Fabrikationsteuer
Bei der Farbikationsteuer handelt es sich um besondere Erhebungsweise einer Verbrauchsteuer, einer Produktionssteuer.
Man spricht auch von einer inneren Verbrauchsbesteuerung.
Die Fabrikationsteuer wird innerhalb des Produktionsprozesses erhoben. Daher ist sie an bestimmte Merkmale geknüpft wie ein Halbfabrikat wie bei der Bierwürze, den Rohstoffen wie Zuckerrüben, Hopfen oder Gerste sowie Herstelllungsaparaturen wie einem Maisbottich-Volumen.
Durch eine Verbesserung des Ausbeuteverhältnisses kann es steuerliche Vorteile bei der Rohstoffsteuer geben. So wurde beispielsweise die Zuckerausbeute bei Rübenschnitzeln von einem Verhältnis von 1 zu 11 auf 11 zu 6 verbessert werden.
Durch eine rationelle Betriebsführung können so Steuern gespart werden. Daher wurde die Zuckrerrübensteuer durch die Fabrikatsteuer ersetzt.