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Annahmeverzug

Annahmeverzug

Unter einem Annahmeverzug versteht man die Nichtannahme der ordnungsgemäß angebotenen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber nach §§ 293, 194 BGB. Der Arbeitnehmer beschäftigt also den Angestellten nicht.

Dabei behält der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch ohne nacharbeiten zu müssen. Allerdings muss er sich anrechnen lassen was durch das Unterbleiben der Arbeitsleistung wegen anderweitiger Dienste erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen wird.

Der Arbeitnehmer ist von seiner Verpflichtung zur Arbeit befreit und muss durch den Annahmeverzug die ausgefallene Arbeitszeit nicht nachholen.

Nimmt der Gläubiger nicht die vom Schuldner angebotene Leistung an so kommt er in Annahmeverzug oder auch wenn er die Leistung nach und nach annimmt, aber die Gegenleistung nicht anbietet.

Es muss ein tatsächliches Angebot vorliegen, das wörtliche Angebot genügt als Voraussetzung nur wenn der Gläubiger erklärt, dass er die Leistung nicht annehmen werde oder eine Handlung wie das abholen einer Sache vornimmt.

Sollte die vorzunehmende Handlung eine Zeit im Kalender bestimmt sein so ist kein Angebot nötig.

Aus dem Verzug ergibt sich die Pflicht zur Verzinsung, sollte die Leistung nun unmöglich werden so wird Schadensersatz durch den Schuldner fällig, aber nur wenn die Unmöglichkeit durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz erfolgte. Außerdem kann der Schuldner Wertpapiere, Geld etc. hinterlegen.

Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben gehören Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren sowie Oberflächenwassergebühren.

Jedes Jahr erhält der offenkundige Eigentümer des entsprechenden Grundstücks einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben.

Dabei erfolgt die Erhebung der Grundbesitzabgaben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen.

Nach dem Bürokratieabbaugesetz II  sind Einwände, die sich gegen die in den Satzungen festgelegten Gebührensätze oder die Höhe des Grundsteuerhebesatzes richten unmittelbar dem zuständigen Verwaltungsgericht vorzubringen.

Datenanalyse

Datenanalyse

Unter einer Datenanalyse versteht man in der Marktforschung eine Überprüfung, Ordnung und Erforschung von erhobenen Daten. Man verdichtet die Daten dabei auf ein überschaubares und notwendiges Mass zur Entscheidungsfindung. Hierzu werden verschiedene statistische Verfahren verwendet. Bei den Verfahren kann man, abhängig von den berücksichtigen Variablen uni-, bi- und multivariante Methoden unterscheiden.

Abhängig von den zu Grunde liegenden Daten können einige Verfahren besser geeignet sein als andere. Die univariate Datenanalyse betrachtet nur eine Variable nach Häufigkeitsverteilungen wie absolute, relative oder kumulierte relative Häufigkeiten. Die Bivariate Datenanalyse betrachtet die Beziehung von 2 Variablen zu einander und die Stärke der Abhängigkeit mit Korrelationsanalysen.

Bei der mulitvariaten Datenanalyse werden mindestens 3 Variablen betrachtet, dabei können Verfahren genutzt werden die Strukturen prüfen oder entdecken. So können vermutete Zusammenhänge von Variablen überprüft werden oder Zusammenhänge zwischen Variablen aufgedeckt werden.

Rückstellungen

Rückstellungen

Mit Rückstellungen, im Englischen „accruals“ oder „provisions“, man versteht hierunter Beträge die am Bilanzstichtag in ihrer Höhe und im Fälligkeitstermin noch nicht feststehen.

Bei echten Verbindlichkeiten (liabilities) aus Leistungen und Lieferungen sind deren Höhe und Zeitpunkt bei Fälligkeit bekannt sind. Bei Rückstellungen müssen diese Verbindlichkeiten geschätzt werden.

