Einzelkostenrechnung
Bei der Einzelkostenrechnung handelt es sich um eine Kostenrechnung bei der nur zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten getrennt wird und die Kosten beispielsweise den Kostenstellen bzw. Kostenträgern zugerechnet werden.
Man kann mit ihr nicht aus Beschäftigungsschwankungen resultierenden Kosteneinflüsse angeben, weil sie nicht zwischen fixen und variablen Kosten unterscheidet.