingewinn oder Liquidationserlös, Liquidation einer AG verbrieft.

Dabei werden Genußscheine bei Sachgründungen mit schwierigen Bewertungsfragen, Umfinanzierungen, Sanierungen, als Vergütung für Lizenzbenutzung, Patentnutzung emittiert, Emission.

Anders als bei einer Aktie verbrieft das Genußrecht keine Mitgliedschaft.

Das Aktienrecht AktG sieht für die Emission von Genußscheinen vor, dass mit einer 3/4 Mehrheit des vertretenden Aktienkapitals auf der Hauptversammlung über sie beschlossen werden soll bei einer Aktiengesellschaft.

Gesamtkostenverfahren

Gesamtkostenverfahren

Bei dem Gesamtkostenverfahren handelt es sich um ein Verfahren zu Erstellung der Bank-GuV-Rechnung.

Dabei werden alle im Geschäftsjahr angefallen Erträge den Aufwendungen gegenüber gestellt, zu unterscheiden vom Umsatzkostenverfahren.

Es handelt sich um ein Verfahren zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung das nach dem Bilanzrichtliniengesetz zugelassen ist.

Man stellt den Aufwendungen die gleiche Leistungsmenge bezogene Erträge gegenüber für die Periode. Dabei handelt es sich um produzierte Leistungen und nicht nur um die abgesetzten. Auch Erhöhungen im Bestand an unfertigen und fertigen Erzeugnissen fließen mit ein. Bei einer Minderung zieht man sie entsprechend ab.

Der § 275 (2) HGB sieht vor das nach dem Bilanzrichtliniengesetz die Gewinn- und Verlustrechnung in das Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit und in das außerordentliche Ergebnis zu gliedern ist bei gesondertem Ausweis des Steueraufwandes. Es gelten auch wichtige Änderungen bei der Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge zu Gliederungsposten gegenüber dem AktG in Alter Fassung wie Wegfall wichtiger Einzelposten, Nettoausweis der Umsatzerlöse, andere Definition des nur noch wahlweise auszuweisenden Rohergebnisses.

Geschäftsbanken

Geschäftsbanken

Mit Geschäftsbanken bezeichnet man Kreditinstitute die alle universell tätig tätig sind, also Universalbanken, im Gegensatz zu Spezialbanken.

Man unterscheidet in Deutschland 3 Arten von Geschäftsbanken:

  • private Geschäftsbanken als Kreditbanken
  • öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wie Sparkassen und Girozentralen
  • sowie genossenschaftliche Kreditinstitute wie Raiffeisenbanken und Volksbanken

Gap-Analyse

Gap-Analyse

Der Begriff Gap, auf Englisch „Lücke“ beschreibt bei der Gap-Analyse eine Darstellung von Abweichungen welche auf verschiedenen Annahmen bezüglich zukünftiger Entwicklungsverläufe eines Geschäftes beruhen.

Die Gap-Analyse bietet ein grobes, wenig differenziertes sowie exploratives Instrument zur Analyse. Methoden die differenzierter sind und sich somit einer Gap-Analyse anschließen sollten sind strategische Analysen wie eine Produkt-/Markt-Matrix oder eine Portfolio-Analyse.

Im strategischen Management ist die Gap-Analyse ein Instrument welches die Interpretation der entstandenen Lücke ermöglichst sowie mögliche Vorschläge um diese Lücke zu schließen.

Bei der Darstellung der Gap-Analyse in einem Koordinatensystem wird auf der Ordinate der Lückenindikator wie der Umsatz aufgetragen und auf der Abszisse die Zeit. So ergibt in der Regel die untere Kurve die Extrapolation des Basisgeschäftes, die obere Kurve bildet die Entwicklung des Geschäftes ab, sofern alle Potenziale der Unternehmung genutzt werden für die Nutzung künftiger Gelegenheit und Meidung von Gefahren. Bei der Potenitalanalyse werden mögliche zukünftige erwartete Veränderungen in den Bestand der Potentiale des Unternehmens mit betrachtet.

Ziel der Gap-Analyse ist es die vorhandene Lücke zu schließen. Dazu können Potentiale des Unternehmens genutzt werden, Veränderungen bei den Wertschöpfungsstrategien vorgenommen werden wie eine Marktdurchdringung mit neuen Produkten etc.

Man kann die gesamte Lücke weiter differenzieren. So kann man eine strategische und eine operative Lücke unterteilen. Die Entwicklungslinie des Geschäftes mit der Annahme der bestmöglichen Nutzung von allen bestehenden Potentialen ist die Trennungskurve. Die Obergrenze der strategischen Lücke schließt auch zukünftig zu erwartende Potentialveränderungen mit ein.