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Kartell

Kartell

Unter einem Kartell wird in der Wirtschaftssoziologie eine vertragliche geschlossene Vereinbarung verstanden, die von mehreren selbständigen Firmen geschlossen wird, um die Konkurrenz auf einem bestimmten Markt zu senken. Dadurch können die Preise und Absätze gemeinschaftlich kontrolliert werden.

Man spricht von einer horizontalen Wettbewerbsbeschränkung, so verzichten die Partner auf den selbständigen Gebrauch von der Änderung von Rabatten, Preisen, Konditionen, diese werden durch einen Kartellvertrag geregelt.

Die einzelnen Mitglieder bleiben dennoch rechtlich und organisatorisch selbständig, sie geben nur wirtschaftliche Handlungsfreiheiten freiwillig auf.

Durch Kartelle wird der Wettbewerb eingeschränkt und verhindert.

Begünstigt wird die Kartellbildung wenn es wenige Anbieter gibt, homogene Produkte angeboten werden und die Kosten ähnlich gelagert sind.

Auch bei einer hohen Markteintrittsbarriere steigt das Risiko für die Bildung von Kartellen, elastische Angebote die durch ein Zurückgreifen auf ungenutzte Kapazitäten entstehen sind hier ebenfalls fördernd.

Durch hohe Kartellpreise werden jedoch auch Konkurrenten angelockt die sich gegenseitig unterbieten und so das Kartell zerstören können.

Davor schützen sich die Kartelle durch bestimmte Verträge so können die Zulieferer beispielsweise vertraglich gezwungen werden nur die Kartellmitglieder zu beliefern.

So können Rohstoffe und vorgelagerte Produkte sowie nachgelagerte Produkte gezielt gesteuert und eingeschränkt werden für den Zugang durch Nicht-Kartellmitglieder.

Es werden Exklusivverträge durchgesetzt, man gewährt Vergünstigungen und Rabatte damit die Abnehmer und Lieferanten beim Kartell bleiben bzw. ihren Verpflichtungen gegenüber diesem nachkommen.

Außenstehende Anbieter werden gezielt boykottiert, nicht beliefert etc. Man spricht auch von innerem Kartellzwang der durch Kartellverträge realisiert wird.

Auch können die Verträge rechtlich durchgesetzt werden soweit sie nach EWG-Kartellrecht etc. gültig sind.

Abtrünnige aus dem Kartell werden gezielt vom Markt verdrängt. Durch das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hat das typische Kartell mehr und mehr an Bedeutung verloren, da es im deutschen Wettbewerbsrecht zu einem Ausspruch von einem Kartellverbot kommt.

Ebenso führen eine vermehrte Internationalisierung der Märkte, verstärke Produktdifferenzierung kurze Produktionszyklen zur Erschwerung der Bildung von Kartellen.

Non-Governmental Organization (NGO)

Non-Governmental Organization (NGO)

Im Allgemeinen versteht man unter Non-Governmental Organization (NGO) sogenannte  Nonprofit-Organisationen (NPO) in privater Trägerschaft.

So können diese zum Beispiel im Auftrag des Staates ihre Tätigkeiten aufnehmen wie Hilfswerke. Aber auch dominant eigenständig kann Öffentlichkeitsarbeit oder Lobbying betrieben werden in Form von beispielsweise Umweltverbänden.

So versteht man unter NGO Organisationen welche auf einer privaten Initiative gesellschaftliche, politische, soziale oder ökonomische Ziele vertreten dadurch, dass sie Funktionen innerhalb des politischen Willensbildungsprozesses übernehmen. Man spricht auch von einer Aggregation, Artikulation und Implementierung von Interessen.

Häufig nutzt man in der Wissenschaft den Begriff NPO, weil der Begriff NGO eher unscharf definiert ist.

Typisch für NGOs sind Aktivitäten im politischen Bereich von Menschenrechten, Entwicklungspolitik, Ökologie und humanitärer Hilfe.

Vorbeugende Instandhaltung

Vorbeugende Instandhaltung

Mit einer vorbeugenden Instandhaltung versteht man die Planung und Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen die zur Anlageninstandhaltung durchgeführt werden.

Diese Maßnahmen erfolgen vor dem Eintritt von einem ungesteuerten Anlagenausfall oder einem schadenbedingten Anlagenzustandes.

