Herstellungskosten
Die Herstellungskosten, auf Englisch „cost of goods manufactured“, bezeichnen Kosten welche einem Produkt unmittelbar zugerechnet werden können.
Dabei entstammt der Begriff dem Steuerrecht und Handelsrecht. Die Herstellungskosten sind jedoch nicht identisch mit den Herstellungskosten die man in der Industriekalkulation anwendet.
Die Herstellungskosten werden im Unternehmen als Wertmaßstab für die erstellten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens und Anlagevermögens verwendet.
Dabei werden selbst erstellte und fertige sowie unfertige Erzeugnisse in der Bilanz zu den Herstellungskosten ausgewiesen.
Sie deinen als Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Abschreibungen sofern der Vermögensgegenstand nicht aktiviert wurde. Dabei dürfen kalkulatorische Zusatzkosten nicht berücksichtigt werden. Ebenso ist eine Ansetzung von Wiederbeschaffungswerten nicht zulässig.
Es gelten unterschiedliche Wertgrenzen für Steuerrecht und Handelsrecht. Man unterscheidet einbeziehungspflichtige wie Materialeinzelkosten im Handels- und Steuerrecht, einbeziehungsfähige wie Fertigungsgemeinkosten, die Gemeinkosten nur im Handelsrecht und verbotene Bestandteile der Herstellungskosten wie Vertriebsgemeinkosten bei beiden Rechtarten.