Somit unterscheiden sich Verbindlichkeiten aus Leistungen und Lieferungen von sonstigen Verbindlichkeiten bei der Rechnungsabgrenzung am Jahresende vor allem dadurch, dass ihre Höhe und Fälligkeit nicht genau bekannt sind.

Durch die Bildung von Rückstellungen kommt es zu einem Aufwand in dem jeweiligen Jahr die das passive Bestandskonto und das Aufwandskonto betreffen.

Generell gilt, dass man den Aufwand der Periode zurechnet in der sie entstand. So werden Rückstellungen für eine periodengerechte Erfolgsermittlung genutzt. § 253 Abs. 1 HGB sieht vor, dass die Höhe der Rückstellungen nach einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung erfolgen soll.

Durch Rückstellungen können Aufwendungen periodengerecht abgebildet werden.

Aus der betriebswirtschaftlichen Sicht ist es für die Bildung von Rückstellungen nicht erheblich das eine rechtliche Verpflichtung vorliegt, sondern das eine wahrscheinliche Auszahlung, Nutzenabfluss in einer späteren Periode erfolgt. Der Mittelabfluss kann in Forderungen begründet sein oder auch in negativen zukünftigen Erfolgsbeiträgen die sich erkennen lassen. Man muss Rückstellungen solange bilanzieren bis ein Nutzenabfluss droht.

In kleinen Unternehmen verwendet man ein allgemeines Rückstellungskonto, in großen Unternehmen werden Rückstellungen genauer bezeichnet wie:

Rückstellungen für:

  • unterlassene Reparaturen
  • Pensionsverpflichtungen
  • schwebende Prozesse
  • Garantieverpflichtungen
  • Steuernachzahlungen

Sind in einer laufenden Periode Aufwendungen bezüglich ihrer Höhe und ihres Termins der Fälligkeit ungewiss und werden erst in einer späteren Periode zu Auszahlungen oder Ausgaben so werden die späteren Auszahlungen als Rückstellung passiviert und die korrespondierenden Aufwendungen werden erfolgswirksam erfasst.

Das HGB sieht entsprechend dem Imparitätsprinzip die Pflicht vor den Ansatz der Rückstellung sobald man erwarten kann, dass die Aufwendungen in einer späteren Periode als die Verursachung abschließen.

So müssen bzw. dürfen Rückstellungen nach  HGB, IFRS, US-GAAP Gemäss § 249 HGB gebildet werden für:

  • Ungewisse Verbindlichkeiten
  • Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen,
  • Unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung als Rückstellungen für unterbliebene Aufwendungen
  • Gewährleistungen, welche ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden als Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung
  • Bestimmte Aufwendungen, welche dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzurech­nen sind als Rückstellungen für bestimmte Aufwendungen

Rabatt

Rabatt

Unter einem Rabatt versteht man den Preisnachlass auf Leistungen und Waren. Es werden so verschiedene Preise für das selbe Produkt verlangt jedoch abhängig von Abnehmern, Zeiten, Abnahmemengen etc.

Der Rabatt kann ein absoluter Betrag sein oder ein Prozentsatz vom Angebotspreis.

Rabatte sollen nicht ohne Grund geben werden, ein Grund kann eine hohe Einkaufsmenge sein oder die Übernahme der Lagerhaltungsfunktion etc.

Man unterscheidet unterschiedliche Rabatte abhängig vom Rabattgrund:

  • Barzahlungsrabatt als eine Vergütung für schnelle Zahlung, wie ein Skonto
  • Warenrabatt als Mengenrabatt (Konsumrabatt) mit einem Preisnachlass für die Abnahme von größeren Mengen oder auch für einen bestimmten Zeitraum wie Jahres- oder Monatsrabatt
  • Kundenrabatt an den Verbraucher als Barzahlungsrabatt, nach Wegfall des Rabattgesetzes 2001 maximal 3 %
  • Treuerabatt bei einer langen Geschäftsbeziehung zur Kundenbindung
  • Frühbezugsrabatt wenn man Saisonartikel vorzeitig bezieht
  • Funktionsrabatt wenn der Abnehmer Teile der Handelsfunktionen im Distributionssystem übernimmt
  • Sonderrabatte unterschiedlicher Formen wie Personalrabatte für Betriebsangehörige, Berufsgruppenrabatte etc.