Zu den vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen gehören die Wartung und Inspektion.

Auch vorbeugende Reparaturen oder ein vorbeugender Austausch und anderer vorbeugende Maßnahmen sind möglich wie zum Beispiel die Installation von Warneinrichtungen oder die Verwendung von Schutzanstrichen etc.

Außenfinanzierung

Außenfinanzierung

Mit dem Begriff „Außenfinanzierung“ beschreibt man eine Beschaffung von Finanzmitteln, welche außerhalb von schon laufenden Absatz- und Leistungsprozessen liegen.

Im Gegensatz dazu beschreibt man mit einer „Innenfinanzierung“ Möglichkeiten innerhalb der vorhandenen Prozesses Zahlungen zu erhalten und durch diese weitere Aktivitäten des Betriebes zu finanzieren.

Somit versteht man unter der Außenfinanzierung eine Deckung von Kapitalbedarf durch außerhalb des Unternehmen liegenden Quellen.

Mögliche Außenfinanzierungen sind:

  • Fremdkapital in Form von kurz- und mittelfristigen Krediten wie Kontokorrentkredit, Diskontkredit, Lieferantenkredit, Kundenanzahlungen sowie langfristige Kredite in Form von Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen, Industrieobligationen etc.
  • In Form von Zuschüssen und Subventionen.
  • Durch Eigenkapital aus Beteiligungen als Beteiligungsfinanzierung in Form von Gewinnung neuer Gesellschafter in einem nicht-emissionsfähigem Unternehmen oder auch durch die Begebung von Aktien emissionsfähiger Unternehmen.

Extrinsische Motivation

Extrinsische Motivation

Die extrinsische Motivation bildet das Gegenteil zur intrinsischen Motivation.

So beschreibt die extrinsische Motivation eine Zustand bei dem handelt wegen äußeren Gründen, aufgrund von Konsequenzen die sich aus dem Handlungsergebnis ergeben, wie beispielsweise eine Gehaltserhöhung oder eine positive Personalbeurteilung.

Intrinsische Motivation

  • von

Intrinsische Motivation

Unter der intrinsischen Motivation versteht man einen Bezug zu einem Zustand bei dem der innere Anreiz in der Tätigkeit selbst liegt und nach dem gehandelt wird. Wie beispielsweise beim Empfinden es Flow-Erlebens.

Kreative Leistung setzt meist eine hohe intrinsische Motivation voraus. Man ging früher davon aus, dass die intrinsische Motivation durch Anreize von außen wie Belohnungen und Geld gesenkt wird. Eine derart negative Wirkung auf die intrinsische Motivation kann nur unter bestimmten Gegebenheiten auftreten, welche gemieden werden können.

Es gilt nämlich, dass sich die intrinsische Motivation nur dann durch gegebene Belohnungen reduziert, wenn diese nur für die Ausführung der Tätigkeit gegeben werden und nicht bezogen zu einem Leistungskriterium.

Erhöht man das Motivationspotential oder die Motivatoren so kann man die intrinsische Motivation sogar steigern.

Das Gegenteil zur intrinsischen Motivation ist die extrinsische Motivation.

Kosten

Kosten

Mit dem Begriff Kosten beschreibt man in der sozialistischen Wirtschaftslehre den Verbrauch oder Gebrauch von Gütern oder Lohn und sonstige Geldausgaben die für die Produktion der für den Absatz von Waren und Dienstleistungen anfallen.

Kosten sind ein in Geld bewerteter Verzehr von Inputeinheiten immaterieller und materieller Art welche für die Erstellung und Marktverwertung anfallen.

Bei der Bewertung des Inputes kann man den Anschaffungswert her nehmen der über den Markt gebildet wird oder opportunity costs welche für die Herstellung eines Gutes angesetzt werden gemessen am Verzicht eines alternativ erzeugbaren anderen Gutes.

Kosten in Unternehmen sind private Kosten wohingegen die volkswirtschaftlichen Kosten der gesamten Wirtschaft zu zuordnen sind.

Die Kosten der gesamten Gesellschaft umfassen auch Ausgaben für die Beseitigung von Umweltschäden die durch Produktion entstanden sind.

