C-Geschäft
Bei einem C-Geschäft handelt es sich um Kreditgewährung von Teilzahlungsbanken.
In der gewerbliche Wirtschaft wird ein C-Geschäft zur Finanzierung von Ausrüstungsgegenständen auf Wechselbasis mit geringem Tilgungsausfall genutzt.
Es erfolgt ein Wechsel zwischen dem Verkäufer bzw. der Bank, welcher vom Käufer akzeptiert wird (Akzept) und von der Bank diskontiert wird.