Rabatte können auch nachträglich vergütet werden wie bei einem Umsatzbonus oder sofort als Sofortrabatt.

Von 25.11.1933 bis 2001 gab es das Rabattgesezt (RabattG), seit dem dar der Rabatt maximal 3 % betragen. Verboten ist die Werbung mit Rabatten die dem Kundenfang dienen, übertrieben hoch sind etc.

Für Sofortrabatte gilt dass diese nicht gebucht werden, hier kommen die Zahlungen nämlich vorab schon nicht in Frage, man bucht die Beträge netto.

Andernfalls werden Rabatte nachträglich gebucht, man saldiert die Erlösschmälerungen mit den Umsatzerlösen als Nettoumsatzerlöse zur Abschliessung der Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Rabatt führt beim Käufer zur Senkung des Einstandspreises der Waren. Bei den Anschaffungskosten sind sie darum saldiert.

Für die Umsatzsteuer gilt, dass Rabatte die Bemessungsgrundlage mindern, also das Entgelt. Wurde der Rabatt im Voraus vereinbart so muss er nach § 14 IV Nr. 7 UStG entsprechend auf der Rechnung vermerkt werden.

Soziale Medien

Soziale Medien

Unter den sozialen Medien oder auf Englisch „social media“ versteht man eine meist profilbasierte Vernetzung von Benutzern mit einer Kommunikation über das Internet, man spricht auch vom Web 2.0 als Mitmachweb. Mit sozialen Medien können sich private Personen oder Mitarbeiter untereinander austauschen.

Als Antisocial Media versteht man Vorgehen wie Cyber-Stalking, Cyber-Mobbing, also das Gegenteil einer menschlichen Gemeinschaft oder eines gerechten und selbstlosen Umgangs miteinander.

Man kommuniziert mit Hilfe von Text, Video und Ton. Auch kann eine Vernetzung erfolgen mit Freunden, Kunden, Unternehmen. Für den Kundensupport und das Marketing sowie Marktforschung spielen social media eine wichtige Rolle.

Es werden unterschiedliche Arten von social media betrachtet wie Wikis, Plattformen zum Austausch von Fotos, Videos, Webblogs, Foren, Chats, Apps etc.

Im E-Learning haben soziale Medien mit Blended Learning, Wissensmanagement, Brainstorming und Lerntagebüchern einen Platz.

Es gibt Richtlinien nach denen man sich verhalten soll, mit einem respektvollem Umgang wie der Netiquette und auch gängigen Gesetzen, Vorschriften und Datenschutz.

Negativ zu betrachten sind fehlende Privatsphäre sowie Fake News, also die Verbreitung von Falschmeldungen als scheinbar echte Nachrichtenmeldungen.

Auch können sie von Unternehmen missbraucht werden zur Überflutung mit Daten, Werbung und Datensammlung.

Securitisation

Securitisation

Unter Securitisation versteht man die Verbriefung, Zertifizierung, wertpapiermässige Unterlegung sowie Absicherung von Forderungen für die Handelbarkeit.

Der Begriff leitet sich aus dem englischen Begriff für „Effekten“ ab.

Abschreibungsverfahren

Abschreibungsverfahren

Im Englischen spricht man von einer „depreciation method“. Man versteht hierunter Verfahren für die Abschreibung, bei denen man die Wertminderungen von Anlagegenständen erfasst bzw. beziffert.

Zu den wichtigsten Abschreibungsverfahren gehören das Verfahren der linearen Abschreibung und der geometrisch-degressiven Abschreibung.

Termingeschäft

Termingeschäft

Beim Termingeschäft spricht man auch von einem Zeitgeschäft, einem Geschäft mit einer hinausgeschobenen Erfüllung.

