Direktinvestition

Direktinvestition

Bei der Direktinvestition handelt es sich um eine Auslandsinvestition. Hierbei kommt es zu einem Kapitalexport von Wirtschaftssubjekten eines Landes in ein anderes. Hierbei ist die Zielsetzung Tochterunternehmen zu gründen, Immobilien zu erwerben, neue Betriebsstätten zu gründen, Unternehmen im Ausland zu übernehmen oder sich anteilig an ihnen zu beteiligen etc.

Bei einer Portfolio-Investition handelt es sich um eine gegenteilige Option, bei der man vor allem um eine Geldanlage bedacht ist.

Vorteile einer Direkinvestition

Es ergeben sich so verschiedene Vorteile wie steuerliche, eine mögliche Umgehung von Beschränkungen im Handel, es können neue Absatzmärkte erschlossen werden bzw. erhalten und so eine Kapitalflucht vermieden werden, man kann abweichen von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, es kann eine Lieferung von Vorprodukten und Rohstoffen umgegangen werden oder auch bestimmte Umweltvorschriften umgangen werden etc.

Auch kommt es hier durch zu daraus abgeleiteten Folgen und Wirkungen. So kann zu positiven Effekten für Entwicklungsländer bzw. Empfängerländer im Allgemeinen kommen.

Es ergeben sich auch positive Wirkungen auf die Beschäftigung, man kann Technologien übertragen. Weiterhin kann die Zahlungsbilanz entlastet werden und auch das Wachstum beschleunigt werden durch eine Erhöhung der Investitionen in der gesamten Wirtschaft in Form einer externen Investionsfinanzierung.

Weiterhin können Aktivitäten der Produktion und Investition in nachgelagerte und vor gelagerte Produktionsstufen eingebunden werden.

Neben den positiven Wirkungen können auch negative Folgen möglich sein.

Durch staatliche Vergünstigungen kann es zu Wohlfahrtsverlusten und auch zu einem Transfer von Einkommen zum Vorteil der Investoren kommen.

So kann ein Markt durch Importzölle sowie verbilligte Kredite oder subventionierte Inputs abgeschirmt werden im Sinne einer Schutzrente.

Auch kann es dazu kommen, dass einheimische Investoren verdrängt werden.

Die deutsche Bundesbank führt eine Statistik über deutsche Direktinvestitionen. Es gibt eine Meldepflicht für Kapitalausfuhren nach den Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung AWV §§ 64-66 AWV außerhalb des deutschen Wirtschaftsgebietes. Werden die Meldepflichten nicht eingehalten, so handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten nach § 81 AWV.

Berücksichtigt werden Bestandsmeldungen von inländischen Unternehmen und Personen. Deutsche Direktinvestionen im Ausland werden auch als Vermögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet bezeichnet.

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