Entstehen Kosten in einem Unternehmen und sind von diesem zu tragen so spricht man auch von internen Kosten, den produktionsbedingten Kosten.

Transaktionskosten umfassen Transport von Gütern, Vertragsdurchsetzungen, Vertragsabschlüsse, Wartezeiten zur Verfügbarkeit etc.

Als Sekundäre-Kosten bezeichnet man den Verbrauch von innerbetrieblich gefertigten Gütern, Primär-Güter sind von außen bezogene Güter.

  • Sehr langfristige Kosten, very long run Kosten ergeben sich aus Änderungen bei technischem Fortschritt, varrierenden Einflussgrößen.
  • Langfristige Kosten, long run Kosten ergeben sich aus Änderungen am laufenden Input und Kapazität bei konstantem technischen Fortschritt.
  • Kurzfristige Kosten, short run Kosten entstehen durch Änderung von laufenden Faktorinputs bei einer konstanten Kapazität und technischem Fortschritt.

Prospekt

Prospekt

Unter dem Begriff Prospekt versteht man im engeren Sinne eine gesetzlich vorgeschriebene Zusammenstellung von Angaben über eine Gesellschaft welche Anleihen oder Aktien zum amtlichen Handel, als amtliche Notierung, an der Börse anbieten will.

Dabei müssen die Prospekte im Bundesanzeiger und mindestens in einer der Wirtschafts- oder Tageszeitungen veröffentlicht werden, welche als Börsenpflichtblatt für den entsprechenden Börsenplatz gelten.

Weiterhin haften die mit unterzeichnenden Banken für die Richtigkeit der Angaben innerhalb von gesetzlichen Regelungen.

Rockefellerprinzip

Rockefellerprinzip

Unter dem Rockefellerprinzip versteht man eine Marktstrategie bezeichnet, bei welcher ein Produkt Folgekosten auslöst, durch die der Produktverkäufer den Hauptteil des Gewinns erzielt.

John D. Rockefeller wird nachgesagt, er habe die Öllampe kostenlos oder sehr günstig vermarktet, um über die unvermeidlichen Nachkäufe von Brennöl einen dauerhaften Absatz seines Öls sicherzustellen.

Aktuelle Beispiele in der Produktlandschaft sind heute:

  • Tintenstrahldrucker und Druckerpatronen
  • Kaffeemaschinen für Kaffeekapseln
  • Mobiltelefone mit einem entsprechenden Mobilfunkvertrag
  • Armbanduhren und deren Batterien und Dichtungen
  • Nassrasierer und deren Klingen
  • Elektroautos und deren Akkus

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Man spricht von einer Selbstbeteiligung innerhalb der Versicherungswirtschaft, sobald sich der Versicherungsnehmer am Schaden beteiligt entsprechend den festgelegtem Regeln im Versicherungsvertrag.

Es werden hierbei verschiedene Formen bei der Realisierung unterschieden:

  1. Eine prozentualer Selbstbehalt, hier trägt der Versicherungsnehmer einen festen Prozentsatz am Schaden selbst, meist mit einer Obergrenze in der Praxis vereinbart.
  2. Die Abzugsfranchise sieht vor dass der Versicherungsnehmer einen festgelegten Betrag (Franchise) am Schaden selbst trägt und der Versicherer die übrige Summe die darüber liegt.
  3. Bei einer Integralfranchise zahlt der Versicherte alle Schäden bis zu einer vereinbarten Höhe selbst, übersteigt der Schaden den Betrag so muss der Versicherer die gesamte Summe übernehmen.

Grenzrate der Substitution

Grenzrate der Substitution

Bei der Grenzrate der Substitution handelt es sich um einen Differentialquotienten. Dieser gibt an auf welche Menge von einem Gut Y ein Nachfrager verzichten muss, damit durch eine Erhöhung des Nachfragemenge des Gutes X sich der selbe Nutzen ergibt wie bei einer unveränderten Nachfragemenge zwischen X und Y.

Man beschreibt also zwischen 2 Gütern das Austauschverhältnis für infinitesimal kleine Mengenänderungen innerhalb der Nachfragestruktur von 2 Gütern.

Nach dem Gosenschen Gesetzt gilt, das für die Aufrechterhaltung des Nutzenniveaus bei einer gleichmäßigen Verringerung der Nachfrage von einem Gut eine steigende Menge durch ein Substituionsgutes notwendig ist.