Das Geschäft findet meist an der Börse statt und ist gekennzeichnet dadurch, dass die Zeitpunkte von Vertragserfüllung und Vertragsabschluss auseinander liegen.

Man legt die Bedingungen, wie Preis, Zeitpunkt der Erfüllung bei Abschluss des Vertrages fest, die Erfüllung kommt es nach einer festgelegten Frist zu tragen. So unterscheidet das Termingeschäft zwischen Abschlusszeitpunkt und Erfüllungszeitpunkt.

Man legt im Voraus einen Preis fest den Terminpreis, Abschlusspreis, Basispreis, sowie eine Menge das Kontraktvolumen für das in Frage kommende Objekt, Underlying zu dem gekauft oder verkauft wird. Der Fälligkeitstermin definiert wann geliefert und bezahlt wird und wird beim Vertragsabschluss festgelegt.

Es handelt sich um ein unbedingtes Termingeschäft so muss der Vertrag erfüllt werden, bei einem bedingten Termingeschäft kann ein Vertragspartner auf die Ausübung seines Rechtes aus dem Vertrag verzichten, bei dem bedingten Termingeschäft besteht das Recht, aber nicht die Pflicht zum Kauf oder Verkauf des Gutes.

Durch ein bedingten Termingeschäft können Risiken für einen Vertragspartner gesenkt werden.

Beim unbedingten Termingeschäft, wie einen Futurekontrakt sind beide Parteien des Kontraktes an dessen Erfüllung gebunden.

Nur durch Glattstellung kann man sich lösen.

Bei Abschluss ist ein Termingeschäft komplett vom Vertragsgegenstand gelöst, es muss zum Vertragszeitpunkt noch nicht mal existieren, genauso wenig muss der Käufer zu dem Zeitpunkt liquide sein. Die Partner vereinbaren ein künftiges Handeln.

Termingeschäfte werden häufig über Wertpapiere, vertretbare Güter, Indizes, Devisen, Edelmetalle, Waren, Zinsterminkontrakte etc. geschlossen.

Termingeschäfte sind in Deutschland nur eingetragene Kaufleute im Handelsregister durchführen mit einem kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb abhängig von Umfang und Art des Gewerbebetriebes.

Auch Unternehmen des Bundes, Landes, inländische Kommunalverbände können Termingeschäfte durchführen. Für Privatepersonen gilt, dass sie termingeschäftsfähig werden wenn man sie vor dem Geschäft über die Risiken aufklärt.

Es gibt Warentermingeschäfte bei denen die Waren gekauft oder verkauft werden, aber die Lieferung erst später zu einem definierten Termin erfolgt, die Waren sind hier an der Börse gehandelte Waren wie internationale Handelsgüter.

Beim Devisentermingeschäft erfolgt der Verkauf oder Kauf des Devisenbetrages zu einem Termin 30 bis 90 Tage später zu einem festgelegten Terminkurs, dieser kann gegenüber dem Kassakurs einen Abschlag, Deport oder einen Aufschlag, Report haben. Bei der Verbindung von Termingeschäft und Kassageschäft spricht man von Swapgeschäft oder Kurssicherungsgeschäft.

Termingeschäfte kann auch ein Handel mit (Wertpapier-)Optionen sein.

Verkaufsförderung

Verkaufsförderung

Die Verkaufsförderung ist ein Instrument der Kommunikationspolitik, man spricht im Englischen auch von Sales Promotion also einer Absatzförderung.

Man versteht darunter Aktionen die zeitlich begrenzt sind und den Absatz steigern sollen beim Endabnehmer und nachgelagerten Vertriebsstufen von Waren und Dienstleistungen.

Abhängig vom Marktsegement, Zielgruppe, Markttyp kann man unterscheiden zwischen Verkaufspersonalorientierung mit eigenen Verkaufspersonal bzw. Absatzmittlern, der Handelsorientierung, Absatzmittlerorientierung und der Endnachfrageorientierung beim Konsumenten.

