Frei Haus
Die Bezeichnung „Frei Haus“ beschreibt eine Handelsklausel. Nach der Definition bedeutet Frei Haus, dass der Verkäufer sich verpflichtet alle Kosten bis zur Ablieferung der Ware am letzten Bestimmungsort zu tragen.
So muss der Verkäufer auch gegebenenfalls auch für Gefahren beim Transport aufkommen.
Die Klausel Frei Haus sollte durch das Hinzufügen des englischen Kürzels nach der entsprechenden Incomtermsklausel genauer definiert werden.