Kontokorrentkredit

Kontokorrentkredit

Unter einem Kontokorrentkredit versteht man eine klassische Kreditform die von fast allen Unternehmen in Anspruch genommen wird, sie leitet sich vom Italienischen „conto corrente“ ab also einem Konto in laufender Rechnung.

Man gewährt bei einem Kontokorrentkredit dem Kreditnehmer einen Buchkredit bis zu einer festgelegten Kreditlinie.

Der Dispositionskredit ist eine Sonderform des Kontokorrentkredites. Für den Kontokorrentkredit gilt eine kurze Laufzeit von bis zu einem Jahr, allerdings ist eine ständige Prolongation möglich, wenn es keinen Grund für die Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt. So stehen viele Kontokorrentkredite auch langfristig zur Verfügung. Es fallen hohe Kosten an gegenüber anderen Kreditformen, aber man nutzt ihn häufig für die kurzfristige Überbrückung bei Liquiditätsengpässen und hat eine hohe Flexibilität.

Dem Kreditnehmer wird das Recht eingeräumt sein Kontokorrentkonto bis zu einer festgelegten Kreditlinie ohne weitere Formalitäten in Anspruch zu nehmen und auch darüber hinaus mit einem Überziehungskredit.

Unternehmen nutzen Konkokorrentkredite vor allem über ein Kontokorrentkonto, Girokonto für die Abwicklung. Man kann den Kredit durch Abhebungen und Überweisungen bis zur Kreditlinie in Anspruch nehmen.

Nach §§ 355 bis 357 HGB und §§ 607 bis 610 BGB ist der Kontokorrentkredit geregelt.

Nach § 355 HGB gilt:

  • Das der Saldo maßgeblich ist für die Abrechnung des Kontokorrentkontos
  • Das mindestens ein Ver­tragspartner  ein Kaufmann sein muss, dieses trifft bei Banken immer zu
  • Es erfolgt eine gegenseitige Verrechnung von wechselseitigen Ansprüchen sowie Leistungen der Vertragspartner
  • In regelmäßigen Abständen ist der sich ergebene Überschuss, das Saldo festzulegen

Sollte die Kreditlinie überschritten werden die festgelegt wurde so wird eine Überziehungsprovision berechnet, dadurch kommt es regelmäßig zu einer erheblichen Versteuerung des genutzten Kredites.

Die Kosten für den Kontokorrentkredit bestehen aus:

  • Der Kreditprovision, den Bereitstellungskosten
  • Den Sollzinsen bei der Inanspruchnahme vom Kreditbetrag
  • Barauslagen wie Spesen oder Porto
  • Kontoführungsgebühren und Umsatzprovision
  • Der Überziehungsprovision

Insider

Insider

Unter einem Insider werden Personen verstanden welche einen Informationsvorsprung haben aufgrund ihrer Position in einem Unternehmen.

Nutzen diese ihr Wissen aus, vor allem beim Wertpapierhandel, so spricht man von einem Insider-Handel.

Dieser ist untersagt nach den Insider-Regeln nach der Empfehlung der Börsensachverständigenkommission der Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft sowie der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Wertpapierbörsen.

Konto

Konto

Im Englischen wird ein Konto als „account“ bezeichnet, Man zeichnet Geschäftsvorfällen in der Buchhaltung auf Konten systematisch und chronologisch auf.

Dabei hat jedes Konto 2 Seiten, nämlich Soll und Haben.

Das Konto ist eine zweiseitige Darstellungsform von buchungsrelevanten Vorgängen. Man unterscheidet hier die positive und negative Wirkung der gegenüberliegenden Seiten.

Linkst steht die Sollseite, rechts die Habenseite. Durch die Bezeichnung Soll und Haben, die ihren Ursprung in alter kaufmännischer Übung haben bringt man ihrer Gegensätzlichkeit zum Ausdruck, sie spiegeln nicht den etymologischen Sinngehalt der deutschen Hilfsverben „sollen“ und „haben“ wider und können daher nicht aus der Wortbedeutung ihren inhaltliche Zuordnung erklären.

Es wird Unterschieden im weitesten Sinne zwischen Bestandskonten und Erfolgskonten.