Die verkaufspersonalorientierte Verkaufsförderung sieht die Schulung von Verkaufspersonal und Absatzmittler vor, Prämien- und Bonussysteme für Verkaufsleistungen, Verkaufswettbewerbe etc.

Die handelsorientierte und absatzmittlerorientiere Verkaufsförderung umfasst Verkaufsausstellungen, Messen, Konferenzen, Entwicklung von Merchandising-Systemen, Verbesserungen und Erweiterung bei den Bestellmöglichkeiten, zeitlich begrenzte Kaufnachlässe, Aktionsangebote inklusive Werbe- und Verpackungsmaterial etc.

Die endnachfragerorientierte Verkaufsförderung kann unterschieden werden in eine konsumentenorientierte mit Gutscheinen, kostenlosen Proben, Rückerstattungsangeboten (Geld-zurück-Aktionen), Sonderpreisangeboten usw. und eine gewerbliche bei der man die Beschaffungsmöglichkeiten für das Gewerbe verbessert und die Produkte vor Ort beim Kunden demonstriert.

Break-Even-Analyse

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Break-Even-Analyse

Die Break-Even-Analyse beschreibt die Ermittlung des Gesamtumsatzes eine Produkes, Unternehmens oder Bereiches, bei dessen Unterschreitung es zu Verlusten und bei seinen Überschreitungen zu Gewinnen kommt als Deckungsumsatz. So ist der Beak-Even-Punkt oder auch Kostenschwelle, Toter Punkt, Deckungspunkt, Gewinnpunkt die Summen aus den fixen Kosten und den variablen Kosten gleich dem Gesamterlös.

Man nimmt gleichbleibende fixe Kosten, zur Veränderung des Umsatzes proportional verlaufende variable Kosten, konstante Preise an.

Die Break-Even-Analyse dient dem Management als Entscheidungshilfe bei der Gewinnplanung und Gewinnkontrolle für Produkte, Bereiche oder im gesamten Unternehmen.

Bei der Investitionsrechnung kann man die gewinnorientierte Perspektive wählen bei der die Umsatzerlöse genauso hoch sind wie die Gesamtkosten, überschreitet man die Schwelle so ist die Investition vorteilhaft, darunter erwirtschaftet man Verluste, alternativ kann man die zahlungsorientierte Perspektive wählen bei der mand en Zeitpunkt ermittelt bei dem eine Investition die anfallenden Einzahlungen erstmals höher sind als die Auszahlungen.

Währungssystem

Währungssystem

Das Währungssystem (EWS) wurde 1979 gegründet als internationales Währungssystem, man legte Leitkurse für Währungen fest für die teilnehmenden Länder, als Bezugsgröße diente dem EWS die European Currency Unit, kurz ECU, die am 1.1.1979 eingeführt wurde.

So durften Wechselkurse nach oben und unten um 2,25 % schwanken. Die Zentralbanken waren verpflichtet durch Kursstützung am Devisenmarkt zu helfen.

Man konnte so schwache Währungen kaufen und starke verkaufen. Das Nachfolgesystem EWS II trat am 1.1.1999 in Kraft.

Ziel war es die Währungsstabilität in der Europa-Zone zu sichern.

Das Interventionssystem legt fest, dass es anpassungsfähige Wechselkurse im gegenseitigen Einvernehmen gibt.

Der Abwieichungsindikator welcher 3/4 der höchstmöglichen Abweichung der Währung vom Leitkurs anzeigt verpflichtet das Land zu wirtschaftspolitischem Handeln und Konsultationen.

Seit 1981 sollte der Europäische Währungsfond Einzahlungen enthalten von Währungskursen und nationalen Währungen ECU.

Verdeckte Gewinnausschüttung

Verdeckte Gewinnausschüttung

Die verdeckte Gewinnausschüttung beschreibt eine verhinderte Vermögensmehrung oder Vermögensminderung, welche durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und so keine offene Gewinnausschüttung ist.

So können dieses sein eine unterverzinsliche oder unverzinsliches Darlehen an die Gesellschafter als Gesellschaftsdarlehen oder eine Unterpreislieferung an die Gesellschafter.

