Kommunale Unternehmen

Kommunale Unternehmen

Zu den kommunalen Unternehmen zählen öffentliche Unternehmen in den Kommunen, Gemeinden und Kreisebenen. Sie haben ihren Schwerpunkt auf Wohnugnswirtschaft, Verkehrswirtschaft und Versorgungswirtschaft und Sparkassen.

Bei den kommunalen Unternehmen kommt es, anders als bei öffentlichen Unternehmen des Bundes oder der Länder, zu einem alleinigen Träger oder mehrheitlichem Träger durch die Gebietskörperschaft.

Sie hat auch Direktionsgewalt. Außerdem müssen sie einen Beteiligungsbericht vorlegen um Bürger und Gemeinderat über den Bestand an kommunalen Unternehmen zu unterrichten.

Häufig werden die Grundsätze guter Unternehmensführung mit den Beteiligungen durchgeführt.

Die kommunalen Unternehmen nutzt man häufig bei freiwilligen und pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben. Zur freiwilligen Selbstverwaltung gehören Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen zur Daseinsvorsoge, Verkehrsbetriebe, Unterhaltung von Schwimmbädern, Sportplätzen, Museen, Theater, Bibliotheken und Museen.

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben sind beispielsweise die Wohnungsbauförderung, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Straßenbau, Städtebau und Städtesanierung.

Auch wirtschaftliche Betätigungen sind möglich.

Ist die Gewinnerzielungsabsicht der einzige Zwecke einer wirtschaftlichen Beteiligung so entfällt der öffentliche Zweck

Kommunale Unternehmen können als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Betriebe geführt werden.

Für öffentlich-rechtliche Organisationsformen kommen in Frage.

  • Regiebetrieb (als Teil der unmittelbaren Kommunalverwaltung),
  • Eigenbetrieb
  • Anstalt des öffentlichen Rechts (Anstalt)
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts (Stiftung)
  • Zweckverbände (Zweckverband)

Für privatrechtlichen Organisationsformen sind möglich:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH))
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH))
  • Genossenschaft
  • Stiftung des privaten Rechts (Stiftung)
  • Rechtsfähiger Verein (Verein)

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