Innerhalb der Bankbuchhaltung beschreibt ein Konto versteht man unter einem Konto eine Rechnung für die Aufnahme von wertmäßigen Erfassungen von Geschäftsvorgängen und ihren Ergebnissen.

Man unterscheidet hier bei einem Konto die Seiten Soll, Aktiv oder Debit sowie Haben, Passiv und Kredit.

Hierbei sind:

  • Aktivkonten solche Konten der Aktivseite der Bankbilanz  und der Aufwandseite einer Bank-GuV-Rechnung bei der der Anfangsbestand und die Zugänge im Soll stehen, die Abgänge und Endbestand im Haben.
  • Passivkonten sind Konten auf der Passivseite der Bankbilanz und der Ertragsseite der Bank-GuV-REchnung bei denen der Anfangsbestand und die Zugänge im Haben, die Abgänge und Endbestand im Soll stehen.
  • Als Bestandskonten versteht man über die Bilanz abschließende Konten für einzelne Vermögens- sowie Schuldbestände ohne einen Ausweis von Gewinn oder Verlust.
  • Erfolgskonten sind Komten für Aufwendungen von Erträgen welche über die Gewinn- und Verlustkonten abschließen
  • Gemischte Bestands- und Erfolgskonten.

Aktienarten

Aktienarten

Aktien können nach verschiedenen Faktoren unterschieden werden:

  • Nach formalen Kriterien sowie einer wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit zwischen Namensaktien, Inhaberaktien und vinkulierten Namensaktien
  • Abhängig von der Aufteilung des Grundkapitals in Stückaktien und Nennbetragsaktien
  • Nach ihrer Urkundenart in Globalaktien und Einzelaktien
  • Nach dem Inhalt und der Ausgestaltung der verbrieften Mitgliedschaftsrechte unterscheidet man Vorzugsaktien und Stammaktien, Aktien vom gleichen Typs können zu Gattungen zusammen gefasst werden

Aus der Satzung muss hervorgehen um welche Aktienarten bestehen, außerdem gibt es noch eigene Aktien, Belegschaftsaktien und die Aktie zu unterscheiden.

Kontrahierungspolitik

Kontrahierungspolitik

Unter der Kontrahierungspolitik versteht man ein marketingpolitisches Instrument in Form von Maßnahmenentscheidungen und Zielentscheidungen für die vertragliche Absicherung von Transaktionsbedingungen bei einem Verkauf.

Innerhalb der Kontrahierungspolitik richtet sich aus auf einen Kontrahierungsmix aus den Entscheidungsbereichen Konditionenpolitik, Absatzfinanzierungspolitik sowie Preispolitik.

Menschenbilder

Menschenbilder

Der Begriff Menschenbilder beschreibt die Vorstellungen welche man über wichtige Wesensmerkmale eines Menschen hat.

Man unterscheidet bei dem Begriff unter anderem:

  • Ein realwissenschaftliches Menschenbild, dass auf Erkenntnissen von Sozialwissenschaften und Naturwissenschaften beruht und das biologische sowie psychologische Faktoren mit einschließt.
  • Nach der Theorie X als Gegentheorie zur Theorie Y nach D. McGregor, dabei hat der Mensch eine angeborene Abneigung gegenüber Arbeit ist ohne eigenen Antrieb und Ehrgeiz, er wird nur durch Androhung von Strafe zur Arbeit bewogen.
  • Nach der Theorie Y als Gegentheorie zur Theorie X nach D. MCGreogor bei der der Mensch Freude an einer anspruchsvollen Arbeit hat, ihn prägen Selbstdisziplin und Verantwortung sowie Verstandeskraft
  • Das soziologische Menschenbild des Homo sociologicus welches den Menschen in seiner sozialen Rolle und seiner Verhaltensprägung betrachtet
  • Als Menschenbild in der Transaktionskostentheorie, dem Opportunismus
  • Den Social Man aus der Sicht seiner sozialen Einbettung und seiner Bedürfnisse, insbesondere in der Phase der Human Relations

Diskriminanzanalyse

Diskriminanzanalyse

Bei der Diskriminanzanalyse handelt es sich um statistische Modelle in der Wirtschaftssoziologie für die Zuordnung von den untersuchten Objekten zu Kollektiven von Objekten oder Klassen auf Grundlage von beobachteten Merkmalen.