Wurden nach R 8.5 II KStR im Verhältnis von Gesellschaft und dem beherrschendem Gesellschafter nicht vorab zivilrechtlich wirksame eindeutige und klare Vereinbarungen getroffen so spricht man von einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Man behandelt sie steuerlich wie offene Gewinnausschüttung, damit aus ihr keine Vorteile resultieren können.

So darf die verdeckte Gewinnausschüttung nicht das Einkommen der Gesellschaft minder und man rechnet es ihr hinzu nach § III KStG.

Die offenen Gewinnausschüttungen würden man nämlich auch nicht als Betriebsausgaben ausweisen und verbuchen.

Nach § 43 I EStG wird bei der Zahlung der verdeckten Gewinnausschüttung die Kapitalertragsteuer einbehalten, genau wie der Solidaritätszuschlag, wie bei einer Dividende, die auch der Steuervorauszahlungspflicht unterliegt.

Weiterhin unterliegt die verdeckte Gewinnausschüttung der Einkommensteuer als Einnahme aus Kapitalvermögen, Einkunft für den begünstigten Anteilseigner.

Für natürliche Personen gilt eine Abgeltungssteuer mit 25 % seit 2009 wenn die Anteile zum Privatvermögen gehören.

Bei Betriebsvermögen gelten sie als Teileinkünfte und werden mit 60 % der Erträge besteuert.

Marktformen

Marktformen

Marktformen beschreiben in der Wirtschaftssoziologie Bedingungen für die Tauschbeziehungen von Anbietern und den Nachfragern der Waren.

Besonders kennzeichnend sind hier die Anzahl und das Verhältnis von Nachfragern und Anbietern, aus ihnen bilden Marktformen.

So gibt es die Marktformen:

  1. Teilmonopol
  2. Teiloli-gopol
  3. Teilmonopson
  4. Teiloligop-son

Man beachtet ob es neben einem oder wenigen großen Nachfragern oder Anbietern noch weitere kleine gibt.

Auch unterscheidet man unvollkommene und vollkommene Märkte.

Der vollkommene Markt besteht sobald die Waren homogen sind und gut vergleichbar nach Gewicht, Anzahl etc., es gibt keine persönlichen Präferenzen zwischen Verkäufer und Käufer, es besteht Markttransparenz und und Verkäufer und Käufer sind nicht räumlich differenziert.

So sind beim vollkommenem Markt alle beteiligten vollständig über diesen informiert.

Man kann die Unterscheidung auch mit den Marktformen kombinieren.

Es ergeben sich daraus Typen wie die monopolistischen Konkurrenz als Polypol mit unvollkommenem Markt.

Weiterhin kann man das Fehlen oder Bestehen von Zugangsbeschränkungen für die Nachfrager und Anbieter am Markt betrachten.

Zinsswap

Zinsswap

Mit dem Begriff Zinsswap beschreibt man Zahlungsverpflichtungen welche auf der Aufnahme von Darlehen oder einer Emission von Schuldverschreibungen beruhen.

So tauscht man den Zinsswap zwischen Banken und Unternehmen aus, um relative Vorteile zu nutzen die eine Partei gegenüber der anderen auf Grund ihrer Stellung zu einem bestimmten Finanzmarkt hat.

In der Regel sind Voraussetzungen für einen Zinsswap unterschiedliche Bonitätsstufen oder verschiedene Finanzierungsbedürfnisse.

Im Englischen spricht man auch von „interes rate swap“, so tausch man Zinszahlungsströme bei denen die Zinsberechnungsmodalitäten unterschiedlich sind.

Man unterscheidet zwischen variablen und festen Zinsen. Die variablen Zinsen werden in Abständen von Quartalen oder halben Jahren angepasst an die Marktzinsentwicklung.

