Bank
Der Begriff leitet sich vom Italienischen „banco“ für auf Deutsch „Tisch“ ab, an welchem die Geldwechsler im Mittelalter ihre Geschäfte tätigten.
Eine Bank ist eine Oberbegriff für Geldinstitute, vor allem private Banken welche Bankgeschäfte nach § 1 KWG (Kreditwesengesetz) durchführen.
Zu diese Bankgeschäften zählen vor allem:
- Die Entgegennahme von Termin-, Sicht- und Spareinlagen
- Die Beteiligung an Wertpapier-Emissionen
- Die Durchführung von Devisengeschäften (Devisentermingeschäft)
- Die Gewährung von Krediten
- Die Abwicklung von Zahlungsverkehr
- Verkauf, Kauf und Verwaltung von Wertpapieren im Auftrag des Kunden
Private Geschäftsbanken in Deutschland gehören fast alle dem Bundesverband deutscher Banken an.