Durch die Dskriminanzfunktion oder eine Trennfunktion trifft man Entscheidungen, ob ein Objekt zu einem oder einem anderen Kollektiv angehört.

mit der Diskriminanzanalyse kann man die Übereinstimmung oder auch Unterschiedlichkeit von Stichproben beurteilen. Dabei geht das Modell zurück auf R.H. Fisher.

Arbeitgeber

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber bezeichnet man denjenigen der Arbeitnehmer beschäftigt. Zu den Hauptpflichten des Arbeitgebers gehören die Vergütungspflicht, die Pflicht zur Gleichbehandlung, der Abführung von Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben, Fürsorgepflicht etc.

Der Arbeitgeber bestimmt mit wem ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Der Arbeitgeber kann auch eine juristische Person sein.

Man versteht unter einem besonderen arbeitsvertragliches Verhältnis ein solches bei dem die Arbeit von einer anderen Person zu leisten ist als dem Vertragspartner wie bei mittelbaren Arbeitsverhältnis, Leiharbeitsverhältnis. So kann eine Aufspaltung der Arbeitgeberstellung möglich sein.

In Konzernen kann die Konzernobergesellschaft oder auch eine Tochtergesellschaft der Arbeitgeber sein.

Für einen (Aueßen-) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gilt, dass die Gesellschaft der Arbeitgeber ist, ähnlich wie bei übrigen Personengesellschaften wie OHG, KG wo die Gesellschaft auch als Arbeitgeber auftaucht.

Man unterscheidet den Arbeitgeber in arbeitsrechtlicher Sicht und wirtschaftlicher Sicht als Unternehmer mit wirtschaftsrechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung.

Der Arbeitgeber ist in seiner Hauptpflicht nach § 611 BGB zur Zahlung von Entgelt verpflichtet, nach § 612 BGB ist die Vergütung stillschweigend vereinbart wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Zu den Nebenpflichten gehört die Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer.

Im Lohnsteuerrecht ergeben sich ebenfalls Pflichten. Inländische Arbeitgeber und solche mit inländischen Wohnsitz oder ähnliche müssen nach § 38 EstG ebenso wie ausländische Verleiher von Arbeitskräften wie ausländische Zeitarbeitsfirmen, nach dem Einkommensteuergesetz die Lohnsteuer ordnungsgemäß zahlen.

So muss auch die Lohnsteuerkarte aufbewahrt werden und am Ende des Jahres oder bei Beschäftigungsende zurück gegeben werden, die Lohnsteuer korrekt berechnet werden, die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer erfolgen, eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt werden, eine Kontoführung erfolgen als Nachweis für die ordnungsgemäße Berechnung und Abführung von einbehaltener Steuer- und Versicherungsbeträgen.

Seit 2005 wurde die Pflicht zur elektronischen Abwicklung der Lohnsteuer ergänzt oder ersetzt, seit 2011 wurde das System der Ausgabe der Lohnsteuerkarte fast vollständig durch ein elektronisches Verfahren ersetzt nach § 39e IX EStG. Im Jahr 2010 wurde die Lohnsteuerkarte das letzte Mal von den Gemeinden ausgestellt und übermittelt.

Remote Ordering

Remote Ordering

Das Remote Ordering beschreibt mögliche Formen des Versandhandels, insbesondere solcher durch neue Medien. Dabei kann der Kunde Angebote aus Katalogen, Anzeigen, Prospekten, elektronischen Medien oder auch durch Außendienstmitarbeiter erhalten. Die Bestellung erfolgt schriftlich, telefonisch, mündlich oder auch elektronisch per PC, Internet etc.

Hilfsmittel bei der Bestellung können sein:

  • Portable Devices wie Handys, Tablets etc.
  • Home-Scanning mit Handscanner die Barcodes beim Kunden einscannen
  • Automatic Replenishment, also Bestellsysteme die automatisch auslösen, wenn eine Mindestbestand erreich oder unterschritten wurde.
  • Zustellvarianten nach Hause, at work (ins Büro), Packstationen, Kioske etc.
  • Abholvarianten als Pic-Up-Service, an Tankstellen, Bahnhöfen Shopping Boxen, Postämter, Banken, Packstationen etc.