Demografischer Wandel

Demografischer Wandel

Der demografische Wandel beschreibt die Vorgänge die Vorgänge der demografischen Alterung beschreibt. Der Begriff wird in der Presse und Öffentlichkeit verwendet. Korrekterweise spricht man in der Wissenschaft von der demografischen Alterung und nicht dem demografischen Wandel.

Kommunale Unternehmen

Kommunale Unternehmen

Zu den kommunalen Unternehmen zählen öffentliche Unternehmen in den Kommunen, Gemeinden und Kreisebenen. Sie haben ihren Schwerpunkt auf Wohnugnswirtschaft, Verkehrswirtschaft und Versorgungswirtschaft und Sparkassen.

Bei den kommunalen Unternehmen kommt es, anders als bei öffentlichen Unternehmen des Bundes oder der Länder, zu einem alleinigen Träger oder mehrheitlichem Träger durch die Gebietskörperschaft.

Sie hat auch Direktionsgewalt. Außerdem müssen sie einen Beteiligungsbericht vorlegen um Bürger und Gemeinderat über den Bestand an kommunalen Unternehmen zu unterrichten.

Häufig werden die Grundsätze guter Unternehmensführung mit den Beteiligungen durchgeführt.

Die kommunalen Unternehmen nutzt man häufig bei freiwilligen und pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben. Zur freiwilligen Selbstverwaltung gehören Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen zur Daseinsvorsoge, Verkehrsbetriebe, Unterhaltung von Schwimmbädern, Sportplätzen, Museen, Theater, Bibliotheken und Museen.

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben sind beispielsweise die Wohnungsbauförderung, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Straßenbau, Städtebau und Städtesanierung.

Auch wirtschaftliche Betätigungen sind möglich.

Ist die Gewinnerzielungsabsicht der einzige Zwecke einer wirtschaftlichen Beteiligung so entfällt der öffentliche Zweck

Kommunale Unternehmen können als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Betriebe geführt werden.

Für öffentlich-rechtliche Organisationsformen kommen in Frage.

  • Regiebetrieb (als Teil der unmittelbaren Kommunalverwaltung),
  • Eigenbetrieb
  • Anstalt des öffentlichen Rechts (Anstalt)
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts (Stiftung)
  • Zweckverbände (Zweckverband)

Für privatrechtlichen Organisationsformen sind möglich:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH))
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH))
  • Genossenschaft
  • Stiftung des privaten Rechts (Stiftung)
  • Rechtsfähiger Verein (Verein)

Investitionsgüter-Marketing

Investitionsgüter-Marketing

Das Investitionsgüter-Marketing bezieht sich auf Investitionsgüter, also Güter die beschafft werden für die Erstellung von eigenen Produkten, anders als Konsumgüter die vom Kunden, dem Endabnehmer nachgefragt werden. Beim Investitionsgüter-Marketing sind es Verbände, öffentliche Verwaltungen oder Industrieunternehmen die die Abnehmer darstellen.

Man unterscheidet bei Konsumgütern und Investitionsgütern verschiedene Marktstufen bei der Nachfrage, das Beschaffungsverhalten und interaktive langfristige Geschäftsbeziehungen.

Für die Nachfrage ist die Nachfrage der nachgelagerten Marktstufen von Bedeutung. Die Investionsgüter müssen sich auf dem eignen Markt behaupten und die eigene Wettbewerbssituation verbessern können.

So ist für sie die Fähigkeit die Wettbewerbsfähigkeit des Kundes zu verbessern und bei zu behalten von zentraler Bedeutung.

Für das organisationale Beschaffungsverhalten gilt, dass es zu verschiedenen Phasen im formalisierten Kaufprozess kommt mit der Bedarfserkennung, Angebotserstellung bis zum Kaufabschluss.

Bei diesem Buying Center Prozess sind mehrere Personen involviert. Fachpromotoren sind aufgrund des Fachwissens an der Beschaffungsentscheidung beteiligt, Machtpromotoren verfügen über Entscheidungsmacht und an der Wirkung der Beschaffung für das gesamte Unternehmen interessiert und nicht an den Details der Beschaffung.

Fachpromotoren des Buying Center sind als an technischer Leistungsfähigkeit des Produktes interessiert und Machtpromotoren an der betriebswirtschaftliche Perspektive.

Der Investionsgüterhersteller stellt dem Buying Center ein Selling Center bei größeren Projekten gegenüber mit ähnlichen Hierachien wie beim Buying Center.

Abhängig von der Zusammensetzung der Mitglieder im Buying Center wird der Kaufprozess beeinflusst.

Die Investitionsgüterunternehmen sind häufig eng mit ihren Kunden verknüpft in der Zusammenarbeit, so gibt es genau abgestimmte Lieferbeziehungen mit Just-in-time und auch die kooperative Neuentwicklung von Produkten.

Man kann bei den Investitionsgütergeschäften System-, Produkt- und Anlagengeschäfte unterscheiden, man betrachtet also kaufproblemspezifisch und nicht nach Gütern.

Beim Produktgeschäft achtet man auf Produkte die aus einer Massen- oder Serienfertigung stammen und von Kunden für einzelne Einsätze nachgefragt werden als Einzelaggregate, in Form von Verbrauchsgütern oder Komponenten

Beim Systemgeschäft gibt es Beziehungen zu schon anderen Technologien die sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, der Kunde kann so nicht ohne großen Aufwand oder kurzfristig das ganze System tauschen und muss immer weitere Komponenten des Systems erwerben, so werden Folgegeschäfte ermöglicht und eine hohe Kundenbindung erreicht. Kommt es zum Wandel zu offenen Systemen so entscheidet meist der Leistungsvorteil für den Kunden die Folgegeschäfte.

Das Anlagengeschäft bietet geschlossene Leistungspakete an und zielt auf längere Zeiten ab, allerdings ist mit der Realisierung der Anlage das Geschäft beendet, anders als beim Systemgeschäft. Die Leistungen werden individuell auf den Kunden abgestimmt. Die Anlage kann nicht vor dem Kauf beurteilt werden, und so muss man durch Kompetenznachweise das wahrgenommen Risiko beim Kunden senken.

Besitzkonstitut

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Besitzkonstitut

Mit dem Begriff Besitzkonstitut beschreibt man ein Besitzmittlungsverhältnis auf einen unmittelbaren und mittelbaren Besitz oder Besitzer.

Man versteht diesen bei einem bankmäßigen Kredit sobald der Gegenstand wie eine Maschine aufgrund des Faustpfandprinzipes, also der Übergabe des Pandobjektes an den Gläubiger der gesicherten Forderung, nicht als Kreditsicherheit für das Pfandrecht in Frage kommt, da der Kreditnehmer den Gegenstand weiterhin für seine Produktion benötigt.

Bei dieser Konstellation wird das Objekt an die Bank übereignet und damit ein zweiter Vertrag abgeschlossen durch den der Besitz beim Unternehmen bleibt in Form von Pacht, Miete oder Gebrauchsüberlassung, die vertraglich festgehalten wird. Es kommt zu einem mittelbaren Besitz den der Besitzer des Gegenstandes einem anderen, der Kredit gebenden Bank einräumt unter der Beibehaltung des unmittelbaren Besitzes.

So kommt das Besitzkonstitut zum Zuge bei der Sicherungsübereignung als Kreditsicherungsmittel.

Im Englischen spricht man von Constitutum-Possessorium.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen regeln die Art der Bezahlung von Verbindlichkeiten, Schulden im geschäftlichen Verkehr. So kann eine Überweisung, Bar-Zahlung, per Scheck, Wechsel, Akkreditiv etc. in Frage kommen bei den Bedingungen, Modalitäten welche der Verkäufer als Zahlungsbedingungen stellt.

Sie gehören zum Kaufvertrag und regeln die Zahlweise (Barzahlung, Teilzahlung etc.) sowie das Zahlungsziel als auch mögliche Skontos oder Rabatte und die Zahlungsabwicklung (per Nachnahme, gegen Rechnung etc.).